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joyflight
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Anmeldungsdatum: 13.08.2009
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BeitragVerfasst am: Di Aug 25, 2009 12:43 pm    Titel: Antworten mit Zitat

triple7 hat folgendes geschrieben:

"Graf Zeppelin war der erste, der nach verschiedenen Richtungen schiffte."


Columbus schiffte über's Meer
Und Napoleon sprach: Mir ist keiner gewachsen!
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joyflight
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BeitragVerfasst am: Di Aug 25, 2009 12:47 pm    Titel: Antworten mit Zitat

ting hat folgendes geschrieben:
...weil ja eigentlich ... die anzeige theoretisch fallen gelassen worden sein muss..


überleg dir mal wieviel praxis von der theorie in berlin übrig geblieben ist, und antworte dem entsprechend.
das wird unabhängig von irgendwelchen tests und airlines für dein fliegerleben wichtig sein, also lohnt sich's etwas genauer hinzuschaun.

übrigens, deine anzeige wurde bestimmt nicht fallengelassen, aber vielleicht die verurteilung ausgesetzt.
jedenfalls ist meiner meinung nach dein führungszeugnis entscheidend, und nicht die theorie des eigentlichen fallenlassens
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joyflight
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Anmeldungsdatum: 13.08.2009
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BeitragVerfasst am: Di Aug 25, 2009 12:54 pm    Titel: Antworten mit Zitat

LH492H hat folgendes geschrieben:
Hi,
....

Gibt es da jetzt gesicherte Infos, ob das anzugeben ist oder nicht?

Gruß


gesichert ist nur die info, dass du angeben musst wozu dich dein gewissen verpflichtet (du weisst ja, dass es eine OWi war)

zumal wenn du dich just jetzt bewerben willst, und die punkte trotz abwarten der 2 jahre nochmal wegen nachhaltigkeit ein paar monate in flensburg sichtbar bleiben - ich würd nicht rotzfrech meinen zukünftigen arbeitgeber belügen, und auch noch so, dass er es offensichtlich nachvollziehen kann (dann merkt er, dass du lügst und auch noch dumm bist - beide eigenschaften werden i d r nicht gefragt).

also sag denen, es war, es ist vorbei, passiert nie wieder - und wenn sie dich trotzdem wollen, hast auch im späteren leben weiterhin die chance so auto zu fahren, wie du es gewohnt bist
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Dany
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BeitragVerfasst am: Do Nov 04, 2010 11:41 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Ohje, nachdem ich nun das Thema samt aller Kommentare überflogen bin, wird mir ganz schön bange...

"3Punkte + Verlängerung der Probezeit + Nachschulung" wurde bereits erwähnt, allerdings ist mir noch nicht ganz klar geworden welche Folgen das konkret im Hinblick auf die Bewerbung bei der Lufthansa hat Rolling Eyes
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Rexcondor
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Anmeldungsdatum: 29.01.2007
Beiträge: 276

BeitragVerfasst am: Fr Nov 05, 2010 12:06 am    Titel: Antworten mit Zitat

Hast du dich schon beworben oder willst du dich noch bewerben?

Zum Bewerbungszeitpunkt bei der LH darfst du nicht mehr als 5 Punkte haben. Außerdem keine Punkte, die mit Alkohol- oder Drogenmissbrauch zu tun haben - auch nichts mit Körperverletzung.

Grüße
rex
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Dany
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Anmeldungsdatum: 06.09.2010
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BeitragVerfasst am: Fr Nov 05, 2010 4:58 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, beworben habe ich mich noch nicht.

Also abgesehen von Alkohol-/Drogenmissbrauch und Körperverletzung
ist es bei Verkehrsordnungswidrigkeiten total hinfällig wie die Punkte zu stande kamen, letztendlich sollte man auf seinem Konto nicht mehr als 5 stehen haben, oder?

Rolling Eyes

Grüße,
Daniel
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Rexcondor
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Anmeldungsdatum: 29.01.2007
Beiträge: 276

BeitragVerfasst am: Sa Nov 06, 2010 2:00 am    Titel: Antworten mit Zitat

Korrekt. Du wirst dann eventuell in der FQ im Interview darauf angesprochen.

Schau einfach, dass es nicht mehr werden.
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Dany
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Anmeldungsdatum: 06.09.2010
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: Sa Nov 06, 2010 1:27 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Würde eine weitere Ordnungswidrigkeit, mit beispielsweise 30km/h zu schnell (=3P) geahndet werden, das Aus bedeuten? Oder gäbe es da noch die Möglichkeit die Punkte abzubauen, wird das akzeptiert? Dann sollte man sich allerdings sehr gut überlegen, was man - im Falle eines Interviews - sagt Very Happy
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