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Wehrdienst umgehen noch möglich?
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Typhoon88
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Anmeldungsdatum: 04.03.2007
Beiträge: 949

BeitragVerfasst am: Di Aug 28, 2007 11:36 pm    Titel: Wehrdienst umgehen noch möglich? Antworten mit Zitat

Hey Leute,

also folgende Sachlage: Ich wurd bereits vor einigen Wochen zum Wehrdienst ab 01.10. einberufen. Wie ihr vielleicht erahnen könnt, will ich natürlich so schnell wie möglich die Schulung beginnen Wink
So jetzt hab ich aber erst am 4.9. Medical und bis das Ergebnis da ist bin ich ja schon im Wehrdienst. Außerdem kommt hinzu, dass ich noch ein Englischzertifikat nachreichen muss, Prüfungstermin dazu hab ich aber erst im Dezember :-/

Meint ihr ich hab noch ne Chance den Wehrdienst zu umgehen, kann mir die LH da noch helfen oder muss ich da jetzt durch?
Bin auf eure Meinungen gespannt!

mfg

Typhoon
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Bonänsa
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Anmeldungsdatum: 27.06.2004
Beiträge: 60
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: Mi Aug 29, 2007 9:27 am    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Typhoon,


Aus meiner eigenen Erfahrung:
akzeptier doch vorerst den Bund (ich fands zumindest eine interessante Erfahrung) und bring die während dieser Zeit noch ausstehenden Teste hinter Dich.
Der Bund wird Dir für diese Termine sogar während der Grundausbildung frei gewähren.
Sobald Du das alles hinter Dir hast und es zweifelsfrei fest steht, dass Du nach Bremen gehen kannst, besteht meines Wissens die Möglichkeit den Grundwehrdienst um bis zu drei Monate zu verkürzen.
Vom Wehrdienst zurückgestellt zu werden ist generell zwar möglich, aus meiner Sicht aber in Deinem Falle nicht zulässig, da Du noch keine Zusage der LFT erhalten hast (Medical & Englischtest fehlen).

Im WPflG (WehrPflichtGesetz der BRD) steht unter anderem:


§12 Zurückstellung vom Wehrdienst, Abs. 4 Satz 3.c):

"Vom Wehrdienst soll ein Wehrpflichtiger auf Antrag zurückgestellt werden, wenn [der Wehrdienst ...] eine bereits begonnene Berufsausbildung unterbrechen oder die Aufnahme einer rechtsverbindlich zugesagten oder vertraglich gesicherten Berufsausbildung verhindern würde."


Eher zutreffen würde (wenn Du dann beim Bund bist) folgendes:


§ 29 Entlassung, Satz 4:

Der Soldat kann entlassen werden, wenn

1. das Verbleiben in der Bundeswehr für ihn wegen persönlicher, insbesondere häuslicher, beruflicher oder wirtschaftlicher Gründe eine besondere Härte bedeuten würde, die Wehrersatzbehörde angehört wurde, er seine Entlassung beantragt hat und dies seine Zurückstellung vom Wehrdienst nach § 12 Abs. 4 rechtfertigt [...]



Eine Chance in der Luftfahrt bedeutet immer, dass man diese auch ohne Verzögerung nutzen sollte, da ihre Entwicklung eben vollkommen unvorhersehbar ist.
Bei mir hats damals auf dem kurzen Dienstweg über Standortkommandeur und Disziplinarvorgesetzten (der mich auf §29 hingewiesen hat) auch ohne "Anhörung der Wehrersatzbehörde" gereicht; besonders die Luftwaffe scheint sehr kulant zu sein, wenn es um "Möchtegern-LHler" geht Wink.


Soviel dazu, frag doch einfach mal beim Kreiswehrersatzamt an - die können dir sicher professionelleren Rat geben.

