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"Kapitänspatent"

 
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rosi
Captain
Captain


Anmeldungsdatum: 15.05.2006
Beiträge: 115
Wohnort: EDDE

BeitragVerfasst am: Mo Dez 31, 2007 1:07 pm    Titel: "Kapitänspatent" Antworten mit Zitat

Hallo zusammen!

Man sieht ja ab und an mal im TV, dass Kapitäne zur See Eheschließungen vornehmen können. In der BRD geht das so nicht. Wie verhält sich das aber bei z. B. einem Flugkapitän in internationalem Luftraum? Bekommt ein solcher bei seinem Upgrade auch eine Art Kapitänspatent ausgehändigt, das ihm ähnliche Rechte und Pflichten wie ein Seekapitän beschert?

Rein rethorische Frage für mich, nur nice to know, bin schon verheiratet... Very Happy
_________________
Der Plan ist der Ersatz des Zufalls durch den Irrtum
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ILS
Captain
Captain


Anmeldungsdatum: 28.02.2007
Beiträge: 384
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: Mo Dez 31, 2007 7:00 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, geht nicht.
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Downmaster
Captain
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Anmeldungsdatum: 14.04.2007
Beiträge: 877

BeitragVerfasst am: Mo Dez 31, 2007 7:09 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Sure? Ich habe was gegenteiliges gehört...
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B_ne
Captain
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Anmeldungsdatum: 14.02.2007
Beiträge: 156

BeitragVerfasst am: Mi Jan 02, 2008 7:49 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Also ich hab auch gehört, dass es nicht geht.

Hab aber auch gehört, dass Schiffskapitäne das nur im Film können und in Wirklichkeit ein Standesbeamter dabei sein muss auch wenn der Kapitän vielleicht die Rede hält...
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TXL
Gast





BeitragVerfasst am: Do Jan 03, 2008 6:10 am    Titel: Antworten mit Zitat

Selbst wenn es in anderen Ländern gehen würde (was ich weder dementieren noch bestätigen könnte), müsst ihr etwas beachten:

Ein Flugzeug ist immer, völlig unabhängig davon wo es sich gerade befindet, Staatsgebiet des Registrierungslandes (rein rechtlich gesehen, zumindestens bei kommerziellen Flügen. Im Privatsektor sieht es da wahrscheinlich anders aus). Der Kapitän stellt an Bord im Ausland eben auch Exekutive dar. Z.B. kann er jmd. vorläufig Festnehmen (na ok, das kann und darf eigentlich jeder Bürger).

Auf Schiffen ist das anders. Sobald sie die Hoheitsgewässer einer bestimmten Nation befahren gelten die Gesetze des Landes, zu dem diese Gewässer gehören.


Korrigiert mich bitte, wenn ich falsch liege. Ich weiß leider nicht mehr wo, wie, wann und unter welchen Umständen ich das gelesen habe.
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Takara
Captain
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Anmeldungsdatum: 23.03.2007
Beiträge: 701
Wohnort: Bochum

BeitragVerfasst am: Do Jan 03, 2008 9:08 am    Titel: Antworten mit Zitat

Armin Guenther hat folgendes geschrieben:
Selbst wenn es in anderen Ländern gehen würde (was ich weder dementieren noch bestätigen könnte), müsst ihr etwas beachten:

Ein Flugzeug ist immer, völlig unabhängig davon wo es sich gerade befindet, Staatsgebiet des Registrierungslandes (rein rechtlich gesehen, zumindestens bei kommerziellen Flügen. Im Privatsektor sieht es da wahrscheinlich anders aus). Der Kapitän stellt an Bord im Ausland eben auch Exekutive dar. Z.B. kann er jmd. vorläufig Festnehmen (na ok, das kann und darf eigentlich jeder Bürger).

Auf Schiffen ist das anders. Sobald sie die Hoheitsgewässer einer bestimmten Nation befahren gelten die Gesetze des Landes, zu dem diese Gewässer gehören.


Korrigiert mich bitte, wenn ich falsch liege. Ich weiß leider nicht mehr wo, wie, wann und unter welchen Umständen ich das gelesen habe.



Also anders kenn ich das jetzt auch nicht.
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~ No guts - no glory ~

"Der Airbus (lat. Luftomnibus, kurz Luftbus) war neben der Luftgitarre eine der größten Erfindungen der 80er Jahre"



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tankman
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Anmeldungsdatum: 06.08.2007
Beiträge: 1386
Wohnort: around the world

BeitragVerfasst am: Do Jan 03, 2008 1:11 pm    Titel: Antworten mit Zitat

ja aber das heißt nicht automatisch, dass man das recht der eheschließung oder sonst was hat.
sonst könnt ich ja dort oben als nebenjob immobilien notariell in grundbücher schreiben usw...
also ich hab davon nichts gehört und kanns mir auch nicht vorstellen.
wobei spaßhalber kann man alles machen.
_________________
die letzten worte eines kapitäns: junge, ich zeig dir was.. die des co's: das schau ich mir an
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ILS
Captain
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Anmeldungsdatum: 28.02.2007
Beiträge: 384
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: Do Jan 03, 2008 1:36 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Armin Guenther hat folgendes geschrieben:
Selbst wenn es in anderen Ländern gehen würde (was ich weder dementieren noch bestätigen könnte), müsst ihr etwas beachten:

Ein Flugzeug ist immer, völlig unabhängig davon wo es sich gerade befindet, Staatsgebiet des Registrierungslandes (rein rechtlich gesehen, zumindestens bei kommerziellen Flügen. Im Privatsektor sieht es da wahrscheinlich anders aus). Der Kapitän stellt an Bord im Ausland eben auch Exekutive dar. Z.B. kann er jmd. vorläufig Festnehmen (na ok, das kann und darf eigentlich jeder Bürger).

Auf Schiffen ist das anders. Sobald sie die Hoheitsgewässer einer bestimmten Nation befahren gelten die Gesetze des Landes, zu dem diese Gewässer gehören.


Korrigiert mich bitte, wenn ich falsch liege. Ich weiß leider nicht mehr wo, wie, wann und unter welchen Umständen ich das gelesen habe.




Jetzt wird hier aber einiges durcheinandergeworfen. Daß an Bord von Flugzeugen das jeweilige Recht des Eintragungsstaates gilt (solange es nicht mit dem Recht des überflogenen Staates kollidiert), ist richtig. Der Kapitän an Bord hatte seit jeher weitgehende Befugnisse. Jemanden festhalten, der auf frischer Tat bei einer Straftat erwischt wird, kann nach §127 StPo Jedermann (Jedermannsparagraph). Allerdings ist ein Kapitän an Bord eines Flugzeuges (und ein Flugzeug ist per Definition erst eines, wenn die Türen geschlossen sind) auch Beliehener hoheitlicher Gewalt, was so viel heißt, daß er auch "Zwangsmaßnahmen" verhängen darf. Dies beschränkt sich wohlgemerkt auf den Zeitraum, während keine regulären Behördenvertreter Zugriff auf ein Flugzeug nehmen können, i.d.R. wenn die Türen geschlossen sind.
Eine Trauung vorzunehmen gehört nicht zu den Rechten oder Pflichten eines Flugkapitäns, obwohl man eine Ehe ja auch als eine Art Zwangsmaßnahme ansehen könnte. Aber gottseidank dürfen wir an Bord nicht trauen...
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