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Flugbereitschaft
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vpilot
Bruchpilot
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Anmeldungsdatum: 24.08.2009
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: Mo Aug 24, 2009 9:55 pm    Titel: Flugbereitschaft Antworten mit Zitat

Hallo,

meine Frage: gab es bei der Bundeswehr jemals schon Offiziersanwärter im fliegerischen Dienst, die vor der fliegerischen Ausbildung bereits für die Flugbereitschaft eingeplant wurden?
(Und somit nicht erst gegen Ende der fliegerischen Ausbildung erfahren haben, ob sie in einem "regulären" Transportgeschwader beispielsweise die Transall fliegen werden oder ob sie zu den Ausnahmen gehören, die direkt zur Flugbereitschaft dürfen.)

Ja, mir ist bewusst dass:
- die Flugbereitschaft natürlich vor allem auch für militärische Einsätze genutzt wird
- es den Beruf Pilot bei der Bundeswehr nicht gibt, sondern man Offizier im fliegerischen Dienst ist (Soldat -> Offizier -> fliegender Offizier)

Herzlichen Dank,
vpilot
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--Tommy--
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Anmeldungsdatum: 02.06.2006
Beiträge: 876

BeitragVerfasst am: Di Aug 25, 2009 1:07 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Um es kurz zu machen:

Zitat:
meine Frage: gab es bei der Bundeswehr jemals schon Offiziersanwärter im fliegerischen Dienst, die vor der fliegerischen Ausbildung bereits für die Flugbereitschaft eingeplant wurden?


Mit Sicherheit nicht.

Gruß!
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Shadowhunter91
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Anmeldungsdatum: 29.07.2009
Beiträge: 87

BeitragVerfasst am: Di Aug 25, 2009 1:11 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, zur Zeit nicht, man macht ganz normal den militärischen Flugschein für Tranzportflugzeuge und wird dann entweder bei einem Tranzportgeschwader oder der Flugbereitschaft eingesetzt. Es war lange so, dass man nach einigen Jahren erfahrung auf einer Transall dann zur FBMV gewechselt ist, wenn man gut oder geeignet war. Ich glaub zur Zeit werden manche direkt zur (nach der Ausbildung, vorher wussten sie es auch nicht) FBMV geschickt.

Nur zum Bund zu gehen, um bei der Flugbereitschaft zu fliegen, ist nicht sinnvoll. Die meisten kommen eh zum Tranzportgeschwader, da hier wesentlich mehr Leute, als bei der Flugbereitschaft benötigt werden.


MfG
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vpilot
Bruchpilot
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Anmeldungsdatum: 24.08.2009
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: Mi Aug 26, 2009 7:22 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antworten!

@Tommy: Wenn ich es richtig im Kopf habe, hat Deine fliegerische Ausbildung beim Heer noch nicht begonnen - aber Du bist bereits für das Waffensystem Tiger eingeplant, oder? Dennoch gibt es doch beim Heer beispielsweise auch NH90, CH53, ...

-> Wieso werden die Offiziere beim Heer schon vor der fliegerischen Ausbildung für ein bestimmtes Muster eingeplant, die Offiziere der Luftwaffe für die Transportfliegerei hingegen nicht? Den alleine die Flugbereitschaft wird doch mehr als 10 Flugzeuge unterschiedlichen Typs (A310, A319, A340, Global 5000) betreiben.
Herzliche Dank Exclamation
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--Tommy--
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Anmeldungsdatum: 02.06.2006
Beiträge: 876

BeitragVerfasst am: Mi Aug 26, 2009 8:37 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Eingeplant bin ich nicht. Diese erfolgt erst im Laufe der fliegerischen Ausbildung. Es wurden bisher nur Wünsche aufgenommen, aber deren Umsetzung steht auf einem anderen Blatt Papier.
Es ist ja so, dass Dienstpostenbesetzung nach Eignung, Leistung und Bedarf erfolgt. Die Bundeswehr hat aber auch kein Interesse daran, ihre Leute auf solche Dienstposten zu planen, die sie von vornherein ausschließen. Es wird also immer versucht, den Wünschen der Soldaten nachzukommen. Wo dies aber aus dienstlichen Gründen nicht möglich ist, kuckt der Soldat eben in die Röhre.

