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Führerschein eines Piloten
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/Timon/
Captain
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Anmeldungsdatum: 18.06.2009
Beiträge: 93

BeitragVerfasst am: Fr Dez 11, 2009 11:20 pm    Titel: Führerschein eines Piloten Antworten mit Zitat

Hey Leute,
mich würde einmal interessieren ob es so etwas wie einen Auto-'Führerschein' auch für Piloten gibt - also ob man den immer mitführen muss, wie der aussieht und ob es sowas überhaupt gibt. Ist vielleicht ein bisschen komisch die Frage aber ich würds gern wissen.
Wink
_________________
Grüße
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Sensei
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Anmeldungsdatum: 09.02.2006
Beiträge: 304
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: Sa Dez 12, 2009 2:21 am    Titel: Antworten mit Zitat

Ja die Lizenz (PPL/CPL/ATPL). Das Ding sieht so ähnlich aus wie der früher der Führerschein fürs Auto, ist n länglicher Wisch, den man dreimal faltet und dann ist er ziemlich genau so groß wie der Perso.
Falls du mal n Medical gesehen hast, das sieht auf den ersten Blick genauso aus.
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flapfail
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Anmeldungsdatum: 23.03.2008
Beiträge: 6910
Wohnort: OGLE-2005-BLG-390Lb

BeitragVerfasst am: Sa Dez 12, 2009 8:21 am    Titel: Antworten mit Zitat

ausserdem ist ein Pilotenführerschein immer befristet, und gilt kaum länger als ein Jahr. Deshalb gibts auch kein Bild drinne (weil man regelmäßig einen neuen bekommt) und man muß daher bei "Führerscheinkontrollen" immer auch einen Lichtbildausweis herzeigen Very Happy
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flapfail
Goldmember
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Anmeldungsdatum: 23.03.2008
Beiträge: 6910
Wohnort: OGLE-2005-BLG-390Lb

BeitragVerfasst am: Sa Dez 12, 2009 11:26 am    Titel: Antworten mit Zitat

moe-soaring hat folgendes geschrieben:
flapfail hat folgendes geschrieben:
ausserdem ist ein Pilotenführerschein immer befristet, und gilt kaum länger als ein Jahr.
Arrow FALSCH... mein GPL gilt lebenslänglich (unbefristet) !!! Razz Razz Razz übrigens gelten alle GPL's "lebenslänglich", aber er ist natürlich nur gültig, wenn man ein gültiges Medical hat!


da steht doch ein Ablaufsdatum drinne, und verlängert wird er nur, wenn man eine Prüfung jedes Jahr macht Confused
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Joblin
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Anmeldungsdatum: 10.01.2008
Beiträge: 215

BeitragVerfasst am: Sa Dez 12, 2009 11:44 am    Titel: Antworten mit Zitat

Meine Lizenz (also das Papierstück an sich) ist immer für 5 Jahre gültig muss dann erneuert werden.

TypenRatings und IFR müssen jedes Jahr erneuert werden, aber da bekommt man dann einfach ein neues Datum (Mit Stempel des Prüfers) in die vorgesehene Tabelle wenn man es erneuert und braucht keine neue Lizenz (zumindest ist das hier bei uns so, ich meine mich aber zu erinnern dass meine deutsche Kollegen nach jedem License Check eine neue Lizenz vom LBA zugeschickt bekommen....das scheint dann von Land zu Land verschieden).

Ach und meine single engine VFR ist 2 Jahre gültig...
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FSCM-Pilot
Gast





BeitragVerfasst am: Sa Dez 12, 2009 12:30 pm    Titel: Antworten mit Zitat

also die "Segelflugzeuglizenz" (GPL) ist ein Leben lang gültig, aber wie schon gesagt, nur in Verbindung mit eienm gültigen medical. Man muss zwar zu Beginn einer Saison Überprüfungsstarts machen und in einer gewissen Zeit eine bestimmte Anzahl an Starts machen, aber verfallen tut die Lizenz nicht Wink
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flapfail
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Anmeldungsdatum: 23.03.2008
Beiträge: 6910
Wohnort: OGLE-2005-BLG-390Lb

