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Cloakmaster
Captain
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Anmeldungsdatum: 31.03.2003
Beiträge: 153
Wohnort: Bremen

BeitragVerfasst am: Sa Jun 14, 2003 2:10 am    Titel: Antworten mit Zitat

Auch bei "nur" vier Stunden Anfahrt mochte auch ich dir dringend raten, einen Tag eher anzureisen. Nu hast du ja einen neuen Termin, und wenn man am Telefon den Jungs von der Rennbahn gut zuredet, dann kann man auch vier Wochen und laenger (!) im vorraus reservieren. Ich habe damas mit Freundin so etwa 50DM fuer zwei Naechte gezahlt. Das sollte doch irgendwie verschmerzbar sein!
Also ich bade nun wirklich nicht im Geld (siehe JH-Uebernachtung), aber die zweite (erste) Nacht einsparen, ist sparen am falschen Ende!!!

Alles gute fuer die BU!

Thomas.
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Midi2000
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Anmeldungsdatum: 16.05.2003
Beiträge: 134
Wohnort: Bocholt

BeitragVerfasst am: Do Jun 19, 2003 9:57 am    Titel: Antworten mit Zitat

Einen Tag vorher anzureisen bedeutet auch insgesamt drei Tage unterwegs zu sein. Ich muss möglichst viele Chancen haben mir nebenher etwas zu verdienen.
Der Juni ist für mich eh ein ganz besch.... Monat. Wenn ich an den einem Tag nicht arbeiten könnte, fehlt mir das Geld. Ist also ein doppelter Effekt, kein Geld verdient dafür Geld bezahlt.

Obwohl mir diese Sache mit dem Lokschaden teuer zu stehen kommt.
Die Verbrecher von der Bahn AG weigern sich mir die 90Euro Fahrtkosten zu erstatten. Es bestehe nur eine Beförderungs- und keine Pünktlichkeitspflicht. Für 90Euro kann ich in meiner momentan Kostensituation drei Monate oder länger arbeiten, bis ich die wieder raus habe.
Ich habe der Bahn geantwortet, entweder zahlen die den Betrag bis auf den letzten Cent oder ich starte eine Internetprojekt bei dem erstens Leute ihre (negativen) Erfahrungen mit der Bahn posten können und zweitens eine Sammelklage gegen die Bahn AG vorbereitet werden wird. Im Zuge der europaweiten Verbraucherrechteanpassung ist das Verhalten der Bahn bei eigenem Verschulden (Lokschaden ist ja wohl kein Naturereignis) keineswegs mehr zeitgemäss. Klingt natürlich unrealistisch, aber diesen Drecksladen muss man doch irgendwie eines auswischen können. Eigentlich gehört der Mehdorn eh entlassen. Sollen Sie besser mich einstellen, ich mache es auch für 1/4 seines Gehaltes
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Zuletzt bearbeitet von Midi2000 am Do Jun 19, 2003 11:34 am, insgesamt einmal bearbeitet
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AvroPilot
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Anmeldungsdatum: 03.05.2003
Beiträge: 120
Wohnort: D'Dorf am Rhein

BeitragVerfasst am: Do Jun 19, 2003 10:55 am    Titel: Antworten mit Zitat

.......armes Deutschland!
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Midi2000
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Anmeldungsdatum: 16.05.2003
Beiträge: 134
Wohnort: Bocholt

BeitragVerfasst am: Do Jun 19, 2003 11:41 am    Titel: Antworten mit Zitat

@avropilot:
Ist doch wahr, muss man sich denn jeden Scheiss einfach gefallen lassen.
Lebe Du mal mit quasi nur 30€ Taschengeld im Monat. Das mit der billigen Unterkunft usw. ist von mir nicht einfach bloß dahingesagt worden. Jeder Euro Ausgabe reisst ein tiefes Loch in mein Budget.
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blutorgel
Gast





BeitragVerfasst am: Do Jun 19, 2003 12:28 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Midi2000 hat folgendes geschrieben:
Es bestehe nur eine Beförderungs- und keine Pünktlichkeitspflicht.

tja, wer die agb lesen kann ist klar im vorteil.


