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Ausbildungsanteil vor Steuer?
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TXL
Gast





BeitragVerfasst am: Di Apr 01, 2008 12:42 pm    Titel: Ausbildungsanteil vor Steuer? Antworten mit Zitat

Hallöle zusammen,

kann mir jemand kurz sagen, ob man bei LH den Kredit vor Steuer oder nach Steuer zurückzahlt, sprich wie das ganze vom Gehalt abgezogen wird?! Das geht aus meinem Musterschulungsvertrag leider irgendwie nicht hervor (oder ich bin einfach kein Paragraphenschnüffler Wink )
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Der Spanier
Captain
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Anmeldungsdatum: 30.03.2008
Beiträge: 184

BeitragVerfasst am: Di Apr 01, 2008 1:11 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Das wär echt geil...hoffe das geht, bitte sag mir dann bescheid, wenn ja
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brideswell
Captain
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Anmeldungsdatum: 06.12.2006
Beiträge: 430

BeitragVerfasst am: Di Apr 01, 2008 1:34 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Momentan kannst du die Raten als Werbungskosten von der Steuer absetzen, also die Tilgungsrate je nach Modelvariantel wird nicht versteuert. Hoffentlich wird das nicht geändert so schnell geändert!!!

Zuletzt bearbeitet von brideswell am Di Apr 01, 2008 1:36 pm, insgesamt einmal bearbeitet
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jonas
Goldmember
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Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 2317
Wohnort: Paradise City

BeitragVerfasst am: Di Apr 01, 2008 1:36 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Normalerweise müsstest du bei Zweitausbildung sowohl die Ausbildungskosten als (vorweggenommene) Werbungskosten steuerlich geltend machen können als auch in der Folgezeit die Zinsen auf den Kredit. So ist das zumindest nach geltendem Steuerrecht gängige Praxis.

Bei Erstausbildung dürfte das nur im Rahmen von Sonderausgaben in Höhe von max. 4.000,- € jährlich möglich sein.

Gruß, jonas
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"I've never known an industry that can get into people's blood the way aviation does."
-Robert Six, founder of Continental Airlines
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TXL
Gast





BeitragVerfasst am: Di Apr 01, 2008 1:53 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für Eure Antworten und die Mühe, aber das war mir bereits klar.
Wink Very Happy
Ich wollt halt nur wissen, ob die Ausbildungskosten bei der Lufthansa vom Bruttogehalt oder Nettogehalt abgezogen werden.

Unabhängig davon, es als Werbungskosten etc. geltend zu machen. Mich hinteressiert einfach mal, was vom Gehalt eigentlich übrig bleibt.
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SwimmingKraut
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Anmeldungsdatum: 08.10.2007
Beiträge: 323
Wohnort: Potsdam

BeitragVerfasst am: Di Apr 01, 2008 1:56 pm    Titel: Antworten mit Zitat

genug Wink
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brideswell
Captain
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Anmeldungsdatum: 06.12.2006
Beiträge: 430

BeitragVerfasst am: Di Apr 01, 2008 2:01 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Ja vom Netto-Lohn, da hat ja die Lh gar keinen Einfluss, da die Krankenkasse und Sozialabgaben immer vom Bruttolohn abgezogen werden. Und dann kannst du es dir wieder zurückholen von der Steuer.
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TXL
Gast





BeitragVerfasst am: Di Apr 01, 2008 2:08 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
genug Wink


Witzbold Wink Ich dachte immer man muss am Hungertuch nagen und sich die leckeren Brötchen mit ein bisschen Butter aus der Eco von den Essenstablett stibitzen Wink Very Happy *lol*
Die Vorstellung ist ja mal genial, wie FO und CPT auf allen vieren durch den Gang krauchen und man nur ab zu mal ne hand nach einem Brötchen grabschen sieht Laughing Laughing Laughing



@brideswell: danke für die aufklärung Smile


Zuletzt bearbeitet von TXL am Di Apr 01, 2008 2:19 pm, insgesamt einmal bearbeitet
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Noco
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Anmeldungsdatum: 19.06.2006
Beiträge: 99

BeitragVerfasst am: Di Apr 01, 2008 2:17 pm    Titel: Antworten mit Zitat

mit allen zulagen, spesen, überstunden etc gut über 3000 netto pro monat.
dann kommts halt auch drauf an welche rückzahlung du wählst. bei den 250 bleibt mehr über, dafür tilgt man nur 80€, der rest sind zinsen. dann hat man den posten halt noch mit 40 auf der gehaltsrechnung Wink
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TXL
Gast





BeitragVerfasst am: Di Apr 01, 2008 2:21 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Echt? Selbst bei Steuerklasse I, also 43%? Das ist ja dann mal auffallend mehr als ich gedacht hab. naja. noch ein grund sich zu freuen Wink
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jonas
Goldmember
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Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 2317
Wohnort: Paradise City

BeitragVerfasst am: Di Apr 01, 2008 3:07 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Man kann bei der Bemessung von Pilotengehältern nicht vom Otto-Normal-Arbeitnehmer bzw. -steuerzahler ausgehen (also einfach den entsprechenden Steuersatz je nach Steuerklasse abziehen), da ein Teil des Gehaltes variabel (arbeitszeitabhängig) und steuermindernd (Feiertag, Wochenende etc....Flugstundenzulage, Spesen usw.) ist.
Man bekommt also unterm Strich auf jeden Fall ein höheres Netto raus, als es das Bruttogehalt evtl. vermuten lässt. Hoffentlich bleibt das auch noch ne Zeit lang so, nicht dass der Herr Finanzminister wieder mal auf neue "Ideen" kommt... Wink

Gruß, jonas
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TXL
Gast





BeitragVerfasst am: Di Apr 01, 2008 3:14 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Na dann ist ja wunderbar Very Happy Ich danke für die Infos Very Happy Very Happy
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