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Vorstrafen und ZÜP

 
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Bender's great
Bruchpilot
Bruchpilot


Anmeldungsdatum: 22.10.2007
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: Do Nov 22, 2007 5:12 am    Titel: Vorstrafen und ZÜP Antworten mit Zitat

Hallo,

wie sieht es aus, wenn mein Kumpel Herr xyz mal eine kleine Vorstrafe gehabt hat, diese inzwischen aber sowohl aus dem Führungszeugnis als auch aus dem Bundeszentralregister getilgt worden ist?

Ach ja, mein Kumpel Hr. xyz war auch mal in der Vergangenheit so dämlich, und hat sich eine Ordnungswidrigkeitkeit wegen Alkohol/Drogen eingehandelt. Da dieses nach 2 Jahren automatisch getilgt wird, hat er jetzt wieder 0 Punkte in Flensburg.

Bitte:

- keine Moralpredikt
- (kein) Thema hatten wir schon gehabt
- keine Spekulationen
- nur Fakten, Fakten, Fakten!
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Downmaster
Captain
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Anmeldungsdatum: 14.04.2007
Beiträge: 877

BeitragVerfasst am: Do Nov 22, 2007 7:48 am    Titel: Antworten mit Zitat

Da du keine Spekulation willst: Legt es drauf an, bei der Züp ist sowieso das Meiste im Ermessen des Sachbearbeiters.
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Zwille
Captain
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Anmeldungsdatum: 11.07.2007
Beiträge: 93

BeitragVerfasst am: Do Nov 22, 2007 2:10 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Auf dem Behördenzeugnis (Belegart "O" bzw. "P") erscheinen alle Vorstrafen, auch im BZR "gelöschte" Einträge, die auf privaten Führungszeugnissen (Belegart N) nicht mehr auftauchen.
"Vorstrafe" i. S. d. Gesetzes heisst rechtskräftige Verurteilung zu einer Geldstrafe von 90 oder mehr Tagessätzen oder einer entsprechenden Strafe.

Im BZR wird in dem Sinne nichts gelöscht. Nur die Auskünfte werden beschränkt. So tauchen z. B. bestimmte Massnahmen nach dem Jugendstrafgesetz, richterliche Ermahnungen und ähnliches unter bestimmten Voraussetzungen (Straffreiheit im Erwachsenenalter, Ablauf einer bestimmten Frist) auch im Behördenzeugnis nicht mehr auf.

Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Alkohol- und Drogenkonsum werden im Verkehrszentralregister nicht gelöscht. Nur die Punkte werden im normalen Modus abgebaut. Es empfiehlt sich, den Auszug aus dem Zentralregister privat anzufordern und zu sehen, was dort verzeichnet ist. Mehr bekommt die Behörde auch nicht.

In der Praxis wird es darauf ankommen, da bei der Zuverlässigkeitsüberprüfung ein Ermessen der Behörde besteht. Eine Vorstrafe im gesetzlichen Sinne und ein Verkehrszentralregistereintrag im Zusammenhang mit Drogen dürfte auf jeden Fall ein No-go darstellen.

Hoffe, Deinem Kumpel weitergeholfen zu haben,
Zwille
_________________
"Indem er durch die Lüfte emporsteigt, verändert sich der Mensch wahrhaft."
L. v. Sudheim


*Trusted member of "Generation Praktikum"*
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Rasbas
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Anmeldungsdatum: 08.12.2005
Beiträge: 263

BeitragVerfasst am: Do Nov 22, 2007 3:19 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Damit wirst du, bzw. natürlich dein Freund, keine Zuverlässigkeitsbescheinigung bekommen oder von der Firma mit dem Kranich genommen werden.

Das ist keine Spekulation, keine Moralpredigt und schlicht und ergreifend Fakt.

Mfg, Rasbas
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cRaZyBaNaNa
Captain
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Anmeldungsdatum: 09.01.2007
Beiträge: 95
Wohnort: Remscheid

BeitragVerfasst am: Do Nov 29, 2007 7:40 pm    Titel: Antworten mit Zitat

wobei ein Freund von mir der jetzt 29 ist hatte mit 18 auch eine Alkoholfahrt wurde verurteil 1,29promille und hat ist jetzt bei der Lufthansa genommen worden. Also scheint es so das nach der Ablauf der Frist wo das gespeichert wird es wirklich nicht mehr ersichtlich ist das da mal was oder seh ich das Falsch?
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Bender's great
Bruchpilot
Bruchpilot


Anmeldungsdatum: 22.10.2007
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: Do Nov 29, 2007 11:39 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, es gibt bestimmte Fristen.

Zwischen 2 - 10 Jahren wird bei kleineren Sachen überall alles rausgelöscht.

