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Liberalisierung Medical
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sky_girl08
Captain
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Anmeldungsdatum: 22.04.2009
Beiträge: 526
Wohnort: Rum

BeitragVerfasst am: So März 21, 2010 11:19 am    Titel: Re: Liberalisierung Medical Antworten mit Zitat

Hallo,
ich habe deinen Post gelesen, und ich finde es super, dass du bereit bist zu kämpfen. Ich bin selbst zwar von der Dioptriengrenze nicht (mehr) betroffen, dennoch denke ich dass du vollkommen Recht hast - die Regelung IST unfair, es gibt keinen Grund anzunehmen dass jemand mit >6 Dioptrien ein schlechterer Pilot ist.

Wenn du eine Petition einreichst, hast du meine Unterschrift auf jeden Fall, allerdings würde mich interessieren wie genau du das zu organisieren planst - nur in deinem Heimatland (Schweiz??? - entnehme ich zumindest aus deinem Nickname) oder Europaweit; bzw wie hast du vor dafür Werbung zu machen, hast du rechtliche Unterstützung für das ganze und dergleichen???
Würde mich freuen mehr davon zu hören, und ich wünsche dir auf jeden Fall viel Erfolg.

LG Sonja
_________________
to fail is hard, but still much better than never having tried
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toolowterrain
Bruchpilot
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Anmeldungsdatum: 29.10.2009
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: Mo März 22, 2010 12:55 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo EDML!

Vielen Dank für die konstruktive Diskussion.

Zitat:

Der Vergleich mit den Rauchern hinkt etwas - hier geht es schließlich um andere, die direkt im gleichen Einflußbereich leben.


Das verstehe ich nicht, erkläre es mir. Es geht genau um dasselbe. Flugtauglichkeitsvorschriften leben von Risikoabwägungen und Prognoseeinschätzungen, die Frage ist immer die selbe: wie groß ist die Gefahr, dass der Pilot aufgrund einer bestimmten Ursache medizinisch nicht mehr in der Lage ist, ein Flugzeug zu führen? Die Frage stellt sich beim Piloten mit -6 Dioptrien, wo die Gefahr einer Netzhautablösung besteht, so wie beim Raucher, der anderen Gefahren unterliegt. Ich sehe hier überhaupt keinen Unterscheid. Natürlich geht es um andere, aber ein Vergleich bei Art. 3 lebt immer vom Vergleich mit anderen, die aber einen gemeinsamen Nenner haben. Das ist hier mehr als deutlich der Fall.

Gestehen wir es uns doch einfach ein: Einen Brillenträger als untauglich einzustufen, ist gesellschaftlich kein Problem, denn "wer fliegen will muss was sehen". Beim Raucher ist es anders: rauchen ist ein gesellschaftliches Phänomen, da haben halt die Interessen der Passagiere zurück zu stehen. Das ist die wahre Begründung - die juristisches für die Rechtfertigung einer Ungleichbehandlung aber kaum genügt.

Zitat:

Ausländische Piloten hingegen haben in Deutschland nur sehr eingeschränkte Rechte.

Was meinst du damit? Die Piloten fliegen die baugleichen Flugzeuge mit gleich vielen Passagieren auf den gleichen Flughäfen im gleichen Luftraum im gleichen Land. Wo sind da die eingeschränkten Rechte? Die Rechte sind im Gegenteil sehr weitgehend. Eingeschränkt wären sie beispielsweise, wenn ausländische Piloten nur Flüge von einem Fremden Land nach Deutschland und wieder zurück fliegen dürften, aber keine Inlandsflüge. Das ist eine wahre Einschränklung. So eine gibt es aber nicht. Dass auf der Heckflosse eine andere Fahne weht und eine andere Kennung steht? Ein Witz als Rechtfertigung.

