Pilotenboard.de :: DLR-Test Infos, Ausbildung, Erfahrungsberichte :: operated by SkyTest® :: Foren-Übersicht

 Wiki  ChatChat  FAQFAQ   SuchenSuchen   MitgliederlisteMitgliederliste   BenutzergruppenBenutzergruppen 
 ProfilProfil   Einloggen, um private Nachrichten zu lesenEinloggen, um private Nachrichten zu lesen   LoginLogin   RegistrierenRegistrieren 

Punkte + Fahrverbot zum NFF Beginn

 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    Pilotenboard.de :: DLR-Test Infos, Ausbildung, Erfahrungsberichte :: operated by SkyTest® :: Foren-Übersicht -> Offtopic
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
LH-Sepp
Bruchpilot
Bruchpilot


Anmeldungsdatum: 23.07.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: Mi Jul 23, 2008 11:12 am    Titel: Punkte + Fahrverbot zum NFF Beginn Antworten mit Zitat

Hallo, ich werde demnächst meine Schulung an der LFT beginnen, nun ist mir aber folgendes passiert: Ich wurde auf der Autobahn mit 31Kmh geblitzt, da sich diese AB innerorts befand, führt das zu 3 Punkten und einem Monat Fahrverbot. Jetzt muss ich ja noch einmal einen Auszug aus Flensburg zum Schulungsbeginn vorlegen, wie wirkt sich das denn genau aus? Kann mir da irgendetwas passieren? Gerade wegen des Fahrverbots? Ich dachte zuerst ich hätte keine Probleme, da es ein Fahrverbot auf Autobahnen ja erst ab 41 KMH gibt, so dachte ich, aber wurde jetzt eines besseren belehrt, dass es innerorts Unterschiede gibt. Habe auch schon die Suchfunktion benutzt, aber nichts dazu gefunden, danke für Antworten.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
walker1984
Captain
Captain


Anmeldungsdatum: 22.04.2008
Beiträge: 268

BeitragVerfasst am: Mi Jul 23, 2008 11:18 am    Titel: Antworten mit Zitat

hmm würde mich auf interessieren ich weiß aufjedenfall das man max. 5 punkte haben darf aber wie das dann mit dem fahrverbot aussieht weiß ich auch nicht
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden MSN Messenger
Domte
Captain
Captain


Anmeldungsdatum: 07.08.2007
Beiträge: 2394

BeitragVerfasst am: Mi Jul 23, 2008 11:40 am    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke, dass es kein Problem darstellen wird, aber man wird dich dafür natürlich rügen ... darauf habe ich jetzt verzichtet.
Einfach an der LFT anfragen, mehr als dich für eine Weile zurückstellen können sie dich meines Erachtens nicht.
Es heist ja auch 5 Punkte oder mehr sowie ein Alkoholdelikt im Strassenverkehr sind ein Ausschlussgrund, nicht ein Fahrverbot.
Im schlimmsten Fall muss eben jemand aus deiner Familie die Schuld auf sich nehmen.
Wird schon alles werden,.

Edit:
Ich sehe gerade du bist sehr vorsichtig, hast einen neuen Nick ... BigBrother is watching u
Aber im Ernst es ist besser wenn du es ihnen mitteilst als wenn sie es aus einem Auszug erfahren
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
fluffi
Captain
Captain


Anmeldungsdatum: 14.04.2008
Beiträge: 210

BeitragVerfasst am: Mi Jul 23, 2008 11:53 am    Titel: Antworten mit Zitat

mal rein juristisch geantwortet: wenn du JETZT SOFORT ne auskunft beantragst, steht das noch nciht drin, da ja erst die rechtskraft-fristen etc ablaufen müssen (du könntest ja berechtigt widersprechen, wenn du es zb nicht warst)

ABER früher oder später wird es rauskommen, da der eintrag ja ne weile bestehen bleiben wird...

ich würde anrufen...! und mal ganz ehrlich: ich kann mir nicht vorstellen, daß dir jmd den kopf abreißt!
_________________
bu: 29/30.05.08 Cool
fq: 27/28.08.08 Embarassed
swiss I: 02.10.08 Smile
swiss II: 04.11.08 Crying or Very sad
---ausgeträumt---
Okt 2010: plan B: jar ppl (uk) in espagna Wink
12.09.11 1. solo Very Happy
29.09.12 skill test Cool
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
coolmadmat
Captain
Captain


Anmeldungsdatum: 02.04.2007
Beiträge: 1311

BeitragVerfasst am: Mi Jul 23, 2008 11:56 am    Titel: Antworten mit Zitat

Dachte auch nicht, dass es da Unterschiede gibt... frag mich grade nur.. wo ne Autobahn "innerorts" ist??

