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Steuerliche Absetzbarkeit
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Chrim
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Anmeldungsdatum: 07.09.2011
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: Di Jan 03, 2012 8:17 pm    Titel: Steuerliche Absetzbarkeit Antworten mit Zitat

Tag zusammen,

würde mich mal interessieren, wie es nun genau mit der steuerlichen Absetzbarkeit der ATPL-Ausbildung aussieht.

ANGENOMMEN, ich beginne eine Ausbildung zum Verkehrsflugzeugführer bei der FCA (Flight Crew Academy) als allererste Berufsausbildung, also direkt nach dem Abi.

Den Kredit nehme ich auf um die Ausbildung und die entstehenden Lebenserhaltungskosten finanzieren zu können.

FRAGE: Wie viel Euro kann man dann tatsächlich nach der Ausbildung absetzen, vorausgesetzt man bekommt einen Job bei einer Airline ?

Hat damit schon irgendwer hier Erfahung gesammelt ?

Gruß !
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coolmadmat
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Anmeldungsdatum: 02.04.2007
Beiträge: 1311

BeitragVerfasst am: Di Jan 03, 2012 9:05 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Nach einem neueren Urteil sind afaik alle Kosten die damit in Verbindung stehen veranlagbar. Sprich: die kompletten Schulungskosten, Fahrtkosten zum Schulungsort, Lernmaterial, Prüfungsgebühren, Hotel, Computer, Drucker, Wohnung zumindest teilweise da man ja nicht unerheblich Zeit damit verbringt zu lernen, Mobiltelefon + Mobilfunkkarte die nur für die Flugschule angeschafft wurde. Bei mir ist das (Weiterbildung nach Studium) komplett durchgegangen. Smile
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Chrim
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Anmeldungsdatum: 07.09.2011
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: Di Jan 03, 2012 9:46 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Gilt der neue Beschluss denn auch für eine erste Berufsausbildung? Bei Dir wars ja "nur" ne Weiterbildung.

Also waren die ~60k € im Endeffekt unwesentlich für Dich ?
Du hast jeden Cent absetzen können ?

--- Ich kann da nicht ganz dran glauben, ich mein dann wär das Risiko eine Private Ausbildung zu beginnen ja unheimlich gesunken, da man ja eigentlich in keine finanzielle Not kommen kann, oder ?
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ImhO77
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Anmeldungsdatum: 16.06.2010
Beiträge: 6373

BeitragVerfasst am: Di Jan 03, 2012 10:09 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Doch, wenn Du keinen Job als Pilot findest, kannst Du die Ausbildung auch nicht absetzen.
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Chrim
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Anmeldungsdatum: 07.09.2011
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: Di Jan 03, 2012 10:21 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hmmm, darf das einem nun trotzdem realistischen Mut machen ?
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joyflight
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Anmeldungsdatum: 13.08.2009
Beiträge: 2166
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: Mi Jan 04, 2012 8:26 am    Titel: Antworten mit Zitat

mut machen:ich weiss nicht, was du unter "absetzen" verstehst - aber es bedeutet dass du je nach persönlicher lage bis zu 33% zurück bekommst (ich hoffe du meinst nicht, dass 60.000 € ne katastrophe ist, und 40.000 locker mit der linken backe absitzbar - für viele menschen sind das 2 ähnliche beträge)
weiterhin zu bedenken: wenn du als anfänger wenig verdienst, und das ganze auch noch durch auslandsflüge ziemlich steuerfrei bekommst, kann es durchaus sein dass du nichtmal 20.000 euro steuern zahlst, entsprechend kannst du auch diesen betrag nicht "zurück"-erhalten (sondern maximal das, was du ins steuersäckel eingezahlt hast).

1. berufsausbildung:den optimismus in ehren, aber bis 2011 waren die kosten gedeckelt auf 4.000 euro - seit dieser woche gilt in deutschland 6.000 euro maximum pro jahr. (sonderausgabe statt werbungskosten)
ein guter steuerberater sollte aber in den folgejahren auch die folgekosten des kredits absetzen können - die sind dann definitiv unter 6.000 jährlich und können somit komplett steuermildernd wirken.
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Sicherheitssalamander
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Anmeldungsdatum: 13.07.2008
Beiträge: 1924

BeitragVerfasst am: Mi Jan 04, 2012 9:04 am    Titel: Antworten mit Zitat

coolmadmat hat folgendes geschrieben:
Nach einem neueren Urteil sind afaik alle Kosten die damit in Verbindung stehen veranlagbar. Sprich: die kompletten Schulungskosten, Fahrtkosten zum Schulungsort, Lernmaterial, Prüfungsgebühren, Hotel, Computer, Drucker, Wohnung zumindest teilweise da man ja nicht unerheblich Zeit damit verbringt zu lernen, Mobiltelefon + Mobilfunkkarte die nur für die Flugschule angeschafft wurde.


Ich hab vage aus den Medien mitbekommen, dass das Urteil nur eine Einzelfallentscheidung war. Confused Kenne mich mit sowas aber auch nicht wirklich aus.