Zitat:

Diese Unterschiede zu ausländischen Piloten sind meiner Auffassung nach auch dadurch zu rechtfertigen, daß das Risiko für Passagiere in einem Flugzeug um ein vielfaches höher ist als für Dritte.

Häh?

Zitat:

Der Gesetzgeber gewährleistet also für die Bürger die in ein europäisches Flugzeug steigen möglichst hohe Sicherheitsstandards.

Das ist zumindest ein Argument für Art. 12 GG, nicht aber für den Eingriff in Art. 3 GG. Außerdem ist das Argument gerade bei einem internationalen Luftverkehr sehr fraglich, da sich der Staat der ICAO angeschlossen hat und damit die Vorschriften anderer Nationen akzeptiert - das darf aber nicht zu einer Benachteiligung der Inlandsbevölkerung führen.

Grüße
Chris
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Swiss-Pilot
Bruchpilot
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Anmeldungsdatum: 13.03.2010
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: Mo März 22, 2010 1:37 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo meine Lieben Very Happy

Also erstmal danke für die Rückmeldungen, nun zu der Beseitigung von Irrtümern. Wink

Also erstmal kenn ich mich mit den AGB's von LoL's Versicherungen nicht aus, ABER ich kann euch definitiv sagen, dass solche Klauseln rechtswidrig sind. Die Halten einer einfachen AGB-Kontrolle nach BGB nicht stand. Es geht eure Versicherungen nichts an, was ihr konkret für Krankheiten/Beschwerden habt. Eure Versciherung darf nicht in eure Krankenakte schauen. Ärztliche Verschwiegenheitspflicht überwiegt die Vertragsfreiheit nach BGB bei weitem. Ich will niemanden zum Lügen anstifte, aber sowas geht die Versicherung nichts an. Genauso wie Fragen bei Versicherungsabschluss, ob irgendwelche Krankheiten wie HIV, Krebs oder sonstigem Vorliegen. Das geht niemanden was an. Das fällt unter die allgemeinen Persönlichkeitsrechte aus Art.2 ivm Art.1 GG.

Mag sein, dass es von Vorteil ist die PAPI-Leuchte früher zu sehen als später Wink

Die Gefahr einer Netzhautablösung besteht auch bei Menschen die keine Sehschwäche haben. Eine zeitglreiche Netzhautablösung ist auch unwahrscheinlich.

Als nächstes kommt der Vergleich mit unseren gelaserten Piloten. Hmmm...jetzt wird es knifflig. Jemand der sagen wir mal -5,5 Dioptrien hat entschliesst sich sich lasern zu lassen. Nehmen wir an, er schafft die perfekte Korrektur und hat stabile Werte. Naja nach ner Zeit verschlechtern sich die Werte wieder auf -5,25 Dioptrien. Jetzt geht er zur Erstuntersuchung und laut JAR darf er fliegen, wohingegen jemand mit unoperierten Augen mit -6,5 Dioptrien rausfliegt Wink
Dabei hat der gelaserte Mensch insgesamt -10,75 Dioptrien als Spielraum und bei dem anderen geht es um -0,5 Dioptrien. (Die womöglich auch noch auf andere Ursachen wie Müdigkeit oder trockenes Auge und sonstigem beruhen) Hmmm...Ich würde tendenziell sagen, der gelaserte hat eine höhe Gefahr der Netzhautablösung als der andere???

Nunja, ich wohne in Frankfurt am Main und werde demnach erstmal in Deutschland gegen diese Sache versuchen vorzugehen. Wie kommt jetzt erstmal auf mein Medical an. Sollte ich es bekommen, bleibt nur der Weg der Petition. Sollte ich es nicht bekommen, so gibt es noch mehr Möglichkeiten.
Ich hab mich nochnicht dazu durchgerungen, wo ich das Medical machen werde. Zur Auswahl stehen Zürich, Frankfurt, FFB und sowas eben, naja hat jemand einen heißen Tipp?