Grüße,


Bonni
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Hannes...
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Anmeldungsdatum: 31.07.2007
Beiträge: 169

BeitragVerfasst am: Mi Aug 29, 2007 9:57 am    Titel: Antworten mit Zitat

Ich wurde schon vor (!) meiner FQ vom Wehrdienst zurückgestellt, bzw. sie ham von ner Einberufung zum Juli abgesehen und der Rest des Briefes war Bundeswehrähnlich nicht zweifelsfrei formuliert. Ich wart einfach mal auf den Anruf aus Bremen, heut is es nämlich genau 3 Wochen her... Rolling Eyes
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Typhoon88
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Anmeldungsdatum: 04.03.2007
Beiträge: 949

BeitragVerfasst am: Mi Aug 29, 2007 6:37 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Super, vielen Dank für die ausführliche Antwort Bonänsa. Denke ich werd das dann so machen wie du gesagt hast.

Gruß

Typhoon

/Edit: Warum wurdest du denn schon vorher zurückgestellt Hannes? Die BW kann doch nich riechen dass du Pilot wirst ^^
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Hannes...
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Anmeldungsdatum: 31.07.2007
Beiträge: 169

BeitragVerfasst am: Fr Aug 31, 2007 11:06 am    Titel: Antworten mit Zitat

Ich war bei der BU, später dann bei der Musterung und bin tauglich gemustert worden. Dann hab ich bei der LH angerufen, nur bescheid sagen eigentlich, damit später keine Überraschungen auftauchen. Dann ham se gesagt ich soll meine Zurückstellung beatragen
hab ich gemacht, dann hat die BW die Lh kontaktiert, die mich dann telefonisch gefragt ham ob ich sicher ILST machen will (warum weiß ich nicht), mehr hab ich nicht mitgekriegt, aber paar tage später war der Antrag genehmigt.
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D-EEOP
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Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: So Sep 09, 2007 2:11 pm    Titel: Antworten mit Zitat

hi

hätte da auch mal 'n paar Fragen zu!

Ich hab nächste Woche Montag meine Musterung. Bin jetzt frisch in der 13ten, also kurz vor'm Abi.
Danach will ich dann zur LH, möglichst schnell, damit die auch noch Bedarf haben, wenn ich fertig bin. Desshalb will ich irgendwie versuchen um Bund/Zivi rumzukommen.

Was meint ihr, was soll ich den Beamten beim KWEA sagen? die kriegen auf jeden Fall meine Schulbescheinigung. Kann ich dann irgendwie meine Zurückstellung auf unbestimmte Zeit beantragen, oder muss ich denen dann verbindlich ein Datum zum Wehrdienstantritt nennen?
Wie lange hab ich dann zwischen Abi und eingezogen werden Zeit, um die Einstellungstest bei der LH zu machenund dann hoffentlich genommen zu werden, so dass sie mich nicht einziehen können?

Wann soll ich mich bei der LH bewerben? Soweit ich weiß wollen die bei der FQ das Abizeugniss haben, desswegen hab ich mich noch nicht beworben, weil es dann im endeffekt keinen großen Zeitlichen Vorteil bringt. Außerdem wollte ich mich entsprechend vorbereiten und das nicht neben dem Abi auch noch machen. Oder soll ich schauen, dass ich die BU noch dieses Halbjahr mache, bevor das mit dem Lernen und so anfängt?

Hoffe ichr versteht meine Fragen und könnt mir (möglichst schnell) helfen!

Danke schon mal
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Amok
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Beiträge: 2464

BeitragVerfasst am: So Sep 09, 2007 2:28 pm    Titel: Antworten mit Zitat

D-EEOP hat folgendes geschrieben:


Was meint ihr, was soll ich den Beamten beim KWEA sagen?


Das Glück beim Bund ausgemustert zu werden ist eine dreckige Nutte Wink

Es werden Leute tauglich gemustert die Halbinvaliden sind, und Leute ausgemustert, die 4 mal die Woche Sport machen und nie Krank sind. (Erfahrungen aus meinem Bekanntenkreis)

Auf jedenfall musst du sagen, dass du unbedingt zum Bund willst. Und bei dem Verwendungszweck sagste halt Lufwaffe, Marine oder so nen Schmarn.

