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/Timon/ Captain

Anmeldungsdatum: 18.06.2009 Beiträge: 93
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Verfasst am: Fr Dez 11, 2009 11:20 pm Titel: Führerschein eines Piloten |
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Hey Leute,
mich würde einmal interessieren ob es so etwas wie einen Auto-'Führerschein' auch für Piloten gibt - also ob man den immer mitführen muss, wie der aussieht und ob es sowas überhaupt gibt. Ist vielleicht ein bisschen komisch die Frage aber ich würds gern wissen.
 _________________ Grüße |
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Sensei Captain

Anmeldungsdatum: 09.02.2006 Beiträge: 304 Wohnort: Hamburg  |
Verfasst am: Sa Dez 12, 2009 2:21 am Titel: |
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Ja die Lizenz (PPL/CPL/ATPL). Das Ding sieht so ähnlich aus wie der früher der Führerschein fürs Auto, ist n länglicher Wisch, den man dreimal faltet und dann ist er ziemlich genau so groß wie der Perso.
Falls du mal n Medical gesehen hast, das sieht auf den ersten Blick genauso aus. |
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flapfail Goldmember

Anmeldungsdatum: 23.03.2008 Beiträge: 6910 Wohnort: OGLE-2005-BLG-390Lb  |
Verfasst am: Sa Dez 12, 2009 8:21 am Titel: |
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ausserdem ist ein Pilotenführerschein immer befristet, und gilt kaum länger als ein Jahr. Deshalb gibts auch kein Bild drinne (weil man regelmäßig einen neuen bekommt) und man muß daher bei "Führerscheinkontrollen" immer auch einen Lichtbildausweis herzeigen  |
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flapfail Goldmember

Anmeldungsdatum: 23.03.2008 Beiträge: 6910 Wohnort: OGLE-2005-BLG-390Lb  |
Verfasst am: Sa Dez 12, 2009 11:26 am Titel: |
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moe-soaring hat folgendes geschrieben: | flapfail hat folgendes geschrieben: | ausserdem ist ein Pilotenführerschein immer befristet, und gilt kaum länger als ein Jahr. | FALSCH... mein GPL gilt lebenslänglich (unbefristet) !!! übrigens gelten alle GPL's "lebenslänglich", aber er ist natürlich nur gültig, wenn man ein gültiges Medical hat! |
da steht doch ein Ablaufsdatum drinne, und verlängert wird er nur, wenn man eine Prüfung jedes Jahr macht  |
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Joblin Captain

Anmeldungsdatum: 10.01.2008 Beiträge: 215
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Verfasst am: Sa Dez 12, 2009 11:44 am Titel: |
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Meine Lizenz (also das Papierstück an sich) ist immer für 5 Jahre gültig muss dann erneuert werden.
TypenRatings und IFR müssen jedes Jahr erneuert werden, aber da bekommt man dann einfach ein neues Datum (Mit Stempel des Prüfers) in die vorgesehene Tabelle wenn man es erneuert und braucht keine neue Lizenz (zumindest ist das hier bei uns so, ich meine mich aber zu erinnern dass meine deutsche Kollegen nach jedem License Check eine neue Lizenz vom LBA zugeschickt bekommen....das scheint dann von Land zu Land verschieden).
Ach und meine single engine VFR ist 2 Jahre gültig... _________________ "If I didn't have my life, I'd be jealous of whoever did" |
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FSCM-Pilot Gast
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Verfasst am: Sa Dez 12, 2009 12:30 pm Titel: |
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also die "Segelflugzeuglizenz" (GPL) ist ein Leben lang gültig, aber wie schon gesagt, nur in Verbindung mit eienm gültigen medical. Man muss zwar zu Beginn einer Saison Überprüfungsstarts machen und in einer gewissen Zeit eine bestimmte Anzahl an Starts machen, aber verfallen tut die Lizenz nicht  |
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flapfail Goldmember