Midi2000 hat folgendes geschrieben:
..ich starte eine Internetprojekt bei dem erstens Leute ihre (negativen) Erfahrungen mit der Bahn posten können und zweitens eine Sammelklage


was meinst du wieviele leute damit am tag drohen?


Midi2000 hat folgendes geschrieben:
Eigentlich gehört der Mehdorn eh entlassen. Sollen Sie besser mich einstellen, ich mache es auch für 1/4 seines Gehaltes


tja mahr als 1/4 koennen sie dir wohl auch nicht zahlen, wenn du die leitung hast.

... du kannst die welt nicht retten....

und ueberlege mal genau ob der beruf pilot der richtige fuer dich ist.
mit deiner einstellung zum VW wirste da ned gluecklich.
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AvroPilot
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Anmeldungsdatum: 03.05.2003
Beiträge: 120
Wohnort: D'Dorf am Rhein

BeitragVerfasst am: Do Jun 19, 2003 12:48 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Midi,

natürlich hast Du recht, gar keine Frage!

Hast Du nicht die Möglichkeit Dir die Farhkarte vom
Arbeitsamt zahlen zu lassen? Suche Dir doch einen der
mit Dir BU hat, und teile Dir ein Zimmer mit dieser Person.

@Blutorgel, was hat bitte die Einstellung zur VW mit der
Fliegerei zu tun???? Nur weil man Pilot werden will muss man
sich noch lange nicht alles bieten lassen oder?

Fact ist das ein Betrag von 90.-EUR oder was sich einfach nicht
lohnt zum RA zu gehen, und genau damit rechnet die Industrie.
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Midi2000
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Anmeldungsdatum: 16.05.2003
Beiträge: 134
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BeitragVerfasst am: Do Jun 19, 2003 12:51 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Es geht nicht draum was in den AGBs steht sondern darum, daß die AGBs gefälligst in diesem Punkt geändert werden müssen.

Eine zu späte Beförderung ist im Prinzip genauso wie ein defektes Produkt. Was kann man mit einer Beförderung anfangen bei der man deutlich zu spät ankommt und gleich wieder nach Hause fahren kann? Es lag kein Baum auf den Schienen, es wurde nicht gestreikt und der Bahnhof war auch nicht gesperrt wegen Bombengefahr oder so (das passiert ja in den letzten Tagen des öfteren). Ob dies heutzutage geltendes Recht ist oder nicht spielt für mich keine Rolle. Wenn es geltendes Recht ist, muss dies halt geändert werden. Man stelle sich vor der Bahnverkehr wäre privatisiert und es würde Konkurrenz herrschen.
Außerdem bin ich am Hamburger Service Schalter nach Strich und Faden belogen worden. Dort wurde mir mehrmals mitgeteilt ich habe eindeutig ein Recht auf Erstattung der Reisekosten weil es sich um Verschulden der Bahn gehandelt habe. Auf mein Bitten mir dies schriftlich zu bestätigen, meinte der Herr, das sei nicht notwendig, ich könne mich auf seine Aussage 100%ig verlassen. Wenn ich verarscht werde bin ich hochgradig nachtragend und die Bahn kann sicher sein, daß ich lange Zeit keine Ruhe geben werde. Ich bin nicht jemand der nur droht und dumme Sprüche kloppt, ich setze sowas in die Tat um. Ich habe Erfahrung in der PR-Arbeit und im Marketing zudem gute Kontakte zu Juristen und bin selbst Diplombetriebswirt.


Das mit dem 1/4:
Wer einigermassen logisch denken kann, dem musste vorher schon klar gewesen sein, daß die neue Preisreform der Bahn der allerletzte Schund ist. Die jetzigen Rekordverluste sind kein Wunder (OK, für die Flut letztes Jahr dazu kann die Bahn nichts), das war mir schon an dem Tage klar, als das neue Konzept der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Mit mir als VV hätte es zumindest so einen Schwachsinn nicht gegeben.
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Zuletzt bearbeitet von Midi2000 am Do Jun 19, 2003 1:31 pm, insgesamt einmal bearbeitet
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wannabee
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Anmeldungsdatum: 02.05.2003
Beiträge: 1519
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BeitragVerfasst am: Do Jun 19, 2003 12:58 pm    Titel: Na denn -> die nehmen sogar Leute mit Diplom :-) Antworten mit Zitat

Midi2000 hat folgendes geschrieben:
[...]
Mit mir als VV hätte es zumindest so einen Schwachsinn nicht gegeben.


