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InaG Captain

Anmeldungsdatum: 04.02.2012 Beiträge: 86
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Verfasst am: So Jun 03, 2012 1:49 pm Titel: |
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am 16.4., glaube ich, wars.
hab fsj gemacht und soll ebenfalls medizinsachen hinschicken. |
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TeFly Senior First Officer

Anmeldungsdatum: 14.06.2012 Beiträge: 46
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Verfasst am: Mo Jun 18, 2012 7:52 am Titel: |
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alaeX hat folgendes geschrieben: | Auf der ersten Seite des Bewerbungsbogens (Stand von 12-2011) in der Rubrik Dienstpflicht. Da gibt es eine gepunktete Zeile mit der Bezeichnung "Grad/Einteilung". Das war die aktuelle Version Anfang des Jahres 2012 als ich mich beworben habe.
Was soll das sonst sein? Ich hab hier T2 angegeben. |
Damit ist die Militärische einteilung gemeint
(Schweiz) Dort sollte z.B. Sdt (Soldat) / Pz Kp 12/2 (Panzer Kompanie 12/2)
Das haben sie eigentlich gemeint  |
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alaeX Gast
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Verfasst am: Mo Jun 18, 2012 3:05 pm Titel: |
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Gut zu wissen. Im Fornular steht hinter der Überschrift Dienstpflicht: "Muss zwingend von allen Bewerbern ausgefüllt werden".
Da stand nichts von wegen "nur für Schweizer Staatsbürger"
Naja, es ist eh zu spät |
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TeFly Senior First Officer

Anmeldungsdatum: 14.06.2012 Beiträge: 46
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Verfasst am: Mo Jun 18, 2012 10:16 pm Titel: |
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Ich kenn halt nicht die Truppeneinteilung in Deutschland daher hab ich ein Beispiel mit der Schweiz gemacht  |
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roncalli Navigator

Anmeldungsdatum: 12.03.2012 Beiträge: 36
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Verfasst am: Mo Jun 18, 2012 10:38 pm Titel: |
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Für mich lässt sich von Grad am ehesten der DienstGRAD ableiten und von der Einteilung nunmal wo du deinen Dienst versehen hast, also deine Stammeinheit...so habs ich ausgefüllt und es war der SAT recht so.... |
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matrickz Navigator

Anmeldungsdatum: 02.07.2013 Beiträge: 35
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Verfasst am: Mo Sep 02, 2013 12:56 am Titel: |
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Der letzte Eintrag zu diesem Thema ist zwar schon eine Weile her, jedoch ist es für mich jetzt leider von aktueller Bedeutung, denn auch ich habe eine schriftliche Aufforderung bekommen, ein "Wehrmannsdossier" abzugeben. k.A. warum...
Noch jmd aktuell hier mit gleichem Schicksal? Wie lange dauert sowas denn? Bin nämlich sowieso schon in Verzug, denn der Brief von SWISS lag ganze 2 Wochen in meinem Briefkasten - trotz Nachsendeauftrag zu meinen Eltern - war im Urlaub... Danke Deutsche Post!
Wieso will SWISS überhaupt im Jahre 2013, also 2 Jahre nachdem kein Mensch mehr in Deutschland zur Musterung muss, immer noch ein sog. Wehrmannsdossier von mir? Meine Musterung ist etwa 10 Jahre her und ich habe Zivildienst gemacht.
Bin damals (!!!!) als T2 gemustert worden, aber das habe ich bei der SWISS-Bewerbung (Juli 2013) nirgends angegeben. Musste man das wirklich?? Hab ich tatsächlich beim Bewerbungsformular übersehen, dass man dort angeben musste, welche Tauglichkeitsstufe man hatte??? Dann sollen sie mich halt Fragen und ich ergänze es... Euch anderen Bewerbern haben sie es doch auch ohne Nachweis geglaubt, oder nicht?
Es sollte doch Auskunft genug sein, dass ich in Deutschland Zivildienst geleistet habe. Schließlich impliziert das, dass ich keinesfalls Dienstuntauglich gewesen sein kann. Ein einfacher Blick in meinen Lebenslauf könnte eigentlich Abhilfe schaffen: absolviertes Sportstudium (ohne Verletzungen)! Keine Brille, alle Angaben im mediz. Fragebogen mit Nein beantwortet, ein Krankenhaus das letzte mal bei der eigenen Geburt von innen gesehen.
Die glauben mir wohl nicht, dass ich fit bin!?
Ich möchte außerdem nicht wissen, wie schlecht ich in dem Wehrmannsdossier abschneide. Immerhin hat man doch bei der Musterung total simuliert, um um jeden Preis ausgemustert zu werden (Luft anhalten bei Kniebeugen usw. )
Nützt wohl alles nichts und ich muss dem Ganzen wohl oder übel hinterhertelefonieren... |
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J.A Captain

