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reigN.de Bruchpilot

Anmeldungsdatum: 21.09.2007 Beiträge: 6
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Verfasst am: Fr Sep 21, 2007 8:09 pm Titel: Fragen bezüglich Ausbildung zum Piloten |
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Hey Leute,
ich interessiere mich für den Beruf des Piloten. Eigentl wollte ich den bei der Bundeswehr ausüben, doch nach einem klärendem Gespräch mit meinen Ausbildern, die mich über die Nachteile der Bundeswehr sehr intensiv aufgeklärt haben, interessiere ich mich nun wieder für die Karriere in der Zivilen Luftfahrt.
Ich habe gelesen, dass die Ausbildung nicht vergütet wird. Nur wie soll man dann seine Lebensunterhaltungskosten finanzieren??
Weiterhin weiß ich nicht, bei welcher Fluggesellschaft ich mich bewerben soll, also Air Berlin oder Lufthansa. Knnt ihr mir da vllt die entscheidenden Tips geben??
Ich würde mich sehr über Antworten freuen.
MFG
reigN.de |
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sunshine Senior First Officer

Anmeldungsdatum: 13.01.2007 Beiträge: 54 Wohnort: Voerde/Köln  |
Verfasst am: Fr Sep 21, 2007 9:46 pm Titel: |
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@reigN.de
Vergütung der Lebenshaltungskosten am besten zu bestreiten durch Bafög (falls du das beziehen kannst) oder deine Eltern bezahlen das. ich denke, dass ein Job nebenher fast unmöglich auszuüben ist...
Bewerb dich auf jeden Fall zuerst bei der LH, da du dort die Ausbildung vorfinanziert bekommst. Nach der Ausbildung und eventueller Übernahme wird dir dann jeden Monat ein gewisser Betrag (ich meine es sind ca. 250€) vom Gehalt abgezogen. Solltest du nicht übernommen werden, brauchst du deinen Anteil von ca. 40000€ im Regelfall nicht zurückzubezahlen. Es sei denn, es lag an dir, warum du nicht übernommen wurdest.
Bei Air Berlin hingegen nimmst du einen Kredit bei der Hausbank auf, (ob die Aufnahme ein "Muss" ist, weiß ich jetzt leider nicht)den du dann mit einem sehr hohen Zinssatz wieder zurückzahlen musst.
Aber lies dich einfach mal ein wenig durch das Forum, da werden schon einige deiner Fragen beantwortet.
Lg _________________ ~ Bobby ist Hobby, Bus ist Muss ~ |
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Skyblue Captain

Anmeldungsdatum: 28.07.2005 Beiträge: 281
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Verfasst am: Fr Sep 21, 2007 10:05 pm Titel: |
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Zitat: | Ich habe gelesen, dass die Ausbildung nicht vergütet wird. Nur wie soll man dann seine Lebensunterhaltungskosten finanzieren?? |
Sowas aber auch! Aber Spaß beiseite, dass hat damit zutun das der Beruf des Verkehrsflugzeugführers (wie das ja offiziell heißt) leider kein offiziell anerkannter Ausbildungsberuf ist! Und deswegen wird's da BAföG-mässig auch ziemlich mau aussehen. Die Ausbildung kann im Prinzip jeder machen, solange er/sie das nötige Kleingeld dazu hat! Und wenn man zu denen gehört die sich das erlauben können, dann spielen die Lebenshaltungskosten wohl eher eine untergeordnete Rolle!
Greets |
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MJ NFFler

Anmeldungsdatum: 13.08.2005 Beiträge: 26
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Verfasst am: Fr Sep 21, 2007 10:20 pm Titel: |
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Zumindest bei LH ist die Ausbildung Bafög-anerkannt.
MJ |
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Skyblue Captain

Anmeldungsdatum: 28.07.2005 Beiträge: 281
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Verfasst am: Fr Sep 21, 2007 10:28 pm Titel: |
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Kann schon sein. Was bei der BAföG Stelle relevant ist, ist das man ne Ausbildung bei der LH macht, das es sich dabei um eine Pilotenausbildung handelt interessiert die nicht wirklich. Wenn man die Ausbildung bei der LH machen darf ist man sowieso fein raus und ist wohl für viele auch die einzige Möglichkeit den Traum vom Fliegen wahr werden zulassen. Ansonsten schaut’s da für die Meisten nicht so rosig aus, außer Papa hat mal eben nen paar Tausend Euro übrig.
Zuletzt bearbeitet von Skyblue am Fr Sep 21, 2007 11:05 pm, insgesamt einmal bearbeitet |
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nffanwaerter Captain

