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Großes Problem... verliere ich meine Lizens ?
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Eskimo
Captain
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Anmeldungsdatum: 22.04.2009
Beiträge: 83

BeitragVerfasst am: Fr Jan 18, 2013 10:39 pm    Titel: Großes Problem... verliere ich meine Lizens ? Antworten mit Zitat

Hallo!

Ich habe seit heute leider ein großes Problem !

iIch befinde mich nun im ATPL Kurs.
Kurzversion:
Bei einem Montageauftrag in meiner Firma, habe ich unabsichtlich mit dem Firmen-LKW eim Schneetreiben ein Auto touchiert und den Spiegel abgerissen.Bin gleich stehengeblieben und hab mir das kennzeoichen notiert, bis die anderen Fahrzeuge nervös wurde, bin ich um den Häuserblock, um mich in eine Einfahrt einzuparken, doch das beschädigte Auto war jetzt weg.
habe ca 3 Stunden ( nach der Arbeit) sofort eine Selbstanzeige gemacht, jetzt meinten die auf der Polizei das, dass Fahrerflucht sei , und wurde von der Polizei direkt angezeigt ( wegen Fahrerflucht)

Ichb hoffe dass, da jetzt nichts rauskommt.
Wenn doch , geht das ganze bei uns in Ö ins Verwaltungsrecht , d.h KEINE Vorstrafe , sondern nur eine Geldstrafe, man bekommt auch keinen Punkt ins Verkehrsregister ,sondern eine normnale Eintragung!

Was soll ich nun machen?
Könte es nun ein Probleme mit der Lizensverlängerung oder dem ATPL geben????
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EDML
Moderator
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Anmeldungsdatum: 19.09.2007
Beiträge: 4193

BeitragVerfasst am: Fr Jan 18, 2013 10:46 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Ich kann nur sagen wie es hier in D ist:

Formal ist das auf jeden Fall Fahrerflucht. Solche Fälle werden allerdings in aller Regel eingestellt. Evtl. gibt es dabei dann eine kleine Geldbuße aber keine Vorstrafe.

Keine Ahnung wie das in AT läuft.

Gruß, Marcus
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loewe007
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Anmeldungsdatum: 06.12.2011
Beiträge: 898
Wohnort: EDDW

BeitragVerfasst am: Fr Jan 18, 2013 10:57 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Du hast doch selber schon geschrieben, dass keine Vorstrafe auf dich zukommt, sondern lediglich eine Geldstrafe. In Deutschland wäre dies bis zu 90 Tagessätzen (1 Tagessatz = 1/30 des Monatsnettos) kein Eintrag in Führungszeugnis. Erst bei einem Zweitvergehen würde auch dies eingetragen werden.

Wie sich die Sache in Österreich verhält kann ich aber auch nicht sagen.

Dass du dich freiwillig bei der Polizei gemeldet hast und auch den Unfallgegner bekanntgeben konntest, wird dir strafmildernd angerechnet werden.

Ich fänds jeden Fall albern, wenn das für dich Konsequenzen haben sollte. Insofern drücke ich dir die Daumen.
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Eskimo
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Anmeldungsdatum: 22.04.2009
Beiträge: 83

BeitragVerfasst am: Fr Jan 18, 2013 11:30 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Also Vorstrafe wirds 100 pro keine.

Jedoch würde so ein Eintrag im Verkehrsregister, Probleme bereiten?
, da ich min In D auch bewerben möchte.


Wie gesagt , Punkt gibts keinen , gibts bei uns nur wegen schweren Delikten.

Mfg
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777AllBlacks
Bruchpilot
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Anmeldungsdatum: 16.01.2013
Beiträge: 12
Wohnort: Linz

BeitragVerfasst am: Sa Jan 19, 2013 12:50 am    Titel: Antworten mit Zitat

Kann mir nicht vorstellen, dass man wegen einem abgefahrenen Spiegel und einem blöden Zufall nicht Pilot werden kann... Denke, dass das keine Probleme machen wird!
_________________
Matura 2013 [Check]

Bewerbung Lufthansa [?]
BU [ ]
FQ [ ]
MED [ ]

Bewerbung Swiss [ ]
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EDML
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Anmeldungsdatum: 19.09.2007
Beiträge: 4193

BeitragVerfasst am: Sa Jan 19, 2013 12:55 am    Titel: Antworten mit Zitat

777AllBlacks hat folgendes geschrieben:
Kann mir nicht vorstellen, dass man wegen einem abgefahrenen Spiegel und einem blöden Zufall nicht Pilot werden kann... Denke, dass das keine Probleme machen wird!


Du mußt es ja wissen ...

