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Dringend: Schwindelanfall beim Medical erwähnen?
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subsonic
Bruchpilot
Bruchpilot


Anmeldungsdatum: 23.07.2008
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: Mi Jul 23, 2008 8:08 am    Titel: Dringend: Schwindelanfall beim Medical erwähnen? Antworten mit Zitat

Hi,

hatte gestern das Medical 2, habe auch bestanden. Vorher musste ich einen Fragebogen über die Krankheitsgeschichte ausfüllen. Unter anderem war eine Frage bezüglich Schwindelanfälle. Habe NEIN angekreuzt, obwohl ich (vor ca. einem Jahr) einmal in meinem ganzen Leben sowas hatte. War deswegen auch im Krankenhaus, um mich durchchecken zu lassen (volles Programm mit Computertomographie, Dauer-EKG, Ultraschall, Lungenröntgen, Blutanalyse und sonst alles, was man sich vorstellen kann), wobei absolut nichts festgestellt wurde. War damals kerngesund und bin es jetzt auch.

Nun habe ich etwas Muffen sausen, dass das irgendwann rauskommt und mir die Lizenz entzogen wird. Was meint Ihr dazu, sollte ich mich jetzt im Nachhinein bei dem Flugarzt melden und das der Vollständigkeit halber erwähnen? Vielen dank für Eure zügige Antworten!

MfG
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andr0S
NFFler
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Anmeldungsdatum: 12.07.2008
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: Mi Jul 23, 2008 8:23 am    Titel: Antworten mit Zitat

naja ich hätte es von anfang an gesagt und halt gleich klargestellt, dass da nix war. (befunde können sowas ja belegen)

im nachhinein ... kA ob das irgendwie auswirkungen hat, aber ich würds jedenfalls machen.

stell dir vor du hast nen arbeitsunfall oä. und dann kommt raus "ja der hatte sowas eh schon mal" ....

stells klar, und hoffe, dass dir niemand böse is deswegen Smile
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frumpy
Captain
Captain


Anmeldungsdatum: 29.05.2007
Beiträge: 683

BeitragVerfasst am: Mi Jul 23, 2008 8:24 am    Titel: Antworten mit Zitat

Postgeheimnis, aeh, Schweigepflicht. Was der Fliegerarzt nicht weiss, macht ihn nicht heiss.
_________________
http://free.pages.at/dlrdownloads/
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subsonic
Bruchpilot
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Anmeldungsdatum: 23.07.2008
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: Mi Jul 23, 2008 8:24 am    Titel: Re: Dringend: Schwindelanfall beim Medical erwähnen? Antworten mit Zitat

subsonic hat folgendes geschrieben:
Hi,

hatte gestern das Medical 2, habe auch bestanden. Vorher musste ich einen Fragebogen über die Krankheitsgeschichte ausfüllen. Unter anderem war eine Frage bezüglich Schwindelanfälle. Habe NEIN angekreuzt, obwohl ich (vor ca. einem Jahr) einmal in meinem ganzen Leben sowas hatte. War deswegen auch im Krankenhaus, um mich durchchecken zu lassen (volles Programm mit Computertomographie, Dauer-EKG, Ultraschall, Lungenröntgen, Blutanalyse und sonst alles, was man sich vorstellen kann), wobei absolut nichts festgestellt wurde. War damals kerngesund und bin es jetzt auch.

Nun habe ich etwas Muffen sausen, dass das irgendwann rauskommt und mir die Lizenz entzogen wird. Was meint Ihr dazu, sollte ich mich jetzt im Nachhinein bei dem Flugarzt melden und das der Vollständigkeit halber erwähnen? Und noch wichtiger: kann ich wegen sowas als fluguntauglich erklärt werden? Vielen dank für Eure zügige Antworten!

