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Wuast Captain


Anmeldungsdatum: 11.06.2009 Beiträge: 82
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Verfasst am: Sa Okt 17, 2009 1:17 pm Titel: nach Abgabe des Verkehrszentralregister-Auszugs Punkte bekom |
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Ich bin letzte Woche an einer Ampel geblitzt worden, als ich bei EXTREMEN Regen über die Ampel gerutscht bin. Leider wurde die Ampel in dem Moment rot und es gab ein Foto.
Den Auszug aus meinem Verkehrszentralregister hat die Lufthansa schon vor ca. 2 Monaten bekommen (mit 0 Punkten), d.h. im Pronzip würde die LH/DLR nie was davon erfahren. Sehe ich das richtig? Sollte ich denen am besten bescheid geben bzw das spätestens bei der FQ ansprechen? _________________ LH Infotag [x]
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ratzfatz Captain

Anmeldungsdatum: 16.07.2006 Beiträge: 1213 Wohnort: FRA  |
Verfasst am: Sa Okt 17, 2009 1:49 pm Titel: |
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Hast du denn schon den entsprechenden Bußgeldbescheid erhalten? Ggf. kannst du ja noch Einspruch dagegen erheben. Bevor der nämlich nicht rechtskräftig ist, gibts auf deinem Auszug aus Flensburg auch nichts Neues zu sehen. Sollte es natürlich dazu kommen, wäre es angezeigt, die LH auch zu informieren. _________________ 320 |
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Amok Captain

Anmeldungsdatum: 02.06.2006 Beiträge: 2464
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Verfasst am: Sa Okt 17, 2009 1:54 pm Titel: |
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Gegen was soll er denn Einspruch erheben ?
Das er bei starken Regen zu schnell unterwegs war und infolge dessen nicht mehr rechtzeitig anhalten konnte ? |
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Dakuba Senior First Officer

Anmeldungsdatum: 23.07.2008 Beiträge: 57
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Verfasst am: Sa Okt 17, 2009 2:14 pm Titel: |
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du wirst den flensburg bescheid auch nach der fq noch anfordern müssen...aber ist doch kein problem..nur das mit dem regen und rutschen würd ich nicht erzählen spaß |
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k_89 Captain

Anmeldungsdatum: 30.11.2008 Beiträge: 177
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Verfasst am: Sa Okt 17, 2009 4:49 pm Titel: |
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Amok hat folgendes geschrieben: | Gegen was soll er denn Einspruch erheben ?
Das er bei starken Regen zu schnell unterwegs war und infolge dessen nicht mehr rechtzeitig anhalten konnte ? |
naja er könnt sagen er hätte den bremsweg unterschätzt der sich durch die nässe vergrößert, man kann sich zu sovielen gelegenheiten blöd stellen und es wird belohnt... |
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t3rr0rwUrM Captain


Anmeldungsdatum: 28.09.2008 Beiträge: 271 Wohnort: Rostock  |
Verfasst am: Sa Okt 17, 2009 5:36 pm Titel: Re: nach Abgabe des Verkehrszentralregister-Auszugs Punkte b |
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Wuast hat folgendes geschrieben: | d.h. im Pronzip würde die LH/DLR nie was davon erfahren. Sehe ich das richtig? Sollte ich denen am besten bescheid geben bzw das spätestens bei der FQ ansprechen? |
Sie werden davon erfahren, denn nach der FQ musst du bei Bestehen WIEDER einen Auszug einreichen - das heißt lieber ansprechen, bzw. du wirst sogar gefragt, ob Punkte dazugekommen sind, wenn du da rumlügst dann biste raus ..
Achso und warte auf den Bußgeldbescheid, hab von meinem Blitzer heute noch nichts ... _________________ 386. NFF Blog --> |
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Amok Captain

Anmeldungsdatum: 02.06.2006 Beiträge: 2464
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Verfasst am: Sa Okt 17, 2009 6:38 pm Titel: |
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k_89 hat folgendes geschrieben: | Amok hat folgendes geschrieben: | Gegen was soll er denn Einspruch erheben ?
Das er bei starken Regen zu schnell unterwegs war und infolge dessen nicht mehr rechtzeitig anhalten konnte ? |
naja er könnt sagen er hätte den bremsweg unterschätzt der sich durch die nässe vergrößert, man kann sich zu sovielen gelegenheiten blöd stellen und es wird belohnt... |
schwachsinn |
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ratzfatz Captain

Anmeldungsdatum: 16.07.2006 Beiträge: 1213 Wohnort: FRA  |
Verfasst am: Di Okt 20, 2009 10:38 am Titel: |
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Amok hat folgendes geschrieben: | k_89 hat folgendes geschrieben: | Amok hat folgendes geschrieben: | Gegen was soll er denn Einspruch erheben ?
Das er bei starken Regen zu schnell unterwegs war und infolge dessen nicht mehr rechtzeitig anhalten konnte ? |
naja er könnt sagen er hätte den bremsweg unterschätzt der sich durch die nässe vergrößert, man kann sich zu sovielen gelegenheiten blöd stellen und es wird belohnt... |
schwachsinn |
Allein schon die Möglichkeit, dass Verfahrensfehler existieren oder z.B. ein nicht ordnungsgemäß geeichter Blitzapparat genutzt wurde reichen mir persönlich längst aus, Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einzulegen. Man muss nicht jede Kröte fressen... _________________ 320 |
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Amok Captain

Anmeldungsdatum: 02.06.2006 Beiträge: 2464
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Verfasst am: Di Okt 20, 2009 3:33 pm Titel: |
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Dagegen sag ich ja nichts. Klar, wenn ich geblitzt werde seh ich sofort auf den Tacho und schau mir den Wert an. Kommt dann ein 20km/h zu hoher Bescheid, Einspruch.
Aber bitte, über ne rote Ampel. Das Bild zeigt ihn sicherlich nicht vor der Haltelinie oder ? |
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ratzfatz Captain

Anmeldungsdatum: 16.07.2006 Beiträge: 1213 Wohnort: FRA  |
Verfasst am: Di Okt 20, 2009 4:01 pm Titel: |
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Die Begründung bzw. Ausrede, es sei nass gewesen, halte ich auch für wenig erfolgversprechend.
Ausgehend davon, dass in einer 50km/h-Zone gefahren wurde, zeigt die Ampel nämlich mindestens 3 Sekunden lang gelb. Das ist definitiv ausreichend Zeit, um zu reagieren und das Auto auch bei starker Nässe zum Stehen zu bringen (Stichwort "angepasste Geschwindigkeit" in dem Zusammenhang). Wer nicht bremst, sondern durch Gasgeben doch noch rüber will, geht halt das Risiko ein, dass er nicht mehr zum Stehen kommt. Dumm gelaufen also.
Wenn überhaupt, so wird allenfalls über die von mir im vorangehenden Post genannten Gründe ein Einspruch Erfolg haben.
Wikipedia gibt hier eine recht gute Übersicht.
http://de.wikipedia.org/wiki/Blitzampel#Ahndung.2C_Bu.C3.9Fgeld.2C_Urteile _________________ 320 |
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