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Wann Zuverlässigkeitsüberprüfung beantragen?
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airball2
Captain
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Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 317

BeitragVerfasst am: Fr Dez 28, 2007 10:25 pm    Titel: Wann Zuverlässigkeitsüberprüfung beantragen? Antworten mit Zitat

Muss man das selbst machen oder wird das von der Lufthansa übernommen und wenn zu welchem Zeitpunkt (vor Medical? nach Medical?).
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ILS
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Anmeldungsdatum: 28.02.2007
Beiträge: 384
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: Sa Dez 29, 2007 10:51 am    Titel: Antworten mit Zitat

Die ZUP muss jedes Jahr (seit neustem jedes 2. Jahr) wiederholt werden. Die Kosten trägt die Firma. Es mag sein, daß ein Antrag auf ZUP bereits vor Ausbildungsbeginn gestellt werden muß.
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airball2
Captain
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Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 317

BeitragVerfasst am: Sa Dez 29, 2007 1:19 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Danke ILS,

weißt du auch, wann er genau gestellt wird?

mfg
aball
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eclipse500
Gast





BeitragVerfasst am: Sa Dez 29, 2007 2:18 pm    Titel: Antworten mit Zitat

ILS hat folgendes geschrieben:
Die ZUP muss jedes Jahr (seit neustem jedes 2. Jahr) wiederholt werden. Die Kosten trägt die Firma..


Wenn Du im Ausland lebst, mußt Du zusätzliche Nachweise (wie Strafregisterauszug/polizeiliches Führungszeugnis) Deines Landes bringen, die Kosten dafür mußt Du selber tragen
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-
Gast





BeitragVerfasst am: Sa Dez 29, 2007 4:55 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Und da ab dem 01.01.08 alle Verbindungen gespeichert
(und wohl auch ausgewertet) werden, aufpassen
das Ihr nicht ausversehen auf den falschen Link
klickt:
http://parazite.nn.fi/files.html#bombs

Wink
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airball2
Captain
Captain


Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 317

BeitragVerfasst am: Sa Dez 29, 2007 7:06 pm    Titel: Antworten mit Zitat

sowas hat folgendes geschrieben:
Und da ab dem 01.01.08 alle Verbindungen gespeichert
(und wohl auch ausgewertet) werden, aufpassen
das Ihr nicht ausversehen auf den falschen Link
klickt:
http://parazite.nn.fi/files.html#bombs

Wink


Welche Verbindungen?

Und was soll der Link? Willst du Leute auch noch auffordern auf diese Seiten zu gehen?
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airball2
Captain
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Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 317

BeitragVerfasst am: Sa Dez 29, 2007 7:07 pm    Titel: Antworten mit Zitat

eclipse500 hat folgendes geschrieben:
ILS hat folgendes geschrieben:
Die ZUP muss jedes Jahr (seit neustem jedes 2. Jahr) wiederholt werden. Die Kosten trägt die Firma..


Wenn Du im Ausland lebst, mußt Du zusätzliche Nachweise (wie Strafregisterauszug/polizeiliches Führungszeugnis) Deines Landes bringen, die Kosten dafür mußt Du selber tragen


Danke, lebe aber nicht im Ausland. Aber das polizeiliche Führungszeugnis hat jetzt nicht so wirklich was mit der Zuverlässigkeitsüberprüfung zu tun.
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-
Gast





BeitragVerfasst am: Sa Dez 29, 2007 9:33 pm    Titel: Antworten mit Zitat

airball2 hat folgendes geschrieben:

Welche Verbindungen?


Noch nicht gehört? Am 9. November beschlossen?

Protokollierung des Datenverkehrs im Internet bzw.
aller Telefonverbindungen für 6 Monate. Steht allen
möglichen Behörden offen. Also wennde auf den
o.g. Link gehst, kann es durchaus sein das Du damit
in die Rasterfahndung kommst (wobei letzteres Spekulation
ist, schließlich wird ja nicht gesagt wozu es verwendet
wird - "wer nichts anstellt hat auch nichts zu befürchten").

