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guhu Captain

Anmeldungsdatum: 10.02.2007 Beiträge: 481
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Verfasst am: Mo Jul 07, 2008 7:14 pm Titel: wichtig: frage zur angabe auf datenschutzerklärung |
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hey.. habe am mittwoch meine bu und such grade die ganzen unterlagen zusammen.. jetzt muss ich ja hier auf der rückseite der datenschutzerklärung noch so angaben zu schwebenen verfahren etc. machen.. meine frage ist jetzt:
muss ich bei ordnungswidrigkeiten im straßen- oder luftverkehr ein ja ankreuzen, weil ich einmal die vorfahrt missachtet habe und dabei 3 pkt. bekommen habe? weil ich hab keine ahnung ob ich da gerichtlich belangt wurde, oder ob das kba ging? anderseits war das ja eine ordnungswidrigkeit, die mit 50€ und eben den 3 pkt. belangt wurde...
also wenn jmd. ne ahnung hat?!
dankeee =) |
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SeNsAtIoN Gast
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Verfasst am: Di Jul 08, 2008 10:08 pm Titel: |
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also ich hab aauch 3 pkt in flensburg und ich kann mich daran erinnern, dass ich bei mir nur ordnungswidrigkeit angekreuzt habe.Ich denke so wäre es richtig  |
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fluffi Captain

Anmeldungsdatum: 14.04.2008 Beiträge: 210
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Verfasst am: Di Jul 08, 2008 10:34 pm Titel: |
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hab auch das letzte angekreuzt.. _________________ bu: 29/30.05.08
fq: 27/28.08.08
swiss I: 02.10.08
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Okt 2010: plan B: jar ppl (uk) in espagna
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Duffman Captain


Anmeldungsdatum: 25.04.2005 Beiträge: 263
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Verfasst am: Mi Jul 09, 2008 8:22 am Titel: |
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ihr kennt ja alle die "Roller/Mofa-Delikte" ... sollte man sowas angeben?! ich mein, ich kann mir nicht vorstellen, dass die LH sowas rauskriegen würde und wenn ich angeben, könnten die mir noch nen Strick draus drehen?! _________________ flying is my passion and hopefully soon my profession ... oh yeah |
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m1gu3l Captain

Anmeldungsdatum: 08.07.2008 Beiträge: 109
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Verfasst am: Mi Jul 09, 2008 9:02 am Titel: |
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also wenn es ne ordnungswiedrigkeit war, die nicht mit einer ANZEIGE in Verbindung steht, dann könnter getrost "Nein" ankreuzen. Nen Bekannter von mir ist Anwalt und der hat gesagt, dass es dazu eine Anzeige benötigt und nicht nur ein Strafzettel.
Wenn man ne Anzeige mal hatte und wegen dieser belangt wurde, würde ich das auch angeben. Die kriegen es raus weil ihr Unterlagen einriechen müsst, wo das alles vermekrt ist.
Gurß Michael |
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Duffman Captain


Anmeldungsdatum: 25.04.2005 Beiträge: 263
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Verfasst am: Mi Jul 09, 2008 10:08 pm Titel: |
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naja, eine Anzeige war es schon. Man wird bei so Sachen auch obligatorisch zu Sozialstunden verdonnert. Ein Gerichtsverfahren gibts aber bei sowas nicht - zumindest beim ersten mal nicht.
@Michael:
du sagst: "Die kriegen es raus weil ihr Unterlagen einriechen müsst, wo das alles vermekrt ist."
meinst du mit Unterlagen ein Führungszeugnis? da steht doch nur was drin, wenn man vorbestraft ist. Und selbst "härtere Sachen" fliegen nach paar Jahren raus, dachte ich?
EDIT: http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/index.html
glaub des ist der Auszug. Aber mir ist des alles zu unsicher ... ich werd morgen mal zur Polizei gehn und nachfragen. _________________ flying is my passion and hopefully soon my profession ... oh yeah |
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fluffi Captain

