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dannypc Captain


Anmeldungsdatum: 01.09.2007 Beiträge: 82 Wohnort: Ba-Wü  |
Verfasst am: Di Okt 09, 2007 6:15 pm Titel: Stunden sammlen nur noch auf Maschinen mit europ. Zulassung? |
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Hallo Zusammen!
Mir hat heute ein Bekannter mitgeteilt, daß man wenn man nach der PPL (A) Prüfung die Stunden sammeln will, die man für die CPL Ausbildung benötigt, diese nur noch auf europäischen Maschinen sammeln darf?
Stimmt das kann mir jemand was dazu sagen? Scheinbar wären das die neuesten Richtlinien... |
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tankman Captain

Anmeldungsdatum: 06.08.2007 Beiträge: 1386 Wohnort: around the world  |
Verfasst am: Di Okt 09, 2007 6:59 pm Titel: |
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ja flugzeuge mit JAA reg. aber wie das exekutiert wird würde mich auch interessieren, da ja nach wie vor einige flugschulen in amerika fliegen.
vllt weiß jemand bescheid? _________________ die letzten worte eines kapitäns: junge, ich zeig dir was.. die des co's: das schau ich mir an |
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dannypc Captain


Anmeldungsdatum: 01.09.2007 Beiträge: 82 Wohnort: Ba-Wü  |
Verfasst am: Mi Okt 10, 2007 2:06 am Titel: |
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also ich hate vor nach dem ppl die stunden in den usa zu sammeln, da sie dor billiger sind - aber so wie ich heute mitbekommen habe sind da nur europäische Maschinen erlaubt?? |
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Aviator01.84 Gast
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Verfasst am: Mi Okt 10, 2007 7:36 am Titel: |
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Und ich hatte eig. auch vor die Flugstunden in Südafrika zu sammeln.
Wenn dass aber nicht mehr erlaubt ist wärs eig. schon richtig sch.....
Weil laut Aussage der Flugschule ist es trotzdem noch möglich die Stunden zu sammeln und es wird auch anerkannt.
Allerdings liegt diese Aussage schon ca. 2 Monate zurück.
Wer weis da mehr????? |
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EDDH RWY 23 Captain

Anmeldungsdatum: 14.08.2006 Beiträge: 785
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Verfasst am: Mi Okt 10, 2007 7:48 am Titel: |
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sorry das sind hier falsch infos!
kannst auf der ganzenwelt deine flugstunden sammeln, der flieger muss nur JAR zugelassen seien, z.b piper 28 C172 C150 usw, alle JAR zugelassen wo du sie fliegst und mit welcher reg ist egal, die info habe ich mir eben vom LBA bestätigen lassen.
das ganze hätte ja auch keine rechtliche grundlagen !
gruss |
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Aviator01.84 Gast
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Verfasst am: Mi Okt 10, 2007 8:45 am Titel: |
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Na dann bin ich ja echt mal beruhigt, ansonsten hätts mal echt ne Stange mehr gekostet.
Thx für die info.
GRuss |
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dannypc Captain


Anmeldungsdatum: 01.09.2007 Beiträge: 82 Wohnort: Ba-Wü  |
Verfasst am: Di Okt 30, 2007 6:41 pm Titel: |
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EDDH RWY 23 hat folgendes geschrieben: | sorry das sind hier falsch infos!
kannst auf der ganzenwelt deine flugstunden sammeln, der flieger muss nur JAR zugelassen seien, z.b piper 28 C172 C150 usw, alle JAR zugelassen wo du sie fliegst und mit welcher reg ist egal, die info habe ich mir eben vom LBA bestätigen lassen.
das ganze hätte ja auch keine rechtliche grundlagen !
gruss |
was heisst den bei ner N registrierten Maschine JAR zugelassen?
Der Typ ansich oder die einzelne Maschine?
Hab nämlich gestern wieder die Info erhalten das es rechtlich (vom Grundsatz her) nicht möglich sei sich Stunden auf N registrierten Maschinen anrechnen zu lassen... |
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EDDH RWY 23 Captain

Anmeldungsdatum: 14.08.2006 Beiträge: 785
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Verfasst am: Di Okt 30, 2007 9:13 pm Titel: |
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....
ich habe es schriftlich vom lba,gib mir deine email und ich schicke es dir!
die maschine muss JAR zugelassen sein, d.h C172 P28 etc sind alle JAR zugelassene flugzeuge , dh du darfst sie alle in europa fliegen!ein nicht JAR flugzeug wäre z.b ein flugzeug was nur in brasielen etc zugelassen wäre(brasilanisches muster)hat aber keine zulassung für usa europa etc bekommen und darf deshalb nur in brasielen geflogen werden!
welche kennung nun auf einer p28 .c172 steht ist egal, hauptsache das flugzeug ist jar zugelssen,kommt nicht auf die reg an!
hoffe konnte helfen
die info werden leider meist öftern von deutschen verch.... gestreut die ihre flugzeuge vermieten wollen!
happy landings |
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CRJ_Captain Captain


Anmeldungsdatum: 25.10.2007 Beiträge: 72 Wohnort: Wien  |
Verfasst am: Di Okt 30, 2007 10:00 pm Titel: |
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@EDDM RWY 23:Also um es auf den Punkt zu bringen:Egal wo die Maschine Angemeldet ist bzw. wo du Flugstunden sammeln willst ,hauptsache sie ist von der JAR zugelassen?!
LG Mr.CRJ  _________________
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EDDH RWY 23 Captain

Anmeldungsdatum: 14.08.2006 Beiträge: 785
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Verfasst am: Mi Okt 31, 2007 8:06 am Titel: |
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Sehr geehrter Herr Becker,
die in JAR-FCL 1.155(b)(1) genannte Zahl von 200 Flugstunden für den
Erwerb der CPL (A) schließt Ausbildungszeiten mit ein. Ich empfehle
Ihnen, sich mit einer Flugschule (FTO mit Erlaubnis zur modularen
Ausbildung zum ATPL (A)) in Verbindung zu setzen, um Ihre weitere
Ausbildung mit dem Ausbildungsleiter der FTO abzustimmen.
Die ggf. für die weitere Ausbildung erforderliche Flugerfahrung können
Sie auch außerhalb Europas, z.B. in den USA oder Canada, erwerben.
Neben dem von Ihnen genannten Abschnitt D der JAR-FCL 1 deutsch sollten
Sie sich auch mit den Inhalten der Abschnitte E
(Instrumentenflugberechtigung) und G (Lizenz für Verkehrspiloten)
vertraut machen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
so hier für alle.........
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