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Patrik
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Anmeldungsdatum: 22.04.2005
Beiträge: 401
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: Do Sep 04, 2008 9:52 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn man fluguntauglich ist, dann wird man auch nicht bei anderen Airlines fliegen.

Diese Untauglichkeit, die du meinst ist warscheinlich in dem Fall, wenn die Hansa einem keinen Job anbieten kann. Vertraglich bemühen sie sich um eine Einstellung in dem Konzern, was auch immer bis jetzt der Fall gewesen ist. falls nicht sofort, gibt es ja eine Warteliste, die nach Seniorität geführt wird. Wenn sie dir keinen Job anbieten können, dann bekommt man die Ausbildung umsonst.

Eine Fluguntauglichkeit ist medizinisch bedingt, d.h dass man kein Medical bekommen würde. In dem Fall ist generell Schluss, weil die Lizenz nicht mehr gültig ist. Sie ist nämlich direkt gekoppelt mit dem Medical.
_________________
Schöne Grüße!
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Africanchill
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Anmeldungsdatum: 28.02.2008
Beiträge: 288

BeitragVerfasst am: Fr Sep 05, 2008 10:14 am    Titel: Antworten mit Zitat

Patrik hat folgendes geschrieben:
Wenn man fluguntauglich ist, dann wird man auch nicht bei anderen Airlines fliegen.

Diese Untauglichkeit, die du meinst ist warscheinlich in dem Fall, wenn die Hansa einem keinen Job anbieten kann. Vertraglich bemühen sie sich um eine Einstellung in dem Konzern, was auch immer bis jetzt der Fall gewesen ist. falls nicht sofort, gibt es ja eine Warteliste, die nach Seniorität geführt wird. Wenn sie dir keinen Job anbieten können, dann bekommt man die Ausbildung umsonst.

Eine Fluguntauglichkeit ist medizinisch bedingt, d.h dass man kein Medical bekommen würde. In dem Fall ist generell Schluss, weil die Lizenz nicht mehr gültig ist. Sie ist nämlich direkt gekoppelt mit dem Medical.


das war mir schon klar aber ich meinte eben nicht als pilot sondern als dispatcher oder was es da gibt, nur eben in ner anderen airline.
weil wenn einer mit 40 oder 50 seine lizens verliert und bei LH keinen anderen job bekommt ob man dann ne changse hat bei anderen airlines als igrendwas anderes zu arbeiten obwohl man das ja gar nciht gelernt hat....

MFG Africanchill
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ratzfatz
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Anmeldungsdatum: 16.07.2006
Beiträge: 1213
Wohnort: FRA

BeitragVerfasst am: Fr Sep 05, 2008 11:45 am    Titel: Antworten mit Zitat

Africanchill hat folgendes geschrieben:
(...) ob man dann ne changse hat bei anderen airlines als igrendwas anderes zu arbeiten obwohl man das ja gar nciht gelernt hat....



Naja, was wird wohl passieren, wenn man sich für etwas bewirbt, was man nicht gelernt hat Rolling Eyes
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Africanchill
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Anmeldungsdatum: 28.02.2008
Beiträge: 288

BeitragVerfasst am: Fr Sep 05, 2008 1:20 pm    Titel: Antworten mit Zitat

ratzfatz hat folgendes geschrieben:
Africanchill hat folgendes geschrieben:
(...) ob man dann ne changse hat bei anderen airlines als igrendwas anderes zu arbeiten obwohl man das ja gar nciht gelernt hat....



Naja, was wird wohl passieren, wenn man sich für etwas bewirbt, was man nicht gelernt hat Rolling Eyes

ja eben aber LH würde dich ja als etwas anderes einstellen wie oben geschrieben :"z.B. als eben Fluglehrer, in der Verwaltung, ich glaub sogar im Dispatch"
...
ich glaub ihr versteht nicht worauf ich hinaus will also ganz algemein nochmal :
ich bin pilot bei LH (30-50 habe erfahrung im buiss.), aber untauglich also kann ich nicht mehr fliegen, dh. ich bin weg.
habe ich jetzt eine changse ohne eine neue ausbidlung von 3 jahren zu
machen irgendwo bei anderen airlines zu arbeiten nicht als pilot sondern ....->(??)-> das ist meine frage

vieleicht versteht ja jetzt jemand...

is mir halt wichtig zu wissen da ich sonst vorher ne ausblidung oder sonst was mache, aber wenn ich des nicht brauch ist ja auch gut...

MFG Africanchill
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Pascal
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Anmeldungsdatum: 26.01.2007
Beiträge: 1522

BeitragVerfasst am: Fr Sep 05, 2008 1:29 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Was willst du mit einer Ausbildung grad noch ohne Berufserfahrung und vor allem nach vielleicht 20 Jahren Pilotenleben? Stehst nicht wirklich besser da.