Hier in Deutschland wäre das, sofern es nicht eingestellt wird, ein Eintrag in Flensburg wegen einer Verkehrsstraftat und damit wäre das Thema ATPL zunächst mindestens stark gefährdet.

Allerdings werden solche Dinge wenn sich der Täter stellt hier in D sehr häufig eingestellt.

Gruß, Marcus
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flapfail
Goldmember
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Anmeldungsdatum: 23.03.2008
Beiträge: 6912
Wohnort: OGLE-2005-BLG-390Lb

BeitragVerfasst am: Sa Jan 19, 2013 8:51 am    Titel: Antworten mit Zitat

Eskimo hat folgendes geschrieben:
Also Vorstrafe wirds 100 pro keine.

Jedoch würde so ein Eintrag im Verkehrsregister, Probleme bereiten?
, da ich min In D auch bewerben möchte.


Wie gesagt , Punkt gibts keinen , gibts bei uns nur wegen schweren Delikten.

Mfg


wenn du dich in D bewerben möchtest zählt da nicht NUR das Verkehrsregister in Flensburg??!?
Meines wissens reden die Verkehrsregisterstellen in Ö und in D nicht miteinander bzw. wenn Du nun in Ö Punkte bekommst, tauchen die in D nicht auf. Insoferne ruhig Blut Wink
_________________
**Happy landings**
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PsyOps
Captain
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Anmeldungsdatum: 17.03.2012
Beiträge: 133

BeitragVerfasst am: Sa Jan 19, 2013 12:45 pm    Titel: Antworten mit Zitat

In Deutschland ist es ja so:
Anzeige wurde erstattet, die polizei muss ermitteln und ein Ermittlungsverfahren wird eröffnet.
Im Anschluss geht das ganze an die zuständige Staatsanwaltschaft. Diese entscheidet ob ein Strafverfahren eröffnet wird oder nicht. Erst ein Strafverfahren kann ggf dienstrechtliche Konsequenzen haben.
Soviel erstmal zum Thema ZUP.

Ein Eintrag ins VERKEHRSZENTRALREGISTER beim KBA erfolgt ja erstmal nur für in Deutschland gemeldete Personen die auch über einen deutschen Führerschein verfügen.
Wenn man sich nun bei einer deutschen Airline bewirbt, dann benötigt man in der Regel eine Auskunft aus dem VZR. Hier tauchen nur die Vergehen auf, welche mit Punkten belegt wurden. Interessant ist hierbei, das auch verfallene Punkte in einer sogenannten überliegefrist mit ausgegeben werden, auch wenn sie eigentlich gefallen sind. Das dauert in der regel is zu einem Jahr nach der Tilgung der letzten Punkte.

Wenn nun Punkte darin stehen und im gesamten die 5 nicht überschreiten kann man sich ja auch z.b. Bei der LH bewerben. Im Rahmen der FU/FQ wird das Thema dann aber zu 99% angesprochen. Wenn es sich um ein einmaliges Vergehen handelt, welches man ehrlich und sinnvoll erklären kann, gibt es auch normalerweise kein Problem.

Hier ist es deutlich schlimmer, wenn man mehrfach wegen des gleichen Vergehens, vor allem Alkoholgenuss im Straßenverkehr oder Geschwindigkeitsüberschreitungen belangt wurde. Diese Kriterien führen im Normalfall dann zum Ausschluss.

Aber in diesem speziellen fall gehe ich nicht einmal von Punkten aus.
Ein Kollege hatte einen ähnlichen fall. Die Polizei ist natürlich verpflichtet ein Ermittlungsverfahren zu eröffnen. Die hohe des Schadens, ggf personenschaden werden hierbei speziell berücksichtigt. Auch die Tatsache des eigenständigen Meldens bei der Ermittlungsbehörde, wirkt hierbei aber entkräftend. Die Staatsanwaltschaft wird höchstwahrscheinlich das verfahren wegen geringen öffentlichen Interesses einstellen. Somit kein Eintrag.
Und falls doch, genau den Sachverhalt erklären und dann ist es ja auch erledigt.

Ohne Gewähr Wink
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aaroh
Senior First Officer
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Anmeldungsdatum: 25.04.2008
Beiträge: 53
Wohnort: Iserlohn

BeitragVerfasst am: Sa Jan 19, 2013 3:53 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Im Anschluss geht das ganze an die zuständige Staatsanwaltschaft. Diese entscheidet ob ein Strafverfahren eröffnet wird oder nicht. Erst ein Strafverfahren kann ggf dienstrechtliche Konsequenzen haben.
Soviel erstmal zum Thema ZUP.