Ab wann sollte man sich denn um sowas kümmern? Muss man schon vor der Ausbildung Anträge stellen, oder reicht es einfach Belege für oben genannte Kosten aufzuheben?

coolmadmat hat folgendes geschrieben:
Bei mir ist das (Weiterbildung nach Studium) komplett durchgegangen. Smile


Wieviel macht das prozentual insgesamt etwa aus?
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Dcben
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Anmeldungsdatum: 16.08.2011
Beiträge: 56

BeitragVerfasst am: Mi Jan 04, 2012 11:44 am    Titel: Antworten mit Zitat

Hier ist noch ein aktueller Link von meinem Steuerberater:

http://www.datev.de/portal/ShowPage.do?pid=dpi&nid=130190
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joyflight
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Anmeldungsdatum: 13.08.2009
Beiträge: 2166
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: Mi Jan 04, 2012 1:03 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Sicherheitssalamander hat folgendes geschrieben:

Wieviel macht das prozentual insgesamt etwa aus?


Zitat:
es bedeutet dass du je nach persönlicher lage bis zu 33% zurück bekommst

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Sicherheitssalamander
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Anmeldungsdatum: 13.07.2008
Beiträge: 1924

BeitragVerfasst am: Mi Jan 04, 2012 1:37 pm    Titel: Antworten mit Zitat

joyflight hat folgendes geschrieben:
Sicherheitssalamander hat folgendes geschrieben:

Wieviel macht das prozentual insgesamt etwa aus?


Zitat:
es bedeutet dass du je nach persönlicher lage bis zu 33% zurück bekommst


Ich dachte das bezog sich auf die erste Berufsausbildung. Cool
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coolmadmat
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Anmeldungsdatum: 02.04.2007
Beiträge: 1311

BeitragVerfasst am: Mi Jan 04, 2012 2:05 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Wieviel macht das prozentual insgesamt etwa aus?


Wie Joyflight geschrieben hat, ist das was am Ende dabei zurück kommt unterschiedlich. Kommt halt z.Bsp. auch darauf an wie viel Einkommenssteuer man am Ende zahlt. Wie ich bereits geschrieben habe wurden mir alle oben aufgeführten Kosten anerkannt. Das sind dann ca. etwas mehr als 70 000 EUR gewesen! Wenn der Gesetzgeber das mit der Erstausbildung nun "einzementiert" hat, lässt sich vielleicht nicht mehr so viel drehen. Es sei denn man geht neben der Schulung arbeiten und gibt diese Arbeit als Haupteinkommensquelle an. Dann wäre die Schulung, trotz "Erstausbildung" evtl. doch als berufliche Weiterbildung anzuerkennen. So oder so, rate ich jedem vor Ausbildung immer eine Rechtsschutzversicherung (Verwaltungsrecht, Arbeitsrecht etc..) abzuschließen. So kann man wenigstens klagen, wenn es beim Finanzamt nicht durchgewunken wird oder wenn sonstige Streitigkeiten entstehen!
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joyflight
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Anmeldungsdatum: 13.08.2009
Beiträge: 2166
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: Mi Jan 04, 2012 2:14 pm    Titel: Antworten mit Zitat

@ sicherheitssalamander: der steurliche grundsatz ist der gleiche - nur die deckelung ändert die beträge

1. fall, "sonderausgabe" gedeckelt max 6.000
verdienst: 50.000
steuern gezahlt: 15.000

anrechenbare berufsausbildungskosten: 6.000
=> verbleiben zu versteuern: 44.000
nach steuertabelle steuern: 13.000
=> rückersattung zu viel gezahlte steuern: 2.000 cash aufs konto


2. fall werbungskosten voll abzugsfaähig
daten wie oben, aber absetzbar z b der vorschuss auf die 60.000 die im steuerjahr gezahlten 20.000
verbleiben zu versteuern: 30.000
nach (persönlicher) steuertabelle steuern zu entrichten: 8.000. somit zu viel entrichtet: 7.000 (fast die hälfte der steuern kommen cash zurück

da der eigene steuersatz immer was sehr persönliches ist, sind das sehr vage beispiele.

ebenso auch nur meine persönliche vermutung, dass erstausbildung als sonderausgabe gedeckelt ist - das wäre alles noch im detail zu prüfen - wer das nicht selbst machen mag, sollte unbedingt einen profi (steuerberater) hinzuziehen.

weiterhin zu berücksichtigen, dass im steuerjahr auch andere steuervergünstigungen greifen, die den effekt verändern da steuern keine lineare funktion bilden, sondern progressiv gestaffelt sind. heisst am anfang setzt man bis zu 42% ab sofern man am oberen ende der einkommenssteuerprogression sitzt, später (also wenn man schon vieles abgesetzt hat) tendiert die rückerstatutng gegen null, wenn man am existenzminimum von 12.000 euro ankommt, für die sowieso keine steuern gezahlt werden.

gruß,
udo
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