Für den Fall der Untauglichkeit greift die LOL und jeder muß für sich selber wissen wie viel ihm diese Wert ist. Die Auszahlung ist logischerweise abhängig von den Einzahlungen Wink

Und nur weil man 20 oder gar 30 Jahre Pilot ist kann man nicht eben mal nebebei Fluglehrer oder Dispatcher werden oder einen anderen Job machen. Für andere Jobs braucht man auch eine Qualifikation und persönliche Eignung. Und Hausmeister und co sind glaube ich keine Alternative für einen gestandenen Kapitän Wink

Ist das Medical weg wird es auch niergends anders was mit Fliegen, Fluglehrer brauchen dieses auch ginge also wenn überhaupt nur Theoriefluglehrer.

Der Arbeitsvertrag endet mit dauerhafter Untauglichkeit - Punkt. Einen gesicherten Plan B als Vorlage gibt es nicht, da ist dann Eigeninitiative gefragt.
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Amok
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Anmeldungsdatum: 02.06.2006
Beiträge: 2464

BeitragVerfasst am: Fr Sep 05, 2008 2:43 pm    Titel: Antworten mit Zitat

richtig, als Pilot hat man weder eine betriebwirtschaftliche, technische oder sonstige (für den organisatorischen Betrieb) Qualifikation, welche in einem Großkonzern gefordert ist.

Andernfalls könnte man jeden von der Bank weg nehmen und ihm aufgrund keiner vorhandener Qualifikation einen Mindestlohn bezahlen.

Eine Pilotenausbildung ist eine sehr spezielle Qualifikation, welche nunmal nur für das Führen von Flugzeugen vorgesehen ist. Verliert man diese Qualifikation ist es nunmal vorbei. Nicht umsonst gibt es für diesen Fall eine Versicherung.
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Valo
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Anmeldungsdatum: 04.03.2008
Beiträge: 364
Wohnort: nähe stuttgart

BeitragVerfasst am: Fr Sep 05, 2008 2:47 pm    Titel: Antworten mit Zitat

ma kurz ein wenig OT

man bekommt ja nach 6 Monaten diese Standby-tickets glaub ich

gelten die nur für einen selber, oder kann man damit zB auch seine Freundin billig nach Bremen einfliegen lassen ?
danke
gruß Valo
_________________
Fliegen ist wie ein langweiliges Buch lesen, nur viel spannender

373 NFF - der Kurs der Kürse
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Amok
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Anmeldungsdatum: 02.06.2006
Beiträge: 2464

BeitragVerfasst am: Fr Sep 05, 2008 2:49 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Du kannst selbst wenn du auf Linie bist und einen vollwertigen Arbeitsvertrag besitzt, nur Tickets für deine Freundin kaufen, wenn sie den gleichen Wohnsitz wie du hast (Stichwort: eingetragener Lebenspartner).

Ich denke das sollte deine Frage im Bezug auf Flugschüler beantworten Wink
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DarkestHour
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Anmeldungsdatum: 18.02.2008
Beiträge: 315

BeitragVerfasst am: Fr Sep 05, 2008 2:56 pm    Titel: Antworten mit Zitat

@Amok
sorry aber ich habe das jetzt aus deiner Antwort noch nicht richtig entnehmen können, denn ich habe die gleice frage auch, und werde dann kein neues thema eröffnen. Aber ich wüsste auch gerne mal wie das ist wenn man Flugschüler ist. Aber laut deiner Aussage bekommt man erst standby tickets wenn man linie fliegt? mit dem eingetragenen lebenspartner weiss ich bescheid. Nur eben nicht ab wann man günstig für sich selbst an tickets kommt bzw wann man einen partner eintragen darf. Danke Smile
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Amok
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Anmeldungsdatum: 02.06.2006
Beiträge: 2464

BeitragVerfasst am: Fr Sep 05, 2008 2:59 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Dazu müsstest jemand antworten, der aktuell in der Flugschule sitzt. Ab wann wer wie wo fliegen darf, ich hab nur Informationen nach fester Anstellung und abgeschlossener Probezeit.
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Scoop
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Anmeldungsdatum: 26.07.2006
Beiträge: 1145
Wohnort: Muc

BeitragVerfasst am: Fr Sep 05, 2008 3:50 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Ab 6 Monate LFT bekommst Du selbst Standby Tickets, sowie Deine verheiratete Frau.
Sobald man den gelben Ausweis hat, dürfen auch Eltern, Kinder und eingetragener Lebenspartner günstig fliegen. Was es noch darüber hinaus gibt, weiß ich nicht sicher.
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D-EEOP
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Anmeldungsdatum: 04.05.2006
Beiträge: 390
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: Fr Sep 05, 2008 4:03 pm    Titel: Antworten mit Zitat

und wann bekommt man "den gelben Ausweis"??
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