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pp_2000 Captain
Anmeldungsdatum: 22.03.2003 Beiträge: 201
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Verfasst am: So Mai 18, 2003 10:59 am Titel: Finanzierung während der Ausbildung bei LH |
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Hallo Leute,
ich hätte mal eine finanzielle Frage:
Die LH finanziert ja die Ausbildung vor, jedoch hat man kein Einkommen während der Ausbildung. Welche Möglichkeiten hat man, um seinen Lebensunterhalt zu verdienen?
- BAföG bekomm ich nicht (abgeschl. Studium)
- Kindergeld ist ja klar
- Wohngeld?
- Sozialhilfe?
- Jobvermittlung durch die LFT?
Hat jemand Ideen/Erfahrungen? Wenn ja, was gibts und wie bekommt man es?
Danke,
pp_2000 _________________ Träume nicht Dein Leben - Lebe Deinen Traum! |
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Ian Captain
Anmeldungsdatum: 07.02.2003 Beiträge: 85 Wohnort: European Union Member State |
Verfasst am: So Mai 18, 2003 1:28 pm Titel: |
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Also Wohngeld kriegst du auf alle Fälle. Musst du bei der örtlich zuständigen Wohngeldstelle beantragen.
Bei der Sozialhilfe ist es so eine Sache. Wenn überhaupt würde dir das Sozialamt die HLU (Hilfe zum Lebensunterhalt) nur als Darlehen (allerdings zinsfrei) überlassen. Da du jedoch eine abgeschlossene Ausbildung bereits hast (Studium) hast du die Pflicht einen Arbeitsplatz anzunehmen / zu suchen, weshalb dir das Sozialamt die HLU nicht zahlen brauch ...
Ich selbst befinde mich in der selben Situation und erkundige mich mal beim BMB+F inwieweit der Bildungskredit ok ist, allerdings sind die Zinsen hier ziemlich hoch. Weiß jemand wie hoch die Zinsen bei Albatros sind ? _________________ Be passionate, Be Lufthansa. |
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Ian Captain
Anmeldungsdatum: 07.02.2003 Beiträge: 85 Wohnort: European Union Member State |
Verfasst am: So Mai 18, 2003 1:35 pm Titel: |
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Ok, also derzeit ist der Zinssatz beim Bildungskredit 3,46 % ... _________________ Be passionate, Be Lufthansa. |
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Tabula Rasa Captain
Anmeldungsdatum: 28.02.2003 Beiträge: 122 Wohnort: Linz - Wien |
Verfasst am: So Mai 18, 2003 2:50 pm Titel: |
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hi,
klingt ja gar nicht so schlecht, nur was kriegt man als Österreicher !?!?
[TR]
... und jetzt keine witze,... ok! |
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wannabee Goldmember
Anmeldungsdatum: 02.05.2003 Beiträge: 1519 Wohnort: Sportallee 54a, D-22335 Hamburg |
Verfasst am: So Mai 18, 2003 5:15 pm Titel: |
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Tabula Rasa hat folgendes geschrieben: |
klingt ja gar nicht so schlecht, nur was kriegt man als Österreicher !?!?
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FRANKEN ?
Tabula Rasa hat folgendes geschrieben: |
... und jetzt keine witze,... ok! |
oops, nee - keine Ahnung, wie das läuft - würd' ich mich an Deiner Stelle
mal kundig machen - "Behördengang" also. _________________ Besten Dank & Viele Grüße
-wannabee-
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"I hope I die peacefully in my sleep like my Grandfather and not like his passengers..." |
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Tabula Rasa Captain
Anmeldungsdatum: 28.02.2003 Beiträge: 122 Wohnort: Linz - Wien |
Verfasst am: So Mai 18, 2003 7:17 pm Titel: |
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sehr konstruktives kommentar, danke |
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Cloakmaster Captain
Anmeldungsdatum: 31.03.2003 Beiträge: 153 Wohnort: Bremen |
Verfasst am: Mo Mai 19, 2003 3:14 pm Titel: |
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Tabula Rasa hat folgendes geschrieben: | hi,
klingt ja gar nicht so schlecht, nur was kriegt man als Österreicher !?!?
[TR]
... und jetzt keine witze,... ok! |
Sind die Alpenindiander denn schon inner der EG oder waren sie nur ihr Spielgeld leid, und wollten eine echte Währung im Lande haben? Als EU-Bürger hast du beim Bildungskredit garantiert keine Probleme, aber auch sonst sollte das ohne Schwierigkeiten gehen, die LFT kennt den Bildungskredit schon, und kann dir eine entsprechende Bescheinung zur Vorlage bei der KfW ausstellen.