Finde das schon etwas unverschämt... ! Außerdem woher soll man den Unterschied erkennen? Seit wann stehen Ortsschilder auf der Autobahn? Ich würd mich da auf jeden Fall wehren... Wink
_________________
„To oberserve without evaluating is the highest form of human intelligence“. - Jiddu Krishnamurti
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
EDML
Moderator
Moderator


Anmeldungsdatum: 19.09.2007
Beiträge: 4193

BeitragVerfasst am: Mi Jul 23, 2008 12:02 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Autobahn innerorts finde ich auch höchst seltsam - bist Du sicher, daß da
die blauen Autobahnschilder waren - oder war das am Ende einer
Autobahn nach den blauen "Ende der Autobahn" Schildern ???

Was die LH dazu sagt weiß ich nicht - für das LBA sollte es aber kein
Problem sein - wenn das Deine ersten Punkte waren.

Gruß, Marcus
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Domte
Captain
Captain


Anmeldungsdatum: 07.08.2007
Beiträge: 2394

BeitragVerfasst am: Mi Jul 23, 2008 12:16 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Stadtautobahnen ... http://de.wikipedia.org/wiki/Stadtautobahn#Deutschland
Und es kann auch sein, dass er innerhalb einer Baustelle geblitzt wurde.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Arthur Dent
Captain
Captain


Anmeldungsdatum: 31.12.2005
Beiträge: 139

BeitragVerfasst am: Mi Jul 23, 2008 12:30 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Mmmh. War's denn wirklich 'ne Autobahn oder "nur" folgendes Schild?

http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:Zeichen_331.svg


Wenn's nur dieses Schild war, dann gilt:

Zitat:
Während man sich auf einer gut ausgebauten, unbeschilderten Autobahn an die Autobahn-Richtgeschwindigkeit halten kann, gilt das auf einer Kraftfahrstraße nicht ohne Weiteres. Es kommt nämlich darauf an, wo sich die Kraftfahrstraße befindet und wie sie gebaut ist.

Die "typische" Geschwindigkeit für eine Kraftfahrstraße ist natürlich schneller als 50 km/h, aber ohne weitere Angaben bleibt es innerorts bei 50 km/h. Für Lkw bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht, Motorräder und Pkw gelten auf Kraftfahrstraßen -ohne zusätzliche Temposchilder- folgende Höchstgeschwindigkeiten:
innerhalb geschlossener Ortschaften: 50 km/h
außerhalb geschlossener Ortschaften: 100 km/h
autobahnähnlich ausgebaut, außerhalb geschlossener Ortschaften: Richtgeschwindigkeit 130 km/h

Was war noch gleich eine autobahnähnlich ausgebaute Straße?

Sie muss entweder zwei Fahrbahnen haben, die durch bauliche Maßnahmen (z.B. Grünstreifen oder Leitplanke) voneinander getrennt sind, oder pro Fahrtrichtung (hin und zurück) mindestens zwei markierte Fahrstreifen besitzen. Und, wie gesagt, das spielt nur außerhalb von Ortschaften eine Rolle.


Quelle: http://www.fahrtipps.de/frage/kraftfahrstrasse-ortschaft.php

Ansonsten habe ich mal irgendwo gelesen, dass es in Deutschland nur eine einzige Stadt gibt, wo tatsächlich ein Streckenabschnitt einer Autobahn innerorts ist... Ansonsten sind Autobahnen (auch wenn sie durch eine Stadt gehen) "außerorts".

Ich drücke die Daumen, dass alles gut geht!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
frumpy
Captain
Captain


Anmeldungsdatum: 29.05.2007
Beiträge: 683

BeitragVerfasst am: Mi Jul 23, 2008 1:12 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Mindestgeschwindigkeit auf Autobahnen ist 61 km/h. *g*

Ansonsten: Keine grauen Haare wachsen lassen, sag halt was war und sei schoen brav.
_________________
http://free.pages.at/dlrdownloads/
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
FlyR
Captain
Captain


Anmeldungsdatum: 29.10.2007
Beiträge: 377

BeitragVerfasst am: Mi Jul 23, 2008 2:34 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Fahrverbot stellt eigentlich kein Problem dar, solang die Punkte eben 5 nicht überschreiten.
_________________
Woran erkennt man einen Piloten auf einer Party?
Er wird's dir erzählen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
   
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    Pilotenboard.de :: DLR-Test Infos, Ausbildung, Erfahrungsberichte :: operated by SkyTest® :: Foren-Übersicht -> Offtopic Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Impressum        Datenschutzbestimmungen nach DSGVO

Cobalt by Jakob Persson
Cobalt phpBB Theme/Template by Jakob Persson.
Copyright © Jakob Persson 2002.

Powered by phpBB © 2001, 2002 phpBB Group