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ABCDE NFFler

Anmeldungsdatum: 18.10.2007 Beiträge: 22
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Verfasst am: Do Okt 18, 2007 10:41 pm Titel: LH anmeldung |
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hey, wenn ich mich bei der website von LH bewerbe, wann muss ich da mit nem BU termin rechnen? oder kann ich mir den aussuchen?
mir gehts darum, dass ich schon früh die CBT s haben will... =) |
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nikidom Captain


Anmeldungsdatum: 21.08.2007 Beiträge: 135 Wohnort: EDDS  |
Verfasst am: Do Okt 18, 2007 11:21 pm Titel: |
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Du kannst ein Datum eingeben (aussuchen), ab wann du für die BU bereit wärst. Der eigentliche Termin weicht dann nur gering von deinem eingegebenem Datum ab.
Das Passwort für den CBT bekommst du, sobald du dich beworben hast, zwei bis vier Werktage später, mit der Post, auch wenn du z.B. erst nächtes Jahr im Mai deine BU hast !!!
lg domi _________________ Man erschafft sein Leben durch seine Gedanken!
Abitur08 -> BU: Feb08 -> FQ: Aug08
LRT-Studium ab Okt08
Swiss-Bewerbung Frühjahr 09 |
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Phinicker Captain


Anmeldungsdatum: 16.06.2007 Beiträge: 301 Wohnort: Österreich  |
Verfasst am: Fr Okt 19, 2007 6:22 am Titel: |
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| nikidom hat folgendes geschrieben: | | Der eigentliche Termin weicht dann nur gering von deinem eingegebenem Datum ab. |
Außer es sind zu dem Zeitpunkt schon alle BU Termine "voll"...dann könnte es sein, dass man "etwas" warten muss .
Lg _________________ .: BU: 09./10. Okt. 07: Passed
.: FQ: 17. Dez. 07: Passed
.: FQ: 18. Dez. 07: Interview failed
.: MD: Cancelled :.
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.: PPL(A) USA: Okt. 18 :. |
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nikidom Captain


Anmeldungsdatum: 21.08.2007 Beiträge: 135 Wohnort: EDDS  |
Verfasst am: Fr Okt 19, 2007 3:04 pm Titel: |
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@Phinicker
Wie lang hast du warten müssen?
lg domi _________________ Man erschafft sein Leben durch seine Gedanken!
Abitur08 -> BU: Feb08 -> FQ: Aug08
LRT-Studium ab Okt08
Swiss-Bewerbung Frühjahr 09 |
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Geraldine Bruchpilot

Anmeldungsdatum: 20.10.2007 Beiträge: 2
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Verfasst am: Sa Okt 20, 2007 4:54 pm Titel: HILFE!! |
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Hi, ein freund von mir hat sich schon online beworben und muss nun straftaten angeben, die früher mal passiert sind und nu weiß er nich weiter, denn:
er wurde vor langer zeit mal ohne führerschein erwischt (also hatte noch gar keinen), das ganze kam vor gericht, die anklage wurde aber fallen gelassen... is das jetzt sowas, was man da eintragen sollte? und wenn, was für auswirkungen hat das denn??
ich mein das is ja nu jugendlicher leichtsinn gewesen und nich so was, wofür man ins gefängnis kommt...
weiß jemand wie das bei LH ankommt??
Danke schon mal im vorraus.
ach und noch was anderes: was is wenn man den termin zur BU verschieben möchte? muss man da gründe angeben warum?
er will den grund nich wirklich angeben...
Danke Danke Danke... |
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Max L. Captain

Anmeldungsdatum: 03.09.2007 Beiträge: 737 Wohnort: Dresden  |
Verfasst am: Sa Okt 20, 2007 5:31 pm Titel: Re: HILFE!! |
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| Geraldine hat folgendes geschrieben: | | [...] ein freund von mir [...] |
Dann sag ihm doch am besten ml, dass er hier willkommen ist, hier kann und will ihm keiner den Kopf abreißen
| Geraldine hat folgendes geschrieben: | | weiß jemand wie das bei LH ankommt?? |
Da ist nich viel zu zu sagen. Bestimmt nicht gut! Aber eine Chance gibt die Lufthansa jedem, denk ich. Obwohl ich aus deiner Schilderung nicht erkennen kann, ob es jetzt eine Straftat ist. Oder mit Fallenlassen der Klage gar nicht vermerkt ist. Ich bin mir nicht 100%ig sicher, aber meine, dass die LH nur Leute die Straftaten haben, die auf Alkoholkonsum zurückzuführen sind haben von vorn heraus ausschließt.
| Geraldine hat folgendes geschrieben: | | ach und noch was anderes: was is wenn man den termin zur BU verschieben möchte? muss man da gründe angeben warum? |
Einen Grund sollte man schon angeben, bin ich der Meinung.
| Geraldine hat folgendes geschrieben: | | er will den grund nich wirklich angeben... |
Stichwort: Loyalität!?
Hoffe Geholfen zu haben! _________________ Gruß! Max |
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Geraldine Bruchpilot

Anmeldungsdatum: 20.10.2007 Beiträge: 2
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Verfasst am: So Okt 21, 2007 5:09 am Titel: |
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okay danke erstma für die antwort, werde es ihm ausrichten... oder besser er wird es dann schon selber lesen... er hatte gestern einfach keine zeit sich anzumelden, war aber sehr interessiert an diesem forum und schaut heute mal rein, er wollte das nur unbedingt geklärt wissen.
also danke...  |
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MarcoMania Navigator

Anmeldungsdatum: 17.01.2006 Beiträge: 30 Wohnort: Bremen  |
Verfasst am: So Okt 21, 2007 8:30 am Titel: |
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Man benötigt einen einwandfreien leumund (d.h. es darf nichts im strafregisterauszug/pol. führungszeugnis/leumundszeugnis - keine ahnung wie das hier in Deutschland heißt) zu finden sein. wenn da eine straftat aufgelistet ist, ist es egal ob unter alkoholeinfluss oder nicht.
Zusätzlich benötigt man einen Auszug aus Flensburg: hier darf ein bestimmtes Punktemaximum (ich glaube 5) nicht überschritten werden bzw. kein eintrag wegen alkoholkonsums und drogenmissbrauchs vorhanden sein (wenn ich das richtig in erinnerung habe) |
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Max L. Captain

Anmeldungsdatum: 03.09.2007 Beiträge: 737 Wohnort: Dresden  |
Verfasst am: So Okt 21, 2007 12:30 pm Titel: |
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Du hast absolut recht:
| Onlinebewerbung LH hat folgendes geschrieben: | | Ich erkläre weiterhin, daß gegen mich keine gerichtlichen Strafen ausgesprochen worden sind, gegen mich gegenwärtig kein Strafverfahren schwebt und keine Eintragung im Verkehrszentralregister erfasst ist, die auf Drogen- oder Alkoholkonsum zurückzuführen ist. |
_________________ Gruß! Max |
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