Und jobben geht auch nebenher - zumindest in der ersten BRE-Phase, von der zweiten kann ich noch nicht sprechen. Das Thema jobben nebenher hatten wir schon in anderen Threads also --> www.see-solarflares.de/phpBB2/search.php
Thomas. |
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Ian Captain
Anmeldungsdatum: 07.02.2003 Beiträge: 85 Wohnort: European Union Member State |
Verfasst am: Mo Mai 19, 2003 3:43 pm Titel: |
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Österreicher haben generell keinen Anspruch auf den Bildungskredit, es sei denn es liegen die VSS nach § 8 Nr. 9 BAföG vor "Auszubildenden, die die Staatsangehörigkeit eines anderen EG-Mitgliedstaates oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum haben und im Inland vor Beginn der Ausbildung in einem Beschäftigungsverhältnis gestanden haben; zwischen der darin ausgeübten Tätigkeit und dem Gegenstand der Ausbildung muß grundsätzlich ein inhaltlicher Zusammenhang bestehen." _________________ Be passionate, Be Lufthansa. |
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Cloakmaster Captain
Anmeldungsdatum: 31.03.2003 Beiträge: 153 Wohnort: Bremen |
Verfasst am: Mo Mai 19, 2003 3:54 pm Titel: |
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Zur Antragstellung berechtigte ausländische Auszubildende
Neben Deutschen im Sinne des Grundgesetzes können auch folgende Ausländer einen Bildungskredit erhalten, sofern sie zu dem in § 8 Abs. 1 BAföG benannten Personenkreis gehören:
heimatlose Ausländer im Sinne der entsprechenden Vorschriften
Ausländer, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben und nach den entsprechenden Vorschriften asylberechtigt sind
im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen aufgenommene Flüchtlinge mit gewöhnlichem Wohnsitz im Inland;
Ausländer, die ihren ständigen Wohnsitz im Inland haben, wenn ein Elternteil oder der Ehegatte Deutscher im Sinne des Grundgesetzes ist;
Ausländer, die als Kinder von Staatsangehörigen der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) im Inland Freizügigkeit oder ein Verbleiberecht genießen;
Ausländer, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben und bei denen festgestellt ist, dass Abschiebeschutz nach § 51 Abs. 1 Ausländergesetz besteht;
Ausländer, die als EU- oder EWR-Angehörige vor der Ausbildung im Inland in einem Beschäftigungsverhältnis gestanden haben, wobei die Beschäftigung mit der Ausbildung in inhaltlichem Zusammenhang stehen muss
Müssen Ösis befürchten, abgeschoben zu werden?
Alles weitere: http://www.bva.bund.de/aufgaben/bildungskredit/voraussetzungen/azubis/index.html
Thomas. |
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Ian Captain
Anmeldungsdatum: 07.02.2003 Beiträge: 85 Wohnort: European Union Member State |
Verfasst am: Mo Mai 19, 2003 4:13 pm Titel: |
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Wenn du schon nach § 8 Abs. 1 Nr 5.1 BAföG argumentierst, solltest du allerdings beachten, dass zur Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzung die VSS des § 51 AuslG erfüllt sein müssen. Ich bezweifle das Österreich zu den Staaten gehört, in dem das Leben oder die Freiheit wegen Rassen-, Religionszugehörigkeit etc. gefährdet ist.
Sieh es einfach ein, dass für EU Bürger keine Förderung durch den Bildungskredit möglich ist, wenn nicht die VSS nach § 8 BAföG vorliegen. _________________ Be passionate, Be Lufthansa. |
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Tabula Rasa Captain
Anmeldungsdatum: 28.02.2003 Beiträge: 122 Wohnort: Linz - Wien |
Verfasst am: Mo Mai 19, 2003 9:36 pm Titel: |
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Cloakmaster hat folgendes geschrieben: |
Sind die Alpenindiander denn schon inner der EG oder waren sie nur ihr Spielgeld leid, und wollten eine echte Währung im Lande haben? |
... das sind ja wieder mal ersteklasse-meldungen, so richtig schön zum thema passed!, aber wenn euch persönlich stärkt oder befriedigt tut euch keinen zwang an !!
@Ian: danke erstmal für deine nachforschungen; den behördenweg kann ich mir sowieso nicht ersparen, wär halt nur interessant gewesen falls jemend hier schon erfahrungen damit gemacht hätte.
[TR] |
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pp_2000 Captain
Anmeldungsdatum: 22.03.2003 Beiträge: 201
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Verfasst am: Di Mai 20, 2003 7:53 am Titel: |
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Ja, denke ich auch....Passt sehr gut zum eigentlichen Topic! _________________ Träume nicht Dein Leben - Lebe Deinen Traum! |
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