 |
|
|
|
 |
 |
 |
 |
|
 |
 |
 |
 |
 |
NFH NGEN Sea Lion Bruchpilot

Anmeldungsdatum: 26.08.2013 Beiträge: 3
 |
Verfasst am: Mo Aug 26, 2013 10:44 am Titel: Gewerbesteuer für Piloten |
|
|
Hallo zusammen,
ich habe zwecks der kommenden Bundestagswahl dieses Jahr etwas bei den Parteien herumgeschnüffelt und dabei folgenden interessanten Link entdeckt. Da ich im kommenden Jahr selber meine Pilotenausbildung anfangen werde, möchte ich euch dies nicht vorenthalten.
Es soll nämlich unter Rot-Grün auch für Freiberufler eine Gewerbesteuer erhoben werden.
Das würde ja speziell Piloten hart treffen. Dies gilt natürlich für alle freien Berufe.
Im folgenden Link könnt ihr errechnen, was für eine monatliche Mehrbleastung das für euch wäre.
Hier der Link: http://www.fdp.de/Gewerbesteuerrechn...416/index.html
Ich hoffe, es interessiert euch, wenn nicht, ists auch nicht so schlimm
Liebe Grüße
Beitrag bearbeiten/löschen _________________ Mehr Freiheit, weniger Überwachung |
|
| Nach oben |
|
 |
|
|
 |
 |
 |
 |
 |
joyflight Captain

Anmeldungsdatum: 13.08.2009 Beiträge: 2166 Wohnort: München  |
|
| Nach oben |
|
 |
|
|
 |
 |
 |
 |
 |
NFH NGEN Sea Lion Bruchpilot

Anmeldungsdatum: 26.08.2013 Beiträge: 3
 |
Verfasst am: Mo Aug 26, 2013 11:40 am Titel: |
|
|
Pilot, nur dann freiberuflich, wenn er einen ingenieurähnlichen Beruf ausübt, d.h. wenn er zuvor ein Studium abgeschlossen hat oder entsprechende Kenntnisse im Selbststudium erworben hat
und eben funktionieren der link noch werde mal suchen, ob ich ihn wieder finde ^^ _________________ Mehr Freiheit, weniger Überwachung |
|
| Nach oben |
|
 |
|
|
 |
 |
 |
 |
 |
joyflight Captain

Anmeldungsdatum: 13.08.2009 Beiträge: 2166 Wohnort: München  |
Verfasst am: Mo Aug 26, 2013 12:03 pm Titel: |
|
|
es hängt nicht davon ab, ob der pilot vorher medizin studiert hat: die freiberuflichkeit hängt allein vom ausgeübten beruf ab.
ergo schützt ein vorher erlernter (pseudo-beruf) nicht vor gewerbesteuern in der fliegerei.
anbei die liste der freien berufe
http://de.wikipedia.org/wiki/Freier_Beruf_(Deutschland)
dabei handelt es sich bei "lotsen" um eine berufsgruppe, denen man nicht "ähnliche" wie piloten, hinzufügen kann
die "freiberufliche" fliegerei wird im volksmund und in der tagträumerei sowieso überbewertet, und zudem auch noch falsch verstanden - deshalb bezeichnen sich die betroffenen auch eher als "freelancer" was vom deutschen steuerrecht ein bisschen abstand nimmt
Udo _________________ http://www.facebook.com/groups/pilotsandstudents/ |
|
| Nach oben |
|
 |
|
|
 |
 |
 |
 |
 |
NFH NGEN Sea Lion Bruchpilot

Anmeldungsdatum: 26.08.2013 Beiträge: 3
 |
|
| Nach oben |
|
 |
|
|
 |
 |
 |
 |
 |
EDML Moderator

Anmeldungsdatum: 19.09.2007 Beiträge: 4193
 |
Verfasst am: Mi Aug 28, 2013 6:31 pm Titel: |
|
|
Die Freiberuflichkeit ist ein unendlich komplexes Thema.
Die Liste der freien Berufe ist von ca. 1930. Berufe die es damals nicht gab werden tatsächlich ähnlichen Berufen zugeordnet. Das gilt z.B. für den IT Bereich. Hierbei spielt es tatsächlich eine Rolle ob ein Ingenieursstudium oder vergleichbare Kenntnisse vorhanden sind.
Gruß, Marcus |
|
| Nach oben |
|
 |
|
|
 |
 |
 |
 |
 |
n3toX Captain