Ich bin mir bewusst, dass ich mich mit dieser Maßnahme gegenüber mächtigen Interessengruppen stelle (Lufthansa, Air Berlin, etc.) trotzdem halte ich dies für eine schreiende Ungerechtigkeit.

LG und schönen Wochenstart
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EDML
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Anmeldungsdatum: 19.09.2007
Beiträge: 4193

BeitragVerfasst am: Mo März 22, 2010 5:46 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Chris,
die Diskussion wird wirklich immer interessanter.

- Zu den Rauchern: Hier leben die Raucher um die es geht alle in Deutschland und sind also uneingeschränkt deutschem Recht unterworfen.
Ausländische Piloten hingegen sind nicht dem deutschen Recht unterworfen - hier in Deutschland gelten für sie lediglich die ICAO Bestimmungen.

- Zu ausländischen Piloten in Deutschland: Ausländische Gesellschaften (außerhalb der EU) dürfen eben KEINE Flüge innerhalb Deutschlands anbieten. Das ist nur deutschen und EU Gesellschaften erlaubt (die dann ja auch der JAR unterworfen sind).
Ausländische Gesellschaften dürfen uneingeschränkt nur Flüge von/nach Ihrem Heimatland anbieten. U.U. ist es noch möglich Flüge in ein 3. Land (außerhalb der EU, z.B. Singapore Airlines fliegt FRA-JFK) anzubieten aber nicht Flüge innerhalb Deutschlands.
So gesehen ist gerade das ein starkes Argument für die einheitlichen JAR Regularien (nicht nur Medical sondern auch Operations) innerhalb der EU.

- Zum Risiko für Passagiere / Andere: Beim Absturz eines Flugzeugs sind nunmal in erster Linie (und meistens ausschließlich) die Passagiere betroffen. 3. kommen nur extrem selten zu Schaden. Kann natürlich dennoch passieren, ist aber statistisch sehr selten.

Gruß, Marcus
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EDML
Moderator
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Anmeldungsdatum: 19.09.2007
Beiträge: 4193

BeitragVerfasst am: Mo März 22, 2010 5:55 pm    Titel: Antworten mit Zitat

@Swiss-Pilot: Nahezu jede Versicherung ermittelt das Risiko und entscheidet auf Basis des Risikos ob und zu welchem Preis sie eine Deckung anbietet (oder aber ob sie Risiken ausschliesst).

Ein paar Beispiele:

- KFZ Versicherungen fragen nach Vorschäden und verweigern ggf. die Vollkasko Deckung.
- Gleiches gilt für Autos die häufig gestohlen werden - die versichert man auch nicht.
- Hausrats- oder Gebäudeversicherungen fragen nach Vorschäden
- Lebensversicherungen machen eine Gesundheitsuntersuchung oder aber stellen Fragen zur Gesundheit. Häufig verlangen Sie auch eine Erklärung mit der man Ärzte von der Schweigepflicht entbindet. Kritische Risiken (Vorerkrankungen) werden ausgeschlossen.
- Krankenversicherungen fragen nach Vorerkrankungen und versichern diese u.U. nicht bzw. verlangen höhere Prämien.

Weiterhin ist es auf jeden Fall so, daß man diese Fragen wahrheitsgemäß beantworten MUSS. Tut man das nicht, so ist die Versicherung nicht verpflichtet bei einem Schaden zu bezahlen.

Wenn das nicht zulässig wäre, würde jede Versicherung gegen geltendes Recht verstossen. - Es gibt aber im Gegenteil reichlich Gerichtsurteile, die bestätigen, daß der Versicherer bei falschen Angaben nicht zahlen muss.

Gruß, Marcus
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toolowterrain
Bruchpilot
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Anmeldungsdatum: 29.10.2009
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: Di März 23, 2010 9:06 am    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo EDML

Zitat:
Ausländische Gesellschaften (außerhalb der EU) dürfen eben KEINE Flüge innerhalb Deutschlands anbieten.