Anmeldungsdatum: 14.04.2008 Beiträge: 210
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Verfasst am: Do Jul 10, 2008 9:40 am Titel: |
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| Duffman hat folgendes geschrieben: | | ihr kennt ja alle die "Roller/Mofa-Delikte" ... sollte man sowas angeben?! ich mein, ich kann mir nicht vorstellen, dass die LH sowas rauskriegen würde und wenn ich angeben, könnten die mir noch nen Strick draus drehen?! |
ich muß gestehen NICHT zu wissen, was du genau meinst (ich hatte meinen ersten roller im zarten alter von 2 ..
ich vermute mal du meinst so sachen wie fahren ohne fahrerlaubnis etc, also -und das muß einem klar sein- straftaten..!! wir reden hier nicht über kleine ordnungswidrigkeiten....!
aber alles was du so verbocken kannst wird -wenn du deswegen verknackt wirst- natürlcih eingetragen, und dann gibt es natürlcih auch wiederum regeln, und ich denke mal um die geht es dir...
die langversion findest du hier: http://bundesrecht.juris.de/bzrg/index.html
kurzform:
wie immer gibts gewisse fristen, dach diesen hier
http://bundesrecht.juris.de/bzrg/__34.html
tauchen die sachen dann nicht mehr im polizeilichen führungszeugnis auf, aber sie sind noch nicht gelöscht! (bzw "getilgt"). im behördlichen führungszeugis (unbeschränkte auskunft) tauchen die dann auf...
beachte hierzu die §§36-38!!!
getilgt wird nach diesen fristen:
http://bundesrecht.juris.de/bzrg/__46.html
§47 beachten...
d.h. wenn du nur einmal mist gebaut hast, sind 3 jahre fürs polizeiliche und 5 fürs behördliche ab urteil /rechtskraft maßgebend. danach dürfen dir diese dinge (Also wenn sie getilgt sind) nicht mehr vorgehalten werden, d.h. du gilst rechtlcih als unvorbelastet und genau dann heißt das natürlcih, wird davon niemand mehr erfahren können außer von dir...
ABER wenn du mehrmals was gemacht hast, wirds komplizierter, und dann stellt sich natürlcih auch zu recht die frage nach deiner eignung/zuverlässigkeit etc...
edit (war wohl zulangsam mit der antwort):
| Duffman hat folgendes geschrieben: | | naja, eine Anzeige war es schon. Man wird bei so Sachen auch obligatorisch zu Sozialstunden verdonnert. Ein Gerichtsverfahren gibts aber bei sowas nicht - zumindest beim ersten mal nicht. |
wirf mal nen blick auf deine unterlagen... auf dem zettel mit den sozialstunden steht was.. und ich sags mal so, sozialstunden werden einem nicht prophylaktisch zugeteilt.. wird wohl ein strafbefehl gewesen sein, ist nur ein vereinfachtes verfahren ohne verhandlung, ist dieser aber rechtlcih gesehen gleichzusetzen und wird bei kleineren straftaten angewendet... obige antwort gilt dann erst recht... _________________ bu: 29/30.05.08
fq: 27/28.08.08
swiss I: 02.10.08
swiss II: 04.11.08
---ausgeträumt---
Okt 2010: plan B: jar ppl (uk) in espagna
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Duffman Captain


Anmeldungsdatum: 25.04.2005 Beiträge: 263
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Verfasst am: Fr Jul 18, 2008 6:47 pm Titel: |
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@fluffi: also bei mir in der Stadt gab es in meinem Jahrgang rund 50,70 Freunde und Bekannte die einen Roller hatten und da es ja mehr oder weniger auch gefährlich ist mit 25 kmh rumzugurken hat auch jeder sein Mofa aufgemacht (oder frisiert wie man auch sagt).
Und mehr oder weniger viele wurde über die Zeit hinweg auch erwischt (seis vor der Schule abgefangen oder bei Probefahrten etc).
Das übliche Prozedere war dann: man kriegt einen Brief in dem man mitgeteilt bekommt man solle 8 Sozialstunden machen.
Hätte man die nicht gemacht, dann erst wärs zu einem Gerichtsverfahren gekommen - wo dann die Strafe natürlich ganz anders aussehen hätte können (Führerscheinsperre, Punkte etc ...)
ein Freund hat mir das letztens so erklärt: mit der Ableistung der Sozialstunden hat man die Einstellung des Verfahrens erwirkt und man ist deshalb auch nicht gerichtlich veruteilt.
Also ich würd jetzt sagen, es war keine Straftat, da ich ja keine Strafe bekommen hab, die eine Straftat mit sich ziehen würde?!
und du schreibst: "wir reden hier nicht über kleine Ordnungswidrigkeiten" nun ja ... ein Mofa mit paar kmh zu viel fahren, bei dem auch noch der ein oder andere Polizist hierzulande ein oder gar zwei Augen zudrückt ist was anderes wie wirkliche Straftaten.
Naja, ich werds erstmal nicht reinschreiben. Wozu auch Angriffsfläche bieten und schließlich war das ganze vor 8 Jahren ... _________________ flying is my passion and hopefully soon my profession ... oh yeah |
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fluffi Captain

