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Chrim NFFler

Anmeldungsdatum: 07.09.2011 Beiträge: 22
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Verfasst am: Di Jan 03, 2012 8:17 pm Titel: Steuerliche Absetzbarkeit |
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Tag zusammen,
würde mich mal interessieren, wie es nun genau mit der steuerlichen Absetzbarkeit der ATPL-Ausbildung aussieht.
ANGENOMMEN, ich beginne eine Ausbildung zum Verkehrsflugzeugführer bei der FCA (Flight Crew Academy) als allererste Berufsausbildung, also direkt nach dem Abi.
Den Kredit nehme ich auf um die Ausbildung und die entstehenden Lebenserhaltungskosten finanzieren zu können.
FRAGE: Wie viel Euro kann man dann tatsächlich nach der Ausbildung absetzen, vorausgesetzt man bekommt einen Job bei einer Airline ?
Hat damit schon irgendwer hier Erfahung gesammelt ?
Gruß ! |
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coolmadmat Captain

Anmeldungsdatum: 02.04.2007 Beiträge: 1311
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Verfasst am: Di Jan 03, 2012 9:05 pm Titel: |
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Nach einem neueren Urteil sind afaik alle Kosten die damit in Verbindung stehen veranlagbar. Sprich: die kompletten Schulungskosten, Fahrtkosten zum Schulungsort, Lernmaterial, Prüfungsgebühren, Hotel, Computer, Drucker, Wohnung zumindest teilweise da man ja nicht unerheblich Zeit damit verbringt zu lernen, Mobiltelefon + Mobilfunkkarte die nur für die Flugschule angeschafft wurde. Bei mir ist das (Weiterbildung nach Studium) komplett durchgegangen.  _________________ „To oberserve without evaluating is the highest form of human intelligence“. - Jiddu Krishnamurti |
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Chrim NFFler

Anmeldungsdatum: 07.09.2011 Beiträge: 22
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Verfasst am: Di Jan 03, 2012 9:46 pm Titel: |
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Gilt der neue Beschluss denn auch für eine erste Berufsausbildung? Bei Dir wars ja "nur" ne Weiterbildung.
Also waren die ~60k € im Endeffekt unwesentlich für Dich ?
Du hast jeden Cent absetzen können ?
--- Ich kann da nicht ganz dran glauben, ich mein dann wär das Risiko eine Private Ausbildung zu beginnen ja unheimlich gesunken, da man ja eigentlich in keine finanzielle Not kommen kann, oder ? |
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ImhO77 Captain

Anmeldungsdatum: 16.06.2010 Beiträge: 6373
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Verfasst am: Di Jan 03, 2012 10:09 pm Titel: |
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| Doch, wenn Du keinen Job als Pilot findest, kannst Du die Ausbildung auch nicht absetzen. |
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Chrim NFFler

Anmeldungsdatum: 07.09.2011 Beiträge: 22
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Verfasst am: Di Jan 03, 2012 10:21 pm Titel: |
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| Hmmm, darf das einem nun trotzdem realistischen Mut machen ? |
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joyflight Captain

Anmeldungsdatum: 13.08.2009 Beiträge: 2166 Wohnort: München  |
Verfasst am: Mi Jan 04, 2012 8:26 am Titel: |
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mut machen:ich weiss nicht, was du unter "absetzen" verstehst - aber es bedeutet dass du je nach persönlicher lage bis zu 33% zurück bekommst (ich hoffe du meinst nicht, dass 60.000 € ne katastrophe ist, und 40.000 locker mit der linken backe absitzbar - für viele menschen sind das 2 ähnliche beträge)
weiterhin zu bedenken: wenn du als anfänger wenig verdienst, und das ganze auch noch durch auslandsflüge ziemlich steuerfrei bekommst, kann es durchaus sein dass du nichtmal 20.000 euro steuern zahlst, entsprechend kannst du auch diesen betrag nicht "zurück"-erhalten (sondern maximal das, was du ins steuersäckel eingezahlt hast).
1. berufsausbildung:den optimismus in ehren, aber bis 2011 waren die kosten gedeckelt auf 4.000 euro - seit dieser woche gilt in deutschland 6.000 euro maximum pro jahr. (sonderausgabe statt werbungskosten)
ein guter steuerberater sollte aber in den folgejahren auch die folgekosten des kredits absetzen können - die sind dann definitiv unter 6.000 jährlich und können somit komplett steuermildernd wirken. _________________ http://www.facebook.com/groups/pilotsandstudents/ |
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Sicherheitssalamander Moderator

Anmeldungsdatum: 13.07.2008 Beiträge: 1924
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Verfasst am: Mi Jan 04, 2012 9:04 am Titel: |
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| coolmadmat hat folgendes geschrieben: | | Nach einem neueren Urteil sind afaik alle Kosten die damit in Verbindung stehen veranlagbar. Sprich: die kompletten Schulungskosten, Fahrtkosten zum Schulungsort, Lernmaterial, Prüfungsgebühren, Hotel, Computer, Drucker, Wohnung zumindest teilweise da man ja nicht unerheblich Zeit damit verbringt zu lernen, Mobiltelefon + Mobilfunkkarte die nur für die Flugschule angeschafft wurde. |
Ich hab vage aus den Medien mitbekommen, dass das Urteil nur eine Einzelfallentscheidung war. Kenne mich mit sowas aber auch nicht wirklich aus.
Ab wann sollte man sich denn um sowas kümmern? Muss man schon vor der Ausbildung Anträge stellen, oder reicht es einfach Belege für oben genannte Kosten aufzuheben?
| coolmadmat hat folgendes geschrieben: | Bei mir ist das (Weiterbildung nach Studium) komplett durchgegangen.  |
Wieviel macht das prozentual insgesamt etwa aus? |
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Dcben Senior First Officer

