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mcfly-oi NFFler

Anmeldungsdatum: 30.12.2007 Beiträge: 27
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Verfasst am: So Jan 06, 2008 10:31 pm Titel: Berufsflugzeugführer 2. Klasse |
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Hallo,
was bedeutet denn der Begriff CPL2 (Berufsflugzeugführer 2. Klasse)? Was muss diese Person weniger machen oder als Voraussetzung besitzen?
Finden solche Personen überhaupt eine Stelle gegenüber den "besser" Qualifizierten mit CPL? |
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ILS Captain

Anmeldungsdatum: 28.02.2007 Beiträge: 384 Wohnort: Stuttgart  |
Verfasst am: Mo Jan 07, 2008 4:36 pm Titel: |
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Ein Berufsflugzeugführer 2. Klasse soll wohl ein Inhaber eines CPL sein.
Die Lizensierung wurde mit Einführung der JAR grundlegend geändert. Wer beruflich auf Linienfliegern und auch größeren Businessjets fliegen möchte, wird nicht umhinkommen, einen ATPL zu erwerben.
Der Inhaber eines CPL hat folgende Rechte aus seiner Lizenz:
JAR-FCL 1.150
Rechte und Voraussetzungen
(a) Rechte
Vorbehaltlich weiterer, in Bekanntmachungen des BMVBW in JAR deutsch festgelegter Regelungen oder anderer deutscher Vorschriften, ist der Inhaber einer CPL(A) berechtigt
(1) alle Rechte einer PPL(A) auszuüben
(2) als verantwortlicher Pilot oder Kopilot auf Flugzeugen tätig zu sein, die nicht zur gewerbsmäßigen Beförderung eingesetzt werden
(3) als verantwortlicher Pilot bei der gewerbsmäßigen Beförderung auf Flugzeugen mit einem Piloten tätig zu sein
(4) als Kopilot bei der gewerbsmäßigen Beförderung tätig zu sein.
Als ATPL Inhaber hingegen folgende Rechte:
JAR-FCL 1.275
Rechte und Voraussetzungen
(a) Rechte
Vorbehaltlich weiterer, in Bekanntmachungen des BMVBW in JAR deutsch festgelegter Regelungen oder anderer deutscher Vorschriften, ist der Inhaber einer ATPL(A) berechtigt,
(1) alle Rechte einer PPL(A), CPL(A) und IR(A) auszuüben und
(2) als verantwortlicher Pilot oder Kopilot auf Flugzeugen tätig zu sein, die zur gewerbsmäßigen Beförderung eingesetzt werden.
Kurz gesagt, mit CPL kann man als Kopilot auf Flugzeugen fliegen, die eine Mindestbesatzung von 2 Piloten haben, jedoch als Kommandant nur auf Flugzeugen, die eine Mindestbesatzung von einem Piloten haben.
Eine Mindestbesatzung von einem Piloten gibt es noch auf einer Reihe kleinerer Businessjets.
Einen ATPL gibt es allerdings erst, wenn man 1500 Flugstunden gesammelt hat, d.h. selbst wenn man einen ATPL anstrebt, wird man als Frischling erst einmal einen CPL ausgehändigt bekommen (einen sog. frozen ATPL, sofern man die ATPL Theorieprüfung bereits abgelegt hat). Mit diesem CPL kann man dann als Copilot auf Verkehrsfliegern arbeiten.
Nur einen CPL + IR zu machen bringt rein gar nichts. |
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