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Thunder_1991 Captain
Anmeldungsdatum: 21.03.2008 Beiträge: 150
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Verfasst am: Fr März 21, 2008 1:04 pm Titel: Jetausschluss |
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Wenn bei der Musterung festgestellt wird, dass man ein " leichtes begleit-schielen " auf dem linken Auge hat, bedeutet das dann den Jetausschluss?
PS: Bitte nur Antworten, wenn das jemand weiß und keine unintelligenten Sprüche posten...
MfG
Thunder |
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suerus Captain
Anmeldungsdatum: 10.11.2007 Beiträge: 135
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Verfasst am: Fr März 21, 2008 2:33 pm Titel: |
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Die Frage wird dir keiner im Board mit 100%iger Sicherheit beantworten können. An deiner Stelle würd ich mich einfach trotzdem Mal bewerben und schauen wie weit du kommst. Wenns am Ende doch nicht klappen sollte, bist zumindest eine Erfahrung reicher. Sollte das für dich nicht in Frage kommen, kannst du vorweg mal beim Flugmed. Institut in Fürstenfeldbruck anrufen. Dort kann man dir am ehesten eine Ferndiagnose geben. Aber wenn du wirklich Pilot werden willst, versuch es einfach. Sonst machst du dir später den Vorwurf nicht alles getan zu haben. Denn es gibt immer noch die Möglichkeit der Sondergenehmigung, falls sich dein Manko in Grenzen hält. |
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Thunder_1991 Captain
Anmeldungsdatum: 21.03.2008 Beiträge: 150
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Verfasst am: Fr März 21, 2008 7:17 pm Titel: - |
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Das Problem ist ja das...
ich habe KEIN BEGLEIT-SCHIELEN... Und ich weiß auch das es so ist, weil ich erstens 4 Stunden beim Augenarzt war um meine Flugberechtigung für den Privat Piloten schein zu bekommen und da auch alles 100%ig war (zitat augen/fliegerarzt) 2. Müsste ich wenn ich dem Finger folge den Finger teilweie doppelt sehen... sehe ich nicht... und ich habe mein medical fürs private fliegen... da war auch alles 100%ig
Der Arzt bei der Musterung muss sich eindeutig vertan haben und deswegen habe ich einen (noch einen) Termin beim Augenarzt und lasse mir eine Bestätigung geben das ALLES ok ist... Ich hoffe der Must. Arzt nimmt die auch an weil er nen Allg. Mediziner ist und er sich meiner meinung nach von nem FACHARZT der in dem bereich mehr ahnung hat was sagen lässt....
MfG
Thunder |
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--Tommy-- Captain
Anmeldungsdatum: 02.06.2006 Beiträge: 876
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Verfasst am: Fr März 21, 2008 8:11 pm Titel: |
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bei der musterung bekommst du erstmal gar keinen ausschluß oder ne zusage der jettauglichkeit
das einzige was bei der musterung festgestellt wird ist die potenzielle tauglichkeit zum "flugschüler", wie es auf dem verwendungsausweis genannt wird.
was genau sache ist, prüfen die herren und damen im FlugMedInstLw, und nirgendwo anders. solange du also nicht bis zu dieser hürde kommst, hat es keinen sinn sich darüber gedanken zu machen ob ein jetausschluss vorliegt oder nicht. |
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Thunder_1991 Captain
Anmeldungsdatum: 21.03.2008 Beiträge: 150
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Verfasst am: Fr März 21, 2008 11:25 pm Titel: - |
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Das stimmt... Danke
ABER!!! was ist, wenn die OPZ sagt... hey... der hat nen kreuz bei flugschüler den laden wir erst garnicht ein !??!?! ARGH XDD |
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Sera Captain
Anmeldungsdatum: 26.02.2008 Beiträge: 82
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Verfasst am: Sa März 22, 2008 12:14 am Titel: |
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Nicht, was-wäre-wenn Spielchen spielen, sondern einfach tun.
Die Bewerbung an die OPZ ist in 10min ausgefüllt und kann dann auf'n Weg.
Erst wenn dann ne Absage kommt, kannste ja mal telefonisch in Köln anrufen und mal nachfragen warum du nicht eingeladen worden bist. Sollte das wirklich in Verbindung zu den Musterungsergebnissen stehen, einfach nochmal von nem zivilen Arzt überprüfen laßen.
