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rückzahlung, steuern

 
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johannes.w
Captain
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Anmeldungsdatum: 01.02.2008
Beiträge: 159
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: Mo Apr 14, 2008 11:42 am    Titel: rückzahlung, steuern Antworten mit Zitat

Hallo boardler,

ich weiß, die frage gabs letztens schonmal, aber eine konkrete antwort wurde da leider nicht gegeben.
Ich frag jetzt hier speziell mal die leute, die das schon hinter sich haben.

Kann man einen Teil der Ausbildungskosten bei der LH von der Steuer später absetzen?
Wenn ja, wieviel % oder wieviel genau?
Es gibt ja auch 2 verschiedene rückzahlungsmöglichkeiten. Entweder 200€ pro monat oder 500€ pro monat. Wieso wollen denn manche nur 200€ pro monat zurückzahlen? ich meine bei einem einstiegsgehalt von 63.500€ p/a kann man sich doch 500€ pro monat leisten, oder nicht? dann gehts ja auch schneller mit der abbezahlung bzw. man zahlt weniger zinsen...

danke schon mal im voraus.
lg
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flapfail
Goldmember
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Anmeldungsdatum: 23.03.2008
Beiträge: 6910
Wohnort: OGLE-2005-BLG-390Lb

BeitragVerfasst am: Mo Apr 14, 2008 11:48 am    Titel: Re: rückzahlung, steuern Antworten mit Zitat

johannes.w hat folgendes geschrieben:
Wieso wollen denn manche nur 200€ pro monat zurückzahlen? ich meine bei einem einstiegsgehalt von 63.500€ p/a kann man sich doch 500€ pro monat leisten, oder nicht?
lg



Aber dann geht sich doch die Breitling, Ray Ban Sonnenbrille und der Porsche nicht aus, was sich die meisten "mit ihrem ersten Gehalt" (siehe die Vorstellungen der einzelnen Kursteilnehmer in den Kurs-HP´s) leisten wollen
Wink
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RobDeBaer
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Anmeldungsdatum: 25.01.2007
Beiträge: 337
Wohnort: FRA

BeitragVerfasst am: Mo Apr 14, 2008 12:21 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Also hör mal, zumindest die RayBan sollte man spätestens vor dem Flug nach Phoenix parat haben Wink ...
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TXL
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BeitragVerfasst am: Mo Apr 14, 2008 1:29 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Weil 500€ im Gegensatz zu 288€ einen Unterschied dartstellen, der vor allem für den Einen oder Anderen nach der Ausbildung nicht unerheblich ist. Wohnung, Auto, Möbel etc. kostet alles Geld. Und wenn man sich gleich am Anfang zum Beispiel eine Immobilie kaufen will, muss der Kredit auch wieder zurück gezahlt werden.

Es gibt die verschiedenste Gründe, aber legitim sind sie alle. Vielleicht will der eine oder andere auch seinen Eltern was zurück zahlen oder muss einen Studienkredit abbezahlen. Gibts alles.
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johannes.w
Captain
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Anmeldungsdatum: 01.02.2008
Beiträge: 159
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: Mo Apr 14, 2008 4:59 pm    Titel: Antworten mit Zitat

okay gut. dann hab ich das schon mal mit den 500€ verstanden...

bleibt die frage nach den steuern offen. hat da jemand ne ahnung?
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flynili
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Anmeldungsdatum: 24.03.2008
Beiträge: 40
Wohnort: Göttingen

BeitragVerfasst am: Sa Apr 19, 2008 10:24 pm    Titel: Antworten mit Zitat

vielleicht ist es schlauer nur 288€ im Monat zurückzuzahlen, weil wenn man jetzt irgendwie untauglich wird, hat man halt nur die hälfte selbst bezahlt. Natürlich fände ich es aber besser, wenn ich 500€ jeden Monat "zurückzahlen" müsste, weil das dann schnelller abbezahlt is.
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Niels86
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Anmeldungsdatum: 30.11.2007
Beiträge: 196
Wohnort: EDDF

BeitragVerfasst am: So Apr 20, 2008 2:14 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Man sollte seine Gesundheit wirklich nicht in dem Maße aufs Spiel setzen,
dass diese Risikorechnung für den Zeitraum der Tilgung von so großer Bedeutung sein würde.

Im Prinzip hast du aber Recht im Fall der Fälle hätte man profitiert.
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coolmadmat
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Anmeldungsdatum: 02.04.2007
Beiträge: 1311

BeitragVerfasst am: So Apr 20, 2008 2:19 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Kann man einen Teil der Ausbildungskosten bei der LH von der Steuer später absetzen?


Wenn es eine Zweitausbildung ist ja.
Das heißt Du musst vorher schon mal ein Studium ,oder eine Berufsausbildung gemacht habe. Wieviel man jetzt absetzen kann.. keine Ahnung..
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jonas
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Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 2317
Wohnort: Paradise City

BeitragVerfasst am: So Apr 20, 2008 2:35 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Das Absetzen funktioniert folgendermaßen und ist im Regelfall nur bei Zweitausbildung möglich, da nur dann die kompletten Kosten als (vorweggenommene) Werbungskosten anerkannt werden, aufgrund des Status Weiterbildung:

Man setzt ALLE Kosten die Ausbildung betreffend als sogenannten Verlustvortrag an,
Beispiel: 60.000,- Ausbildungskosten + 20.000,- Lebenshaltungskosten + 10.000,- Zusatzkosten wie Zinszahlungen für den Kredit, Fahrtkosten, doppelte Haushaltsführung, etc. = 90.000,- € Verlusvortragssumme.

Dann im Job hat man ein Bruttojahresgehalt von 50.000,- €. Dieses Gehalt wird nun mit der Votragssumme verrechnet. Also zahlt man im ersten Berufsjahr überhaupt keine Steuer und im zweiten in diesem Fall nur auf 15.000,- € (55-40)...wenn das Gehalt dann 55.000,- € Jahresbrutto betragen würde.

Handelt es sich um die Erstausbildung, können in der Regel nur Sonderausgaben in Höhe von max. 4.000,- € p.a. abgesetzt werden.

Bei Zweitausbildung können dann natürlich auch die weiteren Zinszahlungen über die Laufzeit des Kredites steuerlich geltend gemacht werden.

Gruß, jonas
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coolmadmat
Captain
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Anmeldungsdatum: 02.04.2007
Beiträge: 1311

BeitragVerfasst am: So Apr 20, 2008 3:28 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Da lohnt es sich doch auf jeden Fall vorher eine andere Ausbildung zu machen... Wink
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„To oberserve without evaluating is the highest form of human intelligence“. - Jiddu Krishnamurti
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johannes.w
Captain
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Anmeldungsdatum: 01.02.2008
Beiträge: 159
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: Mi Apr 23, 2008 11:54 am    Titel: Antworten mit Zitat

danke jonas!
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blablubb
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Anmeldungsdatum: 28.05.2003
Beiträge: 1485
Wohnort: tal zwischen bergen

BeitragVerfasst am: Mi Apr 23, 2008 4:40 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Entsprechend den anderen (sehr ausführlichen!) threads dazu bitte der HINWEIS:


DIE ETWAIGE RÜCKERSTATTUNG ODER ANERKENNUNG EINES VERLUSTVORTRAGES LIEGT ZUNÄCHST IMMER IM ERMESSEN DES FINANZAMTES / DES SACHBEARBEITERS.

Vorallem bei Nicht-LH Ausbildungen ist genau zu klären, wann die Anerkennung erfolgt und wann nicht. (Stichwort: "Vorvertrag")


Mehr dazu mit der SuFu.

Grüße
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