Tja, wenn das so ist: warum infiltrierst Du die Wurzel allen Übels
denn dann nicht "von innen":
http://www.bahn.de/konzern/uebersicht/jobs/dbag_index.shtml

Wenn mich nicht alles täuscht, kannste sogar billiger Bahn fahren,
wenn Du für die DB arbeitest Smile
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Besten Dank & Viele Grüße
-wannabee-
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"I hope I die peacefully in my sleep like my Grandfather and not like his passengers..."
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AvroPilot
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Anmeldungsdatum: 03.05.2003
Beiträge: 120
Wohnort: D'Dorf am Rhein

BeitragVerfasst am: Do Jun 19, 2003 1:01 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Eben..... die Bahn sollte mal gefälligst aus Anstand den Fahrpreis
zurückerstatten, aber sowas wie Anstand zählt heutzutage
scheinbar nicht mehr, schade!


Ich kenne auch kein Gesetz in dem man Verpflichtet ist für
eine nich oder nur Teilweise erbrachte Leistung Geld zu zahlen,
wenn die Lock ausfällt oder soetwas dann ist das juristisch
eine "nicht zugesicherte Eigenschaft", und dagegen kann man
vorgehn.
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Midi2000
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Anmeldungsdatum: 16.05.2003
Beiträge: 134
Wohnort: Bocholt

BeitragVerfasst am: Do Jun 19, 2003 1:04 pm    Titel: Antworten mit Zitat

@ avro:

Sorry, da habe ich Deine erste Aussage "armes Deutschland" dann wohl falsch aufgefasst.

Mit dem geteilten Doppelzimmer macht es für mich nur Sinn, wenn ich trotzdem nur eine Übernachtung habe. Wie gesagt muss ich am Tag vor der BU noch sehen, daß ich jobben kann. Jedoch weiss ich dies wahrscheinlich erst am Montag (also zwei Tage vor der BU) und ich hoffe stark, daß ich Dienstag noch arbeiten kann.
Ich werde wieder so anreisen wie bei meinem ersten Termin und auch wohl dieselbe Zugverbindung nehmen. Es handelt sich dabei um eine reine Direktverbindung wo für mich keine Verspätungen aufgrund verpasster Anschlußzüge zustandekommen können. Inklusive Anreise vom HH Hbf. zur Sportallee habe ich normalerweise einen ausreichend dicken zeitlichen Puffer.
Sollte mir diesmal wieder etwas "Verrücktes" dazwischen kommen (wer weiss, vielleicht steht ja auf nem Bahnsteig irgendwo wieder ein herrenloser Koffer, oder der Zug hat wieder einen Lokschaden) dann sehe ich das echt als Zeichen und blase die ganze Pilotensache ab und spiele dann am Wochenende echt mal wieder Lotto. *g*
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Gast






BeitragVerfasst am: Do Jun 19, 2003 1:49 pm    Titel: Antworten mit Zitat

AvroPilot hat folgendes geschrieben:
Ich kenne auch kein Gesetz in dem man Verpflichtet ist für
eine nich oder nur Teilweise erbrachte Leistung Geld zu zahlen,
wenn die Lock ausfällt oder soetwas dann ist das juristisch
eine "nicht zugesicherte Eigenschaft", und dagegen kann man
vorgehn.


nein, sowas regeln die agb.

ps: wenn ich mit den agb eines unternehmen nicht einverstanden bin, dann werde ich einfach kein kunde und komme nicht mit kommentaren wie "Es geht nicht draum was in den AGBs steht sondern darum, daß die AGBs gefälligst in diesem Punkt geändert werden müssen".

*kopfschüttel*
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blutorgel
Gast





BeitragVerfasst am: Do Jun 19, 2003 1:53 pm    Titel: Antworten mit Zitat

wenn die LH bei jjedem delay dem paxen d\die kohl fuer das ticked zurueck geben wuerde,
wuerde es keien LH mehr geben.
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