Anmeldungsdatum: 06.03.2012 Beiträge: 1591 Wohnort: Beteigeuze  |
Verfasst am: Mo Sep 02, 2013 10:13 am Titel: Re: Gewerbesteuer für Piloten |
|
|
| NFH NGEN Sea Lion hat folgendes geschrieben: | Hallo zusammen,
ich habe zwecks der kommenden Bundestagswahl dieses Jahr etwas bei den Parteien herumgeschnüffelt und dabei folgenden interessanten Link entdeckt. Da ich im kommenden Jahr selber meine Pilotenausbildung anfangen werde, möchte ich euch dies nicht vorenthalten.
Es soll nämlich unter Rot-Grün auch für Freiberufler eine Gewerbesteuer erhoben werden.
Das würde ja speziell Piloten hart treffen. Dies gilt natürlich für alle freien Berufe.
Im folgenden Link könnt ihr errechnen, was für eine monatliche Mehrbleastung das für euch wäre.
Hier der Link: http://www.fdp.de/Gewerbesteuerrechn...416/index.html
Ich hoffe, es interessiert euch, wenn nicht, ists auch nicht so schlimm
Liebe Grüße
Beitrag bearbeiten/löschen |
Selbst wenn das so kommen sollte: Tut eine Gewerbesteuer steuerlich denn wirklich weh? Die Gewerbesteuer ist bei jedem, der seine Steuer nach 4(3) EstG berechnet, anrechenbar. Insofern tut eine Gewerbesteuer nur am Papier weh. Bei entsprechenden Gemeinden kommt man sogar +/- 0 dabei raus, je nach Hebesatz der Gemeinde eben.
Da sind andere Steuern deutlich schlimmer und unfairer. |
|
| Nach oben |
|
 |
|
|
 |
 |
 |
 |
 |
joyflight Captain

Anmeldungsdatum: 13.08.2009 Beiträge: 2166 Wohnort: München  |
Verfasst am: Mo Sep 02, 2013 11:21 am Titel: |
|
|
Da EKSt nach einen ausgeklügeltem System progressiv greifen, gewrbesteuer aber plump und regional-willkürlich, glaube ich erstmal instinktiv nicht, dass Du recht hast.
Vom Prinzip her, dass das FA ein Basar ist, ist es jedoch virstellbar, dass einzel-gewerbe-treibende lukrative Verhandlungsrunden rausschlagen können, gesetzt der Fall wir sprechen von den richtigen Summen
_________________ http://www.facebook.com/groups/pilotsandstudents/ |
|
| Nach oben |
|
 |
|
|
 |
 |
 |
 |
 |
EDML Moderator

Anmeldungsdatum: 19.09.2007 Beiträge: 4193
 |
Verfasst am: Mo Sep 02, 2013 7:22 pm Titel: |
|
|
| Zitat: | Selbst wenn das so kommen sollte: Tut eine Gewerbesteuer steuerlich denn wirklich weh? Die Gewerbesteuer ist bei jedem, der seine Steuer nach 4(3) EstG berechnet, anrechenbar. Insofern tut eine Gewerbesteuer nur am Papier weh. Bei entsprechenden Gemeinden kommt man sogar +/- 0 dabei raus, je nach Hebesatz der Gemeinde eben.
Da sind andere Steuern deutlich schlimmer und unfairer.
|
Das ist falsch. Die Gewerbesteuer wird nicht angerechnet. Sie wird nur vom zu versteuernden Gewinn abgezogen. Wenn man richtig viel verdient bleibt also etwas mehr als die Hälfte übrig. Bei kleinerem Gewinn deutlich mehr.
Gruß, Marcus |
|
| Nach oben |
|
 |
|
|
 |
 |
 |
 |
 |
n3toX Captain

