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Werbungskosten und Verlustabzug

 
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flyingdomi
Bruchpilot
Bruchpilot


Anmeldungsdatum: 08.02.2005
Beiträge: 7
Wohnort: Ingolstadt

BeitragVerfasst am: So Mai 18, 2008 6:34 pm    Titel: Werbungskosten und Verlustabzug Antworten mit Zitat

Hallo.
bei mir stellt sich gerade die Frage der Anerkennung der Ausbildungskosten als Verlustvortrag. Da dies meine Erstausbildung ist kann eine Anerkennung nur erfolgen wenn die Ausbildung im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses stattgefunden hat. (Neues Recht seit ca. 2004) Nach Meinung meiner Steuerberaterin müsste dies bei der LH-Ausbildung der Fall sein, da bereits während der Ausbildung Leistungen gewährt werden, z.B. Unterkunft in Phoenix, Essenszuschuss in Bremen, usw. sowie ein erheblicher Teil der Kosten von Lufthansa getragen werden.
Hat jemand bereits Erfahrungen mit seinem Finanzamt über die Anerkennung der LH-Ausbildung in steuerlicher Hinsicht, also konkret, liegt ein Ausbildungsdienstverhältnis vor,
Danke für die Antworten
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Romeo.Mike
Captain
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Anmeldungsdatum: 04.02.2003
Beiträge: 4355

BeitragVerfasst am: So Mai 18, 2008 7:18 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

ist ne schwierige Sache und da es für diesen speziellen Fall keine genaue Festlegung gibt, bleibt dies eine Einzelfallentscheidung der Sachbearbeiterin, bzw. des Sachbearbeiters von deinem Finanzamt.

Viele bekommen es durch und es gibt im Wiesbadener Raum einen Steuerberater der damit Erfahrung hat und auch dementsprechend viele Anträge positiv bearbeiten konnte.


Gruß

Romeo Mike
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flyingdomi
Bruchpilot
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Anmeldungsdatum: 08.02.2005
Beiträge: 7
Wohnort: Ingolstadt

BeitragVerfasst am: Mo Mai 19, 2008 10:18 am    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo, wäre es vielleicht möglich den Steuereberater zu kontaktieren.
Name oder E-Mail wäre nicht schlecht.
Danke
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mortal
Bruchpilot
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Anmeldungsdatum: 10.10.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: Mo Mai 19, 2008 11:23 am    Titel: Antworten mit Zitat

Wäre ebenfalls an Kontaktdaten interessiert!
quake3d@web.de
Vielen Dank!
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TheMaD
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Anmeldungsdatum: 13.03.2008
Beiträge: 280

BeitragVerfasst am: Mo Mai 19, 2008 11:42 am    Titel: Antworten mit Zitat

Da wird sich der Steuerberater aber über neue Mandanten freuen Wink

Wäre auch an den Kontaktdaten interessiert, da mein Vater auch Steuerberater ist und sich so beim Kollegen mal über die genaue Handhabe informieren könnte.

-> PM oder Nym.Anno@web.de

Danke
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Romeo.Mike
Captain
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Anmeldungsdatum: 04.02.2003
Beiträge: 4355

BeitragVerfasst am: Mo Mai 19, 2008 8:24 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

Der Steuerberater ist Herr Willitzer.
www.willitzer.de

Es lohnt sich allerdings die Ausbildungskosten erst am Ende der Ausbildung (am besten zwischen Ende der Ausbildung und Beginn des Arbeitsverhältnis) abzusetzen. Ebenfalls berücksichtigen dass diese Jahr zum Beispiel über den Steuerberater das Jahr 2006 noch bearbeitet werden kann, 2005 geht nicht mehr. Also ebenfalls die 2 Jahre beachten.


Gruß

Romeo Mike
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Lh4139
Captain
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Anmeldungsdatum: 02.09.2004
Beiträge: 212

BeitragVerfasst am: Di Mai 20, 2008 11:19 am    Titel: Antworten mit Zitat

Hi RM, weißt du zufällig wie es mit den Schülern aussieht die eine 2 Ausbildung absolvieren? Bekommen die in der Regel einen Großteil der Kosten über die Steuer wieder zurück, oder ist es da auch wieder ne Einzelfallgeschichte?

Danke!
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blablubb
Captain
Captain


Anmeldungsdatum: 28.05.2003
Beiträge: 1485
Wohnort: tal zwischen bergen

BeitragVerfasst am: Di Mai 20, 2008 11:58 am    Titel: Antworten mit Zitat

die boardsuche ist gar nicht sooo schlecht...

hier als "einstieg" in die komplexe materie:

http://www.pilotenboard.de/viewtopic.php?t=6933&highlight=steuer



grüße
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flyingdomi
Bruchpilot
Bruchpilot


Anmeldungsdatum: 08.02.2005
Beiträge: 7
Wohnort: Ingolstadt

BeitragVerfasst am: Di Mai 20, 2008 12:23 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Erstmal DANKE!! für die Antworten. Leider ist aber der Kern meiner Frage noch nicht beantwortet: Handelt es sich bei der Ausbildung bei Lufthansa (ähnliches müssste für Hapag gelten) um ein "Ausbildungsdienstverhältnis", da ja in dem Schulungsvertrag die spätere Übernahme zugesagt wird. Sollte es sich um ein solches handeln, dann dürfte der steuerlichen Anerkennung der Ausbildungskosten als Werbungskosten nichts im Wege stehen.
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