Anmeldungsdatum: 16.08.2011 Beiträge: 56
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joyflight Captain

Anmeldungsdatum: 13.08.2009 Beiträge: 2166 Wohnort: München  |
Verfasst am: Mi Jan 04, 2012 1:03 pm Titel: |
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| Sicherheitssalamander hat folgendes geschrieben: |
Wieviel macht das prozentual insgesamt etwa aus? |
| Zitat: | | es bedeutet dass du je nach persönlicher lage bis zu 33% zurück bekommst |
_________________ http://www.facebook.com/groups/pilotsandstudents/ |
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Sicherheitssalamander Moderator

Anmeldungsdatum: 13.07.2008 Beiträge: 1924
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Verfasst am: Mi Jan 04, 2012 1:37 pm Titel: |
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| joyflight hat folgendes geschrieben: | | Sicherheitssalamander hat folgendes geschrieben: |
Wieviel macht das prozentual insgesamt etwa aus? |
| Zitat: | | es bedeutet dass du je nach persönlicher lage bis zu 33% zurück bekommst |
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Ich dachte das bezog sich auf die erste Berufsausbildung.  |
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coolmadmat Captain

Anmeldungsdatum: 02.04.2007 Beiträge: 1311
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Verfasst am: Mi Jan 04, 2012 2:05 pm Titel: |
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| Zitat: | Wieviel macht das prozentual insgesamt etwa aus?
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Wie Joyflight geschrieben hat, ist das was am Ende dabei zurück kommt unterschiedlich. Kommt halt z.Bsp. auch darauf an wie viel Einkommenssteuer man am Ende zahlt. Wie ich bereits geschrieben habe wurden mir alle oben aufgeführten Kosten anerkannt. Das sind dann ca. etwas mehr als 70 000 EUR gewesen! Wenn der Gesetzgeber das mit der Erstausbildung nun "einzementiert" hat, lässt sich vielleicht nicht mehr so viel drehen. Es sei denn man geht neben der Schulung arbeiten und gibt diese Arbeit als Haupteinkommensquelle an. Dann wäre die Schulung, trotz "Erstausbildung" evtl. doch als berufliche Weiterbildung anzuerkennen. So oder so, rate ich jedem vor Ausbildung immer eine Rechtsschutzversicherung (Verwaltungsrecht, Arbeitsrecht etc..) abzuschließen. So kann man wenigstens klagen, wenn es beim Finanzamt nicht durchgewunken wird oder wenn sonstige Streitigkeiten entstehen! _________________ „To oberserve without evaluating is the highest form of human intelligence“. - Jiddu Krishnamurti |
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joyflight Captain

Anmeldungsdatum: 13.08.2009 Beiträge: 2166 Wohnort: München  |
Verfasst am: Mi Jan 04, 2012 2:14 pm Titel: |
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@ sicherheitssalamander: der steurliche grundsatz ist der gleiche - nur die deckelung ändert die beträge
1. fall, "sonderausgabe" gedeckelt max 6.000
verdienst: 50.000
steuern gezahlt: 15.000
anrechenbare berufsausbildungskosten: 6.000
=> verbleiben zu versteuern: 44.000
nach steuertabelle steuern: 13.000
=> rückersattung zu viel gezahlte steuern: 2.000 cash aufs konto
2. fall werbungskosten voll abzugsfaähig
daten wie oben, aber absetzbar z b der vorschuss auf die 60.000 die im steuerjahr gezahlten 20.000
verbleiben zu versteuern: 30.000
nach (persönlicher) steuertabelle steuern zu entrichten: 8.000. somit zu viel entrichtet: 7.000 (fast die hälfte der steuern kommen cash zurück
da der eigene steuersatz immer was sehr persönliches ist, sind das sehr vage beispiele.
ebenso auch nur meine persönliche vermutung, dass erstausbildung als sonderausgabe gedeckelt ist - das wäre alles noch im detail zu prüfen - wer das nicht selbst machen mag, sollte unbedingt einen profi (steuerberater) hinzuziehen.
weiterhin zu berücksichtigen, dass im steuerjahr auch andere steuervergünstigungen greifen, die den effekt verändern da steuern keine lineare funktion bilden, sondern progressiv gestaffelt sind. heisst am anfang setzt man bis zu 42% ab sofern man am oberen ende der einkommenssteuerprogression sitzt, später (also wenn man schon vieles abgesetzt hat) tendiert die rückerstatutng gegen null, wenn man am existenzminimum von 12.000 euro ankommt, für die sowieso keine steuern gezahlt werden.
gruß,
udo _________________ http://www.facebook.com/groups/pilotsandstudents/ |
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