Vorsicht, die Bezirksregierung erhält unabhängig von der Staatsanwaltschaft Kenntnis von polizeilichen Ermittlungen. D.h. selbst wenn kein Ermittlungsverfahren eröffnet wird und die Staatsanwaltschaft niemals an einen herantritt, kann es bereis ein Schreiben der Bezirksregierung mit Bitte um Erklärung des Sachverhaltes geben, zwecks Abwendung des drohenden Entzuges der ZUP.
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PsyOps
Captain
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Anmeldungsdatum: 17.03.2012
Beiträge: 133

BeitragVerfasst am: Sa Jan 19, 2013 4:17 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Ja richtig, aber wenn nichts durch die Staatsanwaltschaft ermittelt wird, dann ist das auch hinfällig. Man muss sich zwar äußern, aber das ist alleine dadruch geschehene wenn man die Kopie des Schreibens der Staatsanwaltschaft beilegt, in der betsatigt wird, das das verfahren eingestellt wurde. In der Regel dauert es auch länger bis sich die Bezirksregierung regt, denn die bekommen mit deutlichem Zeitverzug die Info.
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schlaubi
Bruchpilot
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Anmeldungsdatum: 12.04.2013
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: Fr Apr 12, 2013 10:14 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Eskimo, mir ist heute etwas ähnliches blödes passiert wie dir und ich war ca. eine Stunde, nachdem ich den Spiegel geschrammt habe, auf der Wache, weil das andere Auto nicht mehr da war. Der Polizist erklärte mir dann auch, dass das Verfahren wegen Fahrerflucht mit ziemlicher Sicherheit eingestellt wird, weil ich mich ja selbst gemeldet habe, dem anderen immerhin schon einen Zettel mit Kontaktdaten hinterlassen hatte (was natürlich allein nicht reicht) und der Schaden wirklich sehr gering ist. Auf dem Heimweg habe ich dann auch das andere Auto wieder gesehen und nochmal die Polizei dazu geholt, weil ich blöderweise beim ersten mal vergessen hatte, mir das Kennzeichen zu notieren und so keine Angaben zum Unfallgegner machen konnte. Da kam dann auch noch der Fahrzeughalter dazu und meinte, dass ihm die Schramme egal sei und er nichtmal das Geld von meiner Versicherung haben wolle. Ich kann mir also denke ich ziemlich sicher sein, dass das ganze keine strafrechtlichen Konsequenzen für mich haben wird. Da ich nun aber blöderweise in nicht allzu ferner Zukunft meine BU habe, interessiert mich doch sehr, wie lange das ungefähr dauern kann, bis das Verfahren eingestellt wird, weil ich es ja ansonsten auf dem Fragebogen zu schwebenden Verfahren angeben muss, oder? Kannst du mir da mit der Erfahrung aus deiner Geschichte eine Antwort drauf geben? Und weiß hier jemand, wie sich ein solches schwebendes Verfahren im weiteren Bewerbungsprozess auswirkt (falls ich die BU überhaupt überstehe Wink), wenn ich es auf dem Fragebogen angegeben habe, es dann aber nach der BU eingestellt wird? Für Antworten wäre ich euch allen dankbar!

Und ja, ich weiß, dass es äußerst blöd war, kurz vor der BU in so einer Situation nicht gleich an Ort und Stelle die Polizei her zu rufen und ja, ich weiß auch, dass es von Fall zu Fall vermutlich ziemlich unterschiedlich lange dauern kann, bis das Verfahren eingestellt wird, aber mir geht es auch nur um eine grobe Größenordnung, ob es sich nur um ein paar Wochen handelt oder dann doch eher in den Bereich Monat oder mehr geht.

Vielen Dank schonmal für eure Antworten!

EDIT: Ich sehe gerade, dass Eskimo aus Ö kommt. Hat vielleicht jemand Erfahrungen, wie das in D läuft?
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loewe007
Captain
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Anmeldungsdatum: 06.12.2011
Beiträge: 898
Wohnort: EDDW

BeitragVerfasst am: Fr Apr 12, 2013 10:31 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Einstellung des Verfahren kann unter Umständen schon recht lange dauern. 3 Monate ist absolut keine Ausnahme, es kann auch noch länger dauern.

Ein Verfahren kann in Deutschland nur der Staatsanwalt einstellen, d.h. die Anzeige muss erst einmal vom Polizisten bearbeitet werden, dann kommt diese zur Staatsanwaltschaft. Diese entscheidet dann über eine eventuelle Einstellung des Verfahrens.

Und der zivilrechtliche Anspruch des Unfallgegners (Bezahlung des Schadens), hat mit deiner strafrechtlichen Verfolgung überhaupt nichts zu tun.

Aber mache dir nicht all zu viele Gedanken, in der Regel werden solche Dinge eingestellt.
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