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Schweizer bei Lufthansa
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MichiZH
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Anmeldungsdatum: 04.04.2007
Beiträge: 160

BeitragVerfasst am: Mi Dez 12, 2007 9:24 am    Titel: Schweizer bei Lufthansa Antworten mit Zitat

Hallo zusammen

Nun, mit der bestandenen FQ und hoffentlich erfolgreichen Medical heisst es für mich bald nach Bremen umzuziehen. Nun wollte ich mal fragen ob mir ein anderer Schweizer an der LFT (oder einfach jemand der darüber Bescheid weiss) Auskunft geben kann, was man so alles vor seinem Umzug machen muss. Was ich mich zum Beispiel frage:

1. Muss ich mich irgendwo in der Schweiz abmelden und meinen Wohnsitz nach Deutschland verlagern oder ist das gar nicht nötig?
2. So oder so überlege ich mir mein Auto mit nach Bremen zu nehmen. Wenn ich also den Wohnsitz ändere, wo muss ich das Auto anmelden?
3. Wie sieht das mit Steuern aus? Vermutlich ist es nicht möglich durch Wohnsitzänderung der Versteuerung der Einnahmen dieses Jahres zu entgehen? Smile
_________________
BU: 25./26. April 2007 Surprised
FQ: 03./04. Dezember 2007 Smile
Medical: 03. Januar 2008 Very Happy
=> 369. NFF (04. August 2008)
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Uelini
Bruchpilot
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Anmeldungsdatum: 28.11.2007
Beiträge: 13
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: Di Dez 18, 2007 11:35 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hoi!

Nur mal so en Frag... hesch es du bi de SWISS eigentli ou probiert odr bisch diräkt zur LH gange?

Liebe Gruess us Hinwil/ ZH,


Ueli
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Christl
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Anmeldungsdatum: 10.08.2007
Beiträge: 57

BeitragVerfasst am: Mi Dez 19, 2007 1:19 pm    Titel: Antworten mit Zitat

melde doch einfach bloß n zweitwohnsitz an in deutschland... das geht bestimmt Wink
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MarcoMania
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Anmeldungsdatum: 17.01.2006
Beiträge: 30
Wohnort: Bremen

BeitragVerfasst am: Do Dez 20, 2007 2:01 am    Titel: Antworten mit Zitat

nein das geht leider nicht. man kann nur einen zweitwohnsiztz anmelden wenn ein 1. wohnsitz in deutschland existiert.
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MichiZH
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Anmeldungsdatum: 04.04.2007
Beiträge: 160

BeitragVerfasst am: Do Dez 20, 2007 5:17 am    Titel: Antworten mit Zitat

Hm da muss ich wohl mal irgendwo im Internet Infos dazu suchen...vermutlich alles halb so kompliziert Smile

Ich habs nie bei Swiss versucht..habe vor der BU zwar bereits die Anmeldeunterlagen ausgefüllt, falls es bei Lufthansa nicht klappt..diese konnte ich nun aber endlich in den Papierkorb werfen Wink
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guzza38
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Anmeldungsdatum: 19.06.2007
Beiträge: 56

BeitragVerfasst am: Do Dez 20, 2007 6:12 pm    Titel: Antworten mit Zitat

ist alles nicht so kompliziert,ich komme auch Italiener, es gibt kein Problem!
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lhfreak
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Anmeldungsdatum: 03.07.2007
Beiträge: 76

BeitragVerfasst am: Fr Dez 21, 2007 8:59 am    Titel: Antworten mit Zitat

musst nen wohnsitz in bre anmelden, ist bestandteil des vertrages..
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ILS
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Anmeldungsdatum: 28.02.2007
Beiträge: 384
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: Fr Dez 21, 2007 5:43 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Wer will das mit dem Wohnsitz kontrollieren? Denke auch nicht, daß das ganz hasenrein ist. Warum soll Dir eine Firma vorschreiben, wo Du Deinen Wohnsitz zu gründen hast?!?! Würde mich vielleicht an Deiner Stelle, bevor ich mich in vorauseilendem Gehorsam irgendwo an- oder abmelde, mit einem Steuerberater zusammensetzen, um die Vor und Nachteile zu erörtern.

Steuerpflichtig bist Du (später) mit Deinem LH-Einkommen in Deutschland, auch wenn Du in der Schweiz wohnen solltest.
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eclipse500
Gast





BeitragVerfasst am: Sa Dez 22, 2007 6:27 pm    Titel: Antworten mit Zitat

ILS hat folgendes geschrieben:


Steuerpflichtig bist Du (später) mit Deinem LH-Einkommen in Deutschland, auch wenn Du in der Schweiz wohnen solltest.


