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Moonlight Captain


Anmeldungsdatum: 27.09.2005 Beiträge: 1357 Wohnort: Baden-Württemberg  |
Verfasst am: Mi Apr 02, 2008 11:05 am Titel: |
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Das ist in Deutschland so, aber nicht im Ausland. In Zürich kann man sogar auf der Besucherterrasse am Flughafen Funk mithören - da ist so ne Box aufgestellt, die das ermöglicht  _________________
~ Wenn die Zeit kommt, in der man könnte, ist die vorüber, in der man kann ~ |
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flapfail Goldmember

Anmeldungsdatum: 23.03.2008 Beiträge: 6914 Wohnort: OGLE-2005-BLG-390Lb  |
Verfasst am: Mi Apr 02, 2008 12:44 pm Titel: |
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| MarFran hat folgendes geschrieben: | | uh vorsicht! soweit ich weiß ist es verboten den Funkverkehr abzuhören. Und da gibts saftige Strafen für, die in der ZÜP hässlich dastehen. Ich glaube wenn du BZF hast ist das was anderes. |
also wenn ich an Bord einer Airline (TED) den Flugfunk - angebotenerweise - mithören kann - das kann doch der ZUP/ZÜP oder wie das dingsbums auch heißt echt egal sein  |
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shx Captain

Anmeldungsdatum: 27.04.2007 Beiträge: 296
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Verfasst am: Mi Apr 02, 2008 12:51 pm Titel: |
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das mithören einer angebotenen übertragung ist ja keine ausübung des flugfunkdienstes. wie es beim betrieb einer eigenen flugfunkstelle aussieht, weiß ich ehrlich gesagt nicht.
Also in meinem AZF ist der Wortlaut:
..'berechtigt, den Sprech- und Navigationsfunkdienst bei einer
deutschen Boden- oder Luftfunkstelle auszuüben'
ob reines abhören einer Frequenz auch darunter fällt.. k.a. |
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rgé Captain

Anmeldungsdatum: 15.09.2007 Beiträge: 252
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Verfasst am: Mi Apr 02, 2008 1:05 pm Titel: |
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Also mit nem Funkscanner an Bord mithören ist technisch absolut kein Problem, funktioniert super
In Deutschland ist es tatsächlich verboten, die Dinger zu benutzen, sei es an Bord oder beim Flugzeuge gucken auf der Terrasse.
Vielleicht haben unsere Behörden ja Angst, dass jemand den ILS Pfad modifiziert (siehe Die Hard 2 ) |
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flapfail Goldmember

Anmeldungsdatum: 23.03.2008 Beiträge: 6914 Wohnort: OGLE-2005-BLG-390Lb  |
Verfasst am: Mi Apr 02, 2008 4:42 pm Titel: |
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| Afterburner hat folgendes geschrieben: | | Und das gilt auch, wenn man ein AZF oder BZF hat. Solange man nicht selbst unmittelbar damit was zu tun hat (selbst fliegt), darf man da nicht reinhören, jedenfalls in Deutschland. |
Also das ist doch der größte Unsinn - und falls wirklich so - typisch Deutschland.
Da hat man ein Funkerzeugnis - aber wehe wenn man dann in den Äther lauscht  |
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fleafly Captain


Anmeldungsdatum: 25.07.2006 Beiträge: 1039 Wohnort: Salzburg AUT  |
Verfasst am: Mi Apr 02, 2008 6:20 pm Titel: |
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| MisterOcean hat folgendes geschrieben: | Um Gotteswillen, nicht dass ihr mich falsch versteht! Mich würde interessieren, wie man den Funkverkehr mithören könnte...
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wie bereits gesagt einfach einen funkscanner mit an board nehmen und irgend eine frequenz reindrehen wo du den flieger vermuten könntest. bevorzugt delivery oder ground.
ich mach das bei all meinen flügen ... ist einfach spannender wenn man mitbekommt wie hoch man im moment fliegt, wo man eventuell holden muss etc.
einfach antenne und funkgerät-body getrennt voneinander im rucksack transportieren dann sieht man auf dem röntenbild auch nix ... und wenns mal wer merkt streck ich dem jenigen meinen salzburg airport ausweis ins gesicht, "der funk is beruflich"  _________________ FO DH8 > FO B737NG > Capt A320 |
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ILS Captain