Anmeldungsdatum: 14.04.2008 Beiträge: 210
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Verfasst am: Fr Jul 18, 2008 10:06 pm Titel: |
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ich will nciht den moralapostel raushängen, keine sorge, aber nach 15 semestern jura unterscheide ich halt zw owi, vergehen und verbrechen...
is nich böse gemeint, und wie gesagt, ic hab von rollerdelikten mangels kontaktfläche im einzelnen nicht viel ahnung..
aber üblicherweise kann so ein "bißchen aufmachen" eines fahrzeugs halt schlicht und ergreifend den verlust der betriebserlaubnis mit sich führen. man unterstellt fehlende verkehrssicherheit, und du hast dann wohl auch keinen passenden führerschein zur fahrzeugklasse...
ich nehme an, du hast nen pkw führerschein..
was meinste was passiert, wenn du mit diesem in nen lkw (fahrzeug einer klasse, die du nicht fahren darfst) einsteigst, damit der cooler aussieht machste jetzt außenrum zb ein paar richtig fette rammen drumrum (=>unzulässiger umbau) und sparst aus gewichtsgründen dann noch die hälfte der bremsen ein (verkehrssicherheit). so..
und jetzt hält dich ein kleines grünes männchen an.. was meinste: sagt der "is schon ok, witzige farbe, fahr aber vorsichtig...!"
oder eher nich...??
und die schwere des einzelfalls ist i.d.R. nicht der springende punkt, sondern eben die erfüllung des tatbestands...
ob die handtasche die du ner oma klaust nur ihr wechselgeld vom wochenmarkt und nen salatkopf enthält, oder ob sie grad 42.000€ abgehoben hat die sie ihrem enkel der grad ne rechnung von der lufthansa bekommen hat schenken will ist für die frage der straftat (=diebstahl) erstmal irrelevant...!
hoffe das war verständlcih, hab mir erlaubt auf "juristendeutsch" (hab ich grad in nem anderen thread gelesen) zu verzichten.... _________________ bu: 29/30.05.08
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Duffman Captain


Anmeldungsdatum: 25.04.2005 Beiträge: 263
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Verfasst am: Fr Jul 18, 2008 10:26 pm Titel: |
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[quote="fluffi"]
was meinste was passiert, wenn du mit diesem in nen lkw (fahrzeug einer klasse, die du nicht fahren darfst) einsteigst, damit der cooler aussieht machste jetzt außenrum zb ein paar richtig fette rammen drumrum (=>unzulässiger umbau) und sparst aus gewichtsgründen dann noch die hälfte der bremsen ein (verkehrssicherheit). so..
und jetzt hält dich ein kleines grünes männchen an.. was meinste: sagt der "is schon ok, witzige farbe, fahr aber vorsichtig...!"
oder eher nich...??
quote]
Hallo?! als der Vergleich ist ja wohl ziemlich abwegig!
Wir bzw. ich und in diesem moment auch zigtausende andere 15-jährige machen ihr 25-kmh-Mofa um ein paar kmh Schneller, die Fähigkeit dieses "Geschoss" fahren zu können ist zweifelsohne gegeben und daher wohl auch nicht damit zu vergleichen, dass ein PKW-Führerschein-Besitzer einen LKW fährt (weil da tatsächlich das fahrerische Können fehlt) oder Veränderungen vornimmt die tatsächlich negative Auswirkungen haben könnte.
Der Hinweis mit "zigtausende" schrieb ich, weil gewiss in diesem Moment keine 10 Leute in Deutschland ohne LKW-Führerschein einen LKW lenken und diesen auch noch modifziert haben. Gewiss aber jeder Mofa-Besitzer hat Veränderungen - damit will ich sagen, dass das zwar nicht erlaubt ist, aber mehr oder weniger auch "akzeptiert" ist.
Glaubst wohl nicht, dass meine Eltern da ein Aufstehen drum gemacht haben? Ich will aber nicht wissen, was sie für ein Aufstehen gemacht hätten, wäre ich mit 16 Jahren in ihrem Auto rumgefahren und erwischt worden - im Grunde ja dasselbe aus deiner "juristischen Sicht"
Ich weiß ja nicht wie viel Praxiserfahrung man in 15 Semester Studium bekommt, aber ich kann dir versichern, dass da wo ich her komme, sogar Polizisten dieses "Vorgehen" von Jugendlichen nachvollziehen können und sogar Augen zu drücken. Und bei uns auf dem Land ist das alles nochmal viel unkomplizierter. Dass sowas nicht erlaubt war und ist - ist klar, dazu und zu einer Srafe steh ich auch, bloß ich wehre mich dagegen dies als "Straftat" stehen zu lassen.
Aber egal, das geht ja jetzt eh eher ins Off-Topic, beenden wir die Diskussion lieber an dieser Stelle. _________________ flying is my passion and hopefully soon my profession ... oh yeah |
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fluffi Captain

Anmeldungsdatum: 14.04.2008 Beiträge: 210
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Verfasst am: So Jul 20, 2008 5:09 pm Titel: |
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juristisch gesehen ist das aber das gleiche, und es geht nunmal formal um juristische unterschiede, und nicht um die frage, ob ein roller mit 40 kmh beherrschbar ist...
und wie du schon sagtest: nur weil es bei einigen als bagatelle angesehen wird, ändert dies nunmal wenig an der rechtlcihen sachlage... und klar können da auch polizeibeamte dabei sein.. auf manchem dorf wird man sicher auch mal mit alk am steuer durchgewunken etc.... aber auch das machts nicht besser...
aber auch mir gehts nicht um diese kleinigkeiten...
aber es wurde ne frage gestellt, auf die ich geantwortet hab... nicht mehr, nciht weniger...  _________________ bu: 29/30.05.08
fq: 27/28.08.08
swiss I: 02.10.08
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