Der schweizer Staat will meines Wissens sogar ein Verfahren gegen die BRD anstreben, um wieder - zumindest - einen Teil der Steuer von Piloten die in der Schweiz leben (aber in D arbeiten) zu bekommen.
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brideswell
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Anmeldungsdatum: 06.12.2006
Beiträge: 430

BeitragVerfasst am: Sa Dez 22, 2007 7:04 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Das wurde deswegen gemacht, damit die Piloten aus D nicht "Steuer hinterziehen". Früher konnte man wenn man einen Scheinwohnsitz in Dubai hatte, sein Gehalt fast steuerlos beziehen.
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eclipse500
Gast





BeitragVerfasst am: Sa Dez 22, 2007 8:31 pm    Titel: Antworten mit Zitat

brideswell hat folgendes geschrieben:
Das wurde deswegen gemacht, damit die Piloten aus D nicht "Steuer hinterziehen". Früher konnte man wenn man einen Scheinwohnsitz in Dubai hatte, sein Gehalt fast steuerlos beziehen.



Mittlerweile macht die Steuer Jagd auf alle die (angeblich) nen Wohnsitz im Ausland besessen haben, und geht Jahre zurück. Da werden einige noch ihr Haus verkaufen müssen.....
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alpha-lima
Bruchpilot
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Anmeldungsdatum: 03.09.2006
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: Mo Dez 24, 2007 12:18 am    Titel: Antworten mit Zitat

Hey Michi

Also, du musst dich in BRE anmelden, da dies das deutsche Gesetz so will und das auch bei der Überprüfung des LBA (für den ATPL) wichtig ist. Du hast aber grundsätzlich zwei Möglichkeiten:

1. Du bleibst angemeldet in der Schweiz, behälst also in irgendeiner Form einen Wohnsitz dort (WG, Eltern,...) und meldest dich dann in Bremen an, wobei dies als dein Erstwohnsitz in der BRD gilt. Dabei bleibt aber dein steuertechnischer Wohnsitz vorerst die Schweiz (wichtig z.B. für deutsche Banken und für allfällige Steuern im ersten Jahr, falls du schon ein Einkommen in der CH hast). Dies ändert sich im Prinzip später beim Übertritt ins Arbeitsverhältnis mit LH nicht, jedoch wird die Steuerpflicht so gehandhabt wie in den Posts zuvor kurz erwähnt...

2. Du meldest dich in deiner Wohnortgemeinde in der CH ab und in Bremen an. Aus deutscher Sicht macht das keinen Unterschied, da du sowieso in der Schweiz besteuert wirst, bis zu dem Tag, an dem du "übersiedelst" und dann in D ja wieder ohne Einkommen bist. Entgehen kann man dem Fiskus leider gar nicht, sonst hätte ich das auch gerne getan! Wink

Vorteil der ersten Variante: du behälst alles in der Schweiz "beim alten", das heisst Krankenkasse läuft weiter, allfällige Versicherungen, Bankverbindungen etc. und steuertechnisch besser, wenn du Einkommen vor Beginn der LFT hast. Du versteuerest nämlich so das tatsächlich erhaltene Einkommen und nicht (wie bei Abmeldung) das theoretische Jahreseinkommen wovon der resultierende Steuerbetrag dann pro rata runtergerechnet wird. (So der Treuhänder meines Vaters, gilt für den Kanton SG bzw. ZH). Nachteil, z.B. Militär, da kannst du dich nicht beurlauben lassen, sondern musst allfällige WKs verschieben (inkl. Ersatzabgabe), Schiesspflicht bleibt! Du siehst, es ist hauptsächlich eine steuertechnische Entscheidung. Ich habe deswegen die erste Variante gewählt. Andere, steuerunbelastetere Schweizer an der LFT haben sich abgemeldet und es funktioniert auch... Klär dies aber für deinen Kanton mal genau ab! Meine Angaben natürlich ohne Gewähr... Smile

Auto nach Bremen: ein Kollege hat auch seinen Golf hierher genommen, hat aber alles in der Schweiz angemeldet belassen (auch Versicherung); ist meiner Ansicht nach auch wieder besser. Versicherung ist nicht viel billiger in D, v.a. beim jetztigen EUR-Kurs nicht... du behälst Rabattstufe etc. Ich habe mein Auto verkauft (da ich in BRE gut mit dem Rad/Strassenbahn zurecht komme und das Geld brauchen konnte Wink ). Auch ist der 800km-trip nach BRE sehr teuer mit dem Auto.

Versuch bei all diesen administrativen Dingen einfach an so viele Dinge wie möglich zu denken (KK, Banken, Vereine, Militär, Auto,...) und dann zu entscheiden! Ist nicht so einfach die beste Lösung zu finden, aber irgendwie passts dann eh! Cool Sonst einfach ne PM bei weiteren Fragen...


Schöni Wiehnachte und en Gruess us Phoenix

alex
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