Wenn du sagt, dass du von vornerein verweigerst, hast du ein Problem, weil du dann Zivi machen musst und wirst gar nicht mehr weiter gemustert meine ich. Also lass mal schön den EKG mit dir machen und so, und falls du tauglich bist, dann kannst du immernoch verweigern und Zivi machen.
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D-EEOP
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BeitragVerfasst am: So Sep 09, 2007 2:59 pm    Titel: Antworten mit Zitat

so wars auch nicht gemeint. Ich meinte es eher bezüglich der Zurückstellung.
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Amok
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Beiträge: 2464

BeitragVerfasst am: So Sep 09, 2007 3:17 pm    Titel: Antworten mit Zitat

D-EEOP hat folgendes geschrieben:
so wars auch nicht gemeint. Ich meinte es eher bezüglich der Zurückstellung.


Das ist genauso Glück.

Ich habe damals extra nach einer Rückstellung gefragt, weil ich direkt studieren wollte, und sie sagten mir, das dies erst möglich sei, wenn ich eine Studienbescheinigung einreiche. Kollege dagegen wurde sogar vor der Musterung zurückgestellt und demnach gar nicht zur Musterung, obwohl er auch noch keine Studienbescheinigung hatte. In dem Laden weiß halt nicht die linke, was die rechte Hand tut. Schlussendlich kam dann 2 Wochen nach Musterung & Orthopäde mein Bescheid, dass ich untauglich bin.

Das ist übrigends das beste was dir passieren kann, wenn du nochmal zu einem externen Arzt musst. Mit meinem hab ich ganz locker drüber geredet, dass ich eigentlich keine Lust drauf hab und es als verschenkte Zeit ansehe, und er meinte, dass meine Chancen recht gut stehen (hat er dann auch noch zu beigetragen mit seinem Gutachten) ausgemustert zu werden.
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D-EEOP
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Anmeldungsdatum: 04.05.2006
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BeitragVerfasst am: Mi Sep 12, 2007 4:55 pm    Titel: Antworten mit Zitat

hi

hab grad mal mit der LH telefoniert. Bei mir siehts jetzt so aus:

ich geh zur Musterung und geb denen meine Schulbescheinigung. Die ist bis zum 23.07.08 gültig, d.h. bis dahin kann mich der Bund sowieso nicht einziehen. Wenn ich die BU bestehen sollte, und der Bund mich dann einziehen will, kann ich eine Bescheinigung der LH bekommen, und dann mich der Bund wieder nicht so einfach einziehen, falls sie mich bis dahin nicht vergessen haben oder mich sowieso garnicht erst einziehen.

Sollte also alles so klappe, wie ich mir das vorstelle.
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DeeKay
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Anmeldungsdatum: 20.02.2007
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BeitragVerfasst am: Do Sep 20, 2007 4:51 pm    Titel: Antworten mit Zitat

hatte das gleiche problem...ich hätte dieses jahr zum 1.07. eingezogen werden sollen....hatte zu dem zeitpunkt die BU bestanden und LH hat mir extra ein Formular mitgeschickt...das hab ich dann beim bund eingereicht und ich wurde vorerst nicht eingezogen...Wenn du die FQ dann auch noch bestehst, ist quasi sicher dass dich der Bund nicht mehr so schnell bekommt; ich warte im moment noch auf meine Unterlagen bezüglich der Ausbildung und reiche die dann beim Bund ein, die haben mir aber schon gesagt, dass das Zurückstellen dann keine große Sache mehr ist.
Muss dazu sagen dass ich doch n bisschen Glück hatte, weil das mit dem Nicht-Einziehen alles sehr auf den letzten Drücker war Wink

Ich drück dir die Daumen dass das bei dir genauso reibungslos abläuft wie bei mir Smile

Grüße, D.
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Typhoon88
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Anmeldungsdatum: 04.03.2007
Beiträge: 949

BeitragVerfasst am: Do Sep 20, 2007 7:07 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Naja das das schon nach der BU geht habe ich gar nicht erwartet und auch noch nichtmal gewaft ans bestehen der fq zu denken... von daher gehts ab dem 1.10. ab zum bund Wink
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