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Frage bezüglich des biogr. Fragebogens: Ordnungswiedrigkeit
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Romeo.Mike
Captain
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Anmeldungsdatum: 04.02.2003
Beiträge: 4355

BeitragVerfasst am: So Apr 16, 2006 12:54 am    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

recht habt ihr beide, Boeing777 damit, dass das Forum nicht mit der gleichen Frage zum 20.000en Mal zugespammt werden muss und Manuel16 damit, dass neben der Fähigkeit Kritik verteilen zu können, man auch noch dazu eine zweite Fähigkeit mitbringen sollte und das ist Einfühlungsvermögen. Somit kann man feststellen ob man, wenn man jemanden kritisieren muss, denjenigen offen auf den Punkt anspricht, oder es mehr durch die Blume sagt.
Wichtig sollte auch immer sein nicht nur Kritik austeilen zu können, sondern auch welche annehmen zu können. Wink
In diesem Sinne zieht euch nicht an Kleinigkeiten auf.

Euch allen ein besinnliches Osterfest.


Gruß

Romeo Mike
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Kölsche Jung
Captain
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Anmeldungsdatum: 06.03.2006
Beiträge: 149
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: So Apr 16, 2006 11:07 am    Titel: Antworten mit Zitat

Boeing777 hat folgendes geschrieben:

Ein Schulverweis, ist ein Schulverweis und keine von einer amtlichen Behörde ausgesprochene Strafe.


Das ist leider falsch! Zum einen ist eine Schule Behörde im juristischen Sinn und zum anderen ist der Schulverweis eine behördliche Ordnungsmaßnahme, die sogar deutlich schwerwiegender ist als die Verhängung eines Buß- oder Ordnungsgeldes mit der üblicherweise auf Ordnungwidrigkeiten reagiert wird.

Im Ergebnis steht allerdings weder die Ordnungswidrigkeit noch der Schulverweis im Führungszeugnis.
_________________
Gruß
Michael
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Manuel16
Senior First Officer
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Anmeldungsdatum: 11.04.2006
Beiträge: 45

BeitragVerfasst am: So Apr 16, 2006 3:56 pm    Titel: Antworten mit Zitat

hdf - thx!
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Solaris
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Anmeldungsdatum: 26.06.2005
Beiträge: 472

BeitragVerfasst am: So Apr 16, 2006 6:15 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Kölsche Jung hat folgendes geschrieben:
Boeing777 hat folgendes geschrieben:

Ein Schulverweis, ist ein Schulverweis und keine von einer amtlichen Behörde ausgesprochene Strafe.


Das ist leider falsch! Zum einen ist eine Schule Behörde im juristischen Sinn und zum anderen ist der Schulverweis eine behördliche Ordnungsmaßnahme, die sogar deutlich schwerwiegender ist als die Verhängung eines Buß- oder Ordnungsgeldes mit der üblicherweise auf Ordnungwidrigkeiten reagiert wird.

Im Ergebnis steht allerdings weder die Ordnungswidrigkeit noch der Schulverweis im Führungszeugnis.



Das heißt im endefekt das man sich mit einem Schulverweiß bei der Lufthansa bewerben kann? Shocked Allerdings muss einem dann wohl eine verdammte gute Begründung bei der FQ dafür einfallen....
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Kölsche Jung
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Anmeldungsdatum: 06.03.2006
Beiträge: 149
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: Mo Apr 17, 2006 1:21 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Laura hat folgendes geschrieben:

Das heißt im endefekt das man sich mit einem Schulverweiß bei der Lufthansa bewerben kann? Shocked Allerdings muss einem dann wohl eine verdammte gute Begründung bei der FQ dafür einfallen....


Richtig, den Erklärungsnotstand hat man allerdings nur, sofern man es selber erwähnt, denn aus den einzureichenden Unterlagen ergibt es sich nicht. Es sei denn, dass der Verweis auf dem Abiturzeugnis steht, was in der Regel jedoch nicht der Fall ist.
_________________
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Michael
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Boeing777
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Anmeldungsdatum: 16.01.2006
Beiträge: 532
Wohnort: Ruhrgebiet

BeitragVerfasst am: Mo Apr 17, 2006 3:13 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Studierst Du Jura bzw. ist Dein Dad Anwalt?
Es leuchtet mir nämlich, als juristisch unbedarfter Mensch, nicht ein, wieso eine Rüge, Strafe oder was auch immer, welche von einer Staatsanwaltschaft ausgesprochen wurde, weniger in Gewicht fallen sollte, als eine interne Strafe an einer Schule?!?
Ich denke aber, je nach dem wie schwerwiegend die dem Verweis zu Grunde liegende Sache war, dass das schon im Zeugnis erwähnt wird.
Klar, ´n Furzkissen auf dem Lehrerstuhl oder dergleichen sicher nicht... Wink
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Wir können nicht zweimal in den selben Fluss steigen, denn neue Wasser sind inzwischen herangeströmt und auch wir selber sind beim zweiten Mal schon andere geworden - alles fließt nichts besteht. (Heraklit - der dunkle Philosoph)
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Captain Michael
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Anmeldungsdatum: 15.10.2005
Beiträge: 408

BeitragVerfasst am: Mo Apr 17, 2006 5:49 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Laura hat folgendes geschrieben:
Das heißt im endefekt das man sich mit einem Schulverweiß bei der Lufthansa bewerben kann? Shocked Allerdings muss einem dann wohl eine verdammte gute Begründung bei der FQ dafür einfallen....


