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aus der traum???????
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avocado
Captain
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Anmeldungsdatum: 01.08.2005
Beiträge: 221
Wohnort: Im hohen Norden

BeitragVerfasst am: Di Nov 06, 2007 12:00 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Tipp vom Anwalt: Wenn man angehalten wird immer auf Bluttest bestehen - niemals in son Gerät reinpusten.
Aber am besten natürlich gar nicht erst betrunken fahren...
Desweiteren glaube ich, dass wenn die Punkte irgendwann mal verfallen sind, du keine Probleme mehr mit der Bewerbung haben solltest, allerdings weiß ich das nicht zu 100%.
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coiun
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Anmeldungsdatum: 07.11.2006
Beiträge: 244

BeitragVerfasst am: Di Nov 06, 2007 12:52 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Nein wenn ich mich nicht total irre verfallen die punkte für den Alkohol schon, aber es bleibt immer ein Vermerk auf ein Delikt mit Alkohol drin.

Da müsste man sich mal schlau machen.
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Dima
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Anmeldungsdatum: 10.12.2006
Beiträge: 355

BeitragVerfasst am: Di Nov 06, 2007 2:20 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

an deiner Stelle würde ich, bevor ich überhaupt für irgendwas Geld ausgebe, bei Lufthansa "anonym" anrufen, und die Situation beschreiben. Die sind immer freundlich und helfen gerne.
Hier rum zu raten hilft auch nicht so richtig. Vertrauliche sind immer die besten Smile

Liebe Grüße,
Dima Wink
_________________
Dieses Profil wurde auf Wunsch des Besitzers gelöscht
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Shuny
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Anmeldungsdatum: 09.03.2007
Beiträge: 281

BeitragVerfasst am: Di Nov 06, 2007 5:13 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Mal ne Frage aus Interesse: Wie schauts denn aus, wenn die einen während der Ausbildung alkoholisiert erwischen? Oder später auf Linie?
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Bechertelefon
Senior First Officer
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Anmeldungsdatum: 24.10.2007
Beiträge: 49

BeitragVerfasst am: Di Nov 06, 2007 8:34 pm    Titel: Antworten mit Zitat

@Shuny: wenn du während deiner Tätigkeit als Pilot betrunken Auto fährst, kannst du über diese ZUP versuchen, deine Lizenz zu behalten. Wenn du vorher nicht groß auffällig warst, klappt das in der Regel, allerdings kann sich die Lufthansa dann vorbehalten, dich unter Umständen zu entlassen. Wenn du später mal alkoholisiert auf Linie erwischt wirst, dann wirds richtig ernst. Habe letztens einen Artikel gelesen (ich glaube bei Spiegel Online, bin mir aber nicht mehr sicher), in dem zwei Piloten mit Alkohol am Flughafen positiv getestet wurden.....sofortige Kündigung von Seiten der LH und es war noch die Rede von einem Gerichtsprozess, in dem die Staatsanwaltschaft für einige Jahre Gefägniss gefochten hat......

Nur mal so meine persönliche Meinung: in diesen Beruf gehört nun mal kein Alkohol im Dienst und so etwas ist unverantworlich. Daher finde ich dieses Strafmaß völlig in Ordnung.
_________________
BU 22/23. 10. 2007 Checked
FQ 18/19. 12. 2007 STRIKE!!!
Medical 03. 01. 2008 (sau geil, dass der so früh ist)
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mfleger
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Anmeldungsdatum: 23.09.2007
Beiträge: 147

BeitragVerfasst am: Di Nov 06, 2007 8:41 pm    Titel: Antworten mit Zitat

also ich finde es völlig richtig, dass Du die Strafe bekommen hast und die Punkte auf "Deinem Konto" stehen hast. Ich komme aus dem Rettungsdienst und habe schon einige (Todes-)Opfer von alk. Fahrern gesehen.

Aber: Du hast eine Chance, Dich zu beweisen. Nach 3 Jahren (soweit ich weiß) kannst Du einen Antrag auf Löschen der Punkte stellen. ABer bis dahin wird Dich wohl niemand einstellen....
_________________
_____
BU : 12.12. + 13.12. --> ?
FQ: ???
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scr
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Anmeldungsdatum: 15.06.2007
Beiträge: 214

BeitragVerfasst am: Di Nov 06, 2007 10:47 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Das Problem sind ja nicht die Punkte (davon könnteste auch noch 5 haben). Was hier das Problem ist, ist der Vermerk auf eine Fahrt unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Sobald man den in seiner Akte hat ist die Lufthansa tabu. Das steht schon in der Onlinebwerbung so drin. Dieser Eintrag bleibt auch für immer bestehen.

