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Moonlight
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Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1357
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: Mi Apr 02, 2008 11:05 am    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist in Deutschland so, aber nicht im Ausland. In Zürich kann man sogar auf der Besucherterrasse am Flughafen Funk mithören - da ist so ne Box aufgestellt, die das ermöglicht Wink
_________________


~ Wenn die Zeit kommt, in der man könnte, ist die vorüber, in der man kann ~
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flapfail
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Anmeldungsdatum: 23.03.2008
Beiträge: 6914
Wohnort: OGLE-2005-BLG-390Lb

BeitragVerfasst am: Mi Apr 02, 2008 12:44 pm    Titel: Antworten mit Zitat

MarFran hat folgendes geschrieben:
uh vorsicht! soweit ich weiß ist es verboten den Funkverkehr abzuhören. Und da gibts saftige Strafen für, die in der ZÜP hässlich dastehen. Ich glaube wenn du BZF hast ist das was anderes.


also wenn ich an Bord einer Airline (TED) den Flugfunk - angebotenerweise - mithören kann - das kann doch der ZUP/ZÜP oder wie das dingsbums auch heißt echt egal sein Rolling Eyes
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shx
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Anmeldungsdatum: 27.04.2007
Beiträge: 296

BeitragVerfasst am: Mi Apr 02, 2008 12:51 pm    Titel: Antworten mit Zitat

das mithören einer angebotenen übertragung ist ja keine ausübung des flugfunkdienstes. wie es beim betrieb einer eigenen flugfunkstelle aussieht, weiß ich ehrlich gesagt nicht.
Also in meinem AZF ist der Wortlaut:
..'berechtigt, den Sprech- und Navigationsfunkdienst bei einer
deutschen Boden- oder Luftfunkstelle auszuüben'

ob reines abhören einer Frequenz auch darunter fällt.. k.a.
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rgé
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Anmeldungsdatum: 15.09.2007
Beiträge: 252

BeitragVerfasst am: Mi Apr 02, 2008 1:05 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Also mit nem Funkscanner an Bord mithören ist technisch absolut kein Problem, funktioniert super Mr. Green

In Deutschland ist es tatsächlich verboten, die Dinger zu benutzen, sei es an Bord oder beim Flugzeuge gucken auf der Terrasse.

Vielleicht haben unsere Behörden ja Angst, dass jemand den ILS Pfad modifiziert (siehe Die Hard 2 Mr. Green)
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flapfail
Goldmember
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Anmeldungsdatum: 23.03.2008
Beiträge: 6914
Wohnort: OGLE-2005-BLG-390Lb

BeitragVerfasst am: Mi Apr 02, 2008 4:42 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Afterburner hat folgendes geschrieben:
Und das gilt auch, wenn man ein AZF oder BZF hat. Solange man nicht selbst unmittelbar damit was zu tun hat (selbst fliegt), darf man da nicht reinhören, jedenfalls in Deutschland.


Also das ist doch der größte Unsinn - und falls wirklich so - typisch Deutschland.
Da hat man ein Funkerzeugnis - aber wehe wenn man dann in den Äther lauscht Rolling Eyes
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fleafly
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Anmeldungsdatum: 25.07.2006
Beiträge: 1039
Wohnort: Salzburg AUT

BeitragVerfasst am: Mi Apr 02, 2008 6:20 pm    Titel: Antworten mit Zitat

MisterOcean hat folgendes geschrieben:
Um Gotteswillen, nicht dass ihr mich falsch versteht! Mich würde interessieren, wie man den Funkverkehr mithören könnte...


wie bereits gesagt einfach einen funkscanner mit an board nehmen und irgend eine frequenz reindrehen wo du den flieger vermuten könntest. bevorzugt delivery oder ground.

ich mach das bei all meinen flügen ... ist einfach spannender wenn man mitbekommt wie hoch man im moment fliegt, wo man eventuell holden muss etc.

einfach antenne und funkgerät-body getrennt voneinander im rucksack transportieren dann sieht man auf dem röntenbild auch nix ... und wenns mal wer merkt streck ich dem jenigen meinen salzburg airport ausweis ins gesicht, "der funk is beruflich" Rolling Eyes Wink
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ILS
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Anmeldungsdatum: 28.02.2007
Beiträge: 384
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: Mi Apr 02, 2008 6:45 pm    Titel: Antworten mit Zitat

fleafly hat folgendes geschrieben:
MisterOcean hat folgendes geschrieben:
Um Gotteswillen, nicht dass ihr mich falsch versteht! Mich würde interessieren, wie man den Funkverkehr mithören könnte...