Ich hab beispielsweise angegeben, dass ich Tiger fliegen möchte. Wenn er bis dahin schon fertig sein sollte, ich dafür geeignet bin und Dienstposten frei sind, dann krieg ich das Teil auch.
Ähnlich dürfte es bei den Transportfliegern der Luftwaffe sein, wobei ich denke, dass du dich beim Sprung vom Transall zu Flugbereitschaft in einen sehr großen Konkurrenzkampf stürzen wirst.
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Shadowhunter91
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Anmeldungsdatum: 29.07.2009
Beiträge: 87

BeitragVerfasst am: Mi Aug 26, 2009 8:45 pm    Titel: Antworten mit Zitat

vpilot hat folgendes geschrieben:
Den alleine die Flugbereitschaft wird doch mehr als 10 Flugzeuge unterschiedlichen Typs (A310, A319, A340, Global 5000) betreiben.


Zur Zeit betreibt die Flugberteitschaft zwei Flugzeugtypen (8x A310 und 7x Bombardier Challenger CL 601), in ein paar Jahren werden zwei A310 durch zwei A340-300 und die Challenger durch zwei A319 und vier Global 5000 ersetzt.
So viele Flugzeuge sind das nicht und die fliegen auch nicht ständig (anders als bei den meisten Airlines), von daher ist der Pilotenbedaft der Flugbereitschaft nicht allzu groß und die können sich wirklich nur die besten aussuchen^^


MfG
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vpilot
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Anmeldungsdatum: 24.08.2009
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: Do Aug 27, 2009 10:44 am    Titel: Antworten mit Zitat

Ich kann mir gut vorstellen, dass viele Transall (und später auch A400M) Offiziere gerne zur Flugbereitschaft wechseln würden (bzw. einige am liebsten gleich dort anfangen würden).
D.h. aber doch auch, dass sie lieber in einem Flugbetrieb arbeiten möchten, der zivilen Arbeitgebern näher kommt als die klassische militärische Transportfliegerei.
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--Tommy--
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Anmeldungsdatum: 02.06.2006
Beiträge: 876

BeitragVerfasst am: Do Aug 27, 2009 2:03 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
D.h. aber doch auch, dass sie lieber in einem Flugbetrieb arbeiten möchten, der zivilen Arbeitgebern näher kommt als die klassische militärische Transportfliegerei.


Vielleicht, vielleicht auch nicht. Spielt letztendlich keine Rolle. Kann viele Gründe geben, warum man als fliegender Offizier die Flugbereitschaft bevorzugt. Wenn die einfach den attraktiveren Arbeitsplatz bieten, dann ist das halt so.

Wenn du also zur Flugbereitschaft willst, dann kannst du das ruhig anstreben, aber dir sollte eben bewusst sein, dass viele Piloten auf diese Dienstposten scharf sind.
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vpilot
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Anmeldungsdatum: 24.08.2009
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: Di Sep 01, 2009 6:09 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Zum Nachdenken für Alle die auch mit dem Gedanken spielen, sich für den fliegerischen Dienst bei der Bundeswehr zu bewerben:
(-> Beispiel für ehemalige Offiziere, die wohl die militärische Seite des Berufs unterschätzt hatten bzw. nicht mit dem Übergang von der Verteidigungsarmee zur Einsatzarmee gerechnet hatten)


Zitat:
Kriegsdienstverweigerung – auf den ersten Blick ein Recht, das nur Wehrpflichtige
in Anspruch nehmen. Weniger bekannt ist, dass es entsprechende Anträge
auch von längerdienenden Zeitsoldaten gibt. Wer als Kriegsdienstverweigerer
anerkannt wird, muss jedoch mit Rückzahlungsforderungen der Bundeswehr
rechnen. Achim Gutzeit berichtet:
Manuskript Achim Gutzeit
Frank Piaszyk ist 35 Jahre alt, Pilot bei der Fluggesellschaft Hapag Lloyd und
er führt seit rund acht Jahren einen Prozess – gegen seinen ehemaligen
Arbeitgeber, die Bundeswehr. Piaszyk ist 1998 aus der Luftwaffe ausgeschieden,
im Dienstgrad eines Oberleutnants und als Copilot auf dem Transportflugzeug
Transall. Sein Fall und der eines Kameraden sind bisher einmalig in der
Bundesrepublik, erklärt sein Anwalt Franz Korzus:
O-Ton:
„Das waren die ersten beiden Piloten, die über die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer
aus der Bundeswehr ausgeschieden sind. Es sind dann weitere
gefolgt und ich meine, es mögen neben diesen beiden Verfahren noch etwa
sechs anhängig sein, in Norddeutschland wie auch in Süddeutschland.“