Anmeldungsdatum: 13.01.2007 Beiträge: 111
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Verfasst am: Di Sep 03, 2013 7:11 pm Titel: |
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Das Wehrmannsdossier wird von jedem Bewerber verlangt.
Ich nehme an, dass du die Stufe 1 erfolgreich absolviert hast. Soweit ich mich erinnere wird ja bei erfolgreichem Bestehen der Stufe 1 der Umschlag mit dem medizinischen Fragebogen an die Swiss Medical Services weitergeleitet. Das bedeutet, dass die Bewerbung erst weitergeht wenn die Swiss Medical Services ihr OK gibt, und das geschieht nicht bevor das Wehrmannsdossier eingereicht wurde.
Sie es einfach mal mit den Augen der Swiss:
1. Es wurde schon einmal in deinem Leben eine umfangreichere medizinische Untersuchung durchgeführt. Sollte diese medizinische Einschätzung das Ausüben des Pilotenberufs in Frage stellen oder weitere Klärung notwendig sein, kann dies geschehen bevor die Swiss , als auch du unnötigerweise weitere Ressourcen für das Assessment aufwendet.
2. Die dortigen Ärzte würden unprofessionell handeln, wenn sie einfach mal "Vorerkrankungen" einfach so ignorieren. Ich kenn kerngesunde Leute, die beim Bund plötzlich angeborene Herzfehler, Rückenprobleme oder einfach eine Laktoseintolleranz hatten. Das sind Sachen, die nicht von einem auf den anderen Tag verschwinden und zudem von einem Arzt bescheinigt wurden! Vergiss nicht, das sind schließlich gültige medizinsche Gutachten.
3. Es kann sicher bei der Bewerbung zu scharfen Nachfragen führen, wenn man sich offensichtlich um den Dienst gedrückt hat.
Ich will hiermit über niemanden Urteilen! Das sind einfach meiner Meinung nach die Gründe, die für die Swiss Sinn machen.
Also, mach dir keine Sorgen. Das ist definitiv kein Misstrauen gegenüber dir, sondern wird von allen Bewerbern gefordert. Da du ja vor zehn Jahren gemustert wurdest, ist diese Aufforderung j auch berechtigt, das Aussetzten der Wehrpflicht tut da doch nichts zur Sache.
Außerdem wurdest du ja als tauglich gemustert und musst dir doch gar keine Gedanken um Nachfragen machen...
Die einzige Auswirkung ist, dass sich deine Bewerbung etwas hinausziehen wird... |
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matrickz Navigator