Bis 24. Jahren gibt es zusätzlich das Erziehungsregister, in das alle Delikte eingetragen werden, da der Staat davon ausgehen muss, dass der Durchschnittsmensch bis dahin noch nicht die volle Reife hat.

Und Fluggesellschaften suchen Durchschnittsmenschen, keine Übermenschen - aus dem einfach Grund, dass es keine Übermenschen gibt Surprised (zumindest ist ja niemand perfekt) und ausserdem ist Pilot doch eher eine eintönige Arbeit Arrow wahrscheinlich gründen die wahren IQ-Bestien gleich eine eigene Fluggesellschaft à la Bill Gates HA HA Razz

Von daher - wie es so schön heisst, nichts ist so heiss wie es gekocht wird.

Werd' meine Punkte jetzt nicht mehr so schnell los, studier jetzt erstmal Wirtschafts-Ingenieur, dann mal gucken ob ich mich bei Lufthansa bewerb oder privat modular und mein Glück in der Executive probiere.
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Simulator
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Anmeldungsdatum: 16.11.2007
Beiträge: 451

BeitragVerfasst am: Fr Nov 30, 2007 11:02 am    Titel: Antworten mit Zitat

Du wirst auch in der Executive eine ZÜP brauchen. Auch wenn du provat die Ausbildung machst, wird deine Flugschule von dir verlangen sie zu beantragen. Tut mir Leid.
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cRaZyBaNaNa
Captain
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Anmeldungsdatum: 09.01.2007
Beiträge: 95
Wohnort: Remscheid

BeitragVerfasst am: Fr Nov 30, 2007 11:38 am    Titel: Antworten mit Zitat

also 2 jahre ist das her dann hast du ja nur noch 8 vor dir bis das alles draußen ist
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wuuusch
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Anmeldungsdatum: 14.06.2003
Beiträge: 478
Wohnort: verschollen

BeitragVerfasst am: Sa Dez 01, 2007 12:39 am    Titel: Antworten mit Zitat

Sollte es an der ZUP scheitern, gaebe es noch die Moeglichkeit, die JAR-Lizenz in einem anderen Land zu erwerben und fuer eine auslaendische Firma zu arbeiten (z.B. EZY oder FR) in Deutschland aber stationiert zu werden. Oder aber du machst die FAA-Lizenzen. N-reg Flugzeuge, die kommerziell in Deutschland geflogen werden, gibt's zwar net zuhauf, gibt's aber.
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tankman
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Anmeldungsdatum: 06.08.2007
Beiträge: 1386
Wohnort: around the world

BeitragVerfasst am: Sa Dez 01, 2007 1:53 am    Titel: Antworten mit Zitat

kann mich jemand aufklären.
man liest dauernd etwas von "gelöscht"... natürlich werden akten, dokumente usw NIE gelöscht. die frage ist, wann werden diese "unveröffentlicht" - sprich, sodass sie bei offiziellen auskünften nicht mehr aufscheinen, weder bei arbeitgeber noch bei lba.??
eines ist klar, wg gewisser dinge kann man sein leben lang nicht gebranntmarkt sein. zb führerscheinentzug usw...
vllt kann mich da jemand kompetent aufklären..
_________________
die letzten worte eines kapitäns: junge, ich zeig dir was.. die des co's: das schau ich mir an
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cRaZyBaNaNa
Captain
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Anmeldungsdatum: 09.01.2007
Beiträge: 95
Wohnort: Remscheid

BeitragVerfasst am: Sa Dez 01, 2007 3:58 am    Titel: Antworten mit Zitat

also pass auf hab nen längeres gespräch mit der dame vom kba geführt es ist so : wenn du mit alkohol am steuer /drogen / führerscheinentzug wegen was auch immer erwischt worden bist /gehabt hast und ein aufbauseminar / verkehrspsychologische beratung gemacht hast verschwindet das und ist nicht mehr nachvollziehbar nach 5 jahren. wenn es zum wiederholten mal ohne die oben genannten maßnahmen passiert 10 Jahre.
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Pascal
Captain
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Anmeldungsdatum: 26.01.2007
Beiträge: 1522

BeitragVerfasst am: Fr Dez 07, 2007 7:57 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Sollte es an der ZUP scheitern, gaebe es noch die Moeglichkeit, die JAR-Lizenz in einem anderen Land zu erwerben und fuer eine auslaendische Firma zu arbeiten (z.B. EZY oder FR) in Deutschland aber stationiert zu werden. Oder aber du machst die FAA-Lizenzen. N-reg Flugzeuge, die kommerziell in Deutschland geflogen werden, gibt's zwar net zuhauf, gibt's aber.


Und was ist wenn du noch nicht einmal einen evtl. nötigen Ausweis für das Vorfeld z.B. bekommst ? Wink
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