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rgé Captain

Anmeldungsdatum: 15.09.2007 Beiträge: 252
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Verfasst am: Do Nov 29, 2007 9:55 pm Titel: KBA Punkte in Flensburg, Segelflugstunden... |
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Moin,
habe nun meine Bestätigung, dass ich an der BU teilnehme an die LH zurückgesendet.
Übrig bleiben folgende Fragen:
Ich habe nen A1 Führerschein (also Motorrad bis 125ccm), jedoch noch nie eine Verkehrskontrolle, Strafzettel usw. gehabt, bin mir also zu 100% sicher, 0 Punkte in Flensburg zu haben.
Trotzdem muss ich wohl den Auszug aus dem Verkehrszenralregister beantragen - oder etwa nicht ? Wann genau ist dieser Auszug dann bei der LH vorzulegen, das war doch erst an der (eventuellen) FQ ?
2. Frage:
Bei den biographischen Angaben wird nach Flugstunden gefragt. Ich habe zwar noch keine GPL, jedoch etliche Stunden im Segelflieger. Kann ich diese bei "Flugstunden --> Segelflug" eintragen ? Muss ich dann noch weitere Dinge eintragen, z.B. bei "Std. im Singlepilot-Cockpit" oder gar bei "Pilot in Command" (auch wenn das alles sehr hochtrabend fürs Segelfliegen klingt...) ?
Danke und Gruß
PS: Die SuFu hat mir nicht wirklich geholfen, also nicht hauen  |
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viipurian Senior First Officer

Anmeldungsdatum: 08.11.2007 Beiträge: 47
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Verfasst am: Do Nov 29, 2007 10:26 pm Titel: |
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zu 1: richtig. du brauchst das vom kba erst wenn du deine bu bestanden hast. es ist auch zu bedenken, dass der auszug zum zeitpunkt der fq maximal ein halbes jahr alt sein darf.
zu 2. kann ich nichts sagen _________________ BU 15/16.11.07>>>top
FQ 15/16.04.08>>>flop
Bei Lichte betrachtet bin ich froh drüber. |
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Smileking Captain


Anmeldungsdatum: 27.09.2007 Beiträge: 66
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Verfasst am: Do Nov 29, 2007 10:45 pm Titel: Re: KBA Punkte in Flensburg, Segelflugstunden... |
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rgé hat folgendes geschrieben: | Moin,
habe nun meine Bestätigung, dass ich an der BU teilnehme an die LH zurückgesendet.
Übrig bleiben folgende Fragen:
Ich habe nen A1 Führerschein (also Motorrad bis 125ccm), jedoch noch nie eine Verkehrskontrolle, Strafzettel usw. gehabt, bin mir also zu 100% sicher, 0 Punkte in Flensburg zu haben.
Trotzdem muss ich wohl den Auszug aus dem Verkehrszenralregister beantragen - oder etwa nicht ? Wann genau ist dieser Auszug dann bei der LH vorzulegen, das war doch erst an der (eventuellen) FQ ?
2. Frage:
Bei den biographischen Angaben wird nach Flugstunden gefragt. Ich habe zwar noch keine GPL, jedoch etliche Stunden im Segelflieger. Kann ich diese bei "Flugstunden --> Segelflug" eintragen ? Muss ich dann noch weitere Dinge eintragen, z.B. bei "Std. im Singlepilot-Cockpit" oder gar bei "Pilot in Command" (auch wenn das alles sehr hochtrabend fürs Segelfliegen klingt...) ?
Danke und Gruß
PS: Die SuFu hat mir nicht wirklich geholfen, also nicht hauen  |
zu 2: Ich habe den Fragebogen gerade nicht vorliegen, aber ich meine dass da über dieser Tabelle für die Flugstunden steht, dass es sich um Motorflugstunden handelt..
Schau mal nach. Dann wäre deine Frage geklärt. _________________
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rgé Captain

Anmeldungsdatum: 15.09.2007 Beiträge: 252
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Verfasst am: Fr Nov 30, 2007 2:39 pm Titel: |
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Da hast du recht. Trotzdem bleibt die Frage, ob ich meine Segelflugstunden auch ohne Scheinbesitz eintragen darf (in der Segelflug - Zeile natürlich).
Gruß |
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D-EEOP Captain

Anmeldungsdatum: 04.05.2006 Beiträge: 390 Wohnort: Stuttgart  |
Verfasst am: Fr Nov 30, 2007 5:59 pm Titel: |
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aaalso:
ganzo oben auf dem Blatt (unter der Überschrift) steht: "Tragen sie bitte Monat und Jahrdes Erwerbs bzw. in Klammern den voraussichtlichen Prüfungstermin ein". Is wohl selbsterklärend. In die Tabelle das Prüfungsdatum eintragen.
Militärische Lizenzen dürften bei dir wohl entfallen. Lehrberechtigung Musterberechtigungen für Single und Multi Pilot wohl auch(zur Erklärung SEP bzw MEP steht für Single bzw Multi Engine Piston, also ein bzw mehrmotorige Flugzeuge mit Kolbentriebwerk. TMG steht für Touring MotorGlider, also Motorsegler, schätze mal hast du alles nich). Funksprechzeugnis hast du vermutlich, also ankreuzen.
Flugstunden: dahinter steht: "Tragen Sie bitte alle Flugstunden inkl. Ausbildungsstunden ein". Also trägst du da bei Segelflug deine Flugstunden ein.
Die letzte Tabell is nur für Motorflieger interessant.
Ich erhebe jetzt KEINEN anspruch auf Vollständigkeit und Korrektheit, aber so würde ich es machen.
Ich hätte da allerdings auch nochmal ein, zwei Fragen.
1) hab noch keinen Führerschein, kann ich dann trotzdem so ohne weiteres ein Auszug aus dem Verkehrszentralregister beantragen? Da dürfte es für mich doch noch überhaupt keine Eintragung geben.
2) betr. Wehdienst: bin T2 gemustert, hab aber, da ich noch zur schule gehe, den Wehrdienst noch nicht abgeleistet und meine Schulbescheinigung stellt mich noch bis zum Sommer frei. D.h. ich würde frühestens im Oktober '08 eingezogen, is aber noch nicht sicher, wegen eventuell nachfolgender Ausbildung (eben Lufthansa oder, wenns da nich klappt wo anders). Was soll ich also bei "von-bis", Dienstort, und Tätigkeit eintragen, steht ja alles noch nicht fest.
Und noch ne Kleinigkeit: Ich hab in der 9ten Klasse ein Berufsorientierungspraktikum bei der LHT bei uns in Stuttgart gemacht. Soll ich das bei Praktika eintragen, oder sind da nur so richtige Praktika gemeint, wie man sie z.B. bei manchen Studiengängen macht und man dann ein halbes Jahr im Betrieb ist.
Wäre für Antworten dankbar. _________________ Mein Youtube-Channel
Mein Blog Last update: 10.07.2012 |
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