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Dualer Studiengant+festen Job+Ausbildung vom Steuer absetzen

 
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ncarlos
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Anmeldungsdatum: 04.11.2006
Beiträge: 274

BeitragVerfasst am: Mo Okt 06, 2008 9:06 pm    Titel: Dualer Studiengant+festen Job+Ausbildung vom Steuer absetzen Antworten mit Zitat

Heey!

Falls ichbei der LH nicht schaffen sollte,würde ich gerne den Dualen Studiengang in Bremen an Anspruch nehmen.

Doch um Kredit aufzunehmen, muss man einen festen Job und einen festen im Monat aufs Konto überwiesen ekommen.

Könnte ich eventuell mich z.B. im unseren eigenen Familienbetrieb festeinstellen lassen,dann im Monat auch eine bestimmte Summe aufs Konto überwiesen bekommn,damit ich Kreidt aufnehmen kann?

Kann ich die Summe der Pilotenausbildung vom Steuer absetzen lassen?

Ich bednake mich jetzt schon bei euch!
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rosi
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Anmeldungsdatum: 15.05.2006
Beiträge: 115
Wohnort: EDDE

BeitragVerfasst am: Di Okt 07, 2008 8:06 am    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!

Dualer Studiengang in Bremen? ILST+ATPL? Oder mechanical production&engineering? Oder wie?

Braucht man dafür einen Kredit?

Um so einen Kredit zu bekommen (hängt natürlich von der Höhe ab), genügt in der Regel die Vorlage einer oder mehrerer Gehaltsbescheinigungen (i.d.R. letzte 3 Monate). Natürlich hängt auch die Höhe des Gehaltes mit der Höhe der zu vergebenen Kreditsumme zusammen. Das mit der Einstellung im Familienbetrieb wäre eine Überlegung wert. Sprich aber vorher mit dem kreditgebenden Institut über geforderte Sicherheiten für den Kredit. Vielleicht kann man (auf dem Papier) "die Voraussetzungen den Anforderungen anpassen" Wink Grad in nem Familienbetrieb klappt das bestimmt irgendwie... Wink

Die Ausbildung bis zum ATPL kann man steuerlich geltend machen, wenn man sie ab initio komplett durchzieht. Modular ist das nicht oder nur sehr schwer möglich.
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ncarlos
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Anmeldungsdatum: 04.11.2006
Beiträge: 274

BeitragVerfasst am: Mi Okt 08, 2008 10:12 pm    Titel: Antworten mit Zitat

ILST+ATPL


das wäre cool wenn man von 60000€ 19% absetzen könnte. Sind bei der hohen Summe ist ja die MWST eine schöne Summe.

Gibt es Banken die so etwas Fördern?Ich weiß es nur von der FCA ,dass die halt den Flugschulen hilft. Leider ist die FCA kein kooperiender PArtner der Hochschule Bremen
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agathidium
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Anmeldungsdatum: 05.04.2008
Beiträge: 791

BeitragVerfasst am: Do Okt 09, 2008 9:17 am    Titel: Antworten mit Zitat

Man kann den ATPL (sollte es die 2. Ausbildung sein) komplett von der Steuer absetzen. Aber vergesst das mit den 19%, das ist MWSt!! Hat damit nix zu tun.
Der Betrag des Steuerpflichtigen Einkommens wird dabei um den Ausbilsungsbetrag vermindert.
z.B. Jahresbrutto = 30000€ entspricht etwa einer Steuerbelastung von 8500€
Wenn man für das aktuelle Jahr 10000€ an Ausbildungskosten ansetzt, heißt das im Affekt: es wird nur 20000€ versteuert = ca. 5500€ Steuern. Die Differenz von 3000€ bekommt man vom FA erstattet.

Setzt man bspw. 30000€ für jenes Jahr als Werbungskosten an, so zahlt man gar keine Steuern, da sich Ausgaben gegen Einnahmen aufheben, d.h. etwas 8500€ Rückerstattung

Im Grunde kann man ca. mit 1/3 der Ausbildungskosten als Rückerstattung rechnen, wenn man die Steuererklärung richtig macht. Laughing

Zu beachten ist auch, dass nicht jedes FA die PPL-A als Ausbildungskosten anerkennt.

Das Thema ist ebenso zu genüge diskutiert worden. Über SuFu findet man einige Beiträge.

Hoffe weitergeholfen zu haben.
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ncarlos
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Anmeldungsdatum: 04.11.2006
Beiträge: 274

BeitragVerfasst am: Do Okt 09, 2008 2:57 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
(sollte es die 2. Ausbildung sein)


das heißt dann kann ich nicht von der steuer absetzen ,weil es ja meine 1.ausbildung wäre neben meines festen Jobbes!!
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agathidium
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Anmeldungsdatum: 05.04.2008
Beiträge: 791

BeitragVerfasst am: Fr Okt 10, 2008 3:44 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Lehre zählt ebenfalls als Ausbildung, aber wenn Du noch nichts vorher gemacht hast, waren das max. irgendwas um die 4000€ die man absetzen kann, also nicht wirklich was.
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