MfG
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subsonic
Bruchpilot
Bruchpilot


Anmeldungsdatum: 23.07.2008
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: Mi Jul 23, 2008 8:28 am    Titel: Antworten mit Zitat

Klar, der Fliegerarzt weiss es nicht. Aber wenn etwas passiert, z.B. Bruchlandung, dann fängt die Versicherung an zu graben und findet was. Dann ist aber Polen offen.

Habe gestern mit einem anderem Flugarzt telefoniert. Er meinte, es gibt blöde Zufälle, die man sich überhaupt nicht vorstellen kann. Und die Konsequenz: Lizenzentzug...

Kann denn die Versicherung im Falle eines Falles bei meiner Krankenversicherung die Akte anfordern?
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Domte
Captain
Captain


Anmeldungsdatum: 07.08.2007
Beiträge: 2394

BeitragVerfasst am: Mi Jul 23, 2008 8:51 am    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Dann ist aber Polen offen.
Laughing
Noch nie gehört, aber immer ein Schmunzler wert ...
Schwindelanfall kann ja auch einfach mit einem zu dem Zeitpunkt schwachen Kreislauf zu tun haben.
Aber es ist natürlich immer besser wenn man solch Sachen mitangibt, vorallem wenn man belegen kann, dass es keine greifbaren körperliche Ursache hatte.
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Captain Oveur
Gast





BeitragVerfasst am: Mi Jul 23, 2008 3:38 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Am besten nachfragen, ob ein Einzelfall erwähnt werden soll. Es kann ja sein, dass es erst ab häufigerem Auftreten oder chronischen Falle angegeben werden soll.

Zuletzt bearbeitet von Captain Oveur am Mi Jul 23, 2008 4:24 pm, insgesamt einmal bearbeitet
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Amok
Captain
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Anmeldungsdatum: 02.06.2006
Beiträge: 2464

BeitragVerfasst am: Mi Jul 23, 2008 3:40 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Mach dir mal keine Sorgen. Einen schwachen Kreislauf hat jeder mal.
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subsonic
Bruchpilot
Bruchpilot


Anmeldungsdatum: 23.07.2008
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: Do Jul 24, 2008 10:06 am    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für Eure Beiträge! Werde in Kürze über das Ergebnis berichten.
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subsonic
Bruchpilot
Bruchpilot


Anmeldungsdatum: 23.07.2008
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: Fr Jul 25, 2008 9:39 am    Titel: Antworten mit Zitat

Also, ein Schwindelanfall scheint kein Problem zu sein, solange keine gravierende Ursache festgestellt wurde. Tauglichkeitszeugns wurde heute verschickt. Very Happy

Vielen Dank nochmal für Eure Beiträge!
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tankman
Captain
Captain


Anmeldungsdatum: 06.08.2007
Beiträge: 1386
Wohnort: around the world

BeitragVerfasst am: Fr Jul 25, 2008 10:50 am    Titel: Antworten mit Zitat

wenn man zb einen dauerlauf macht, ohne davor getrunken zu haben, dann kanns einem mal umreißen. find das nicht tragisch - erwähnen würd ichs trotzdem nicht. außer man sitzt mal beim essen und plötzlich liegt man mit dem kopf in der suppe - das wäre dann schon merkwürdig.
nichtsdestotrotz, wenn alles in ordnung ist und war kein problem.
was die versicherung angeht - soweit ists noch nicht, dass das problematisch werden könnte.
_________________
die letzten worte eines kapitäns: junge, ich zeig dir was.. die des co's: das schau ich mir an
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Trimair
Captain
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Anmeldungsdatum: 23.03.2008
Beiträge: 279

BeitragVerfasst am: Mi Jul 30, 2008 3:14 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!

Wenn dir aber was angenommen in 20 Jahren passiert z.B. Bruchlandung...und die finden da vllt. raus das du unwahrheitsgemäße angaben gemacht hast bei dem Bogen...vllt. gibts da auch sowas wie verjährung...das die dir dann nichts mehr anhaben können...google da mal...

Gruß
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