Wie hoch die Zahl von länger dienenden Zeit- oder Berufssoldaten ist, die den
Kriegsdienst verweigern, - darüber gibt es keine offiziellen Angaben. Laut der
Organisation „Kampagne gegen Wehrpflicht“ in Berlin haben im vergangenen
Jahr rund 490 Reservisten und 1.600 Soldaten einen KDV-Antrag gestellt. Die
meisten davon dürften Wehrpflichtige sein. Ein Höhepunkt der KDV-Welle fiel
zusammen mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts 1994 zu den Auslandseinsätzen
der Bundeswehr. Anwalt Franz Korzus:
O-Ton:
„Für viele ist das der Anlass gewesen, grundsätzlich noch einmal ihre Entscheidung
zu überprüfen, insbesondere natürlich auch deshalb, weil bis dahin
der eigentliche Einsatz im kriegerischen Zusammenhang konkret für die Soldaten
keine Rolle gespielt hat. Die waren sich natürlich darüber im Klaren, dass
sie Soldaten sind. Die wussten auch, dass Soldatsein mit Waffenanwendung
zusammenhängt, aber in dieser Konkretion hat es das bis dahin nicht gegeben.
Die sahen sich also tatsächlich in einer neuen Situation und so ist es auch im
Fall dieser beiden ehemaligen Soldaten gewesen, deren Fälle nun beim Bundesverwaltungsgericht
verhandelt worden sind.“
Kritiker werfen dem ehemaligen Bundeswehr-Piloten Frank Piaszyk trotz allem
vor, naiv gewesen zu sein, wenn er nie damit gerechnet habe, als Soldat eines
Tages in Kriegshandlungen verwickelt zu werden. Der wehrt sich dagegen:
O-Ton:
„Das ist immer alles so plakativ. Sie müssen sich vorstellen, ich habe mich in
der zwölften Klasse als 17-Jähriger beworben, bin dann als Sommerkind recht
jung zur Bundeswehr, mit 18, 19 und habe dann mit 26, also nach siebeneinhalb
Jahren Bundeswehrzugehörigkeit eben diesen Entschluss gefasst, der ein
für mich ganz individueller Prozess persönlicher Veränderung war. Und konnte
ich mit 17,18 die Auswirkungen meiner persönlichen Entwicklung die nächsten
15 Jahre vorhersehen? Und es ist nun mal verbrieftes Recht, dass selbst ein
Offizier sich zum Kriegsdienstdienstverweigerer entwickeln kann.“
Rein militärisch war er anfangs ein Gewinn für die Bundeswehr: Der frühere
Segelflieger schloss seine fliegerische Ausbildung als Lehrgangsbester ab und
durfte sich aussuchen, ob er Kampfpilot oder Transportpilot werden wollte.
Dreieinhalb Jahre nach seinem Eintritt in die Bundeswehr wurde er Copilot auf
der Transall. Weitere dreieinhalb Jahre danach übergab er seinem Staffelkapitän
das Verweigerungsschreiben, der das mit einem „Bitte, tun Sie mir das
nicht an“, quittierte.