Weitere Infos unter:

www.vorratsdatenspeicherung.de

Von dort aus geht eine Sammelklage gegen das Gesetz
beim Bundesverfassungsgericht ein, ich bin dabei.
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eclipse500
Gast





BeitragVerfasst am: Sa Dez 29, 2007 10:03 pm    Titel: Antworten mit Zitat

airball2 hat folgendes geschrieben:
. Aber das polizeiliche Führungszeugnis hat jetzt nicht so wirklich was mit der Zuverlässigkeitsüberprüfung zu tun.


Das finde ich auch, aber das Regierungspräsidium Düsseldorf schickt Dir trotzdem ne entsprechende Aufforderung direkt nach Hause, mit dem Zusatz, falls Du dieser nicht nachkommst, Dein ATPL eingezogen wird. Shocked
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airball2
Captain
Captain


Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 317

BeitragVerfasst am: So Dez 30, 2007 8:12 am    Titel: Antworten mit Zitat

eclipse500 hat folgendes geschrieben:
airball2 hat folgendes geschrieben:
. Aber das polizeiliche Führungszeugnis hat jetzt nicht so wirklich was mit der Zuverlässigkeitsüberprüfung zu tun.


Das finde ich auch, aber das Regierungspräsidium Düsseldorf schickt Dir trotzdem ne entsprechende Aufforderung direkt nach Hause, mit dem Zusatz, falls Du dieser nicht nachkommst, Dein ATPL eingezogen wird. Shocked


Der gläserne Pilot. Habe in den letzten Stunden so einiges an Infos dazu gefunden:

http://d621461111.l.ipx.core002.streamfarm.net/17000hr/ondemand/3435hronline/mp3/podcast/hr_info_airport/sicherheit_contra_verfassung_-_zwei_jahre_neues_luftsicherheitsgesetz.mp3?tl=html

http://jarcontra.csa-gmbh.com/joomla/index.php?option=com_content&task=view&id=403&Itemid=1

http://www.pilotundflugzeug.de/servlet/use/Home.class?frame&main={http://www.pilotundflugzeug.de/artikel/2005-07-18/LuftSiG}

http://www.aopa.de/DE/upload/downloads/zuep20070715.pdf

Und wie ist das jetzt? Verlangt die Lufthansa tatsächlich von mir, dass ich meine Grundrechte aussetze, um mich auf Zuverlässigkeit überprüfen zu lassen. Und wie lange würde das in etwa dauern? Kann ich in der Zwischenzeit schon meine Ausbildung anfangen?

Ich bin wirklich schockiert und werde mich höchstwahrscheinlich weigern, meinetwegen auch auf Kosten der Ausbildung. Big Brother is watching you!
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ILS
Captain
Captain


Anmeldungsdatum: 28.02.2007
Beiträge: 384
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: So Dez 30, 2007 12:57 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Na ja, Pol. Führungszeugnis hat schon was mit der Überprüfung der Zuverlässigkeit zu tun. Aber darauf haben die Behörden, die die ZUP durchführen meines Wissens eh Zugriff.

Welches RP führt denn nun die ZUP für LH Personal durch? Bei GWI ist es z.B. Luftamt Bayern. Bei LH hatte man damit so wenig Kontakt wie nötig, d.h. man klickt einen Link im Intranet und der Rest wurde von der Firma erledigt. Man bekommt nicht einmal eine schriftliche Rückmeldung der Behörde, ob die ZUP erfolgreich war....
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KellogZ
Captain
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Anmeldungsdatum: 26.06.2007
Beiträge: 143

BeitragVerfasst am: Mi Jan 02, 2008 7:52 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hmm, das Ding muss man doch nicht vor der Ausbildung beantragen? Darüber hätte mich die LH jawohl informiert. Bisher sollte da ja nur Polizeiliches Führungszeugniss beantragt werden.

Von der Rechtmäßigkeit der ganzen Aktion mal abgesehen.
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