Anmeldungsdatum: 14.05.2007 Beiträge: 293
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Verfasst am: Fr Sep 21, 2007 11:03 pm Titel: |
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BAföG gibt es generell für die Schulung zum Berufspiloten, wenn ich das alles richtig verstanden habe...
rwl-flight.de hat folgendes geschrieben: |
Bedingt durch die zusätzliche Anerkennung als Ergänzungsschule besteht die Möglichkeit, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt werden, Schüler-BAföG für die durchgehende ATPL-Ausbildung über Ihr Ausbildungsförderungsamt am ersten Wohnsitz zu beantragen.
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_________________ 362. NFF - Juhuuuu |
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Skyblue Captain

Anmeldungsdatum: 28.07.2005 Beiträge: 281
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Verfasst am: Fr Sep 21, 2007 11:06 pm Titel: |
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iBOT Captain


Anmeldungsdatum: 02.07.2007 Beiträge: 221
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Verfasst am: Sa Sep 22, 2007 6:01 am Titel: |
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sunshine hat folgendes geschrieben: | Solltest du nicht übernommen werden, brauchst du deinen Anteil von ca. 40000€ im Regelfall nicht zurückzubezahlen. Es sei denn, es lag an dir, warum du nicht übernommen wurdest.
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Wenn es an dir liegt, dass du die Ausbildung nicht schaffst (ATPL-Test nicht geschafft), dann muss du nichts zahlen! Es ist dann eine Art Entschuldigung seitens der Lufthansa, dass sie deine Fähigkeiten falsch eingeschätz haben und es nicht bei der BU/FQ gemerkt haben.
Bist du dann fertig ausgebildet und hast nach 5 Jahren immer noch keinen Job, dann ist der Kredit nichtig. _________________ BU/FQ http://pilotenboard.de/viewtopic.php?t=12402 /Medical/BRE Theorie/LBA/PHX/CJ1+
320... |
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B_ne Captain

Anmeldungsdatum: 14.02.2007 Beiträge: 156
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Verfasst am: Sa Sep 22, 2007 11:45 am Titel: |
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iBOT hat folgendes geschrieben: |
Wenn es an dir liegt, dass du die Ausbildung nicht schaffst (ATPL-Test nicht geschafft), dann muss du nichts zahlen! Es ist dann eine Art Entschuldigung seitens der Lufthansa, dass sie deine Fähigkeiten falsch eingeschätz haben und es nicht bei der BU/FQ gemerkt haben.
Bist du dann fertig ausgebildet und hast nach 5 Jahren immer noch keinen Job, dann ist der Kredit nichtig. |
Genau. Zurückzahlen musst du nur, wenn du rausgeschmissen wirst, z.B. wegen Alkoholmissbrauch. Zu niedrige Leistungen führen zwar auch zum rausschmiss, aber du musst den Kredit nicht zurückzahlen... |
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Chillkröte Navigator

Anmeldungsdatum: 23.10.2006 Beiträge: 38
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Verfasst am: So Sep 23, 2007 4:05 pm Titel: |
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D.h. nur wenn man Mist gebaut hat (z.B. Alkohol/Drogemissbrauch) fliegt man raus und muss auch zurückzahlen, aber wenn man durch zu geringe Leistungen rausfliegt muss man nichts zahlen?
Ist ja interessant, davon wusste ich bisher nichts. _________________ Nur Segelflieger wissen warum die Vögel singen. |
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nffanwaerter Captain

Anmeldungsdatum: 14.05.2007 Beiträge: 293
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Verfasst am: So Sep 23, 2007 4:13 pm Titel: |
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So schauts aus, ja. Wirst du nicht innerhalb von zwei Jahren übernommen auch nicht und wirst du von der LH gekündigt und hast dies nicht selbst zu verschulden und findest innerhalb der nächsten fünf Jahre keinen neuen Job als Pilot dann musst du den Rest auch nicht zurückzahlen.
Nochwas interessantes: Nimmst du ein Angebot innherhalb des KTV nicht an und arbeitest stattdessen mit deiner Lizenz woanders, so musst du die gesamten Schulungskosten zurückerstatten. Das sind momentan 110.000€. _________________ 362. NFF - Juhuuuu |
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Leah Navigator


Anmeldungsdatum: 24.09.2007 Beiträge: 40
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Verfasst am: Mo Sep 24, 2007 10:53 am Titel: |
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Autsch – da hört sich ja auch nicht nach wenig an! _________________ D'oh! |
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