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Lufthansa-Einstellung mit bestehender Straftat
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Daniel
Bruchpilot
Bruchpilot


Anmeldungsdatum: 25.07.2003
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: Fr Jul 25, 2003 11:25 am    Titel: Lufthansa-Einstellung mit bestehender Straftat Antworten mit Zitat

Hallo ihr,

ich interessiere mich nun seit mehr als 10 Jahren für die Luftfahrt und mein größter
Berufswunsch ist 'Verkehrsflugzeugführer' bei der Deutschen Lufthansa zu werden.

Nun habe ich von unbestätigter Seite gehört, dass man nach erfolgreichem Bestehen
des Einstellungstests (oder auch davor), von der Lufthansa auf laufende und abgeschlossene Gerichtsverfahren überprüft wird.

Ich wurde vor etwa einem halben Jahr wegen schwerem Diebstahl angezeigt, wurde
schuldig gesprochen und bekam eine Strafe von 40 Sozialstuden.

Angenommen ich würde mich im November 2003 bei der Lufthansa bewerben und
die Einstellungstests in Hamburg bestehen. Welche Auswirkungen hat dann das abgeschlossene
Strafverfahren auf mich?
Werde ich dann von der Lufthansa abgelehnt und bekomme keinen Ausbildungsvertrag?

Wie überprüft die Lufthansa überhaupt ob es laufende oder abgeschlossene Gerichtsverfahren
auf einem Bewerber gibt?
Wie kullant ist die Lufthansa bei abgeschlossenen Gerichtsverfahren mit
Strafe?


Ich hoffe ihr könnt mir diese vielen Fragen beantworten.

Bitte spart euch Kommentare wie: 'Wer so etwas macht ist selber schuld'. Das weiß ich nämlich selber.

Ich habe bisher keine Anlaufstelle gefunden, die mir mit meinem Problem behilflich sein konnte.

Danke schn einmal im Vorraus.

Daniel
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vogelmann
Captain
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Anmeldungsdatum: 20.03.2003
Beiträge: 2165
Wohnort: HH

BeitragVerfasst am: Fr Jul 25, 2003 11:40 am    Titel: Antworten mit Zitat

Huhu,

ruf doch mal ganz dreist beim DLR oder bei der Lufthansa in Bremen an und frag, wie das ist.
Du musst dich ja nicht mit deinem Namen melden.
Vielleicht kriegst du das so am einfachsten raus.

Ciao

vogel
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blutorgel
Gast





BeitragVerfasst am: Fr Jul 25, 2003 11:40 am    Titel: Antworten mit Zitat

hi,
also erstmal, jeder baut mal scheisse im leben, ich habe michauch schon mit 120 km/h zu schnell blitzen lassen, allerdings, da ich US buerger bin hat sich der ganze mit im sand verlaufn undich konnte den ATPL auch verlaenger, sonst haette ich alt ausgesehen.... das ganze ist nun aber fast 10 jahre her.

zu dem thema bei dir, die LH hat da einglich kein einfluss drauf, was dir sorgen machen sollte ist das LBA! weil die LH schickt eine anfrage zum LKA und zum LBA, das LKA kann nur ja oder nein sagen, bei dir denke ich mal
wird das noch gerade so ein "ja" sein.
das LBA hingegen dragtd as BZR ab, und die entscheiden dann (man kann fast sagen nach laune).

beispiel:
mein kickbox lehrer stand wegen BTM scheisse 2 mal vor gericht, und einmal wegen totschages, hat aber notwehr duchbekommen, der hat gerade vo ein paar wochen PPL gemacht.

eine reundin von mit macht gerade PHPL, und hat diverse punkte in FL, und muss nun erstmal ein seminar besuchen....

eine andere person hate auch dieverse punkte, und muste garnix machen, da die punkte 'nur' wegen kleinkram gekommen sind, falsch parken u.s.w.

es ist also verdammt relativ, und vor allem kan ich dur nur raten stehe dazu! besonders wenn du es bis zur FQ schaffen solltest, versuch keien ausreden zu finden u.s.w. ... mist baut jeder mal :-)

in diesem sinne
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coolrunner
Senior First Officer
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Anmeldungsdatum: 21.05.2003
Beiträge: 47

BeitragVerfasst am: Fr Jul 25, 2003 12:10 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

ich würde es auf jeden Fall mal probieren durch die BU und FQ zu kommen. Viel Hoffnung würde ich mir aber nicht machen. Denn:
Warum sollte die LH jemanden mit Vorstrafenregister einstellen?

Es gibt genug Bewerber, die nicht vorbestraft sind. Wenn DU Dich bewirbst, muß Du in allen Tests überüberdurchschnittlich sein um eine Chance zu bekommen. Das wird schwer.
Gibts es nicht so etwas wie Verjährung?? Viellciht achtet die LH gar nicht mehr auf so was, was so lange zurück liegt.

