 |
|
|
|
 |
 |
 |
 |
|
 |
 |
 |
 |
 |
Patrik Captain

Anmeldungsdatum: 22.04.2005 Beiträge: 401 Wohnort: Dortmund  |
Verfasst am: Do Sep 04, 2008 9:52 pm Titel: |
|
|
Wenn man fluguntauglich ist, dann wird man auch nicht bei anderen Airlines fliegen.
Diese Untauglichkeit, die du meinst ist warscheinlich in dem Fall, wenn die Hansa einem keinen Job anbieten kann. Vertraglich bemühen sie sich um eine Einstellung in dem Konzern, was auch immer bis jetzt der Fall gewesen ist. falls nicht sofort, gibt es ja eine Warteliste, die nach Seniorität geführt wird. Wenn sie dir keinen Job anbieten können, dann bekommt man die Ausbildung umsonst.
Eine Fluguntauglichkeit ist medizinisch bedingt, d.h dass man kein Medical bekommen würde. In dem Fall ist generell Schluss, weil die Lizenz nicht mehr gültig ist. Sie ist nämlich direkt gekoppelt mit dem Medical. _________________ Schöne Grüße! |
|
| Nach oben |
|
 |
|
|
 |
 |
 |
 |
 |
Africanchill Captain

Anmeldungsdatum: 28.02.2008 Beiträge: 288
 |
Verfasst am: Fr Sep 05, 2008 10:14 am Titel: |
|
|
| Patrik hat folgendes geschrieben: | Wenn man fluguntauglich ist, dann wird man auch nicht bei anderen Airlines fliegen.
Diese Untauglichkeit, die du meinst ist warscheinlich in dem Fall, wenn die Hansa einem keinen Job anbieten kann. Vertraglich bemühen sie sich um eine Einstellung in dem Konzern, was auch immer bis jetzt der Fall gewesen ist. falls nicht sofort, gibt es ja eine Warteliste, die nach Seniorität geführt wird. Wenn sie dir keinen Job anbieten können, dann bekommt man die Ausbildung umsonst.
Eine Fluguntauglichkeit ist medizinisch bedingt, d.h dass man kein Medical bekommen würde. In dem Fall ist generell Schluss, weil die Lizenz nicht mehr gültig ist. Sie ist nämlich direkt gekoppelt mit dem Medical. |
das war mir schon klar aber ich meinte eben nicht als pilot sondern als dispatcher oder was es da gibt, nur eben in ner anderen airline.
weil wenn einer mit 40 oder 50 seine lizens verliert und bei LH keinen anderen job bekommt ob man dann ne changse hat bei anderen airlines als igrendwas anderes zu arbeiten obwohl man das ja gar nciht gelernt hat....
MFG Africanchill |
|
| Nach oben |
|
 |
|
|
 |
 |
 |
 |
 |
ratzfatz Captain

Anmeldungsdatum: 16.07.2006 Beiträge: 1213 Wohnort: FRA  |
Verfasst am: Fr Sep 05, 2008 11:45 am Titel: |
|
|
| Africanchill hat folgendes geschrieben: | (...) ob man dann ne changse hat bei anderen airlines als igrendwas anderes zu arbeiten obwohl man das ja gar nciht gelernt hat....
|
Naja, was wird wohl passieren, wenn man sich für etwas bewirbt, was man nicht gelernt hat  |
|
| Nach oben |
|
 |
|
|
 |
 |
 |
 |
 |
Africanchill Captain

Anmeldungsdatum: 28.02.2008 Beiträge: 288
 |
Verfasst am: Fr Sep 05, 2008 1:20 pm Titel: |
|
|
| ratzfatz hat folgendes geschrieben: | | Africanchill hat folgendes geschrieben: | (...) ob man dann ne changse hat bei anderen airlines als igrendwas anderes zu arbeiten obwohl man das ja gar nciht gelernt hat....
|
Naja, was wird wohl passieren, wenn man sich für etwas bewirbt, was man nicht gelernt hat  |
ja eben aber LH würde dich ja als etwas anderes einstellen wie oben geschrieben :"z.B. als eben Fluglehrer, in der Verwaltung, ich glaub sogar im Dispatch"
...
ich glaub ihr versteht nicht worauf ich hinaus will also ganz algemein nochmal :
ich bin pilot bei LH (30-50 habe erfahrung im buiss.), aber untauglich also kann ich nicht mehr fliegen, dh. ich bin weg.
habe ich jetzt eine changse ohne eine neue ausbidlung von 3 jahren zu
machen irgendwo bei anderen airlines zu arbeiten nicht als pilot sondern ....->(??)-> das ist meine frage
vieleicht versteht ja jetzt jemand...
is mir halt wichtig zu wissen da ich sonst vorher ne ausblidung oder sonst was mache, aber wenn ich des nicht brauch ist ja auch gut...
MFG Africanchill |
|
| Nach oben |
|
 |
|
|
 |
 |
 |
 |
 |
Pascal Captain

