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Bender's great Bruchpilot


Anmeldungsdatum: 22.10.2007 Beiträge: 13
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Verfasst am: Do Nov 22, 2007 5:12 am Titel: Vorstrafen und ZÜP |
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Hallo,
wie sieht es aus, wenn mein Kumpel Herr xyz mal eine kleine Vorstrafe gehabt hat, diese inzwischen aber sowohl aus dem Führungszeugnis als auch aus dem Bundeszentralregister getilgt worden ist?
Ach ja, mein Kumpel Hr. xyz war auch mal in der Vergangenheit so dämlich, und hat sich eine Ordnungswidrigkeitkeit wegen Alkohol/Drogen eingehandelt. Da dieses nach 2 Jahren automatisch getilgt wird, hat er jetzt wieder 0 Punkte in Flensburg.
Bitte:
- keine Moralpredikt
- (kein) Thema hatten wir schon gehabt
- keine Spekulationen
- nur Fakten, Fakten, Fakten! |
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Downmaster Captain


Anmeldungsdatum: 14.04.2007 Beiträge: 877
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Verfasst am: Do Nov 22, 2007 7:48 am Titel: |
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Da du keine Spekulation willst: Legt es drauf an, bei der Züp ist sowieso das Meiste im Ermessen des Sachbearbeiters. |
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Zwille Captain


Anmeldungsdatum: 11.07.2007 Beiträge: 93
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Verfasst am: Do Nov 22, 2007 2:10 pm Titel: |
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Auf dem Behördenzeugnis (Belegart "O" bzw. "P") erscheinen alle Vorstrafen, auch im BZR "gelöschte" Einträge, die auf privaten Führungszeugnissen (Belegart N) nicht mehr auftauchen.
"Vorstrafe" i. S. d. Gesetzes heisst rechtskräftige Verurteilung zu einer Geldstrafe von 90 oder mehr Tagessätzen oder einer entsprechenden Strafe.
Im BZR wird in dem Sinne nichts gelöscht. Nur die Auskünfte werden beschränkt. So tauchen z. B. bestimmte Massnahmen nach dem Jugendstrafgesetz, richterliche Ermahnungen und ähnliches unter bestimmten Voraussetzungen (Straffreiheit im Erwachsenenalter, Ablauf einer bestimmten Frist) auch im Behördenzeugnis nicht mehr auf.
Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Alkohol- und Drogenkonsum werden im Verkehrszentralregister nicht gelöscht. Nur die Punkte werden im normalen Modus abgebaut. Es empfiehlt sich, den Auszug aus dem Zentralregister privat anzufordern und zu sehen, was dort verzeichnet ist. Mehr bekommt die Behörde auch nicht.
In der Praxis wird es darauf ankommen, da bei der Zuverlässigkeitsüberprüfung ein Ermessen der Behörde besteht. Eine Vorstrafe im gesetzlichen Sinne und ein Verkehrszentralregistereintrag im Zusammenhang mit Drogen dürfte auf jeden Fall ein No-go darstellen.
Hoffe, Deinem Kumpel weitergeholfen zu haben,
Zwille _________________ "Indem er durch die Lüfte emporsteigt, verändert sich der Mensch wahrhaft."
L. v. Sudheim
*Trusted member of "Generation Praktikum"* |
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Rasbas Captain


Anmeldungsdatum: 08.12.2005 Beiträge: 263
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Verfasst am: Do Nov 22, 2007 3:19 pm Titel: |
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Damit wirst du, bzw. natürlich dein Freund, keine Zuverlässigkeitsbescheinigung bekommen oder von der Firma mit dem Kranich genommen werden.
Das ist keine Spekulation, keine Moralpredigt und schlicht und ergreifend Fakt.
Mfg, Rasbas |
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cRaZyBaNaNa Captain

Anmeldungsdatum: 09.01.2007 Beiträge: 95 Wohnort: Remscheid  |
Verfasst am: Do Nov 29, 2007 7:40 pm Titel: |
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wobei ein Freund von mir der jetzt 29 ist hatte mit 18 auch eine Alkoholfahrt wurde verurteil 1,29promille und hat ist jetzt bei der Lufthansa genommen worden. Also scheint es so das nach der Ablauf der Frist wo das gespeichert wird es wirklich nicht mehr ersichtlich ist das da mal was oder seh ich das Falsch? |
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Bender's great Bruchpilot


