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lh840 Captain

Anmeldungsdatum: 03.08.2008 Beiträge: 140 Wohnort: FRA  |
Verfasst am: Do Okt 30, 2008 9:35 pm Titel: FQ während Wehrdienst |
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Nabend Leute,
kurze Sachverhaltserklärung: Wenn ich meinen Grundwehrdienst bei der BW ableiste, zwischendurch FQ-Termin (nach der AGA natürlich) ansteht und ich ein Vorbereitungsseminar besuchen möchte, ist das immer problemlos möglich oder stellen die sich da auch mal quer? Also könnte es sein, dass die einen für so ne Woche Vorbereitung nicht gehen lassen oder sogar noch für die FQ?
Wäre sehr dankbar, wenn jemand Licht ins Dunkle bringen könnte. =)
Vielen Dank |
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Aussie_Flo Gast
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Verfasst am: Do Okt 30, 2008 11:06 pm Titel: |
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also für die FQ müssen sie dich gehen lassen (sogar wenn du schon deinen gesamten Urlaub verballert haben solltest), denn ein Gesetz besagt, dass dir durch den Wehrdienst keine beruflichen Nachteile entstehen dürfen. Wie es aber mit dem Seminar aussieht weiß ich nicht... |
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Flipsitipsi Captain

Anmeldungsdatum: 13.08.2008 Beiträge: 690 Wohnort: SHA  |
Verfasst am: Do Okt 30, 2008 11:23 pm Titel: |
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wegen dem seminar wird dir nicht frei gegeben . Nur für die FQ und soweit ich weiß auch für die BU . _________________ Realschule - checked
Abitur '13 ( technisches Gymnasium) - in progress
LH Infotag: 30.9.11 - checked
BU-? FQ-? MED-?
~ 3 km Autobahn sind nichts, 3 km Runway verbindet die Welt. ~ |
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Der_Physiker Captain

Anmeldungsdatum: 21.08.2008 Beiträge: 474
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Verfasst am: Fr Okt 31, 2008 10:53 am Titel: |
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Mach dir mal nicht ins Hemd
Nach der AGA steht dir Urlaub zu. Wenn du alle Instanzen probieren möchtest, deklarierst du dein Seminar zuerst als Bildungsurlaub mit Zuschuß. Das steht ja den Zivis auch zu
Wenn das abgelehnt wird, beantragst du nur noch Bildungsurlaub. Und dann nimmst du deinen regulären Urlaub, das geht in jedem Fall. Taktisch klüger ist es natürlich, du sprichst das mit deinem Spieß ab, BEVOR du die Anträge stellst, dann haben beide Seiten keine Überraschungen zu erwarten.
Wenn du allerdings einen wirklich sturen Spieß hast, der dich im Zeitraum deines Seminars oder deiner FQ oder was auch immer ohne Ausrede in deiner Kompanie sehen möchte, dann denke daran, die BW besteht nicht nur aus diesem einen Spieß oder Zugführer. Geh zu deinem Vertrauensoffizier, weiß nicht mehr, wie der genau hieß, oder du schreibst für diesen Fall hier nochmal ins Forum oder anderswo, denn es gibt tatsächlich gesetzliche Grundlagen, daß dich der Grundwehrdienst nicht in deiner beruflichen Entwicklung erheblich behindern darf. Und wenn du deinen Dienst im Wesentlichen ableistest, darf man dich nicht an diesen wichtigen Tagen einbehalten.
Grüße, Der Physiker |
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Pampaman NFFler

Anmeldungsdatum: 29.02.2008 Beiträge: 24
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Verfasst am: Fr Okt 31, 2008 12:22 pm Titel: |
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Bei mir war es so das ich während der AGA Bu hatte, das war problemlos möglich, und meine Fq jetzt hatte.
In beiden Fällen wurde ich freigestellt nach dem ich das Einladungsschreiben vorgezeigt hatte, dann Urlaubsantrag ausgefüllt, aber das ist Sonderurlaub, der nicht von dem Urlaub abgezgen wird, der dir regulär zusteht.
Dann kannst du (sofern AGA vorbei) noch Erholungsurlaub dranhängen und länger in Hamburg bleiben.
Hab ich so gemacht, sehr praktisch, da man ja auch was von der LH dazubekommt. |
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lh840 Captain

Anmeldungsdatum: 03.08.2008 Beiträge: 140 Wohnort: FRA  |
Verfasst am: Fr Okt 31, 2008 4:52 pm Titel: |
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Und wie sieht's aus? Bestanden? =)
Ich danke euch, das klingt alles sehr gut und hat einige meiner Zweifel aus dem Weg geräumt.
Schönes Wochenende |
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