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Romeo.Mike
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Anmeldungsdatum: 04.02.2003
Beiträge: 4355

BeitragVerfasst am: Sa Aug 09, 2008 9:19 am    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

du kannst dich durchaus bei anderen Airlines bewerben, besser ist es das mit der LH abzusprechen. Wenn du die Erlaubnis von der LH bekommst vorübergehend bei einer anderen Airline zu fliegen, musst du nur die 41k € zurückzahlen, ansonsten kann es schnell teuer werden. Vor allem sicherst du dir mit ner Absprache auch ein Übernahmeangebot der LH.
Letztlich gab es das ja auch schon früher, da sind dann auch einige zur Thomas Cook nach England gegangen, zur HLF gegangen oder für die Cityline geflogen.


Gruß

Romeo Mike
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coolmadmat
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Anmeldungsdatum: 02.04.2007
Beiträge: 1311

BeitragVerfasst am: Sa Aug 09, 2008 12:39 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Wie? wenn einem die LH keinen Job bieten kann, wird es teurer als die 41 k wenn man woanders anfängt zu arbeiten? aber Zinsen muss man trotzdem zahlen?? so richtig daran glauben mag ich nicht, vor allem sind Bondings in der EU grade mal für 12 Monate erlaubt...
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Domte
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Anmeldungsdatum: 07.08.2007
Beiträge: 2394

BeitragVerfasst am: Sa Aug 09, 2008 12:48 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Du musst innerhalb einer bestimmten Zeitspanne der Lufthansa, als Cockpitmitglied zu Verfügung stehen. Die haben dich ja nicht nur aus langeweile ausgebildet...
Aber grundsätzlich darfst du auch bei anderen Airlines arbeiten, bedarf eben der vorherigen Absprache.
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walker1984
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Anmeldungsdatum: 22.04.2008
Beiträge: 268

BeitragVerfasst am: Sa Aug 09, 2008 12:53 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Fände ich auch doof wenn man sich während der Wartezeit nicht vorrübergehend bewerben darf. Man will ja fliegen und nicht nur Scheininhaber sein.

Aber da stellt sich mir jetzt eine andere Frage.

Was ist denn wenn man sich nicht woanders bewirbt während der Wartezeit. Muss man nicht regelmäßige ( Jährlich?????? Simulatorchecks machen um die Lizenz zu behalten? Wer Zahlt das denn wenn man noch nicht bei der LH arbeitet oder woanders beschäftigt ist.

MfG Walker
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Scoop
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Anmeldungsdatum: 26.07.2006
Beiträge: 1145
Wohnort: Muc

BeitragVerfasst am: Sa Aug 09, 2008 1:02 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Falls man tatsächlich Wartezeit hat, fängt man das Type Rating gar nicht erst an. Dann sind nur paar Refresher in der Cheyenne notwendig oder so.

Wenn man nun in der Wartezeit bei einer anderen Airline arbeiten wollte, müssten die einem noch das Type Rating zahlen. Außer man kann das mit der LH irgendwie absprechen.
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walker1984
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Anmeldungsdatum: 22.04.2008
Beiträge: 268

BeitragVerfasst am: Sa Aug 09, 2008 1:04 pm    Titel: Antworten mit Zitat

ok danke
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coolmadmat
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Anmeldungsdatum: 02.04.2007
Beiträge: 1311

BeitragVerfasst am: Sa Aug 09, 2008 1:09 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hätte ich jetzt so nicht gedacht.
Bei Air Berlin kann man immer woanders anfangen.. sprich man muss das Angebot von AB nach der Ausbildung nicht annehmen, bzw abwarten und zahlt dann auch nicht mehr zurück.

Ok. Die Ausbildung bei AB ist auch etwas teurer, dafür können sie viele als Zweitausbildung absetzen und kommen dann ca. auf den gleichen Betrag wie bei der Hansa die das ganze ja vom Gehalt abzieht, was dann wiederum nicht vom Finanzamt anerkannt wird..

Allerdings kann's nat. wenn's wirklich dumm kommt und AB seiner sozialen Verantwortung durch irgendwelche widrige Umstände absolut nicht nachkommen kann sein, dass man am Ende mit nem 60 K Kredit auf der Straße steht und gar keinen Job hat. Allerdings sehr unwahrscheinlich.. denn AB fängt nur einen neuen Kurs an, wenn sie sehr sicher sind, dass sie den Schülern danach auf jeden Fall ein Jobangebot machen können...
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Beiträge: 762
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BeitragVerfasst am: Sa Aug 16, 2008 5:19 pm    Titel: Antworten mit Zitat

coolmadmat hat folgendes geschrieben:
Wie? wenn einem die LH keinen Job bieten kann, wird es teurer als die 41 k wenn man woanders anfängt zu arbeiten?


steht im Vertrag - gibt da ein paar Möglichkeiten:
1. LH sagt dir am Ende der Ausbildung wir wollen dich nicht -> nichts zurückzahlen
2. LH übernimmt dich nicht sofort - dann musst du eine bestimmte Zeit warten (in der Zeit darfst du nach Absprache mit LH für eine andere Airline fliegen) nach (ich glaube 5Jahren) darfst du überall hingehen und musst nichts zurückzahlen
3. du gehst nach der Ausbildung nicht zu LH, obwohl man dich will, 140k (halt das was deine Ausbildung gekostet hat) zurückzahlen
4. du gehst zu LH 40k zurückzahlen
5. gibt noch mehr Möglichkeiten Wink
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