Anmeldungsdatum: 23.03.2008 Beiträge: 6910 Wohnort: OGLE-2005-BLG-390Lb  |
Verfasst am: Sa Dez 12, 2009 12:56 pm Titel: |
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[quote="moe-soaring aber ich meine, ich habe mal was von einer 90 Tage Regelung gehört?!?
P.S GPL (Glider Pilot Licence) ist auch ein PPL... (PPL-C)[/quote]
braucht man nicht alle 90 Tage mindestens 3 Starts und Landungen sagt zumindest der Gesetzgeber, wenn man jemanden mitnehmen will (PPL) |
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ratzfatz Captain

Anmeldungsdatum: 16.07.2006 Beiträge: 1213 Wohnort: FRA  |
Verfasst am: Sa Dez 12, 2009 7:16 pm Titel: |
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flapfail hat folgendes geschrieben: |
braucht man nicht alle 90 Tage mindestens 3 Starts und Landungen sagt zumindest der Gesetzgeber, wenn man jemanden mitnehmen will (PPL) |
So schauts aus. Um Passagiere transportieren zu dürfen, braucht man mindestens 3 Landungen mit dem entsprechenden Muster in den letzten 90 Tagen. _________________ 320 |
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Auron Captain

Anmeldungsdatum: 06.04.2008 Beiträge: 464
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Verfasst am: Sa Dez 12, 2009 7:19 pm Titel: |
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Zumindest muss man in den letzten 2 Jahren 25 Starts und Landungen gemacht haben, ansonsten kann die Lizenz verfallen! _________________ www.be-lufthansa.com |
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flapfail Goldmember

Anmeldungsdatum: 23.03.2008 Beiträge: 6910 Wohnort: OGLE-2005-BLG-390Lb  |
Verfasst am: So Dez 13, 2009 10:47 am Titel: |
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Auron hat folgendes geschrieben: | Zumindest muss man in den letzten 2 Jahren 25 Starts und Landungen gemacht haben, ansonsten kann die Lizenz verfallen! |
das steht so nirgends
falls du keine 3 Landungen in 90 Tagen hast, darfst du nur alleine fliegen, in dem moment wo du 3 starts u. Landungen wieder (alleine ) gemacht hast, kannst du wieder passagiere mitnehmen.
Für die Verlängerung (oder Verfall) einer Lizenz hat dies keinen Einfluß...
Es gibt aber eine Bestimmungdaß du 10 Starts u. Landungen vor der Verlängerung haben mußt... (zusätzlich zum Prüfungsflug....)
2. Klassen- und Musterberechtigungen – Verlängerung der Gültigkeitsdauer laut JAR-FCL 1.245
Gültigkeit: ein Jahr, beginnend mit dem Ausstellungsdatum oder, bei einer Verlängerung der Berechtigung innerhalb der Gültigkeitsdauer, mit dem Ablauf der Gültigkeitsdauer.
Verlängerung – Nachweis von:
(1) eine Befähigungsüberprüfung gemäß Anhang 1 zu JAR-FCL 1.240 auf einem Flugzeug der/des entsprechenden Klasse/Musters innerhalb der letzten drei Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der Berechtigung; und
(2) mindestens zehn Streckenabschnitte als Pilot eines Flugzeugs der/des entsprechenden Klasse/Musters |
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bearbus Captain


Anmeldungsdatum: 18.02.2006 Beiträge: 762
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Verfasst am: So Dez 13, 2009 11:58 am Titel: |
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PPL-C (GPL):
- Gültigkeit unbegrenzt
- Immer innerhalb der letzten 24 Monate:
25 Segelflugstarts, davon 5 in jeder Startart
- Segelflugzeuge mit Klapptriebwerk sind nur noch
eigene Startart (Einweisung: 10 Starts mit Lehrer, auch auf RMS!, 10 allein auf Klapptriebwerkler)
Passagierflüge: Mindestens 3 Starts in der jeweiligen Startart in den letzten 90 Tagen
‚Erneuerung‘, d.h. Voraussetzungen nicht erfüllt:
-> Flüge nachholen mit Fluglehrer oder Flugauftrag |
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