Anmeldungsdatum: 28.02.2007 Beiträge: 384 Wohnort: Stuttgart  |
Verfasst am: Mi Apr 02, 2008 6:45 pm Titel: |
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| fleafly hat folgendes geschrieben: | | MisterOcean hat folgendes geschrieben: | Um Gotteswillen, nicht dass ihr mich falsch versteht! Mich würde interessieren, wie man den Funkverkehr mithören könnte...
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wie bereits gesagt einfach einen funkscanner mit an board nehmen und irgend eine frequenz reindrehen wo du den flieger vermuten könntest. bevorzugt delivery oder ground.
ich mach das bei all meinen flügen ... ist einfach spannender wenn man mitbekommt wie hoch man im moment fliegt, wo man eventuell holden muss etc.
einfach antenne und funkgerät-body getrennt voneinander im rucksack transportieren dann sieht man auf dem röntenbild auch nix ... und wenns mal wer merkt streck ich dem jenigen meinen salzburg airport ausweis ins gesicht, "der funk is beruflich"  |
Der Scanner fällt aber sicherlich unter die an Bord verbotenen el. Geräte. |
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shx Captain

Anmeldungsdatum: 27.04.2007 Beiträge: 296
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Verfasst am: Mi Apr 02, 2008 7:21 pm Titel: |
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Naja, 'verbotene Geräte' gibts ja in dem Sinne nicht. Ansage der Cabin ist ja klar: 'Handys bleiben aus/im Flugmodus, für andere Sachen wird die cabin crew gefragt'.... Dass die gegen nen Funkscanner sehr sehr gut was haben könnten ist allerdings klar.
Prinzipiell den Funk anhören -darf- man als Inhaber eines AZF... Nur warum sollte ich mich den lieben langen Tag mit nem Scanner in EDDI vors Terminal stellen? |
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shx Captain

Anmeldungsdatum: 27.04.2007 Beiträge: 296
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Verfasst am: Mi Apr 02, 2008 7:28 pm Titel: |
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| Afterburner hat folgendes geschrieben: | | shx hat folgendes geschrieben: | | Prinzipiell den Funk anhören -darf- man als Inhaber eines AZF... |
Hast du ein AZF? Wenn ja, dann hast du nicht aufgepasst. Wenn nein, dann sag sowas nicht. Auch als Inhaber eines Funksprechzeugnisses (AZF, BZF I, BZF II) darfst du Flugfunk ohne ausdrückliche Sondergenehmigung der Bundesnetzagentur nicht einfach so abHÖREN (von Funken zu schweigen), außer dieser ist für dich bestimmt (du fliegst gerade, bist Lotse im Dienst...). Ein Pilot darf auch nicht einfach einen Scanner nehmen und mal so reinhören, auch wenn er/sie drei Stunden später selber fliegt. Das ist die rechtliche Lage. Ist doch ganz einfach. So ist es in Deutschland, so stehts im Gesetz, aber natürlich wird es von vielen Menschen heimlich umgangen. |
Also ich habe ein AZF, und bin auch eigentlich der Ansicht, aufgepasst zu haben. Dass ich als AZF Inhaber legal keinen Funkscanner zum anhören einer TWR Frequenz (beispielsweise) nutzen darf, ist mir allerdings neu. In diesem Sinne natürlich danke für die Berichtigung, hättest du evtl. noch den Gesetzestext als Quelle da zum nachlesen?  |
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lohmann Navigator

Anmeldungsdatum: 17.11.2007 Beiträge: 40
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Verfasst am: Fr Apr 04, 2008 12:50 am Titel: |
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ok, das haben wir jetzt ausfuehrlich geklaert, in deutschland darf man nich mithoeren. niemals; unter keinen umstaenden.
Wen interessierts?
http://www.surfmusik.de/flug.htm |
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shx Captain

Anmeldungsdatum: 27.04.2007 Beiträge: 296
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Verfasst am: Fr Apr 04, 2008 4:40 pm Titel: |
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Naja interessant ist das schon, ich kann mir zum Beispiel vorstellen, dass so ein Funkscanner zu Trainingszwecken Anwedung findet, um z.B. ATIS oder TWR Frequenzen mitzuhören -> sich an die Phrasiologie gewöhnen.
Solcherlei Anwendung hätte ich z.b. bisher auch nicht für illegal gehalten, aber ich bin ja auch kein Anwalt.
Danke Afterburner für die Suche und die Aufklärung.  |
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TXL Gast
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Verfasst am: Fr Apr 04, 2008 5:28 pm Titel: |
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| Nope, das ist ganz klar geregelt. ATIS ist für jedermann zugänglich, sprich öffentlich. Alles andere hat direkt mit dem Fluggeschehen zu tun und ist für JEDEN, egal ob Pilot oder nicht, wenn er nicht am Fluggeschehen teilnimmt, gesperrt. |
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