UND btw bzw auch schon oft erwähnt hier im Forum: Die OPZ ist die Instanz, die darüber entscheidet ob sich ein Bewerber für die Position und Laufbahn eines Offiziers eigenet. Das ganze andere zum Thema fliegen kommt dann in Phase II+III.
Wenn ich das richtig verstanden hab, bist du also bei deiner Musterung als T2 eingestuft worden? War bei mir das gleich und bis ich am 4.8. meinen Dienst antretten werd, hab ih insg. 5 Untersuchung bei der Bundeswehr hinter mir. Die wechseln da auch oft die Meinung, was du grade hast oder nicht, also mach dich da mal nicht schon im Vorfeld verrückt, dass schaffen die dann schon ;P |
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--Tommy-- Captain
Anmeldungsdatum: 02.06.2006 Beiträge: 876
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Verfasst am: Sa März 22, 2008 3:08 am Titel: |
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Zitat: | ABER!!! was ist, wenn die OPZ sagt... hey... der hat nen kreuz bei flugschüler den laden wir erst garnicht ein !??!?! |
1: auch wenn dem so WÄRE wirst du dich doch wohl auch für andere verwendungen beworben haben, die keine fliegertauglichkeit erfordern, oder?
2: da es aber nicht so ist kannst du dir sicher sein dass deine bewerbung daran nicht scheitern wird. |
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Thunder_1991 Captain
Anmeldungsdatum: 21.03.2008 Beiträge: 150
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Verfasst am: Sa März 22, 2008 2:24 pm Titel: - |
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THX für die Comments... Ich WILL seit dem ich im Sandkasten sitze fliegen... dies hab ich mir mit dem 15 lebensjahr auch erfüllen können indem ich meinen PPL-C begonnem habe... Halbes jahr später habe ich mein fachabitur angefangen und viel für getan um später best mögliche ergebnisse zu erzielen... Ich will richtig fliegen und keinen airliner bewegen was sicherlich auch eine sehr sehr verantwortungsvolle aufgabe ist, aber für mich steht das fliegen im Vordergrund.
Ich vermuhte eh, dass der Facharzt (Augenarzt) sagen wird, dass ich nicht schiele(was ich eig. weiß), nur sehe ich als kleines problem das, dass ich zum Augenarzt "freiwillig" gehe und nicht mit einladung von musterungsarzt, und er eventuell die Bestätigung, dass bei mir alles ok ist ablehnt, weil er eventuell denkt:" Bestechung o.ä. usw. etc."
PS: in 5 Tagen bin ich bei dem Augenarzt *FREU*
PPS: Meine Musterung war ziemlich unorganisiert [BW-seits] (wenn ich das sagen darf)
MfG
Patrick |
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Thunder_1991 Captain
Anmeldungsdatum: 21.03.2008 Beiträge: 150
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Verfasst am: Mi Apr 02, 2008 8:20 pm Titel: - |
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Wie gesagt,
war beim Augenarzt und VISUS 1,0 Links/rechts und alles oki KEIN SCHIELEN! ^^ *Freu* THX an alle |
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nicebaer Captain
Anmeldungsdatum: 25.03.2008 Beiträge: 65
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Verfasst am: Mi Apr 02, 2008 8:33 pm Titel: |
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ich weiß zwar nicht wie es an der opz ist, aber auch wenn du zum beispiel vom augenarzt in ffb nicht fliegertauglich bist, dann kannst du dir immer noch eine sondergenehmigung einholen. erst von einem anderen arzt der bw und danach sogar noch von einem zivilen arzt.
sollte ich da jetzt falsch liegen, bitte ich um korrektur |
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suerus Captain
Anmeldungsdatum: 10.11.2007 Beiträge: 135
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Verfasst am: Mi Apr 02, 2008 9:16 pm Titel: |
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nicebaer hat folgendes geschrieben: | ich weiß zwar nicht wie es an der opz ist, aber auch wenn du zum beispiel vom augenarzt in ffb nicht fliegertauglich bist, dann kannst du dir immer noch eine sondergenehmigung einholen. erst von einem anderen arzt der bw und danach sogar noch von einem zivilen arzt.
sollte ich da jetzt falsch liegen, bitte ich um korrektur |
Abgesehen davon, dass er noch nicht an der OPZ war, ist das Thema bereits vom Tisch, da der Topiceröffner doch nicht schielt. |
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