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LH-Sepp Bruchpilot

Anmeldungsdatum: 23.07.2008 Beiträge: 1
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Verfasst am: Mi Jul 23, 2008 11:12 am Titel: Punkte + Fahrverbot zum NFF Beginn |
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| Hallo, ich werde demnächst meine Schulung an der LFT beginnen, nun ist mir aber folgendes passiert: Ich wurde auf der Autobahn mit 31Kmh geblitzt, da sich diese AB innerorts befand, führt das zu 3 Punkten und einem Monat Fahrverbot. Jetzt muss ich ja noch einmal einen Auszug aus Flensburg zum Schulungsbeginn vorlegen, wie wirkt sich das denn genau aus? Kann mir da irgendetwas passieren? Gerade wegen des Fahrverbots? Ich dachte zuerst ich hätte keine Probleme, da es ein Fahrverbot auf Autobahnen ja erst ab 41 KMH gibt, so dachte ich, aber wurde jetzt eines besseren belehrt, dass es innerorts Unterschiede gibt. Habe auch schon die Suchfunktion benutzt, aber nichts dazu gefunden, danke für Antworten. |
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walker1984 Captain

Anmeldungsdatum: 22.04.2008 Beiträge: 268
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Verfasst am: Mi Jul 23, 2008 11:18 am Titel: |
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| hmm würde mich auf interessieren ich weiß aufjedenfall das man max. 5 punkte haben darf aber wie das dann mit dem fahrverbot aussieht weiß ich auch nicht |
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Domte Captain

Anmeldungsdatum: 07.08.2007 Beiträge: 2394
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Verfasst am: Mi Jul 23, 2008 11:40 am Titel: |
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Ich denke, dass es kein Problem darstellen wird, aber man wird dich dafür natürlich rügen ... darauf habe ich jetzt verzichtet.
Einfach an der LFT anfragen, mehr als dich für eine Weile zurückstellen können sie dich meines Erachtens nicht.
Es heist ja auch 5 Punkte oder mehr sowie ein Alkoholdelikt im Strassenverkehr sind ein Ausschlussgrund, nicht ein Fahrverbot.
Im schlimmsten Fall muss eben jemand aus deiner Familie die Schuld auf sich nehmen.
Wird schon alles werden,.
Edit:
Ich sehe gerade du bist sehr vorsichtig, hast einen neuen Nick ... BigBrother is watching u
Aber im Ernst es ist besser wenn du es ihnen mitteilst als wenn sie es aus einem Auszug erfahren |
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fluffi Captain

Anmeldungsdatum: 14.04.2008 Beiträge: 210
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Verfasst am: Mi Jul 23, 2008 11:53 am Titel: |
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mal rein juristisch geantwortet: wenn du JETZT SOFORT ne auskunft beantragst, steht das noch nciht drin, da ja erst die rechtskraft-fristen etc ablaufen müssen (du könntest ja berechtigt widersprechen, wenn du es zb nicht warst)
ABER früher oder später wird es rauskommen, da der eintrag ja ne weile bestehen bleiben wird...
ich würde anrufen...! und mal ganz ehrlich: ich kann mir nicht vorstellen, daß dir jmd den kopf abreißt! _________________ bu: 29/30.05.08
fq: 27/28.08.08
swiss I: 02.10.08
swiss II: 04.11.08
---ausgeträumt---
Okt 2010: plan B: jar ppl (uk) in espagna
12.09.11 1. solo
29.09.12 skill test  |
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coolmadmat Captain

Anmeldungsdatum: 02.04.2007 Beiträge: 1311
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Verfasst am: Mi Jul 23, 2008 11:56 am Titel: |
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Dachte auch nicht, dass es da Unterschiede gibt... frag mich grade nur.. wo ne Autobahn "innerorts" ist??
Finde das schon etwas unverschämt... ! Außerdem woher soll man den Unterschied erkennen? Seit wann stehen Ortsschilder auf der Autobahn? Ich würd mich da auf jeden Fall wehren...  _________________ „To oberserve without evaluating is the highest form of human intelligence“. - Jiddu Krishnamurti |
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EDML Moderator