Das klingt sehr interessant. Wo genau steht das? Bedeutet das, dass ein amerikanischer Businessjet mit einem Manager, der zuerst in München und dann in Berlin tätig ist, diese Strecke nicht fliegen darf? Klingt unwahrscheinlich. Sollte das wiederum eine Ausnahme sein, ist die Beschränkung ein schlechter Witz.

Grüße
Chris
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EDML
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Anmeldungsdatum: 19.09.2007
Beiträge: 4193

BeitragVerfasst am: Di März 23, 2010 9:43 am    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Chris,
das bezieht sich auf Linienverkehr und Charter - sprich wo Tickets verkauft werden. Der Fachbegriff im internationalen Recht dafür ist "Cabotage". Siehe hier: http://en.wikipedia.org/wiki/Cabotage

Werkverkehr ist natürlich nicht betroffen, auch nicht wenn ein amerikanischer BizzJet nach D fliegt und seinen Kunden dann in Deutschland weiterbefördert.

Gruß, Marcus
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Swiss-Pilot
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Anmeldungsdatum: 13.03.2010
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: Mi März 24, 2010 4:46 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Okay, interessant das mit dem cabotage kannte ich nicht. Ich mein bei der wirtschaftlichen Lage besteht da vermutlich kein Bedarf sowas durchzuführen.
Danke für die Info, dass ändert aber nichts an den gebildeten Vergleichsgruppen. Du hast doch trotzdem immernoch Piloten aus den USA zum Beispiel, die von JFK nach FRA fliegen. Dabei wird innerhalb Deutschlands vermutlich der selbe Luftraum benutzt und hierbei wird dann wiederrum indirekt zugegeben, dass dies nicht gefährlich ist. Abgesehen von den Beispielen, die ich gebracht habe sehe ich da durchaus rechtliche Schwierigkeiten bei der Begründung.

Zudem habe ich mich über AGB's einiger LOL-Versicherungen erkundigt. Diesbezüglich unterliegst du anscheinend einem Irrtum. Zurzeit steht bei Abschluss nie die Frage nach einer Sehschwäche der Augen im Raum. Weder in den AGB's noch bei Vertragsabschluss. Zumindest hab ich dies bei 3 Versicherungen nicht finden können. Wie das bei anderen aussieht weiß ich nicht. Die Fragen waren durchweg auch anders, bezüglich der medizinischen Abklärung. Eine Versicherung wollte wissen, ob ein HIV-Positiv-Test besteht. Also wie gesagt, ich halte solche Fragen genauso rechtswidrig, wie eine Frau zu fragen, ob sie beabsichtigt demnächst Schwanger zu werden.

Klar versuchen Versicherungen Risiken zu minimieren, aber die Fragen die Du oben stellst stehen nicht in der selben Sphäre wie die medizinischen.

EDML, da du dich ja so gut auskennst, hast du einen Tip bezüglich des Medicals? Preislich, Freundlichkeit und sowas?

LG und geniesst das grandiose Wetter LEute Very Happy
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EDML
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Anmeldungsdatum: 19.09.2007
Beiträge: 4193

BeitragVerfasst am: Fr März 26, 2010 10:55 am    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
die LOL Versicherungen machen meist eine eigene Gesundheitsuntersuchung (oder verlangen die internen Medical Unterlagen wenn das Medical gerade gemacht wurde). Das weiss ich von mehreren Leuten und es war auch hier im Forum schon Thema.
Ich weiss auch von Leuten aus dem Bekanntenkreis, das gerade die Augen dann u.U. aus der Versicherung ausgeschlossen werden. - Wie schon gesagt ein ganz normaler Vorgang, der überall passiert.

Bei der Frage ob eine Frau demnächst schwanger werden will geht es um Arbeitsrecht - da sieht das alles anders aus.

Fragen beim Medical MUSS man immer wahrheitsgemäß beantworten.

