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Was wenn man bzgl. Dioptrien lügt..?
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nikolask
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Anmeldungsdatum: 05.09.2007
Beiträge: 386

BeitragVerfasst am: Mo Apr 07, 2008 12:55 pm    Titel: Was wenn man bzgl. Dioptrien lügt..? Antworten mit Zitat

11

Zuletzt bearbeitet von nikolask am Mo März 14, 2011 12:52 pm, insgesamt einmal bearbeitet
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fleafly
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Anmeldungsdatum: 25.07.2006
Beiträge: 1039
Wohnort: Salzburg AUT

BeitragVerfasst am: Mo Apr 07, 2008 1:12 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
dass man gelügt hat..?


"man gelogen hat" oder Laughing

ich bin zwar kein brillenträger, aber dann wirst du dich rechtfertigen müssen woher du den klieneren wert hast.
da ich nicht weiß wie groß der unterschied zwischen 2 und über 3 dioptrien ist wird man dich wohl fragen woher du den wert 2 hast und ob du auch wirklich brillen für 2 dioptrien trägst (dann würdest du ja auch nicht wirklich viel besser sehen nehme ich an)

im zweifelsfall müsstest du dann wahrscheinlich die bisher entstandenen kosten zurückzahlen Confused
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EDML
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Anmeldungsdatum: 19.09.2007
Beiträge: 4193

BeitragVerfasst am: Mo Apr 07, 2008 2:17 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Den neuen Arbeitgeber zu belügen ist sicher ein toller Start ins
Berufsleben. - Was versprecht Ihr Euch davon ????

Wenn es nachweisbar ist (und dafür genügt ein entsprechendes
Brillenrezept) werden sie womöglich die Kosten für BU/FQ/Medical
zurückfordern. Da können schon 2-3000 EUR zusammenkommen -
sie werden in diesem Fall ihre Kosten ja nicht gerade kleinrechnen.

Strafrechtlich gibt es auch eine kurze, knappe Bezeichnung dafür:

"Betrug".

Mit kopfschüttelndem Gruß, Marcus
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francis
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Anmeldungsdatum: 23.09.2007
Beiträge: 240
Wohnort: Graz

BeitragVerfasst am: Mo Apr 07, 2008 3:02 pm    Titel: Antworten mit Zitat

lol na da ham wir ja wieder mal ein paar super Juristen versammelt Very Happy Very Happy


wenn jemand in der Bewerbung lügt ist das noch LANGE kein Betrug im strafrechtlichen Sinn Laughing


Zitat:
Den neuen Arbeitgeber zu belügen ist sicher ein toller Start ins
Berufsleben. - Was versprecht Ihr Euch davon ????


mann relax mal ein bisschen...mit dem Blutdruck fliegst du unter Garantie durchs Medical Wink


Seine Frage war doch rein hypothetisch...

falls du das nicht verstehst, soll heißen "WAS WÄRE WENN"
...stell dir vor man kann solche Fragen stellen ohne gleich seinen Arbeitgeber bescheissen zu wollen Wink



nix für ungut...aber ab und zu ist die Atmosphäre hier im Forum echt ziemlich angespannt und es wird auf jeder auch nur ein bisschen abwegigen Frage herumgeritten..



schönen Abend Wink




lg
francis Smile
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EDML
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Anmeldungsdatum: 19.09.2007
Beiträge: 4193

BeitragVerfasst am: Mo Apr 07, 2008 3:19 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe mein Medical schon lange - Ihr braucht Euch also nicht drum
zu sorgen ...

Zum Thema Betrug:

"Unter Betrug versteht man im strafrechtlichen Sinn eine Täuschung, um den Getäuschten dazu zu veranlassen, so über sein Vermögen oder das eines Dritten zu verfügen, dass ein Vermögensschaden eintritt."

Das ist die strafrechtliche Definition von Betrug.

Eine durchgeführte BU/FQ/Medical ist sicherlich geeignet als Vermögens-
schaden gesehen zu werden - schließlich wurden erhebliche Kosten
verursacht ohne das am Ende was dabei rauskommt.

Das ist was ganz anderes als wenn man sich in einer Bewerbung als
werweiswietoll beschreibt aber am Ende eine Flasche ist - hier geht es
um objektiv beweisbare Fakten.