Zwar wurde sein Antrag auf Kriegsdienstverweigerung anerkannt, trotzdem
ging der Fall durch die Instanzen bis hin zum Bundesverwaltungsgericht. Es
hat sich im März mit der Frage beschäftigt, wie viel der ehemalige Soldat für
seine Ausbildung an seinen Dienstherrn zurückzahlen muss. Das Gericht hat
geurteilt, dass die Erstattungspflicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist, wenn
und soweit - so wörtlich – „sie nicht ein Druckmittel darstellt, den Soldaten von
der Grundrechtsausübung abzuhalten“.
Dass die Bundeswehr von vorzeitig ausscheidenden Soldaten Geld zurückfordert,
sei normal, bestätigt Richard Büllesbach, Personalreferent im Verteidigungsministerium:
O-Ton:
„Wir fordern Geld zurück von längerdienenden Soldaten, die bei der Bundeswehr
zu dienstlichen Zwecken eine längere, qualifizierende Ausbildung genossen
haben, und die eben auch nach ihrem Ausscheiden aus der Bundeswehr
zivilberuflich verwerten können. In der Regel von Soldaten, die länger in der
Bundeswehr dienen, das heißt, eine Dienstzeit von mindestens zwölf Jahren
haben oder eben auch ursprünglich Berufssoldat waren und dann freiwillig auf
eigenen Wunsch vorher ausgeschieden sind.“
Die Faustregel lautet dabei: Wer eine zivil verwertbare Ausbildung bei der Bundeswehr
absolviert und vorzeitig geht, kann mit Rückzahlungen konfrontiert
werden. Eine Ausbildung zum Meister oder Facharbeiter kann genauso in
Rechnung gestellt werden, wie die zum Arzt oder Piloten. Vorzeitig ausscheiden
kann ein Berufs- oder Zeitsoldat nur, wenn er eine „besondere Härte“
nachweist, - die sehr eng ausgelegt wird.
Der Prozess gegen Frank Piayszik und seinen damaligen Kameraden hat auch
nach Ansicht des Verteidigungsministeriums Signalwirkung, denn an seiner
Erstattungshöhe werden zukünftige Hochqualifizierte gemessen, die die Bundeswehr
vorzeitig verlassen. Die Bundeswehr berücksichtigt bei der Festsetzung
der Summe noch eine Reihe weiterer Faktoren. Frank Piasziyk dagegen
glaubt, dass die Rückzahlung wenig mit den tatsächlichen Kosten zu tun hat:

O-Ton:
„Also, grundsätzlich ist es so, dass für so genannte fliegerische Fälle die Rückzahlungssummen
bei etwa 100.000 DM gedeckelt waren und nahe zu unserem
Entlassungszeitpunkt auf 185.000 DM, mithin also fast verdoppelt wurden. Und
das legt für den ein- oder anderen sicher den Verdacht nahe, dass man hier die
Bundeswehr im Zweifel vor Abgängen schützen will, indem man solche Summen
in den Raum stellt, aber das ist sicherlich eine Frage der persönlichen Interpretation.“
Das Verteidigungsministerium forderte von Frank Piaszyk im November 1999
tatsächlich 185.000 DM zurück, ein Jahr zuvor hatte man für solche Fälle dagegen
nur rund 100.000 DM in Rechnung gestellt. Offizielle Begründung für die
Anhebung: Das gestiegene Lohn-/Preisniveau. Eine schriftlich protokollierte
Telefonnotiz vom April 2001 zwischen einem hochrangigen Luftwaffen-General
und dem Verteidigungsministerium spricht allerdings eine andere Sprache: Der
General fordert darin „Regressbescheide“ an „junge Transportflugzeugführeroffiziere“.
Auf diese Weise würde – so wörtlich - „ein Signal gesetzt, dass ein eleganter
Abgang über einen KDV-Antrag generell einhergeht mit der Kostenerstattung“.
Weiter ist von „präventiver Wirkung“ die Rede. Die Gewissensentscheidung
von Frank Piaszyk stand beim Bundesverwaltungsgericht nicht zur
Verhandlung, sondern der so genannte „wirtschaftliche Vorteilsausgleich“ zwischen
ihm und der Bundeswehr. Frank Piaszyk:
O-Ton:
„Da sagt mein Verständnis, dass die Höhe einer zivilen Verkehrsflugzeugführerausbildung
maßgeblich sein muss für, wenn überhaupt, Rückzahlungsforderungen
und nicht die tatsächlich entstandenen Kosten, die natürlich deutlich
höher sind, als an zivilen Einrichtungen. Die Summen, um die es geht, variieren
ganz erheblich. Die zivile Pilotenausbildung 1992 kostete zum Erlangen
der Lizenz zwischen etwa 52 und 70.000 DM. Und die Militärausbildung wird
veranschlagt mit deutlich über einer Million. Das sind ungefähr die Differenzen
von denen wir reden.
Die Bundeswehr muss nun nachweisen, wie sich die zurückgeforderte Summe
von 95.000 Euro zusammensetzt. Außerdem haben die Richter entschieden,
welche Ausgaben generell zurückgefordert werden können. Richard Büllesbach,
Personalreferent im Verteidigungsministerium:

O-Ton:
„Sie können eben nur zurückgefordert werden, soweit sie für den Betreffenden
einen tatsächlichen Vorteil darstellen im zivilberuflichen Leben. Und da hat man
einmal in Ansatz gebracht, die Kosten, die ein ziviler Flugschüler für eine Ausbildung
als Verkehrspilot aufwenden müsste und zum anderen weitere Aufwendungen,
die die Bundeswehr für ihn erbracht hat, wie Beihilfe zum Lebensunterhalt,
Reisekosten, Trennungsgeld und eben auch für spezifisch militärische
Ausbildungskosten soweit sie eben zivilberuflich für ihn von Vorteil sind,
beispielsweise weil sie die Einstellungschancen erhöhen oder die Verwendungsbreite
verbessern.“
Die Rückzahlungssumme zu ermitteln ist eine hochkomplizierte Angelegenheit.
Sie wird sich wohl nicht auf die Kosten einer zivil erworbenen sogenannten Air-
Transport Pilot Licence, ATPL, reduzieren.
Das Urteil wird nach Ansicht von Bundeswehr und Anwälten richtungsweisend
sein für alle weiteren Fälle, bei denen auf Kosten der Bundeswehr ausgebildetes
Fachpersonal in die freie Wirtschaft wechselt. So hat im Juli dieses Jahres
ein Gericht erstmalig eine ehemalige Stabsärztin der Bundeswehr als Kriegsdienstverweigerin
anerkannt. Auch auf sie werden Rückforderungen der Bundeswehr
zukommen.


Quelle: http://www.ag-kdr-res-bw.de/downloads/Manuskript_2006_08_26.pdf
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--Tommy--
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Anmeldungsdatum: 02.06.2006
Beiträge: 876

BeitragVerfasst am: Do Sep 03, 2009 12:45 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Bin gespannt auf das endgültige Urteil.

Zitat:
„sie (die Regressforderung) nicht ein Druckmittel darstellt, den Soldaten von
der Grundrechtsausübung abzuhalten“


das ist jetzt wieder so ein rechtliches Konfliktfeld. Natürlich darf die Rückzahlung den Soldaten nicht daran hindern, sein Grundrecht auszuüben. Aber auf der anderen Seite muss sie auch hoch genug angesetzt werden, um zu verhindern, dass sich Pilotenbewerber bereits mit der festen Absicht bewerben, die kostenlose Pilotenausbildung abzugrasen und dann den Dienst zu quittieren und sich zivil ne goldene Nase zu verdienen.

Bin jedenfalls gespannt auf die konkrete Summe.
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Tornado_Flow
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Anmeldungsdatum: 31.07.2009
Beiträge: 227

BeitragVerfasst am: Do Sep 03, 2009 1:31 pm    Titel: Antworten mit Zitat

So oder so kommt er aber im Vergleich zu nem Jetpiloten der so eine Aktion starten würde recht günstig bei weg....Bei den Jetties hab ich schon von 6-stelligen Beträgen und der ersten Zahl größer 5 gelesen....Also da gehts richtig heftig zur Sache...
_________________
If flying were the language of man, soaring would be it's poetry!

Phase I: 18.03-20.03.2009
Phase II: 22.07-28.07.2009
PhaseIII: 26.10-30.10.2009(Jet-Frontseat)
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Agent007
Senior First Officer
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Anmeldungsdatum: 30.09.2006
Beiträge: 58

BeitragVerfasst am: Do Sep 10, 2009 7:05 pm    Titel: Antworten mit Zitat

vpilot hat folgendes geschrieben:
Ich kann mir gut vorstellen, dass viele Transall (und später auch A400M) Offiziere gerne zur Flugbereitschaft wechseln würden (bzw. einige am liebsten gleich dort anfangen würden).
D.h. aber doch auch, dass sie lieber in einem Flugbetrieb arbeiten möchten, der zivilen Arbeitgebern näher kommt als die klassische militärische Transportfliegerei.


Um mal zum Thrma zurückzukehren:
Sicher gibt es viele, die gerne dort fliegen möchten. Nun hat der Lufttransport in allen Bereichen Nachwuchssorgen und die Transallgeschwader einen wesentlich höheren Bedarf. Direkt gehts nur zur Challenger, A310 (direkt nach Bremen) gibts immer wieder mal, aber darauf verlassen kann man sich auf keinen Fall. Für die neuen Flieger (besonders A319/A340) werden ganz sicher keine Leute direkt von Bremen geschult, da die Bw da aus eigenen Reihen (A310/Challenger später Global) auswählt. Der Weg dahin dürfte recht schwierig sein und nur über ein anderes Muster der Flugbereitschaft führen.
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