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Wann kann man sich bei der Lufthansa als Pilot bewerben?
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Nachtigall
Bruchpilot
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Anmeldungsdatum: 25.01.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: Fr Jan 25, 2008 7:04 pm    Titel: Wann kann man sich bei der Lufthansa als Pilot bewerben? Antworten mit Zitat

Hallo an Alle.

Habe mal eine kleine Frage. Ich bin in der 13. Klasse und mache dieses Jahr Abitur.
Wann genau kann ich mich bei der Lufthansa als Pilotin bewerben. Auf der Website habe ich gelesen, dass das Zeugnis der 12.2 zur Bewerbung reicht. Als ich mich online bewerben wollte, sollte man bei einem Schritt aber angeben ob man die allgemeine Hochschulreife schon hat oder zumindest die Ergebnisse der schriftichen Prüfungen. Da es sich dabei um Pflichtfelder handelt, kann man, ohne etwas anzuklicken, nicht fortfahren.

Kann ich mich also doch erst nach meinem Abitur (also im Sommer) bewerben??

Vll ist das ne doofe Frage und ich nur was nicht richtig gelesen aber ich bin euch treotzdem dankbar für Antworten. Wink
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nffanwaerter
Captain
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Anmeldungsdatum: 14.05.2007
Beiträge: 293

BeitragVerfasst am: Fr Jan 25, 2008 7:26 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Das geht sicher auch davor! Liegt bei mir nun schon ein Jahr zurück, deswegen kann ich dir da nicht genau weiterhelfen - aber schau nochmal genau hin, das geht sicher irgendwie. Sonst gib an, welchen Schulabschluss du erreichen wirst...wenn du dann zur FQ antanzt, hast du dann ja dein Abi.
_________________
362. NFF - Juhuuuu
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tankman
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Anmeldungsdatum: 06.08.2007
Beiträge: 1386
Wohnort: around the world

BeitragVerfasst am: Fr Jan 25, 2008 7:31 pm    Titel: Antworten mit Zitat

was ist mit bundeswehr/zivildienst?
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broome
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Anmeldungsdatum: 06.04.2007
Beiträge: 289
Wohnort: frankfurt

BeitragVerfasst am: Fr Jan 25, 2008 7:39 pm    Titel: Antworten mit Zitat

denkst du ein kerl nennt sich nachtigall?^^

nebenbei benutzt sie auch das wort "pilotin", so dass wir davon ausgehen können, dass es ein mädchen ist und sie sich die bundeswehrscheiße ersparen kann...
_________________
mfg broome
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tankman
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Anmeldungsdatum: 06.08.2007
Beiträge: 1386
Wohnort: around the world

BeitragVerfasst am: Fr Jan 25, 2008 8:26 pm    Titel: Antworten mit Zitat

zeit für gleichberechtigung Very Happy
jaaaa.. hab nicht gelesen sorry
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nffanwaerter
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Anmeldungsdatum: 14.05.2007
Beiträge: 293

BeitragVerfasst am: Fr Jan 25, 2008 8:36 pm    Titel: Antworten mit Zitat

...und außerdem:

lufthansa-pilot.de hat folgendes geschrieben:

Sie können die Schulung auch ohne Musterungsbescheid bzw. ohne abgeleisteten Wehr-/ Zivildienst beginnen.


Ist also mittlerweile Wurst, ob du den geleistet hast oder nicht...
_________________
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tankman
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Anmeldungsdatum: 06.08.2007
Beiträge: 1386
Wohnort: around the world

BeitragVerfasst am: Sa Jan 26, 2008 12:02 am    Titel: Antworten mit Zitat

ja, und dann? ist man entbunden?
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Captain Oveur
Gast





BeitragVerfasst am: Sa Jan 26, 2008 12:18 am    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn ich mich da recht entsinne, klärt die Lufthansa das mit dem Bund/Zivi. Da gibt es nen Anruf im Kreiswehrersatzamt und dann ist die Sache wohl vom Tisch. Die Bundeswehr ist ja mittlerweile über jeden froh, den sie nicht ziehen muss, da es viel mehr Wehrdienstfähige gibt, als gebraucht werden. Wink
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tankman
Captain
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Anmeldungsdatum: 06.08.2007
Beiträge: 1386
Wohnort: around the world

BeitragVerfasst am: Sa Jan 26, 2008 12:48 am    Titel: Antworten mit Zitat

ok, wenn man deutscher ist...
in anderen ländern ist das nicht so leicht.
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Shadowhunter
NFFler
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Anmeldungsdatum: 14.12.2007
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: So Jan 27, 2008 5:58 pm    Titel: Antworten mit Zitat

nffanwaerter hat folgendes geschrieben:
...und außerdem:

lufthansa-pilot.de hat folgendes geschrieben:

Sie können die Schulung auch ohne Musterungsbescheid bzw. ohne abgeleisteten Wehr-/ Zivildienst beginnen.



Captain Oveur hat folgendes geschrieben:
Wenn ich mich da recht entsinne, klärt die Lufthansa das mit dem Bund/Zivi. Da gibt es nen Anruf im Kreiswehrersatzamt und dann ist die Sache wohl vom Tisch. Die Bundeswehr ist ja mittlerweile über jeden froh, den sie nicht ziehen muss, da es viel mehr Wehrdienstfähige gibt, als gebraucht werden. Wink



Moment.
D.h. die LH befreit einen vom Wehr-/Zividienst?
Muss man den dann nicht nachmachen irgendwie?

Wo steht das denn? Das sähe ich gerne mal Schwarz auf Weiß. Das wäre ja richtig klasse. Very Happy
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Typhoon88
Captain
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Anmeldungsdatum: 04.03.2007
Beiträge: 949

BeitragVerfasst am: So Jan 27, 2008 9:21 pm    Titel: Antworten mit Zitat

das steht nirgendswo, aber wenn du dem kreiswehrersatzamt verklickerst dass du n schulungsvertrag in der tasche hast, kannste n antrag auf zurückstellung stellen und feddich. Die LH unterstützt dich dabei dann auch wenn nötig, z.b. mit bestätigungsschreiben o.ä.

mfg
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closed
Gast





BeitragVerfasst am: Sa Feb 23, 2008 9:45 am    Titel: Antworten mit Zitat

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Zuletzt bearbeitet von closed am Fr Jun 03, 2011 9:47 am, insgesamt einmal bearbeitet
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