Anmeldungsdatum: 19.09.2007 Beiträge: 4193
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Verfasst am: Mi Jul 23, 2008 12:02 pm Titel: |
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Autobahn innerorts finde ich auch höchst seltsam - bist Du sicher, daß da
die blauen Autobahnschilder waren - oder war das am Ende einer
Autobahn nach den blauen "Ende der Autobahn" Schildern ???
Was die LH dazu sagt weiß ich nicht - für das LBA sollte es aber kein
Problem sein - wenn das Deine ersten Punkte waren.
Gruß, Marcus |
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Domte Captain

Anmeldungsdatum: 07.08.2007 Beiträge: 2394
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Arthur Dent Captain


Anmeldungsdatum: 31.12.2005 Beiträge: 139
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Verfasst am: Mi Jul 23, 2008 12:30 pm Titel: |
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Mmmh. War's denn wirklich 'ne Autobahn oder "nur" folgendes Schild?
http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:Zeichen_331.svg
Wenn's nur dieses Schild war, dann gilt:
| Zitat: | Während man sich auf einer gut ausgebauten, unbeschilderten Autobahn an die Autobahn-Richtgeschwindigkeit halten kann, gilt das auf einer Kraftfahrstraße nicht ohne Weiteres. Es kommt nämlich darauf an, wo sich die Kraftfahrstraße befindet und wie sie gebaut ist.
Die "typische" Geschwindigkeit für eine Kraftfahrstraße ist natürlich schneller als 50 km/h, aber ohne weitere Angaben bleibt es innerorts bei 50 km/h. Für Lkw bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht, Motorräder und Pkw gelten auf Kraftfahrstraßen -ohne zusätzliche Temposchilder- folgende Höchstgeschwindigkeiten:
innerhalb geschlossener Ortschaften: 50 km/h
außerhalb geschlossener Ortschaften: 100 km/h
autobahnähnlich ausgebaut, außerhalb geschlossener Ortschaften: Richtgeschwindigkeit 130 km/h
Was war noch gleich eine autobahnähnlich ausgebaute Straße?
Sie muss entweder zwei Fahrbahnen haben, die durch bauliche Maßnahmen (z.B. Grünstreifen oder Leitplanke) voneinander getrennt sind, oder pro Fahrtrichtung (hin und zurück) mindestens zwei markierte Fahrstreifen besitzen. Und, wie gesagt, das spielt nur außerhalb von Ortschaften eine Rolle.
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Quelle: http://www.fahrtipps.de/frage/kraftfahrstrasse-ortschaft.php
Ansonsten habe ich mal irgendwo gelesen, dass es in Deutschland nur eine einzige Stadt gibt, wo tatsächlich ein Streckenabschnitt einer Autobahn innerorts ist... Ansonsten sind Autobahnen (auch wenn sie durch eine Stadt gehen) "außerorts".
Ich drücke die Daumen, dass alles gut geht! |
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frumpy Captain


Anmeldungsdatum: 29.05.2007 Beiträge: 683
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Verfasst am: Mi Jul 23, 2008 1:12 pm Titel: |
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Mindestgeschwindigkeit auf Autobahnen ist 61 km/h. *g*
Ansonsten: Keine grauen Haare wachsen lassen, sag halt was war und sei schoen brav. _________________ http://free.pages.at/dlrdownloads/ |
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FlyR Captain


Anmeldungsdatum: 29.10.2007 Beiträge: 377
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Verfasst am: Mi Jul 23, 2008 2:34 pm Titel: |
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Fahrverbot stellt eigentlich kein Problem dar, solang die Punkte eben 5 nicht überschreiten. _________________ Woran erkennt man einen Piloten auf einer Party?
Er wird's dir erzählen |
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