Anmeldungsdatum: 22.10.2007 Beiträge: 13
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Verfasst am: Do Nov 29, 2007 11:39 pm Titel: |
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Ja, es gibt bestimmte Fristen.
Zwischen 2 - 10 Jahren wird bei kleineren Sachen überall alles rausgelöscht.
Bis 24. Jahren gibt es zusätzlich das Erziehungsregister, in das alle Delikte eingetragen werden, da der Staat davon ausgehen muss, dass der Durchschnittsmensch bis dahin noch nicht die volle Reife hat.
Und Fluggesellschaften suchen Durchschnittsmenschen, keine Übermenschen - aus dem einfach Grund, dass es keine Übermenschen gibt (zumindest ist ja niemand perfekt) und ausserdem ist Pilot doch eher eine eintönige Arbeit wahrscheinlich gründen die wahren IQ-Bestien gleich eine eigene Fluggesellschaft à la Bill Gates HA HA
Von daher - wie es so schön heisst, nichts ist so heiss wie es gekocht wird.
Werd' meine Punkte jetzt nicht mehr so schnell los, studier jetzt erstmal Wirtschafts-Ingenieur, dann mal gucken ob ich mich bei Lufthansa bewerb oder privat modular und mein Glück in der Executive probiere. |
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Simulator Captain

Anmeldungsdatum: 16.11.2007 Beiträge: 451
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Verfasst am: Fr Nov 30, 2007 11:02 am Titel: |
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Du wirst auch in der Executive eine ZÜP brauchen. Auch wenn du provat die Ausbildung machst, wird deine Flugschule von dir verlangen sie zu beantragen. Tut mir Leid. |
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cRaZyBaNaNa Captain

Anmeldungsdatum: 09.01.2007 Beiträge: 95 Wohnort: Remscheid  |
Verfasst am: Fr Nov 30, 2007 11:38 am Titel: |
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also 2 jahre ist das her dann hast du ja nur noch 8 vor dir bis das alles draußen ist |
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wuuusch Captain


Anmeldungsdatum: 14.06.2003 Beiträge: 478 Wohnort: verschollen  |
Verfasst am: Sa Dez 01, 2007 12:39 am Titel: |
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Sollte es an der ZUP scheitern, gaebe es noch die Moeglichkeit, die JAR-Lizenz in einem anderen Land zu erwerben und fuer eine auslaendische Firma zu arbeiten (z.B. EZY oder FR) in Deutschland aber stationiert zu werden. Oder aber du machst die FAA-Lizenzen. N-reg Flugzeuge, die kommerziell in Deutschland geflogen werden, gibt's zwar net zuhauf, gibt's aber. |
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tankman Captain

Anmeldungsdatum: 06.08.2007 Beiträge: 1386 Wohnort: around the world  |
Verfasst am: Sa Dez 01, 2007 1:53 am Titel: |
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kann mich jemand aufklären.
man liest dauernd etwas von "gelöscht"... natürlich werden akten, dokumente usw NIE gelöscht. die frage ist, wann werden diese "unveröffentlicht" - sprich, sodass sie bei offiziellen auskünften nicht mehr aufscheinen, weder bei arbeitgeber noch bei lba.??
eines ist klar, wg gewisser dinge kann man sein leben lang nicht gebranntmarkt sein. zb führerscheinentzug usw...
vllt kann mich da jemand kompetent aufklären.. _________________ die letzten worte eines kapitäns: junge, ich zeig dir was.. die des co's: das schau ich mir an |
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cRaZyBaNaNa Captain

Anmeldungsdatum: 09.01.2007 Beiträge: 95 Wohnort: Remscheid  |
Verfasst am: Sa Dez 01, 2007 3:58 am Titel: |
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also pass auf hab nen längeres gespräch mit der dame vom kba geführt es ist so : wenn du mit alkohol am steuer /drogen / führerscheinentzug wegen was auch immer erwischt worden bist /gehabt hast und ein aufbauseminar / verkehrspsychologische beratung gemacht hast verschwindet das und ist nicht mehr nachvollziehbar nach 5 jahren. wenn es zum wiederholten mal ohne die oben genannten maßnahmen passiert 10 Jahre. |
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Pascal Captain

Anmeldungsdatum: 26.01.2007 Beiträge: 1522
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Verfasst am: Fr Dez 07, 2007 7:57 pm Titel: |
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Zitat: | Sollte es an der ZUP scheitern, gaebe es noch die Moeglichkeit, die JAR-Lizenz in einem anderen Land zu erwerben und fuer eine auslaendische Firma zu arbeiten (z.B. EZY oder FR) in Deutschland aber stationiert zu werden. Oder aber du machst die FAA-Lizenzen. N-reg Flugzeuge, die kommerziell in Deutschland geflogen werden, gibt's zwar net zuhauf, gibt's aber. |
Und was ist wenn du noch nicht einmal einen evtl. nötigen Ausweis für das Vorfeld z.B. bekommst ?  |
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