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INNflight Navigator
Anmeldungsdatum: 20.11.2007 Beiträge: 33
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Verfasst am: Mo Jan 07, 2008 4:31 pm Titel: Frage bez. LH bond nach ab-initio? |
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Hallo Leutz,
Wollt eigentlich nur fragen, wie lange man nach der absolvierten ab-initio Ausbildung bei LH vertraglich gebunden sein würde (is ja klar dass Ausbildung etc abbezahlt werden müssen...!) ? Hab zwar ein wenig gegoogled, aber nix eindeutiges gefunden.
Über wie viel (in Euro) is die Bindung angesetzt?
Thanks |
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mmm Captain
Anmeldungsdatum: 13.01.2004 Beiträge: 95
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Verfasst am: Mo Jan 07, 2008 5:38 pm Titel: |
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Zeitlich bist du meines Wissens gar nicht gebunden. |
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AlphaNovember Captain
Anmeldungsdatum: 19.04.2007 Beiträge: 249 Wohnort: nähe EDDV |
Verfasst am: Mo Jan 07, 2008 5:44 pm Titel: |
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Es ist empfehlenswert so lange zu bleiben, bis du deine Schulden abbezahlt hast, ansonsten musst du blechen. Die LH wird das sicher auch gerne sehen |
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damarges Gast
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Verfasst am: Mo Jan 07, 2008 5:49 pm Titel: |
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Der Schulungsvertrag besagt:
Darlehen über 40.903€, 12 Monate nach Schulungsbeginn gegenüber der LFT fällig, was die LH allerdings vorausstreckt.
Endet das Schulungsverhältnis aus deinem Verschulden heraus zahlst du bei Phase 1 max. 14.000€, max 22.000€ nach abgeschlossener Flugausbildung (Phase 2), max 40.903€ nach abgeschlossener Phase 4.
Fluguntauglichkeit innerhalb der ersten 12 Monate musst du nix zahlen.
Bekommst du innerhalb von 5 Jahren nach Schulungsende kein Arbeitsverhältnis im Lufthansakonzern angeboten, entfällt für dich die Rückzahlungspflicht ebenso.
Nimmst du innerhalb von 5 Jahren nach Schulungsende ein Arbeitsverhältnis außerhalb des Lufthansakonzerns an, so bist du zur Zahlung der gesamten Schulungskosten in Höhe von 110.000€ verpflichtet.
Kann dir Lufthansa innerhalb von 5 Jahren keinen Job anbieten und du arbeitest woanders, dann musst du die 40.903€ zurückzahlen in Raten ab 255€. Ich hoffe das reicht an Informationen. |
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mmm Captain
Anmeldungsdatum: 13.01.2004 Beiträge: 95
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Verfasst am: Mo Jan 07, 2008 6:01 pm Titel: |
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damarges hat folgendes geschrieben: | Der Schulungsvertrag besagt:
Darlehen über 40.903€, 12 Monate nach Schulungsbeginn gegenüber der LFT fällig, was die LH allerdings vorausstreckt.
Endet das Schulungsverhältnis aus deinem Verschulden heraus zahlst du bei Phase 1 max. 14.000€, max 22.000€ nach abgeschlossener Flugausbildung (Phase 2), max 40.903€ nach abgeschlossener Phase 4.
Fluguntauglichkeit innerhalb der ersten 12 Monate musst du nix zahlen.
Bekommst du innerhalb von 5 Jahren nach Schulungsende kein Arbeitsverhältnis im Lufthansakonzern angeboten, entfällt für dich die Rückzahlungspflicht ebenso.
Nimmst du innerhalb von 5 Jahren nach Schulungsende ein Arbeitsverhältnis außerhalb des Lufthansakonzerns an, so bist du zur Zahlung der gesamten Schulungskosten in Höhe von 110.000€ verpflichtet.
Kann dir Lufthansa innerhalb von 5 Jahren keinen Job anbieten und du arbeitest woanders, dann musst du die 40.903€ zurückzahlen in Raten ab 255€. Ich hoffe das reicht an Informationen. |
Bist du sicher bezüglich der 110.000 €? Dachte es ginge immer nur um die 40.000 €. |
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damarges Gast
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Verfasst am: Mo Jan 07, 2008 6:03 pm Titel: |
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Die 40.903€ zahlt jeder Schüler, der die Schulung erfolgreich absolviert und ein Arbeitsverhältnis bei LH beginnt. Machst du die Lizenz bei LH und gehst sofort nach der Schule woanders arbeiten mit deiner Lizenz unterstützt dich LH natürlich nicht bei den Kosten. Sonst würde ja jeder zur Lufthansa und dort seine Ausbildung vergünstigt machen. So musst du dann halt die gesamten Schulungskosten von 110.000€ alleine zahlen. Logisch irgendwo. |
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INNflight Navigator
Anmeldungsdatum: 20.11.2007 Beiträge: 33
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Verfasst am: Mo Jan 07, 2008 6:15 pm Titel: |
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Danke sehr vielmals, sehr informativ! |
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BigM Captain
Anmeldungsdatum: 29.11.2007 Beiträge: 80
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Verfasst am: Mo Jan 07, 2008 6:45 pm Titel: |
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damarges hat folgendes geschrieben: | Der Schulungsvertrag besagt:
Kann dir Lufthansa innerhalb von 5 Jahren keinen Job anbieten und du arbeitest woanders, dann musst du die 40.903€ zurückzahlen in Raten ab 255€. Ich hoffe das reicht an Informationen. |
Noch ne Frage zu dem Punkt...