Anmeldungsdatum: 26.01.2007 Beiträge: 1522
 |
Verfasst am: Fr Sep 05, 2008 1:29 pm Titel: |
|
|
Was willst du mit einer Ausbildung grad noch ohne Berufserfahrung und vor allem nach vielleicht 20 Jahren Pilotenleben? Stehst nicht wirklich besser da.
Für den Fall der Untauglichkeit greift die LOL und jeder muß für sich selber wissen wie viel ihm diese Wert ist. Die Auszahlung ist logischerweise abhängig von den Einzahlungen
Und nur weil man 20 oder gar 30 Jahre Pilot ist kann man nicht eben mal nebebei Fluglehrer oder Dispatcher werden oder einen anderen Job machen. Für andere Jobs braucht man auch eine Qualifikation und persönliche Eignung. Und Hausmeister und co sind glaube ich keine Alternative für einen gestandenen Kapitän
Ist das Medical weg wird es auch niergends anders was mit Fliegen, Fluglehrer brauchen dieses auch ginge also wenn überhaupt nur Theoriefluglehrer.
Der Arbeitsvertrag endet mit dauerhafter Untauglichkeit - Punkt. Einen gesicherten Plan B als Vorlage gibt es nicht, da ist dann Eigeninitiative gefragt. |
|
| Nach oben |
|
 |
|
|
 |
 |
 |
 |
 |
Amok Captain

Anmeldungsdatum: 02.06.2006 Beiträge: 2464
 |
Verfasst am: Fr Sep 05, 2008 2:43 pm Titel: |
|
|
richtig, als Pilot hat man weder eine betriebwirtschaftliche, technische oder sonstige (für den organisatorischen Betrieb) Qualifikation, welche in einem Großkonzern gefordert ist.
Andernfalls könnte man jeden von der Bank weg nehmen und ihm aufgrund keiner vorhandener Qualifikation einen Mindestlohn bezahlen.
Eine Pilotenausbildung ist eine sehr spezielle Qualifikation, welche nunmal nur für das Führen von Flugzeugen vorgesehen ist. Verliert man diese Qualifikation ist es nunmal vorbei. Nicht umsonst gibt es für diesen Fall eine Versicherung. |
|
| Nach oben |
|
 |
|
|
 |
 |
 |
 |
 |
Valo Captain


Anmeldungsdatum: 04.03.2008 Beiträge: 364 Wohnort: nähe stuttgart  |
Verfasst am: Fr Sep 05, 2008 2:47 pm Titel: |
|
|
ma kurz ein wenig OT
man bekommt ja nach 6 Monaten diese Standby-tickets glaub ich
gelten die nur für einen selber, oder kann man damit zB auch seine Freundin billig nach Bremen einfliegen lassen ?
danke
gruß Valo _________________ Fliegen ist wie ein langweiliges Buch lesen, nur viel spannender
373 NFF - der Kurs der Kürse |
|
| Nach oben |
|
 |
|
|
 |
 |
 |
 |
 |
Amok Captain

Anmeldungsdatum: 02.06.2006 Beiträge: 2464
 |
Verfasst am: Fr Sep 05, 2008 2:49 pm Titel: |
|
|
Du kannst selbst wenn du auf Linie bist und einen vollwertigen Arbeitsvertrag besitzt, nur Tickets für deine Freundin kaufen, wenn sie den gleichen Wohnsitz wie du hast (Stichwort: eingetragener Lebenspartner).
Ich denke das sollte deine Frage im Bezug auf Flugschüler beantworten  |
|
| Nach oben |
|
 |
|
|
 |
 |
 |
 |
 |
DarkestHour Captain

Anmeldungsdatum: 18.02.2008 Beiträge: 315
 |
Verfasst am: Fr Sep 05, 2008 2:56 pm Titel: |
|
|
@Amok
sorry aber ich habe das jetzt aus deiner Antwort noch nicht richtig entnehmen können, denn ich habe die gleice frage auch, und werde dann kein neues thema eröffnen. Aber ich wüsste auch gerne mal wie das ist wenn man Flugschüler ist. Aber laut deiner Aussage bekommt man erst standby tickets wenn man linie fliegt? mit dem eingetragenen lebenspartner weiss ich bescheid. Nur eben nicht ab wann man günstig für sich selbst an tickets kommt bzw wann man einen partner eintragen darf. Danke  |
|
| Nach oben |
|
 |
|
|
 |
 |
 |
 |
 |
Amok Captain

Anmeldungsdatum: 02.06.2006 Beiträge: 2464
 |
Verfasst am: Fr Sep 05, 2008 2:59 pm Titel: |
|
|
| Dazu müsstest jemand antworten, der aktuell in der Flugschule sitzt. Ab wann wer wie wo fliegen darf, ich hab nur Informationen nach fester Anstellung und abgeschlossener Probezeit. |
|
| Nach oben |
|
 |
|
|
 |
 |
 |
 |
 |
Scoop Captain


Anmeldungsdatum: 26.07.2006 Beiträge: 1145 Wohnort: Muc  |
Verfasst am: Fr Sep 05, 2008 3:50 pm Titel: |
|
|
Ab 6 Monate LFT bekommst Du selbst Standby Tickets, sowie Deine verheiratete Frau.
Sobald man den gelben Ausweis hat, dürfen auch Eltern, Kinder und eingetragener Lebenspartner günstig fliegen. Was es noch darüber hinaus gibt, weiß ich nicht sicher. |
|
| Nach oben |
|
 |
|
|
 |
 |
 |
 |
 |
D-EEOP Captain

Anmeldungsdatum: 04.05.2006 Beiträge: 390 Wohnort: Stuttgart  |
Verfasst am: Fr Sep 05, 2008 4:03 pm Titel: |
|
|
und wann bekommt man "den gelben Ausweis"?? _________________ Mein Youtube-Channel
Mein Blog Last update: 10.07.2012 |
|
| Nach oben |
|
 |
|
|
 |
 |
 |
 |
 |
|
 |
| |
 |
|
|
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
|
|
 |