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rosi Captain


Anmeldungsdatum: 15.05.2006 Beiträge: 115 Wohnort: EDDE  |
Verfasst am: Mo Dez 31, 2007 1:07 pm Titel: "Kapitänspatent" |
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Hallo zusammen!
Man sieht ja ab und an mal im TV, dass Kapitäne zur See Eheschließungen vornehmen können. In der BRD geht das so nicht. Wie verhält sich das aber bei z. B. einem Flugkapitän in internationalem Luftraum? Bekommt ein solcher bei seinem Upgrade auch eine Art Kapitänspatent ausgehändigt, das ihm ähnliche Rechte und Pflichten wie ein Seekapitän beschert?
Rein rethorische Frage für mich, nur nice to know, bin schon verheiratet...  _________________ Der Plan ist der Ersatz des Zufalls durch den Irrtum
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ILS Captain

Anmeldungsdatum: 28.02.2007 Beiträge: 384 Wohnort: Stuttgart  |
Verfasst am: Mo Dez 31, 2007 7:00 pm Titel: |
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Nein, geht nicht. |
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Downmaster Captain


Anmeldungsdatum: 14.04.2007 Beiträge: 877
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Verfasst am: Mo Dez 31, 2007 7:09 pm Titel: |
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Sure? Ich habe was gegenteiliges gehört... |
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B_ne Captain

Anmeldungsdatum: 14.02.2007 Beiträge: 156
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Verfasst am: Mi Jan 02, 2008 7:49 pm Titel: |
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Also ich hab auch gehört, dass es nicht geht.
Hab aber auch gehört, dass Schiffskapitäne das nur im Film können und in Wirklichkeit ein Standesbeamter dabei sein muss auch wenn der Kapitän vielleicht die Rede hält... |
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TXL Gast
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Verfasst am: Do Jan 03, 2008 6:10 am Titel: |
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Selbst wenn es in anderen Ländern gehen würde (was ich weder dementieren noch bestätigen könnte), müsst ihr etwas beachten:
Ein Flugzeug ist immer, völlig unabhängig davon wo es sich gerade befindet, Staatsgebiet des Registrierungslandes (rein rechtlich gesehen, zumindestens bei kommerziellen Flügen. Im Privatsektor sieht es da wahrscheinlich anders aus). Der Kapitän stellt an Bord im Ausland eben auch Exekutive dar. Z.B. kann er jmd. vorläufig Festnehmen (na ok, das kann und darf eigentlich jeder Bürger).
Auf Schiffen ist das anders. Sobald sie die Hoheitsgewässer einer bestimmten Nation befahren gelten die Gesetze des Landes, zu dem diese Gewässer gehören.
Korrigiert mich bitte, wenn ich falsch liege. Ich weiß leider nicht mehr wo, wie, wann und unter welchen Umständen ich das gelesen habe. |
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Takara Captain

Anmeldungsdatum: 23.03.2007 Beiträge: 701 Wohnort: Bochum  |
Verfasst am: Do Jan 03, 2008 9:08 am Titel: |
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Armin Guenther hat folgendes geschrieben: | Selbst wenn es in anderen Ländern gehen würde (was ich weder dementieren noch bestätigen könnte), müsst ihr etwas beachten:
Ein Flugzeug ist immer, völlig unabhängig davon wo es sich gerade befindet, Staatsgebiet des Registrierungslandes (rein rechtlich gesehen, zumindestens bei kommerziellen Flügen. Im Privatsektor sieht es da wahrscheinlich anders aus). Der Kapitän stellt an Bord im Ausland eben auch Exekutive dar. Z.B. kann er jmd. vorläufig Festnehmen (na ok, das kann und darf eigentlich jeder Bürger).
Auf Schiffen ist das anders. Sobald sie die Hoheitsgewässer einer bestimmten Nation befahren gelten die Gesetze des Landes, zu dem diese Gewässer gehören.
Korrigiert mich bitte, wenn ich falsch liege. Ich weiß leider nicht mehr wo, wie, wann und unter welchen Umständen ich das gelesen habe. |
Also anders kenn ich das jetzt auch nicht. _________________ ~ No guts - no glory ~
"Der Airbus (lat. Luftomnibus, kurz Luftbus) war neben der Luftgitarre eine der größten Erfindungen der 80er Jahre"
Bremen Infotag III 25.4.2008
SAT Infotag 10.09.2008 |
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tankman Captain

Anmeldungsdatum: 06.08.2007 Beiträge: 1386 Wohnort: around the world  |
Verfasst am: Do Jan 03, 2008 1:11 pm Titel: |
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ja aber das heißt nicht automatisch, dass man das recht der eheschließung oder sonst was hat.
sonst könnt ich ja dort oben als nebenjob immobilien notariell in grundbücher schreiben usw...
also ich hab davon nichts gehört und kanns mir auch nicht vorstellen.
wobei spaßhalber kann man alles machen. _________________ die letzten worte eines kapitäns: junge, ich zeig dir was.. die des co's: das schau ich mir an |
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ILS Captain

Anmeldungsdatum: 28.02.2007 Beiträge: 384 Wohnort: Stuttgart  |
Verfasst am: Do Jan 03, 2008 1:36 pm Titel: |
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Armin Guenther hat folgendes geschrieben: | Selbst wenn es in anderen Ländern gehen würde (was ich weder dementieren noch bestätigen könnte), müsst ihr etwas beachten:
Ein Flugzeug ist immer, völlig unabhängig davon wo es sich gerade befindet, Staatsgebiet des Registrierungslandes (rein rechtlich gesehen, zumindestens bei kommerziellen Flügen. Im Privatsektor sieht es da wahrscheinlich anders aus). Der Kapitän stellt an Bord im Ausland eben auch Exekutive dar. Z.B. kann er jmd. vorläufig Festnehmen (na ok, das kann und darf eigentlich jeder Bürger).
Auf Schiffen ist das anders. Sobald sie die Hoheitsgewässer einer bestimmten Nation befahren gelten die Gesetze des Landes, zu dem diese Gewässer gehören.
Korrigiert mich bitte, wenn ich falsch liege. Ich weiß leider nicht mehr wo, wie, wann und unter welchen Umständen ich das gelesen habe. |
Jetzt wird hier aber einiges durcheinandergeworfen. Daß an Bord von Flugzeugen das jeweilige Recht des Eintragungsstaates gilt (solange es nicht mit dem Recht des überflogenen Staates kollidiert), ist richtig. Der Kapitän an Bord hatte seit jeher weitgehende Befugnisse. Jemanden festhalten, der auf frischer Tat bei einer Straftat erwischt wird, kann nach §127 StPo Jedermann (Jedermannsparagraph). Allerdings ist ein Kapitän an Bord eines Flugzeuges (und ein Flugzeug ist per Definition erst eines, wenn die Türen geschlossen sind) auch Beliehener hoheitlicher Gewalt, was so viel heißt, daß er auch "Zwangsmaßnahmen" verhängen darf. Dies beschränkt sich wohlgemerkt auf den Zeitraum, während keine regulären Behördenvertreter Zugriff auf ein Flugzeug nehmen können, i.d.R. wenn die Türen geschlossen sind.
Eine Trauung vorzunehmen gehört nicht zu den Rechten oder Pflichten eines Flugkapitäns, obwohl man eine Ehe ja auch als eine Art Zwangsmaßnahme ansehen könnte. Aber gottseidank dürfen wir an Bord nicht trauen... |
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