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Steuer und Ausbildung
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jonas
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Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 2317
Wohnort: Paradise City

BeitragVerfasst am: So Dez 10, 2006 1:45 pm    Titel: Antworten mit Zitat

blablubb hat folgendes geschrieben:


jonas hat folgendes geschrieben:
Weiterhin können damit die Kosten jeder beruflichen Umschulung oder auch beruflichen Neuorientierung weiterhin als vorweggenommene Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend gemacht werden, d.h. dass z.B. ein Flugschüler, der mit abgeschlossener Berufsausbildung (egal welcher) eine ATPL-Ausbildung beginnt, die Ausbildungskosten als Werbungskosten absetzen kann.


das ist die (freie) interpretation von JONAS. nicht die rechtslage bzw. handhabung der finanzämter:


DAS ist die Interpretation von Fr. N. Zumindest steht die Passage exakt in diesem Wortlaut auf deren homepage! Ich habe nur "copy/paste" gemacht...Wink

Versteh´ mich nicht falsch! Deine Aussagen diesbzgl. sind ja durchaus korrekt! ABER: Ich habe nur etwas die Befürchtung, dass dadurch Leute, die beim DLR gefailt haben, jetzt animiert werden könnten zu denken:
"Ach, kein Thema! Dann versuche ich natürlich nicht, die Ausbildung so günstig wie möglich zu absolvieren (wird ja nachher vom FA eh nicht anerkannt), sondern kratz´ ich halt (wie auch immer) die 60.000,- für AB oder die 75.000,- für HLF zusammen! So krieg´ ich ja auf jeden Fall die Ausbildungskosten in voller Höhe anerkannt (da "Vorvertrag"), EGAL ob Erst- oder Zweitausbildung!
Und das ist in der Konsequenz dann genauso "dünnes Eis"!

Ich kann dazu nur folgendes sagen:
Mir selber sind Fälle bekannt, bei denen die ATPL-Ausbildung eine modulare Zweitausbildung darstellte! An "freien" Schulen OHNE Airlineanbindung...
Ausnahmslos steuerliche Geltendmachung in voller Höhe! Ohne Probleme und großen Aufwand!
Und diese Leute haben eine DEUTLICH günstigere Ausbildung absolviert als 50k €!

blablubb hat folgendes geschrieben:

im sinne der gesunden weltbevölkerung tut MIR bitte den gefallen: freut euch am ende, wenns klappt mit der steuer - aber RECHNET nicht damit!!!

D´Accord! Darauf können wir uns einigen! Es ist schon etwas wie Pokern...Wink

Cheers,
jonas
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"I've never known an industry that can get into people's blood the way aviation does."
-Robert Six, founder of Continental Airlines
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broome
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Anmeldungsdatum: 06.04.2007
Beiträge: 289
Wohnort: frankfurt

BeitragVerfasst am: Do Nov 22, 2007 6:14 pm    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,

ich mach das thema mal wieder auf, da ich es sehr interessant finde. immerhin gehts hier um zigtausend euro.

folgende spezielle frage hab ich dazu. mal angenommen ich ziehe die atpl privat durch und schaffe es irgendwie, das ganze als werbungskosten durchzukriegen (wie das genau geht, muss ich erst noch genauer verstehen....vor allem die unterschiedliche handhabung von erst- und zweitausbildung check nicht richtig). dann kann ich die ausbildungskosten ja in voller höhe steuerlich absetzen. was ich mich nun frage ist: wie lange, kann ich das? nur in dem jahr, in dem die kosten entstanden sind? oder auch darüber hinaus? oder kann man auch so argumentieren, dass die monatlichen tilgungen des kredites werbungskosten/außerordentliche belastungen (oder was zum teufel auch immer^^) sind? dann könnte man die kosten ja für den gesamten rückzahlungszeitraum steuerlich absetzen. also wohl 10 jahre oder mehr?

@jonas: du scheinst dich ja sehr damit beschäftigt zu haben bzw. vllt ist es momentan sogar genau dein thema. deine atpl müsstest du ja langsam haben, wenn ich das richtig verstehe? woher genau hast du deine quellen. ich suche momentan im internet nach informationen, die einigermaßen eindeutig und auch für normalsterbliche zu verstehen sind^^. leider bislang erfolglos...
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mfg broome
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Aviator05
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Anmeldungsdatum: 28.04.2005
Beiträge: 450
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: Do Nov 22, 2007 6:36 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!

Zur Zeit können bei einer Erstausbildung max. 4000,- Euro jährlich, als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Diese Sonderausgaben können auch nur in dem Jahr geltend gemacht werden, in dem diese Ausgaben auch angefallen sind. Also nicht rückwirkend.

- - - - -

Meine Variante, wie ich es versuche, lautet wie folgt:

1. Schritt

- eigene Steuererklärung für das Jahr 2006 mithilfe eines Steuerberaters
(2008 für 2007 dann ebenfalls)
- sämtliche Aufwendungen für die Ausbildung zum Verkehrsflugzeugführer
werden als Werbungskosten angegeben

zu 90 % wird der Steuerbescheid des Finanzamts negativ ausfallen

dann 2. Schritt

- Einspruch einlegen, das Verfahren ruhen lassen und auf Musterklage(n) verweisen

Musterklagen:

"Aktenzeichen VI R 14/07 und VI R 6/07

Unabhängig vom Veranlagungszeitraum (bzw. -jahr) würde ich dennoch versuchen, auf die BFH-Urteile vom 04.12.02 - VI R 120/01, BFHE 201, 156, BStBI II 2003, 403 - und - VI R 33/01 - zu verweisen und dem Finanzamt 'ne Kopie zum Wiederspruchsschreiben beilegen."

Dies ist in meinen Augen momentan die einzige Chance mit einen Funken Hoffnung, wenn es um die steuerliche Geltendmachung einer Erstausbildung geht.

Bis zum Ausgang der Urteile können jedoch noch 2-3 Jahre vergehen.

Vielleicht konnte ich mit diesem Beitrag jemandem weiterhelfen.

Gruß
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broome
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Anmeldungsdatum: 06.04.2007
Beiträge: 289
Wohnort: frankfurt

BeitragVerfasst am: Do Nov 22, 2007 7:06 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Aviator05 hat folgendes geschrieben:
Diese Sonderausgaben können auch nur in dem Jahr geltend gemacht werden, in dem diese Ausgaben auch angefallen sind. Also nicht rückwirkend.


jo, das hab ich auch mal gehört. aber könnte man nicht auch sagen, dass die tilgungsraten die sonderausgaben sind? die entstehen ja jedes jahr...
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mfg broome
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Aviator05
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Anmeldungsdatum: 28.04.2005
Beiträge: 450
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: Do Nov 22, 2007 7:10 pm    Titel: Antworten mit Zitat

broome hat folgendes geschrieben:
Aviator05 hat folgendes geschrieben:
Diese Sonderausgaben können auch nur in dem Jahr geltend gemacht werden, in dem diese Ausgaben auch angefallen sind. Also nicht rückwirkend.


jo, das hab ich auch mal gehört. aber könnte man nicht auch sagen, dass die tilgungsraten die sonderausgaben sind? die entstehen ja jedes jahr...


Gute Frage!
Da möchte und kann ich dir leider hier keine Antwort drauf geben.
Das könnte dir sicherlich ein Steuerberater beantworten, der steuerrechtlich gut bewandert sein sollte....

Tut mir leid!

Gruß
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