ähhh? die reaktion erstaunt mich... ich hätte nie gedacht, dass ein schulverweis so ne rolle spielen kann. verweise kriegt man ja auch wegen unentschuldigtem fehlen und piloten sind auch nicht "unfehlbar" Cool .
Kölsche Jung hat bestimmt Recht wenn er das sagt, da glaub ich ihm auf jeden fall. aber ist das nicht trotzdem ein bisschen übertrieben?
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Solaris
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Anmeldungsdatum: 26.06.2005
Beiträge: 472

BeitragVerfasst am: Mo Apr 17, 2006 6:48 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Für mich ist ein Schulverweiß keine kleine Sache mehr, weil man nicht ohne guten Grund von der Schule fliegt. Bei uns an der Schule hat jemand ein Plakat mutwillig angezündet und es sind Menschen verletzt worden (Brandverletzungen etc) und erst bei solchen schwerwiegenden Sachen kriegt man bei uns einen Schulverweiß. Rolling Eyes Und bei sehr vielen untentschuldigten Fehlstunden über einen langen Zeitraum auch, was aber allein schon zu schlechten Noten führt und zum Sitzenbleiben...

Für mich persönlich ist ein Schulverweiß keine kleine Sache, und ich meine mit Verweiß jetzt nicht nen Eintrag ins Klassenbuch, sondern schon von der Schule fliegen (vielleicht wurde das anders verstanden?) aber ich respektiere wenn andere das anders sehen, nur ich bin so aufgewachsen das Schule sozusagen mein Job ist und in einem Job würde man wohl auch nicht Plakate anzünden oder über einen sehr langen Zeitraum fehlen, jetzt auf meine Beispiele aus meiner Schule bezogen...

Aber das kann natürlich jeder sehen wie er will, und ich denke auch mal, das jeder aus einem Schulverweiß auch gelernt hat...
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Captain Michael
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Anmeldungsdatum: 15.10.2005
Beiträge: 408

BeitragVerfasst am: Mo Apr 17, 2006 7:33 pm    Titel: Antworten mit Zitat

achso, ich dachte an einen normalen Verweis... nicht an einen Schulverweis, also einen Rausschmiss. Das ist natürlich ganz was anderes, da stimm ich zu.
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Boeing777
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Anmeldungsdatum: 16.01.2006
Beiträge: 532
Wohnort: Ruhrgebiet

BeitragVerfasst am: Mo Apr 17, 2006 8:46 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hatte es auch so verstanden, dass es nur ein Tadel war.Sprich Klassenkonferenz oder so.
Sollte es sich allerdings um einen Verweis von der Schule handeln, wird das sicherlich irgendwo Erwähnung finden und derjenige sollte sich mal klar machen, was für einen verantwortungsvollen Job er ausüben möchte...
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Captain
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Anmeldungsdatum: 08.01.2006
Beiträge: 762
Wohnort: flying upside down in the sky

BeitragVerfasst am: Di Apr 18, 2006 11:36 am    Titel: Antworten mit Zitat

Hi

Ich will nochmal zusammenfassen: Ein normaler Verweis (=ein Zettel auf dem draufsteht: 'dies ist ein Verweis') verfällt sowieso am Schuljahrsende und wird soweit ich weiß auch nicht in einem Zeugnis erwähnt und kann somit bei FQ/BU unbeachtet bleiben.

Anders sieht es schon bei einem Direktoratsverweis aus (=verschärfter Verweis, der soviel zählt wie 3 normale Verweise und auch nicht am Schuljahrsende verfällt). Dieser wird eventuell in Zeugnissen eingetragen (bin mir aber nicht sicher). Wenn ja, dann muss man sich halt eine solide Erklährung dafür haben.

Die mit Abstand gravierensten Auswirkungen hat jedoch der Schulverweis. Denn nicht nur, dass es schwer fallen dürfte das Abitur zu erhalten (welche Schule nimmt noch gerne einen Schüler mit Schulverweis?), sondern man muss ja auch einen Lebenslauf abgeben. Ich halte es für beinahe unmöglich diese Sache vor den Psychologen sicher und nachvollziehbar zu erklähren ohne sich selbst als unberechenbar darzustellen.

Ich hoffe, ich konnte damit die Diskussion zu einem Ergebnis bringen.
_________________
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LH492H
Bruchpilot
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Anmeldungsdatum: 03.08.2009
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: Mo Aug 03, 2009 2:44 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

ich würde das Thema gerne nochmal rausholen, denn es trifft genau meine Frage...

Ich habe vor fast genau 2 Jahren eine Ordnungswidrigkeit begangen.

Die Post kam von der Zentralen Bußgeldstelle, zu geringer Abstand --> 3Punkte, die jetzt die Tage gelöscht werden.

Ist ja keine Gerichtliche Verurteilung, aber nunmal eine Ordnungswidrigkeit.

Gibt es da jetzt gesicherte Infos, ob das anzugeben ist oder nicht?

Gruß
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