BeitragVerfasst am: Sa Dez 12, 2009 12:56 pm    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="moe-soaring aber ich meine, ich habe mal was von einer 90 Tage Regelung gehört?!? Rolling Eyes
P.S GPL (Glider Pilot Licence) ist auch ein PPL... (PPL-C)[/quote]

braucht man nicht alle 90 Tage mindestens 3 Starts und Landungen Confused sagt zumindest der Gesetzgeber, wenn man jemanden mitnehmen will (PPL)
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ratzfatz
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Anmeldungsdatum: 16.07.2006
Beiträge: 1213
Wohnort: FRA

BeitragVerfasst am: Sa Dez 12, 2009 7:16 pm    Titel: Antworten mit Zitat

flapfail hat folgendes geschrieben:


braucht man nicht alle 90 Tage mindestens 3 Starts und Landungen Confused sagt zumindest der Gesetzgeber, wenn man jemanden mitnehmen will (PPL)


So schauts aus. Um Passagiere transportieren zu dürfen, braucht man mindestens 3 Landungen mit dem entsprechenden Muster in den letzten 90 Tagen.
_________________
320
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Auron
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Anmeldungsdatum: 06.04.2008
Beiträge: 464

BeitragVerfasst am: Sa Dez 12, 2009 7:19 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Zumindest muss man in den letzten 2 Jahren 25 Starts und Landungen gemacht haben, ansonsten kann die Lizenz verfallen!
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flapfail
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Anmeldungsdatum: 23.03.2008
Beiträge: 6910
Wohnort: OGLE-2005-BLG-390Lb

BeitragVerfasst am: So Dez 13, 2009 10:47 am    Titel: Antworten mit Zitat

Auron hat folgendes geschrieben:
Zumindest muss man in den letzten 2 Jahren 25 Starts und Landungen gemacht haben, ansonsten kann die Lizenz verfallen!


das steht so nirgends Rolling Eyes

falls du keine 3 Landungen in 90 Tagen hast, darfst du nur alleine fliegen, in dem moment wo du 3 starts u. Landungen wieder (alleine ) gemacht hast, kannst du wieder passagiere mitnehmen.
Für die Verlängerung (oder Verfall) einer Lizenz hat dies keinen Einfluß...

Es gibt aber eine Bestimmungdaß du 10 Starts u. Landungen vor der Verlängerung haben mußt... (zusätzlich zum Prüfungsflug....)

2. Klassen- und Musterberechtigungen – Verlängerung der Gültigkeitsdauer laut JAR-FCL 1.245


Gültigkeit: ein Jahr, beginnend mit dem Ausstellungsdatum oder, bei einer Verlängerung der Berechtigung innerhalb der Gültigkeitsdauer, mit dem Ablauf der Gültigkeitsdauer.
Verlängerung – Nachweis von:
(1) eine Befähigungsüberprüfung gemäß Anhang 1 zu JAR-FCL 1.240 auf einem Flugzeug der/des entsprechenden Klasse/Musters innerhalb der letzten drei Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der Berechtigung; und
(2) mindestens zehn Streckenabschnitte als Pilot eines Flugzeugs der/des entsprechenden Klasse/Musters
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bearbus
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Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 762

BeitragVerfasst am: So Dez 13, 2009 11:58 am    Titel: Antworten mit Zitat

PPL-C (GPL):
- Gültigkeit unbegrenzt
- Immer innerhalb der letzten 24 Monate:
25 Segelflugstarts, davon 5 in jeder Startart
- Segelflugzeuge mit Klapptriebwerk sind nur noch
eigene Startart (Einweisung: 10 Starts mit Lehrer, auch auf RMS!, 10 allein auf Klapptriebwerkler)

Passagierflüge: Mindestens 3 Starts in der jeweiligen Startart in den letzten 90 Tagen

‚Erneuerung‘, d.h. Voraussetzungen nicht erfüllt:

-> Flüge nachholen mit Fluglehrer oder Flugauftrag
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