Anmeldungsdatum: 02.07.2013 Beiträge: 35
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Verfasst am: Di Sep 03, 2013 9:32 pm Titel: |
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Danke für die Nachricht!
Mir war nicht bewusst, dass jeder Kandidat nach Stufe I sowas einreichen muss bzw. jeder, der keinen Wehrdienst geleistet hat (so sagte es mir jetzt auch SWISS auf Anfrage). Bin überrascht, dass ich davon noch nichts vorher gehört hatte oder hier gelesen. Der letzte Eintrag zu diesem Thema ist schon ein Jahr alt und klang eher nach Einzelfall.
Darum für alle, die sich also in Zukunft auch über das Schreiben mit der Bitte um das Wehrmannsdossier (Wenn man den Begriff bei Google eingibt, kommen bloß 3 Einträge mit pilotenboard.de ) wundern sollten, die Info was zu tun ist:
Bitte spart euch eine telefonische Anfrage, denn es kann nur schriftlich bestellt werden und eure Geduld wird unnötig auf die Probe gestellt (ich wurde ca. 10x mal weiterverbunden, bis jmd. dran ging, der wusste worum es geht).
Schickt einen Brief an das Institut für Wehrmedizinalstatistik, Abteilung 1 in Andernach, mit der Bitte das Dossier entweder an euch oder direkt zu SWISS zu schicken. Ihr müsst dazu auch eure sog. PK-Nummer angeben, damit man die Anfrage zuordnen kann. Diese Nummer steht auf den Briefen, die man vom Kreiswehrersatzamt bzw. vom Zivildienst bekommen hat (sie besteht aus Geburtsdatum+Anfangsbuchstabe vom Nachnamen+individuelle Ziffern). Wer die nicht zur Hand hat, kann auch nur das Geburtsdatum nennen und am besten auch den Standort des Kreiswehrersatzamts.
Beim Kreiswehrersatzamt konnte mir übrigens niemand eine Auskunft geben ("Und was soll das sein?? Nein sowas haben wir nicht. Da sie Zivildienst geleistet haben, hat das Bundesamt für Zivildienst jetzt alle Dokumente").
Die Mitarbeiterin von SWISS Medical sagte mir jetzt außerdem, dass ich mir auch vom Bundesamt für Zivildienst (so hieß es damals. Heute: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben in Köln) alles Vorhandene zuschicken lassen soll.
Bin jetzt gespannt, was kommt und wann und inwiefern sich die Unterlagen aus Andernach von denen aus Köln unterscheiden...
Kommt Zeit, kommt Rat.
EDIT: Soo, nach bereits 3 Tagen hatte mir das Zivildienstamt in Köln alle angeforderten Unterlagen zugeschickt. Wendet euch also gar nicht erst an die Bundeswehr, sprich an das Institut für Wehrmedizinalstatistik, denn die brauchen länger (u. haben bloß genau die gleichen Dokumente).
Zuletzt bearbeitet von matrickz am Sa Sep 07, 2013 5:43 pm, insgesamt einmal bearbeitet |
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Schienenschreck Moderator


Anmeldungsdatum: 01.09.2008 Beiträge: 3244 Wohnort: ZZ9 Plural Z Alpha  |
Verfasst am: Di Sep 03, 2013 11:49 pm Titel: |
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J.A hat folgendes geschrieben: | 1. Es wurde schon einmal in deinem Leben eine umfangreichere medizinische Untersuchung durchgeführt. Sollte diese medizinische Einschätzung das Ausüben des Pilotenberufs in Frage stellen oder weitere Klärung notwendig sein, kann dies geschehen bevor die Swiss , als auch du unnötigerweise weitere Ressourcen für das Assessment aufwendet. |
Diese medizinische Untersuchung ist aber oftmals einfach unbrauchbar weil die Leute den T5-Stempel kriegen wollen und aktiv dahin arbeiten.
J.A hat folgendes geschrieben: | 2. Die dortigen Ärzte würden unprofessionell handeln, wenn sie einfach mal "Vorerkrankungen" einfach so ignorieren. Ich kenn kerngesunde Leute, die beim Bund plötzlich angeborene Herzfehler, Rückenprobleme oder einfach eine Laktoseintolleranz hatten. Das sind Sachen, die nicht von einem auf den anderen Tag verschwinden und zudem von einem Arzt bescheinigt wurden! Vergiss nicht, das sind schließlich gültige medizinsche Gutachten. |
Vorerkrankungen muss man auf entsprechenden Formularen speziell für die med. Tauglichkeitsuntersuchung angeben. Diese sind vertraulich und dürfen nur von den entscheidenden Ärzten zum Zwecke der Tauglichkeitsuntersuchung (mit dem Ergebnis ja oder nein) verwendet werden.
Ärzte können sich auch irren, besonders bei der Massenabfertigung in Form der Musterung.
J.A hat folgendes geschrieben: | 3. Es kann sicher bei der Bewerbung zu scharfen Nachfragen führen, wenn man sich offensichtlich um den Dienst gedrückt hat. |
Scharfe Nachfragen? Sofern es keine AMC-Ärzte sind, die über die Tauglichkeit (ja/nein) urteilen, gehen die Ausmusterungsgründe der weiteren Auswahlkommission einen feuchten Kericht an. Datenschutz und so.
J.A hat folgendes geschrieben: | Da du ja vor zehn Jahren gemustert wurdest, ist diese Aufforderung j auch berechtigt, das Aussetzten der Wehrpflicht tut da doch nichts zur Sache. |
Berechtigt ist ein Arbeitgeber normalerweise nicht, in meinen Musterungsunterlagen herumzuschnüffeln. Aber es wird ja "freiwillig" Auskunft erteilt  _________________ ...mit Lizenz zum Fliegen
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