Ich wünsche Dir viel Erfolg! Mach das beste draus!
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blutorgel
Gast





BeitragVerfasst am: Fr Jul 25, 2003 12:13 pm    Titel: Antworten mit Zitat

coolrunner,
das ist schwachsinn,
die daten wegen der vorstrafe werden wenn die LH ihn zur BU/FQ holt
keine rolle spielen.

und "40 Sozialstuden" ist ned wirklich was heftiges.
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wannabee
Goldmember
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Anmeldungsdatum: 02.05.2003
Beiträge: 1519
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BeitragVerfasst am: Fr Jul 25, 2003 12:20 pm    Titel: bin kein Jurist Antworten mit Zitat

...da steht was von "schwerem Diebstahl" und dann von
"Sozialstunden" - keine Ahnung, inwiefern das zusammenpasst,
aber letztere kriegt man doch auch schon mal, ohne dass es
einen Einfluss auf's Vorstrafenregister haben muss.
Weißt Du denn definitiv, ob Du vorbestraft bist oder nicht ?
Was blutorgel schreibt ist richtig - die Auskunft-einholende
Organisation kriegt nicht wirklich Details sondern lediglich eine
sogenannte 'Belegart' mitgeteilt -bestenfalls '0'.
Und das ist dann sozusagen ein go/nogo für's Unternehmen.
Ansonsten, auch wenn Diebstahl an sich nix ist, womit ich mich
rühmen würde, finde ich es noch vergleichsweise unproblematisch -
vor allem im Vergleich mit Drogen/BTM vor dem Hindergrund.
Also ich würde erstmal Infos einziehen, inwiefern die Aktion damals
sich langfristig ausgewirkt hat - z.B. auch im Polizeilichen Führungszeugnis.
Dann kannst Du immer noch weitersehen. Aber sei' Dir darüber im
Klaren, dass solltest Du tatsächlich bis in die zweite Stufe des Bewerbungs-
verfahrens kommen, Du dem Auwahlkomitee mit so einer Sache
natürlich eine immense Angriffsfläche bietest - und da solltest
Du wissen, was Du gescheites antwortest. In so einem Fall würde
ich Dir dann tatsächlich auch so'n Bewerbungstraining z.B. beim AA
empfehlen. Da kriegst Du dann gesagt, wie Du souverän auf unangenehme
Fragen antwortest - und die Fragen werden sicher nicht angenehm ...
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vogelmann
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Beiträge: 2165
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BeitragVerfasst am: Fr Jul 25, 2003 12:21 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Wobei 40 Sozialstunden normalerweise auch nicht bei den Vorstrafen steht.

Und coolrunner: Wenn er der einzige aus seiner Gruppe ist, der "gut" ist und der einzige ist, der bis zum Interview kommt, wie es bei mir damals war? Glaubst du, dass die dann im Interview sagen: "Ne, is nich, du bist kriminell".
Ich würd das schon zugeben und Reue zeigen.... die Psychos gehen dann da wohl oder übel mehr drauf ein - is klar - aber hey, wenn du es bereust und die Fehler einsiehst, dann kann Dir keiner was.

ciao

vogel
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vogelmann
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Beiträge: 2165
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BeitragVerfasst am: Fr Jul 25, 2003 12:24 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Ja Wannabee. Schwerer Diebstahl steht bei den Vorstrafen... wär auch schlimm, wenn nicht.

Sozialstunden tauchen (glaub ich) erst nach 90 Stunden auf. Wenn du 80 und ne Verwarnung bekommst, dann wirds nirgendwo erwähnt.

So hatte ich das verstanden Smile

*EDIT*
Wannabee war 1 Minute schneller als ich :/
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wannabee
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BeitragVerfasst am: Fr Jul 25, 2003 12:26 pm    Titel: lol ... Antworten mit Zitat

... da haben wir alle drei gleich hintereinander gepostet - hätten
uns die Arbeit sparen können.

Also ich für meinen Teil habe lieber einen ehemaligen "Dieb" im
Cockpit, der das Flugzeug nach Mallorca fliegt, als jemanden mit einer
(früheren) Drogen-/Alkoholproblematik.



EDIT: Wg. fehlender Präpositionen
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Zuletzt bearbeitet von wannabee am Fr Jul 25, 2003 12:37 pm, insgesamt einmal bearbeitet
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vogelmann
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BeitragVerfasst am: Fr Jul 25, 2003 12:29 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Seh ich auch so!
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Daniel
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Anmeldungsdatum: 25.07.2003
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: Fr Jul 25, 2003 12:55 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen dank ersteinmal für eure Antworten.

Ich kann sagen, dass die 40 Sozialstunden nicht in meinem Führungszeugnis vermerkt sind.
Deshalb mache ich mir auch nicht allzugroße Sorgen (weils eben nicht drin steht).

Ich habe nur mal gehört, dass es auch noch eine gesonderte Sparte mit 'laufende und abgeschlossene Verfahren' gibt, die die LH auch anfordert. Und da müsste mein Delikt ja unter 'abgschlossenes Verfahren' stehen und höchstwahrscheinlich auch meine Strafe sowie der Anklagegrund.

Ich habe leider keine Ahnung ob so etwas wirklich existiert. Ich habe davon nur mal irgendwo gehört.

Vielleicht gibt es ja irgendwo hier angehende Juristen oder sonst irgendwelche Personen die Ahnung davon haben.

Vielen Dank.

Daniel
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blutorgel
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BeitragVerfasst am: Fr Jul 25, 2003 1:35 pm    Titel: Antworten mit Zitat

ja, das ist das BZR
BundesZentralRegister.
da ist alles drin./ und das fragtd as LBA ab. die LH bekommt nur vonr dir son wisch wegen schwebenden strafverfahren u.s.w.
unser jurist hier, sagte das du bei uns 100%tig nicht duchkommen wuerdest, aber fuer LH und andere linien sollte es da keine probleme geben.
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