wie bereits gesagt einfach einen funkscanner mit an board nehmen und irgend eine frequenz reindrehen wo du den flieger vermuten könntest. bevorzugt delivery oder ground.

ich mach das bei all meinen flügen ... ist einfach spannender wenn man mitbekommt wie hoch man im moment fliegt, wo man eventuell holden muss etc.

einfach antenne und funkgerät-body getrennt voneinander im rucksack transportieren dann sieht man auf dem röntenbild auch nix ... und wenns mal wer merkt streck ich dem jenigen meinen salzburg airport ausweis ins gesicht, "der funk is beruflich" Rolling Eyes Wink



Der Scanner fällt aber sicherlich unter die an Bord verbotenen el. Geräte.
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shx
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Anmeldungsdatum: 27.04.2007
Beiträge: 296

BeitragVerfasst am: Mi Apr 02, 2008 7:21 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Naja, 'verbotene Geräte' gibts ja in dem Sinne nicht. Ansage der Cabin ist ja klar: 'Handys bleiben aus/im Flugmodus, für andere Sachen wird die cabin crew gefragt'.... Dass die gegen nen Funkscanner sehr sehr gut was haben könnten ist allerdings klar. Wink

Prinzipiell den Funk anhören -darf- man als Inhaber eines AZF... Nur warum sollte ich mich den lieben langen Tag mit nem Scanner in EDDI vors Terminal stellen?
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shx
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Anmeldungsdatum: 27.04.2007
Beiträge: 296

BeitragVerfasst am: Mi Apr 02, 2008 7:28 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Afterburner hat folgendes geschrieben:
shx hat folgendes geschrieben:
Prinzipiell den Funk anhören -darf- man als Inhaber eines AZF...


Hast du ein AZF? Wenn ja, dann hast du nicht aufgepasst. Wenn nein, dann sag sowas nicht. Auch als Inhaber eines Funksprechzeugnisses (AZF, BZF I, BZF II) darfst du Flugfunk ohne ausdrückliche Sondergenehmigung der Bundesnetzagentur nicht einfach so abHÖREN (von Funken zu schweigen), außer dieser ist für dich bestimmt (du fliegst gerade, bist Lotse im Dienst...). Ein Pilot darf auch nicht einfach einen Scanner nehmen und mal so reinhören, auch wenn er/sie drei Stunden später selber fliegt. Das ist die rechtliche Lage. Ist doch ganz einfach. So ist es in Deutschland, so stehts im Gesetz, aber natürlich wird es von vielen Menschen heimlich umgangen.


Also ich habe ein AZF, und bin auch eigentlich der Ansicht, aufgepasst zu haben. Wink Dass ich als AZF Inhaber legal keinen Funkscanner zum anhören einer TWR Frequenz (beispielsweise) nutzen darf, ist mir allerdings neu. In diesem Sinne natürlich danke für die Berichtigung, hättest du evtl. noch den Gesetzestext als Quelle da zum nachlesen? Smile
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lohmann
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Anmeldungsdatum: 17.11.2007
Beiträge: 40

BeitragVerfasst am: Fr Apr 04, 2008 12:50 am    Titel: Antworten mit Zitat

ok, das haben wir jetzt ausfuehrlich geklaert, in deutschland darf man nich mithoeren. niemals; unter keinen umstaenden.
Wen interessierts?
http://www.surfmusik.de/flug.htm
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shx
Captain
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Anmeldungsdatum: 27.04.2007
Beiträge: 296

BeitragVerfasst am: Fr Apr 04, 2008 4:40 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Naja interessant ist das schon, ich kann mir zum Beispiel vorstellen, dass so ein Funkscanner zu Trainingszwecken Anwedung findet, um z.B. ATIS oder TWR Frequenzen mitzuhören -> sich an die Phrasiologie gewöhnen.
Solcherlei Anwendung hätte ich z.b. bisher auch nicht für illegal gehalten, aber ich bin ja auch kein Anwalt. Wink

Danke Afterburner für die Suche und die Aufklärung. Smile
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TXL
Gast





BeitragVerfasst am: Fr Apr 04, 2008 5:28 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Nope, das ist ganz klar geregelt. ATIS ist für jedermann zugänglich, sprich öffentlich. Alles andere hat direkt mit dem Fluggeschehen zu tun und ist für JEDEN, egal ob Pilot oder nicht, wenn er nicht am Fluggeschehen teilnimmt, gesperrt.
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