Grüße, scr
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Dreamliner
Captain
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Anmeldungsdatum: 12.04.2007
Beiträge: 1776

BeitragVerfasst am: Di Nov 06, 2007 11:46 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hoffentlich klappt das aber dann bei den anderen Airlines,da man ja ansonsten keine Chance hat,ohne eine private Finanzierung die Ausbildung zum Verkehrsflugzeugführer zu machen^^
_________________
ABI08 (3.2)
Wehrdienst
BU Material
LH-Infotag
FH Aachen LRT

Traumberuf Pilot-Denn wer hat sonst die ganze Welt zum Arbeitsplatz?Wink
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ratzfatz
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Anmeldungsdatum: 16.07.2006
Beiträge: 1213
Wohnort: FRA

BeitragVerfasst am: Mi Nov 07, 2007 5:01 am    Titel: Antworten mit Zitat

Selbst wenn man dann eine privatfinanzierte Ausbildung macht - welche Airline nimmt einen dann als Ready Entry? Der Eintrag besteht doch immer noch!
_________________
320
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Condor_5767
NFFler
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Anmeldungsdatum: 10.05.2006
Beiträge: 19
Wohnort: FRA

BeitragVerfasst am: Mi Nov 07, 2007 6:40 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Jetzt macht dem Jungen doch nicht so eine Angst.
Die ZUP ist dazu da quasi gefährliche Bürger zu entdecken. Sinn oder Unsinn dahingestellt. Dein Fahrverbot und die Punkte in Flensburg sind meiner Meinung nach kein Problem. Schwierig wirds nur, wenn du ein laufendes Strafverfahren an der Backe hast.

Zur LH. Ruf an und frag nach. Desweiteren ist mir persönlich ein ähnlicher Fall bekannt. Er hats auch geschafft. Nun weiss ich aber nicht, wieviel promille er intus hatte etc.

Lass den Kopf nicht hängen, ich bin mir sicher, dass das nicht zwangsläufig das Aus bedeutet.
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scr
Captain
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Anmeldungsdatum: 15.06.2007
Beiträge: 214

BeitragVerfasst am: Mi Nov 07, 2007 8:15 pm    Titel: Antworten mit Zitat

... jetzt mach dem Jungen doch nicht unnötige Hoffnung....
So hart es klingt. Rolling Eyes Wenn ein Eintrag auf Alkohol- oder Drogenkonsum am Steuer besteht, dann wird die LH ihn nicht nehmen. Da kann man vermuten so lang man will. Am besten einfach mal den Fakten vertauen, als wild rumzuspekulieren:
LH-Onlinebewerbung hat folgendes geschrieben:
Formelle Eignung und Voraussetzungen für eine Bewerbung als NFF
Sie haben nicht mehr als 5 Punkte beim Verkehrszentralregister und keine Eintragung, die auf Drogen- oder Alkoholkonsum zurückzuführen ist.

Zu deinem Kommentar zur ZUP: Ich sehe es grundsätzlich durchaus als "gefährlichen Bürger" an, wenn ich bei einem Alkoholiker ins Flugzeug steige. Auch wenn nicht gleich die Allgemeinheit gefährdet ist, ist in diesem Fall die Übertragung der Verantwortung für die Menschenleben Vieler an einen potentiell Alkoholauffälligen nicht tragbar. Da interessieren die Umstände keinen mehr. Auch wenn wir hier die gesamte Geschichte von CFG786 kennen, wird das wie gesagt nachher keinen mehr interessieren. Die ringen da nicht mit irgendwelchen "Veränderten Umständen" herum. Es ist verdammt nochmal hart für ihn und ich stell mir die Situation echt schon schwer genug für, wenn sich so völlig unvorhergesehen und durch eine dumme, unachtsame Gegebenheit die gesamte Lebensplanung in Luft auflöst. Deshalb muss man da nicht noch versuchen, um den heißen Brei herrum zu reden. Das hilft echt niemandem.... just my 2 cents

Grüße, scr
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Pascal
Captain
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Anmeldungsdatum: 26.01.2007
Beiträge: 1522

BeitragVerfasst am: Mi Nov 07, 2007 8:21 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke auch das KANN zu einem Problem mit der ZUP kommen.
Es kommt ja auch immer auf den Sachbearbeiter an wie dieser das sieht und wenn ein Amt dir den Stein in den Weg legt ist dieser seeeeehr schwer Wink
Klar muß man auch keine schlafenden Hunde wecken und mit Namen und allem das Problem evtl beim LBA schildern um eine Info zu bekommen Wink
Aber ich würde mir sehrwohl Gedanken machen, nacher für den Fall der Fälle. Was machst du denn wenn du das OK bekommst, deinen Schein machst und auf einmal bei der neuen Beantragung für den Arbeitgeber blocken sie das? Dann stehst du extrem blöd da weil der AG wird dich ohne ZUP ganz sicher nicht einstellen weil er keine Verwendung für dich hat.
Also informieren heißt die Devise und zwar nicht hier sondern eine haltbare und professionelle Meinung Wink
Wenn dann alles ok ist... schön für dich und viel Spaß. Aber mein Tipp: ernst nehmen die Sache !
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