 |
|
|
|
 |
 |
 |
 |
|
 |
 |
 |
 |
 |
Guru Bruchpilot

Anmeldungsdatum: 07.11.2007 Beiträge: 5
 |
Verfasst am: Sa Nov 24, 2007 12:05 pm Titel: Skytest nur von der Seite bestellbar? |
|
|
Hi!
Ich will mir demnächst Skytest kaufen und ich wollte wissen ob man das nur per Internet über die Seite bekommt oder auch wo anders kaufen kann.
mfg
Guru |
|
Nach oben |
|
 |
|
|
 |
 |
 |
 |
 |
DeluXe Bruchpilot

Anmeldungsdatum: 02.11.2007 Beiträge: 3
 |
Verfasst am: Sa Nov 24, 2007 1:36 pm Titel: |
|
|
schau mal auf Ebay da kannst du dir soweit ich weiß Skytest auch bestellen/kaufen  |
|
Nach oben |
|
 |
|
|
 |
 |
 |
 |
 |
Steamboat Willy Gast
 |
Verfasst am: Sa Nov 24, 2007 3:12 pm Titel: |
|
|
Wenn ihr den AGBs nicht nur zugestimmt, sondern sie auch gelesen habt, wisst ihr ja, dass das Programm nur für die im Programm namentlich erwähnte Person ist. Das schließt einen Weiterverkauf wohl aus...
Will ja kein Spielverderber sein, aber ich wäre vorsichtig an deiner Stelle. |
|
Nach oben |
|
 |
|
|
 |
 |
 |
 |
 |
Guru Bruchpilot

Anmeldungsdatum: 07.11.2007 Beiträge: 5
 |
Verfasst am: So Nov 25, 2007 6:03 pm Titel: |
|
|
Ja ich will eh wenn schon eine legale version und keine illegale o_O also mit gültiger Lizenz.. |
|
Nach oben |
|
 |
|
|
 |
 |
 |
 |
 |
Ben330 Senior First Officer


Anmeldungsdatum: 23.10.2007 Beiträge: 49
 |
Verfasst am: Mi Nov 28, 2007 10:42 pm Titel: |
|
|
kannst ohne probleme auf der offiziellen seite bestellen, habe ich auch gemacht und der versand etc ging ratz fatz!! 2 tage nach bestellung hatte ich mein Programm in der Hand
Gruß
Ben |
|
Nach oben |
|
 |
|
|
 |
 |
 |
 |
 |
Flying Cougar Senior First Officer


Anmeldungsdatum: 18.11.2007 Beiträge: 51 Wohnort: Ruhrpott, DTM  |
Verfasst am: Do Nov 29, 2007 11:15 am Titel: |
|
|
Bei ebay habe ich bisher aber noch keinen gesehen, der sein Skytest weiterverkaufen wollte. Ich denke, die meisten sind sich darüber im Klaren, dass man das nicht darf.
Es ist meist nur ein Angebot bei ebay drin und im Angebotstext steht: Der Auktionsgewinner erhält eine Original-CD vom Anbieter mit einer für ihn ausgestellten Lizenz!
Scheint also alles ganz legal zu sein.
Allerdings zahlst du dort auch 49,90€ plus Versand, macht also eh keinen Unterschied.
Ich habe mein Skytest auf der offiziellen Seite bestellt, dass hatte nämlich den Vorteil, dass ich es als Download bestellen konnte. Was soll ich mit ner CD, wenn ich die paar MB auch runterladen kann und Versandkosten spart's auch noch... (außerdem war ich einfach zu ungeduldig und 2 Tage warten wären eindeutig zu lang gewesen ) _________________ BU: 17. / 18. März 2008 --->
FQ: 07. / 08. Juli 2008 --->
Seit 01.09.2008 ---> Copausbildung NRW
2011 evtl. Bewerbung Air Berlin |
|
Nach oben |
|
 |
|
|
 |
 |
 |
 |
 |
Smileking Captain


Anmeldungsdatum: 27.09.2007 Beiträge: 66
 |
Verfasst am: Do Nov 29, 2007 3:14 pm Titel: |
|
|
Steamboat Willy hat folgendes geschrieben: | Wenn ihr den AGBs nicht nur zugestimmt, sondern sie auch gelesen habt, wisst ihr ja, dass das Programm nur für die im Programm namentlich erwähnte Person ist. Das schließt einen Weiterverkauf wohl aus...
Will ja kein Spielverderber sein, aber ich wäre vorsichtig an deiner Stelle. |
Man kann vieles in seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen reinschreiben.
Ob es letztendlich wirksam ist, steht auf einem ganz anderen Blatt! _________________
 |
|
Nach oben |
|
 |
|
|
 |
 |
 |
 |
 |
Steamboat Willy Gast
 |
Verfasst am: Do Nov 29, 2007 3:16 pm Titel: |
|
|
Wenn die AGBs einwilligst hast du defakto einen rechtsgültigen Vertrag abgeschlossen, oder nicht? |
|
Nach oben |
|
 |
|
|
 |
 |
 |
 |
 |
Smileking Captain


Anmeldungsdatum: 27.09.2007 Beiträge: 66
 |
Verfasst am: Do Nov 29, 2007 3:23 pm Titel: |
|
|
Steamboat Willy hat folgendes geschrieben: | Wenn die AGBs einwilligst hast du defakto einen rechtsgültigen Vertrag abgeschlossen, oder nicht? |
Nein!
Mal ein übertriebenes Beispiel:
Unternehmen A schreibt in seine AGB "Wer gegen einen dieser Punkte verstößt, wird erschossen."
Meinste das hat dann eine Rechtsgrundlage?
Hab mal einen Link rausgesucht, wo erklärt und bewiesen wird, dass diese Bedingungen der Software-Hersteller nicht gültig sind: http://www.usedsoft.com/unternehmen/rechtslage.html
Ich will jetzt aber kein großes Fass aufmachen, wegen diesem Thema  _________________
 |
|
Nach oben |
|
 |
|
|
 |
 |
 |
 |
 |
Steamboat Willy Gast
 |
Verfasst am: Do Nov 29, 2007 3:39 pm Titel: |
|
|
Überzeugt... dankeschön. (Mein Stand war wohl von vor dem 6. Juli 2000 )
Aber diese Regelung scheint eine Ausnahme für Software zu sein, richtig? Es ist ja nicht so, dass alles was in den AGBs steht nun für nichtig erklärt werden kann - aber darum ging es ja garnicht. Die Aussage des BGH ist unmissverständlich. Danke nochmal  |
|
Nach oben |
|
 |
|
|
 |
 |
 |
 |
 |
|
 |
|
 |
|
|
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
|
|
 |