Zum Thema AMC: Am Ende sind die Untersuchungen überall gleich, das nimmt sich nichts. Bemüht Dir ein Medical zu geben sind auch alle. Ich kenne die AMCs in Stuttgart und FFB aus eigener Erfahrung, die waren beide absolut korrekt und fair.

Gruß, Marcus
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joyflight
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BeitragVerfasst am: Fr März 26, 2010 4:40 pm    Titel: Antworten mit Zitat

ich bin erstaunt, dass cabotage noch so (also verbot) existiert - schliesslich wendet sie sich mit sicherheit gegen eine der 7 luftfreiheiten der ICAO (ungefähr 4. oder 5.)

ich meine mich an ATPL unterricht zu erinnern, dass aus luftfreiheit + cabotage sowas wie eine gebühr geworden ist. (also einfache zustimmungspflicht, nicht aber ein generelles verbot)

wenn airlines die zustimmungspflicht (gebühr) als verbot interpretieren, dann ist das ähnlich wie bus-lizenzen über die bahn

ryanair fliegt z b ganz sicher innerdeutsch - und so billig und unsympathisch sie auch sind, aber als illegal kann man einen so großen verein nicht bezeichnen.

gruß,
udo
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joyflight
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Anmeldungsdatum: 13.08.2009
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BeitragVerfasst am: Fr März 26, 2010 4:53 pm    Titel: Antworten mit Zitat

generelles zur "liberalisierung des medicals"

ich will ja keinem die illusionen (oder hoffung) nehmen - aber sich "gesund" zu klagen, oder auf das grundrecht boing zu fliegen rechtsanspruch zu erheben, das wird generell kein gute idee sein.

generelle menschenrechte beziehen sich auf generelles leben (und leben lassen).
spezifische wünsche müssen (ofensichtlich) spezifische auswahl zulassen.

und wenn, hätten solche sensations-urteile eher in amerika erfolg, nicht in good old germany. denn selbst bei einer theoretischen chance, hätte keiner unserer richter den mumm ...

viel glück
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EDML
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Anmeldungsdatum: 19.09.2007
Beiträge: 4193

BeitragVerfasst am: Fr März 26, 2010 6:39 pm    Titel: Antworten mit Zitat

joyflight hat folgendes geschrieben:
ich bin erstaunt, dass cabotage noch so (also verbot) existiert - schliesslich wendet sie sich mit sicherheit gegen eine der 7 luftfreiheiten der ICAO (ungefähr 4. oder 5.)

ich meine mich an ATPL unterricht zu erinnern, dass aus luftfreiheit + cabotage sowas wie eine gebühr geworden ist. (also einfache zustimmungspflicht, nicht aber ein generelles verbot)

wenn airlines die zustimmungspflicht (gebühr) als verbot interpretieren, dann ist das ähnlich wie bus-lizenzen über die bahn

ryanair fliegt z b ganz sicher innerdeutsch - und so billig und unsympathisch sie auch sind, aber als illegal kann man einen so großen verein nicht bezeichnen.

gruß,
udo


Hallo Udo,
lies Dir mal den Wikipedia Artikel zur Cabotage durch (Link s.o.).

Cabotage gehört auch nicht zu den grundsätzlichen "Freedoms of the air" der ICAO. Sie wurde zwar ergänzt, sie ist aber nicht zwingend sondern nur ein Zusatz (8th / 9th freedom). (siehe hier: http://en.wikipedia.org/wiki/Freedoms_of_the_air).

Lediglich innerhalb der EU gibt es für die Fluggesellschaften völlige Freiheit und u.a. auch Cabotage. Daher darf Ryanair innerhalb Deutschlands fliegen. (hatte ich oben auch schon erwähnt).

Außerhalb der EU gibt es das nur extrem selten (z.B. zwischen Australien und Neuseeland).

Gruß, Marcus
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