Nach § 147 StGB könnte handelt es sich wohl sogar um schweren Betrug,
da der Betrug unter Verwendung falscher Daten begangen wurde. Auch
ein Schaden von mindestens 3.000 EUR würde es zu einem schweren
Betrug machen.

Ich erkläre Euch auch gerne, warum ich mich darüber etwas wundere:
Die meisten hier im Forum möchten gerne als Piloten unwissende
Passagiere befördern. Das ist ein Job mit großer Verantwortung, der nur
dann funktionieren kann, wenn man einen gewissen Respekt vor der
Umgebung und den Regeln in diesem Geschäft hat.
Wenn man versucht, diesen Job durch Lug und Betrug zu erlangen ist
man hier einfach fehl am Platze.

Gruß, Marcus
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francis
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Anmeldungsdatum: 23.09.2007
Beiträge: 240
Wohnort: Graz

BeitragVerfasst am: Mo Apr 07, 2008 4:00 pm    Titel: Antworten mit Zitat

netter Aufsatz, erzähl das jemandem der nicht unmittelbar vor dem Abschluss seines Jura Studiums steht Wink


freut mich für dich das du schon ein Medical hast echt....

...ich hab mir grade ein paar Beiträge von dir durchgelesen, du musst dich ja echt selbst nicht leiden können... lol echt arg.
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TXL
Gast





BeitragVerfasst am: Mo Apr 07, 2008 4:00 pm    Titel: Antworten mit Zitat

EDIT...hat sich erledigt, wurde schon von anderen auf den Punkt gebracht.

Zuletzt bearbeitet von TXL am Mo Apr 07, 2008 5:14 pm, insgesamt einmal bearbeitet
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francis
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Anmeldungsdatum: 23.09.2007
Beiträge: 240
Wohnort: Graz

BeitragVerfasst am: Mo Apr 07, 2008 4:16 pm    Titel: Antworten mit Zitat

äh edml, noch ne frage...bist du aus Deutschland?
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EDML
Moderator
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Anmeldungsdatum: 19.09.2007
Beiträge: 4193

BeitragVerfasst am: Mo Apr 07, 2008 4:24 pm    Titel: Antworten mit Zitat

francis hat folgendes geschrieben:
äh edml, noch ne frage...bist du aus Deutschland?


Warum interessiert Dich das ?

Hoffst Du auf diese Art evtl. Vorurteile bestätigen zu können ?

Um Dich zu beruhigen - ja.

Gruß, Marcu
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EDML
Moderator
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Anmeldungsdatum: 19.09.2007
Beiträge: 4193

BeitragVerfasst am: Mo Apr 07, 2008 4:25 pm    Titel: Antworten mit Zitat

francis hat folgendes geschrieben:
netter Aufsatz, erzähl das jemandem der nicht unmittelbar vor dem Abschluss seines Jura Studiums steht Wink



Da Du Dich damit vermutlich selbst meinst würde mich schon interessieren,
warum das in diesem Fall kein Betrug ist.

Gruß, Marcus
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nikolask
Captain
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Anmeldungsdatum: 05.09.2007
Beiträge: 386

BeitragVerfasst am: Mo Apr 07, 2008 5:11 pm    Titel: Antworten mit Zitat

11

Zuletzt bearbeitet von nikolask am Mo März 14, 2011 12:52 pm, insgesamt einmal bearbeitet
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brideswell
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Anmeldungsdatum: 06.12.2006
Beiträge: 430

BeitragVerfasst am: Mo Apr 07, 2008 5:46 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Am besten man ruft vorher die Fliegerärzte in Frankfurt an, die sagen dann schon einem ob man sich bewerben kann oder nicht. Es wurde ja auch schon öfters geschrieben hier im Forum, dass es Ausnahmen gibt.

Ich denke mal, dass es ja auch nicht sinnvoll ist, sich ducrh Bu und Fq zu quälen (mit dem Hintergedanken) um dann im Medical ne Abfuhr zu bekommen.

Ob die Lh allerdings die Kosten für Bu und Fq zurückfodern kann ist fraglich. Ich habe mal gelesen, dass man auch bei den Persönlchkeitstests bei Auswahlverfahren falsche Aussgaen machen darf, wenn man durch eine wahre Aussagen benachteiligt werden würde.

Bsp.: "Sind sie Raucher?"
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