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Ist etwas faul am ILST?
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Aussie_Flo
Gast





BeitragVerfasst am: Do Nov 13, 2008 9:51 pm    Titel: Antworten mit Zitat

also 60 Flugstunden im Monat erscheinen mir als sehr viel, zumal die gesetzliche Höchstgrenze bei 900 Std./Jahr liegt, und somit der Monatsschnitt bei Höchstflugstundenzahl bei gerade mal 75 Stunden pro Monat. Das hieße ja, dass du bei mehr als einer Woche Urlaub die 60 Stunden kaum noch erreichen könntest (dazu gibt's ja außerdem noch Teilzeitmodelle von LH, bei denen man ja nichtmal annähernd auf die 60 Std. im Monat kommt.

Und das zu der Scheidungsrate bei Piloten hängt meiner Meinung nach damit zusammen, dass sich der andere Ehepartner nicht darüber bewusst ist, dass das Pilotendasein eben nicht so reguläre Wochenenden ermöglicht. Das ganze erfordert dann natürlich eine Menge Flexibilität und Verständnis für die andere Person, was viele Paare auf Dauer evtl. nicht hinbekommen...
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deZogger
Captain
Captain


Anmeldungsdatum: 18.10.2007
Beiträge: 129
Wohnort: EDDF

BeitragVerfasst am: Fr Nov 14, 2008 2:08 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Dann waren das wohl 30 flugstd/monat Embarassed

danke für deine antwort Aussie_Flo, aber meine Frage war ja, ob man (nach dem Studium) meinentewegen die 30 Stunden fliegt und ansonsten einen "normalen" Job hat, in dem man von morgens bis abends arbeiten muss und man halt abends daheim ist.

Bsp:

Montag 8:00 - Dienstag 21:00 Uhr Fliegen
Donnerstag 9:00 - 17:00 Arbeit am Boden
Freitag 9:00 - 17:00 Arbeit am Boden

Dass das von Woche zu Woche variieren kann, ist klar.

Dann wäre man halt wenigstens (in dieser Woche) von Mittwoch bis Sonntag regelmäßig daheim.
_________________
MfG deZogger
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Aussie_Flo
Gast





BeitragVerfasst am: Fr Nov 14, 2008 2:44 pm    Titel: Antworten mit Zitat

also auf dem Infotag wurde uns zum ILST Folgendes gesagt:

Die LH bildet dich aus, weil sie dich als Piloten haben will, und nicht als Bürokraft (die Ausbildung kostet ja schließlich auch ne Menge Geld). Der ILST wird hauptsächlich für die Leute angeboten, die mit dem Abi (mehr oder weniger fürs Selbstbewusstsein) mehr anfangen wollen als "nur" eine Schulung zu machen, wobei NFFler oder ILSTler ja noch nichtmal eine anerkannte Berufsausbildung hat. Also wer dann eben die Chance nutzen möchte, mehr als nur die Pilotenausbildung (also mir persönlich würd auch die reichen Wink ) zu machen, kann den Bachelor-Studiengang absolvieren. Die ersten paar Jahre (ich glaube es waren 6) bist du dann ja als Pilot an die Lufthansa gebunden (es sei denn sie wollen dich auf einmal doch nicht innerhalb der nächsten 5 Jahre), aber danach könntest du dich danach erkundigen, ob nicht ein Teilzeitjob in den Lufthansa-Büros frei wäre. Falls ja, dann stehen deine Chancen auf diesen Job wegen des Bachelors besser. Wenn du aber 15 Jahre geflogen bist und keine Praxiserfahrung in Büro-Jobs hast, dann wird es äußerst schwer, als Sesselfurzer einen Job zu bekommen (aufgrund offensichtlichem Mangel an Erfahrung).

Mein persönlicher Ratschlag (obwohl ich den ILST nicht grundsätzlich niedermachen möchte): Wer "mehr" möchte als die Lizenz und die FQ schon bestanden hat, der/die sollte die Ausbildung machen und danach per Fernstudium im gewünschten Studiengang den Abschluss machen.
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Sky Chefs
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Anmeldungsdatum: 16.01.2007
Beiträge: 40
Wohnort: Windeck (EDDK)

BeitragVerfasst am: Fr Nov 14, 2008 4:44 pm    Titel: Antworten mit Zitat

mit dem ILST ist man später bei der LH genauso Pilot wie wenn man nur den Lehrgang macht. D.h. erst einmal, dass man genausoviel fliegt wie jeder andere Pilot auch.

Wie Aussie_Flo schon richtig angemerkt hat ist aber der einfache Lehrgang keine annerkannte Berufsausbildung. Mit dem ILST hat man aber wenigstens noch ein abgeschlossenes Studium mit dem man sich uU später noch ein zweites Standbein aufbauen kann.

Letzten Endes kann man nicht grundsätzlich sagen bei welcher Ausbildung man länger und regelmäßiger zu Haus ist. Ich denke dass ist ein allgemeiner "Nachteil" beim Beruf Pilot und man muss sich dadrüber ganz genau im klaren sein was das später für Folgen haben kann...
_________________
Gruß Sven
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