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Finanzierung einer Privatausbildung zum ATPL
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wuuusch
Captain
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Anmeldungsdatum: 14.06.2003
Beiträge: 478
Wohnort: verschollen

BeitragVerfasst am: So Feb 05, 2006 6:16 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Marco, oder ABER, man/frau absolviert ein(e) Studium/Ausbildung, mit dem er/sie ein Gehalt verdient, dass den Gang zum Bankberater eruebrigt... Cool

Guter Beitrag!!!
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Kölsche Jung
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Anmeldungsdatum: 06.03.2006
Beiträge: 149
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: Do März 16, 2006 7:24 am    Titel: Antworten mit Zitat

Der muss aber eine Menge Steuern bezahlt haben, wenn er ca. 50.000 € - 60.000 € absetzen konnte. Seit 2004 hat sich jedenfalls der Bereich der Geltendmachung von Aus- und Fortbildungskosten neu geregelt. Heute sind grundsätzlich bestimmte Aufwendung für die erstmalige Berufsausbildung in Höhe von 4000 € als Sonderausgaben absetzbar. Allerdings werden die Kosten für eine Flugausbildung nicht immer steuerlich anerkannt.
_________________
Gruß
Michael
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Air-Force-One
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Anmeldungsdatum: 22.10.2003
Beiträge: 216

BeitragVerfasst am: Fr März 17, 2006 11:48 am    Titel: Antworten mit Zitat

...

Zuletzt bearbeitet von Air-Force-One am So Okt 02, 2011 7:27 pm, insgesamt einmal bearbeitet
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Kölsche Jung
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Anmeldungsdatum: 06.03.2006
Beiträge: 149
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: Fr März 17, 2006 12:03 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Air-Force-One hat folgendes geschrieben:

Bezüglich steuern: Die Kosten der Ausbildung sind Mehrwertsteuerfei, sofern sie zum Zwecke einer Berufsausbildung genutzt werden.


Richtig, was ich meinte ist, dass man unter bestimmten (leider sehr strengen) Bedingungen die Kosten der ATPL bis zu einer bestimmten Summe als Sonderausgaben bei der Besteuerung eines anderen Einkommens geltendmachen kann. Bei einer modularen Ausbildung nochmal 4000 € jährlich sparen zu können erleichtert einem die Sache doch ein wenig.
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Gruß
Michael
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jonas
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Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 2317
Wohnort: Paradise City

BeitragVerfasst am: Sa März 18, 2006 1:32 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Air-Force-One hat folgendes geschrieben:
Moinsen!
Bezüglich steuern: Die Kosten der Ausbildung sind Mehrwertsteuerfei, sofern sie zum Zwecke einer Berufsausbildung genutzt werden.

Gruß
David


Nicht ganz richtig! Die Kosten der kommerziellen Lizenzen (CPL, ATPL) sind bei der modularen Ausbildung mehrwertsteuerfrei.
PPL und Stunden sammeln nicht! Macht man das IFR NICHT mit dem CPL kombiniert, muss man selbst für die Instrumentenflug-Ausbildung Mehrwertsteuer zahlen...
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Kölsche Jung
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Anmeldungsdatum: 06.03.2006
Beiträge: 149
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: So März 19, 2006 2:01 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Es gibt, sofern die PPL nachweislich im Rahmen einer modularen ATPL-(Berufs-)Ausbildung gemacht wird durchaus die Möglichkeit, dass diese mehrwertsteuerbefreit durchgeführt werden kann.
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Gruß
Michael
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jonas
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Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 2317
Wohnort: Paradise City

BeitragVerfasst am: So März 19, 2006 3:25 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Okay, aber wie soll das in der Realität dann aussehen? Ich benötige ja Nachweise im Form von Quittungen, Rechnungen, etc.

Das heisst, ich sammele schön fleissig über die Jahre alle möglichen Belege, um sie dann, wenn ich bei den kommerziellen Modulen angelangt bin, im Rahmen meiner Steuererklärung mittels Verlustvortrag anrechnen zu lassen???

Denn VOR dem CPL hätte ich ja theoretisch überhaupt keine Handhabe, um dem FA gegenüber beweisen zu können, dass ich den finanziellen Aufwand, der mir vorher beim PPL und beim Stunden sammeln entstanden ist, für eine berufliche Aus- oder Weiterbildung (in diesem Falle ATPL) in Kauf nehmen musste!?

Hhmmmm....
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Kölsche Jung
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Anmeldungsdatum: 06.03.2006
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BeitragVerfasst am: Mo März 20, 2006 6:22 am    Titel: Antworten mit Zitat

Teilweise wird ein abgeschlossener ATPL-Ausbildungsvertrag als Nachweis akzeptiert, dass gilt aber meines Wissens nach nur für die PPL Ausbildung und nicht für die Flugstunden, da diese auch einen privaten Nutzen haben.
Zudem denke ich, dass man, wenn die PPL-Ausbildung vom Finanzamt als Teil einer modularen ATPL-Ausbildung anerkannt wird, die Mwst. gar nicht erst an die Flugschule zu zahlen ist.
Allgemeingültige Aussagen zu dem Thema zu treffen halte ich im übrigen für unmöglich, da die Anzahl der sich in modularer ATPL-Ausbildung befindlichen sehr gering ist und es daher wenig Vergleichsmöglichkeiten gibt.
_________________
Gruß
Michael
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jonas
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Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 2317
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BeitragVerfasst am: Mo März 20, 2006 5:12 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Kölsche Jung hat folgendes geschrieben:
Teilweise wird ein abgeschlossener ATPL-Ausbildungsvertrag als Nachweis akzeptiert, dass gilt aber meines Wissens nach nur für die PPL Ausbildung und nicht für die Flugstunden, da diese auch einen privaten Nutzen haben.

