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Cpt. Blaubär Bruchpilot
Anmeldungsdatum: 12.01.2008 Beiträge: 2 Wohnort: Salzburg |
Verfasst am: Sa Jan 12, 2008 7:08 pm Titel: Verkaufe Skytest 1.45 und "Der Pilotentest" |
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SkyTest 1.45 inkl. Installierungsanleitung (wie man sich den key beschafft auf LEGALE weise !!!)
Buch "Der Pilotentest" - Habe auf ein paar Seiten mit rotem Textmarker neben manche Überschriften mal ein X oder ein Hackerl gemacht (um abzuhacken was ich gelernt hab und was noch nicht) ansonsten in TipTop zustand.
peter_schulz@aon.at
0043 664 120 91 96
Bin von 16. - 22. Jänner nicht zuhause. Wäre mir also sehr recht, das ganze bist Dienstag in den Postkasten zu werfen
Artikel befindet sich in Salzburg-Stadt (wer selbst abholen möchte). Preis ist verhandlungssache - macht mir ein Angebot und wir sprechen darüber
Lg,
Peter _________________ Forever New Frontiers |
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Domte Captain
Anmeldungsdatum: 07.08.2007 Beiträge: 2394
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Verfasst am: So Jan 13, 2008 12:28 am Titel: |
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Sorry aber wie willst du das mit einem legalen Key denn machen bzw. wie du den Key besorgst ist logisch, jedoch ist die Software ja trotzallem auf dich zertifiziert ... ! Oder haben AGB´s in Österreich keine Geltung bzw. noch weniger als in Deutschland? _________________ Speed is life - Altitude is life insurance!
Anything that is unrelated to elephants is irrelephant. |
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Cpt. Blaubär Bruchpilot
Anmeldungsdatum: 12.01.2008 Beiträge: 2 Wohnort: Salzburg |
Verfasst am: So Jan 13, 2008 1:29 am Titel: |
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Ich hab mir das ganze durchgelesen und es steht nichts davon, dass eine Mehrfach-Installation verboten wäre ... !
Es ist sogar eine Anleitung zum Key-Generieren dabei gewesen. _________________ Forever New Frontiers |
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hallo2 Moderator
Anmeldungsdatum: 03.12.2006 Beiträge: 865 Wohnort: Köln |
Verfasst am: So Jan 13, 2008 11:40 am Titel: |
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Zitat: | § 7 Lizenzen
Alle von SkyTest vergegebenen Lizenzen sind personenbezogen und nicht übertragbar, sofern nicht schriftlich anders vereinbart. Daher dürfen von SkyTest erworbene Produkte, welche mit einer Lizenz verbunden sind, vom Besteller nicht weiterverkauft werden. |
der Weiterverkauf der Software ist definitiv nicht möglich, falls es nicht anders vereinbart wurde. |
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airball2 Captain
Anmeldungsdatum: 23.07.2007 Beiträge: 317
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Verfasst am: So Jan 13, 2008 11:58 am Titel: |
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hallo2 hat folgendes geschrieben: | Zitat: | § 7 Lizenzen
Alle von SkyTest vergegebenen Lizenzen sind personenbezogen und nicht übertragbar, sofern nicht schriftlich anders vereinbart. Daher dürfen von SkyTest erworbene Produkte, welche mit einer Lizenz verbunden sind, vom Besteller nicht weiterverkauft werden. |
der Weiterverkauf der Software ist definitiv nicht möglich, falls es nicht anders vereinbart wurde. |
Seid ihr euch sicher, dass ein solcher Paragraph überhaupt rechtsmäßig in Deutschland ist? Kann man denn den Verkauf einer Ware nach eigenem Erwerben verbieten? Wäre mir neu!
Das wäre ja so, als würde ich ein Auto kaufen und der Verkäufer würde mir sagen: "Aber weiterverkaufen dürfen Sie es nicht - aber auf den Müll werfen!"
Wenn es legal wäre, solche AGB zu machen, dann hätten das Spielehersteller doch schon lange durchgesetzt. Wenn ich bei Ebay allerdings nach Spielen oder PC-Programmen suche, werde ich vom Gegenteil überzeugt!
Habe gerade noch etwas dazu gefunden:
Zitat: | #
# Ein Software-Hersteller kann die Weiterveräußerung durch den Ersterwerber nicht durch vertragliche Vereinbarungen beschränken. |
http://www.usedsoft.com/unternehmen/rechtslage.html
zweiter Abschnitt
und weiter heißt es:
Zitat: | #
# Ein vom Software-Hersteller in den AGBs verankertes „Weiterveräußerungsverbot“ ist ebenso unzulässig wie eine Beschränkung des Nutzungsrechtes der online übertragenen Computerprogramme. Dies würde eine unangemessene Benachteiligung des Käufers bedeuten. Entsprechende AGBs sind somit unwirksam....
Quintessenz: Die Schlüsse des Gutachters aus dem BGH-Urteil und aus allen anderen gesetzlichen Vorschriften sind eindeutig:
* Wer gebrauchte Software kauft oder verkauft, ist juristisch auf der sicheren Seite.
* Selbst wenn die AGB eines Softwareherstellers ein „Weiterveräußerungsverbot“ enthalten, ist so eine Vereinbarung für Endkunden ungültig.
* Mit gebrauchter Software erwerben Käufer gleichzeitig sämtliche Garantieleistungen des Herstellers und seiner Partner (Wartung, Support) – genau wie Erstkunden, die Software direkt vom Hersteller oder Händler beziehen. |
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hallo2 Moderator
Anmeldungsdatum: 03.12.2006 Beiträge: 865 Wohnort: Köln |
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brideswell Captain
Anmeldungsdatum: 06.12.2006 Beiträge: 430
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Verfasst am: So Jan 13, 2008 1:08 pm Titel: |
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Wir hatten das schon mal diskutiert hier im Forum.
http://www.pilotenboard.de/viewtopic.php?t=7620 Das war der Thread
Zitat: |
Ist allerdings eine Software einmal im Europäischen Wirtschaftsraum veräußert, darf sie vom jeweiligen Käufer weiterverkauft werden, §§ 17 Abs. 2, 69 c Nr. 3 UrhG.
Code:
§17,2 Sind das Original oder Vervielfältigungsstücke des Werkes mit Zustimmung des zur Verbreitung Berechtigten im Gebiet der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum im Wege der Veräußerung in Verkehr gebracht worden, so ist ihre Weiterverbreitung mit Ausnahme der Vermietung zulässig. | [/quote] |
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airball2 Captain
Anmeldungsdatum: 23.07.2007 Beiträge: 317
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Verfasst am: So Jan 13, 2008 1:44 pm Titel: |
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danke für die Links! |
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