Anmeldungsdatum: 06.03.2012 Beiträge: 1591 Wohnort: Beteigeuze  |
Verfasst am: Di Sep 03, 2013 12:44 pm Titel: |
|
|
| EDML hat folgendes geschrieben: | | Zitat: | Selbst wenn das so kommen sollte: Tut eine Gewerbesteuer steuerlich denn wirklich weh? Die Gewerbesteuer ist bei jedem, der seine Steuer nach 4(3) EstG berechnet, anrechenbar. Insofern tut eine Gewerbesteuer nur am Papier weh. Bei entsprechenden Gemeinden kommt man sogar +/- 0 dabei raus, je nach Hebesatz der Gemeinde eben.
Da sind andere Steuern deutlich schlimmer und unfairer.
|
Das ist falsch. Die Gewerbesteuer wird nicht angerechnet. Sie wird nur vom zu versteuernden Gewinn abgezogen. Wenn man richtig viel verdient bleibt also etwas mehr als die Hälfte übrig. Bei kleinerem Gewinn deutlich mehr.
Gruß, Marcus |
Wer hat dir denn den Unfug erzählt? Die Gewerbesteuer wird direkt auf die Einkommenssteuer angerechnet bei Personengesellschaften oder Einzelunternehmen, entweder mit der tatsächlich gezahlten Gewerbesteuer, dem Anrechnungshöchstbetrag oder dem Anrechnungsvolumen (3,8 x Gewerbesteuermessbetrag), was als Break-Even dient (immer mit dem niedrigsten Wert von den 3en allerdings! Das ist das einzige, was u.U. Geld kosten kann, je nachdem bei welcher Gemeinde man ist und was deren Hebesatz ist). Ich hatte 1 Jahr Steuervorlesung, ich werd's wohl wissen, hm? Ansonsten werd ich meinem Steuer-Prof gleich mal ne Mail schicken, was er uns 1 Jahr für einen Schmarrn lehrt. Da der aber auch Steuerberater ist... hm.
Nicht nur dass die Gewerbesteuer direkt anrechenbar ist, man hat auch noch einen Freibetrag von 24500 Euro bei der Form.
Die einzige Form, bei der die Gewerbesteuer weh tut, ist die Form der Kapitalgesellschaften, weil dort die Gewerbesteuer nämlich überhaupt nicht anrechenbar ist und als nicht abziehbare Betriebsausgabe gilt.
Wenn es dich näher interessiert, kannst du auch gerne die folgenden Links durchlesen:
http://www.steuerberatung-tolksdorf.de/?q=node/312
http://www.steuerlinks.de/steuerlexikon/lexikon/gewerbesteueranrechnung.html (Allerdings hier ein komplizierteres Beispiel weil auch ausländische Steuern mit der inländischen Steuer verrechnet werden und hier somit die Gerwebesteuer nicht zu 100% anrechenbar ist - da man die Einkommenssteuer nur auf 0 mindern kann - alles andere wäre eine Einkommenssteuererstattung).
Nachzulesen auch im §35 EstG (Absatz 1 Nummer 1 und Nummer 2) und §11 GewStG Absatz 1, Satz 1 und Absatz 2 |
|
| Nach oben |
|
 |
|
|
 |
 |
 |
 |
 |
EDML Moderator

Anmeldungsdatum: 19.09.2007 Beiträge: 4193
 |
Verfasst am: Di Sep 03, 2013 5:53 pm Titel: |
|
|
Interessant. Seit wann ist das denn so das die Gewerbesteuer anrechenbar ist?
Ich habe in den 90ern noch das Finanzamt verklagt um als Freiberufler im IT Bereich aus der Gewerbesteuer rauszukommen. War eine Riesenaktion bis hin zur Verhandlung vor dem Finanzgericht. Ging bei mir damals um einen 5 stelligen DM Betrag im Jahr.
Gruß, Marcus |
|
| Nach oben |
|
 |
|
|
 |
 |
 |
 |
 |
n3toX Captain

Anmeldungsdatum: 06.03.2012 Beiträge: 1591 Wohnort: Beteigeuze  |
Verfasst am: Di Sep 03, 2013 6:55 pm Titel: |
|
|
| EDML hat folgendes geschrieben: | Interessant. Seit wann ist das denn so das die Gewerbesteuer anrechenbar ist?
Ich habe in den 90ern noch das Finanzamt verklagt um als Freiberufler im IT Bereich aus der Gewerbesteuer rauszukommen. War eine Riesenaktion bis hin zur Verhandlung vor dem Finanzgericht. Ging bei mir damals um einen 5 stelligen DM Betrag im Jahr.
Gruß, Marcus |
Gesetze ändern sich und zwischen den 90ern und heute ist zeitlich gesehen ein gewaltiger Unterschied. Da gab es schon so viele Gesetzesänderungen, die noch deutlich schlimmer für gewisse Unternehmen sind - Zinsschrankenregelung, Mindestbesteuerung etc. pp. - alles nicht so witzig. Mindestbesteuerung und Zinsschrankenregelung kann für Unternehmen der Todesstoß sein, weil Steuern gezahlt werden müssen, obwohl effektiv überhaupt kein Gewinn oder kein ausreichender Gewinn für diese Steuern besteht und im eigentlichen Sinne auch überhaupt kein Gewinn für das Unternehmen bestehen würde, sondern nur fiktiv indem man Abschreibungen nicht oder nur zum Teil anerkennt und Zinsaufwand nicht ansetzen lässt und in einen Zinsvortrag umwandelt. Das heißt man muss Steuern aus der Substanz entrichten oder durch Aufnahme von weiterem Fremdkapital (was zu noch mehr Zinsaufwand führt und somit der neu entstandene Zinsaufwand wieder nicht anrechenbar ist) - das ist alles andere als spaßig.
Was sich allein bei der Besteuerung ändert - Halbeinkünfteverfahren gibt es nichtmehr, jetzt gibt es Teileinkünfteverfahren - Abgeltungssteuer gibt's - da ist immer was in Bewegung.
Ich weiß nicht genau ab wann es das gibt (war für uns auch nichtmehr von Belang im Sinne der Vorlesung und Übung), aber ich glaube in einem der Artikel stand etwas von der Änderung in 2008. |
|
| Nach oben |
|
 |
|
|
 |
 |
 |
 |
 |
|
 |
| |
 |
|
|
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
|
|
 |