Bezieht sich das auf sämtliche Formen der Beschäftigung (z.B. als ILSTler als Ingenieur irgendwo, normale Aushilfe, in nem Beruf, den man vorher gelernt hat, keine Ahnung)?
Abgesehn davon, wie is das gemeint? Wenn du vor Ende der 5 Jahre nen Job als Pilot annimmst und somit der LH die Möglichkeit nimmst dich einzustellen, musste die 110tsd zahlen, wenn du nach den 5 Jahren einen annimmst musste dann trotzdem die 41k zurückzahlen?
Angenommen die LH übernimmt einen nicht sofort (Ich weiß, im Moment übernimmt sie anscheinend jeden), bliebe doch nur die mindestens 5jährige Arbeitslosigkeit, um sich nich direkt enorm zu verschulden und wenn die 5 Jahre vorbei sind und man nen Job annimmt trotzdem 41k Schulden, das is doch panne
mfG
Markus _________________ BU ---> 5/6.03 ---> Bestanden
FQ ---> 20/21.05 ---> Durchgefallen
"Wer am Boden liegt muss sich entscheiden! Läuft er Gefahr wieder hinzufallen oder bleibt er gleich für immer liegen?" |
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damarges Gast
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Verfasst am: Mo Jan 07, 2008 6:50 pm Titel: |
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Kann die LH dir innerhalb von 5 Jahren keinen Job im Konzern anbieten, musst du auch die 41k € nicht mehr zurückzahlen.
Suchst du dir innerhalb der 5 Jahre einen Job (weil LH dir keinen anbietet) musst du von deinem Gehalt im neuen Job dein Darlehen mit mind. 255€ monatlich zurückzahlen.
Soweit wie ich das verstanden habe.
Wenn du also nach 5 Jahren mit oder ohne LH-Job weggehst von Lufthansa, musst du, soweit ich das verstanden habe, nur noch die 41k€ abbezahlen. bzw. gar nichts wenn LH dir keinen Job anbieten konnte in den 5 Jahren. |
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BigM Captain
Anmeldungsdatum: 29.11.2007 Beiträge: 80
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Verfasst am: Mo Jan 07, 2008 7:09 pm Titel: |
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damarges hat folgendes geschrieben: | Kann die LH dir innerhalb von 5 Jahren keinen Job im Konzern anbieten, musst du auch die 41k € nicht mehr zurückzahlen.
Suchst du dir innerhalb der 5 Jahre einen Job (weil LH dir keinen anbietet) musst du von deinem Gehalt im neuen Job dein Darlehen mit mind. 255€ monatlich zurückzahlen.
Soweit wie ich das verstanden habe.
Wenn du also nach 5 Jahren mit oder ohne LH-Job weggehst von Lufthansa, musst du, soweit ich das verstanden habe, nur noch die 41k€ abbezahlen. bzw. gar nichts wenn LH dir keinen Job anbieten konnte in den 5 Jahren. |
Ich glaub ich steh grad aufm Schlauch
Also mal systematsich gedacht:
Ausbildung fertig:
LH bietet dir Job an:
ja -> alles super, 41k Zurückzahlung
nein:
- du nimmst nen Job bei ner anderne Airline an
- du zahlst 110k
- du nimmst nen Job als KFZ Mechaniker oder so an:
- du zahlst 110k
- du bleibst 5 Jahre lang arbeitslos:
- LH bietet dir Job:
ja -> super, 41k Zürückzahlung
nein:
- Job als Pilot,Bäcker,Müller oder so
-> du zahlst trotzdem 41k
- Du bleibst weiter arbeitslos:
-> alles super, keine Schulden!
Is die Aufstellung so richtig?
Glaube das soltle recht übersichtlich sein...
MfG
Markus _________________ BU ---> 5/6.03 ---> Bestanden
FQ ---> 20/21.05 ---> Durchgefallen
"Wer am Boden liegt muss sich entscheiden! Läuft er Gefahr wieder hinzufallen oder bleibt er gleich für immer liegen?" |
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damarges Gast
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Verfasst am: Mo Jan 07, 2008 8:34 pm Titel: |
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Die Lufthansa will halt einfach nicht, dass sie dir die Flugausbildung bezahlt! Ganz klar. Wenn sie es nicht schafft dir innerhalb von 5 Jahren was anzubieten dann erlassen sie dir deine Schulden. Soweit ich das lese musst du die 41.000€ auch nur zurückzahlen wenn du als Pilot woanders arbeitest, also deine Lizenzen benutzt. Da bin ich aber ganz vorsichtig! Dieses Vertragskauderwelsch ist nicht meine stärke. |
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avocado Captain
Anmeldungsdatum: 01.08.2005 Beiträge: 221 Wohnort: Im hohen Norden |
Verfasst am: Mo Jan 07, 2008 8:36 pm Titel: |
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Das ist so falsch, wenn die LH dir innerhalb von 5 Jahren nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung keinen Arbeitsvertrag anbietet, musst du nichts zahlen, würde ja sonst auch keinen Sinn machen. |
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