DAS ist aber doch genau der Knackpunkt!!! Wann schliesst du denn als modularer Schüler deinen ATPL-Ausbildungsvertrag ab? Da hat man doch schon die Kosten für PPL INKLUSIVE Mehrwertsteuer entrichtet! Und wie bekommt man die dann im Nachhinein wieder zurück?
Kann man die dann auch steuerlich geltend machen? Über die Lohnsteuer etwa?
Dann gibt es noch ein weiteres Problem: Man kann die Kosten für die ATPL-Ausbildung -wenn überhaupt- nur dann mittels Verlustvortrag steuerlich geltend machen, wenn der Lohnsteuerjahresausgleich für das Jahr /die Jahre, in denen die Kosten angefallen sind, noch NICHT gemacht worden ist!!!
Du kannst ihn aber nicht beliebig lange "offen" lassen, es gibt Fristen dafür...

Merkst du, worauf ich hinaus will?


Zitat:

Zudem denke ich, dass man, wenn die PPL-Ausbildung vom Finanzamt als Teil einer modularen ATPL-Ausbildung anerkannt wird, die Mwst. gar nicht erst an die Flugschule zu zahlen ist.

So funktioniert es ja bei der integrierten Ausbildungs-Variante! Aber bei der modularen eben nicht, da man im Regelfall zum Zeitpunkt des PPL noch keinen Vertrag mit der FTO über den Erwerb von kommerziellen Lizenzen abgschlossen hat!

Zitat:

Allgemeingültige Aussagen zu dem Thema zu treffen halte ich im übrigen für unmöglich, da die Anzahl der sich in modularer ATPL-Ausbildung befindlichen sehr gering ist und es daher wenig Vergleichsmöglichkeiten gibt.

Wieso sollte die Anzahl der sich in modularer ATPL-Ausbildung befindlichen Schüler sehr gering sein???


Gruß, jonas
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Kölsche Jung
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Anmeldungsdatum: 06.03.2006
Beiträge: 149
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BeitragVerfasst am: Mo März 20, 2006 5:25 pm    Titel: Antworten mit Zitat

jonas hat folgendes geschrieben:
DAS ist aber doch genau der Knackpunkt!!! Wann schliesst du denn als modularer Schüler deinen ATPL-Ausbildungsvertrag ab? Da hat man doch schon die Kosten für PPL INKLUSIVE Mehrwertsteuer entrichtet! Und wie bekommt man die dann im Nachhinein wieder zurück?
Kann man die dann auch steuerlich geltend machen? Über die Lohnsteuer etwa?
Dann gibt es noch ein weiteres Problem: Man kann die Kosten für die ATPL-Ausbildung -wenn überhaupt- nur dann mittels Verlustvortrag steuerlich geltend machen, wenn der Lohnsteuerjahresausgleich für das Jahr /die Jahre, in denen die Kosten angefallen sind, noch NICHT gemacht worden ist!!!
Du kannst ihn aber nicht beliebig lange "offen" lassen, es gibt Fristen dafür...

Merkst du, worauf ich hinaus will?


Sicher, ich bin von der Variante ausgegangen, dass man die ATPL aus beruflichen Gründen modular macht und direkt (vor PPL) einen Ausbildungsvertrag abschliesst.

jonas hat folgendes geschrieben:

Wieso sollte die Anzahl der sich in modularer ATPL-Ausbildung befindlichen Schüler sehr gering sein???

Bezogen auf die Zahl anderer Berufsausbildung ist die Zahl der APTL-Flugschüler mM nach sehr gering und daher gibt es auch sehr wenig steuerrechtliche Entscheidungen nach denen man sich richten kann.
Selbst wenn es 5000 Leute gibt die jedes Jahr eine modulare ATPL beginnen, ist das gemessen an anderen Ausbildungen mE sehr wenig. Zum Vergleich ein Jura-Studium beginnen jedes Jahr ca. 25.000 Leute.
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Gruß
Michael
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Kölsche Jung
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Anmeldungsdatum: 06.03.2006
Beiträge: 149
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: Mo März 20, 2006 5:51 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Allgemein zum Thema ATPL und Steuern noch ein Link: http://www.bundesfinanzhof.de/www/entscheidungen/2003.7.02/6R3301.html der wurde bestimmt schon im Forum genannt aber eine kleine Erinnerung schadet ja nie.
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Gruß
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jonas
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Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 2317
Wohnort: Paradise City

BeitragVerfasst am: Mo März 20, 2006 10:18 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Kölsche Jung hat folgendes geschrieben:

Sicher, ich bin von der Variante ausgegangen, dass man die ATPL aus beruflichen Gründen modular macht und direkt (vor PPL) einen Ausbildungsvertrag abschliesst.

Okay, das ist dann aber nicht die modulare Ausbildung im eigentlichen Sinne!



Kölsche Jung hat folgendes geschrieben:

Bezogen auf die Zahl anderer Berufsausbildung ist die Zahl der APTL-Flugschüler mM nach sehr gering und daher gibt es auch sehr wenig steuerrechtliche Entscheidungen nach denen man sich richten kann.
Selbst wenn es 5000 Leute gibt die jedes Jahr eine modulare ATPL beginnen, ist das gemessen an anderen Ausbildungen mE sehr wenig. Zum Vergleich ein Jura-Studium beginnen jedes Jahr ca. 25.000 Leute.


Aaaachsoooo! Wink
Da haben wir jetzt ziemlich aneinander vorbeigeredet...Ich dachte, du meinst die modularen Schüler im Vergleich zu den abinitio´s!

Du hast natürlich Recht, wenn du die ATPL-Ausbildung mit Ausbildungen in anderen Branchen vergleichst!


Gruß, jonas
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