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Fliegen + Studieren
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Chrissi Sot
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Anmeldungsdatum: 15.06.2008
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: Do Dez 25, 2008 12:13 am    Titel: Fliegen + Studieren Antworten mit Zitat

Ich wollte mal wissen wie das mit der Dienstzeit aussieht, wenn man bei der Bundeswehr studieren und fliegen möchte. Ist die dann länger als 15 Jahre?

Vielen Dank für eure Antworten Smile
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Dreamliner
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Anmeldungsdatum: 12.04.2007
Beiträge: 1776

BeitragVerfasst am: Do Dez 25, 2008 3:33 am    Titel: Antworten mit Zitat

Hi

Also,Fliegen kannst du nur,wenn du eine Offizierlaufbahn machst.Bei den Piloten gibts da eine spezielle Regelung,die Dienstzeit beträgt da meines Wissens nach 17 Jahre.
Genauere Infos findest du bei bundeswehr.de Wink
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Baumi87
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Anmeldungsdatum: 28.07.2008
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: Do Dez 25, 2008 6:05 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Offz-Anwärter die für den fliegrischen Dienst vorgesehen sind, werden nach meinen Infos nur noch Berufsoffiziernwärter.
Ohne Studium, wie z.B. ich, haben eine Dienstzeit von 15 Jahren. (SaZ 15)
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haldir96
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Anmeldungsdatum: 05.10.2008
Beiträge: 30
Wohnort: Kempen

BeitragVerfasst am: Sa Dez 27, 2008 3:04 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Auch mit Studium sinds "nur" 15 Jahre, habe grade selber meine Bewerbung abgegeben...
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Fifty
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Anmeldungsdatum: 29.07.2008
Beiträge: 89
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: Sa Dez 27, 2008 7:12 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Ich kann bestätigen, dass du als Pilot mit Studium bei der Bundeswehr als BOA eingestuft wirst. Das heißt aber nicht, dass du Berufsoffizier werden musst, sondern lediglich, dass du nach Abschluss deiner Regelstudienzeit zum Berufssoldaten ernannt wirst, WENN du auch willst. Du hast praktisch die Bestätigung schon vorher, und musst dich somit nicht erst als BS bewerben.

Wenn du keine BS werden willst, sind es - wie schon gesagt - 15 Jahre Verpflichtungszeit. Diese Entscheidung, ob BS oder SAZ15, steht dir dann so lange offen, bis dein Jahrgang eben dran ist und du eine Entscheidung treffen musst.
_________________
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Latin
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Anmeldungsdatum: 19.07.2006
Beiträge: 544
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: So Dez 28, 2008 12:24 pm    Titel: Antworten mit Zitat

zählt das Studium eigentlich schon als Dienstzeit?
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Chrisso069
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Anmeldungsdatum: 01.01.2008
Beiträge: 679

BeitragVerfasst am: So Dez 28, 2008 1:36 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Ja
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--Tommy--
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Anmeldungsdatum: 02.06.2006
Beiträge: 876

BeitragVerfasst am: So Dez 28, 2008 3:41 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Wurde 2006 mit Studium eingestellt und bin definitiv KEIN Berufsoffizieranwärter, sondern SaZ 15.
Wurde das etwa dieses oder letztes jahr für die Nachfolgejahrgänge geändert?

Diese Regelung mit der Ernennung zum BS nach der Dienstpostenausbildung gilt meines Wissens nach nur für die Leistungsspitze im Auswahlverfahren, also für die Hand voll Bewerber, die direkt als BOA eingestellt werden weil sie an der OPZ zu den tollen Hechten gehören.... Das beschränkt sich aber nicht nur auf den fliegerischen Dienst, sondern gilt für alle TSK und Verwendungen in der Bundeswehr.

Übrigens wurden die Dienstzeiten mit der Umstellung der Studiengänge von Diplom/Magister auf Bachelor/Master um ein Jahr verlängert, d.h. es gibt unter den "normalen" Offizieren mit Studium nur noch SaZ 13. Ich nehme mal an dass das für die LFFA analog genauso aussieht: SaZ 15 -> SaZ 16

@ Haldir96:
Für welchen Studiengang hast du dich denn beworben, wenn ich fragen darf?
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Scott_AT
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Anmeldungsdatum: 19.06.2006
Beiträge: 77

BeitragVerfasst am: Mo Dez 29, 2008 2:01 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Fifty hat folgendes geschrieben:
Ich kann bestätigen, dass du als Pilot mit Studium bei der Bundeswehr als BOA eingestuft wirst. Das heißt aber nicht, dass du Berufsoffizier werden musst, sondern lediglich, dass du nach Abschluss deiner Regelstudienzeit zum Berufssoldaten ernannt wirst, WENN du auch willst. Du hast praktisch die Bestätigung schon vorher, und musst dich somit nicht erst als BS bewerben.

Wenn du keine BS werden willst, sind es - wie schon gesagt - 15 Jahre Verpflichtungszeit. Diese Entscheidung, ob BS oder SAZ15, steht dir dann so lange offen, bis dein Jahrgang eben dran ist und du eine Entscheidung treffen musst.


Das ist Quatsch. Pauschal stimmt es so wie Tommy geschrieben hat, hab aber auch schon von Fällen gehört in denen LFFA/Jet nach dem (erfolgreichen) Studium BS werden mussten um auch in die fliegerische Ausbildung zu kommen (wohl gemerkt nur bei LFFA/Jet mit Studium).
Genauso gibts auch genügend aktive Piloten die auch mit erfolgreichem Studium definitiv nicht zum Berufssoldaten übernommen werden können.
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Fifty
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Anmeldungsdatum: 29.07.2008
Beiträge: 89
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: Mo Dez 29, 2008 8:37 pm    Titel: Antworten mit Zitat

dann sagen wir es mal so... ich gebe genau das wieder, was sowohl mir der einplaner in köln, als auch der S1 an der oslw mir beschrieben hat. und er hat sogar gemeint, dass alle angehenden studenten mit fliegerischer verwendung in der luftwaffe als BOA eingestellt werden...
außerdem kenn ich keinen einzigen LFF anwärter mit studium an der oslw, die kein BOA sind, scheint also in der praxis genauso zu sein... und so ist die aktuelle lage und ich weiß nicht, wie alt deine infos dann schon sind.

dass es fälle gibt, wo man BS werden muss, um jet zu fliegen, weiß ich nicht...

und nein, SAZ15 von damals sind genauso noch SAZ15 heute, hat sich nicht um 1 jahr verlängert, zum glück Wink
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Scott_AT
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Anmeldungsdatum: 19.06.2006
Beiträge: 77

BeitragVerfasst am: Mo Dez 29, 2008 11:23 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Fifty hat folgendes geschrieben:
dann sagen wir es mal so... ich gebe genau das wieder, was sowohl mir der einplaner in köln, als auch der S1 an der oslw mir beschrieben hat. und er hat sogar gemeint, dass alle angehenden studenten mit fliegerischer verwendung in der luftwaffe als BOA eingestellt werden...
außerdem kenn ich keinen einzigen LFF anwärter mit studium an der oslw, die kein BOA sind, scheint also in der praxis genauso zu sein... und so ist die aktuelle lage und ich weiß nicht, wie alt deine infos dann schon sind.

dass es fälle gibt, wo man BS werden muss, um jet zu fliegen, weiß ich nicht...

und nein, SAZ15 von damals sind genauso noch SAZ15 heute, hat sich nicht um 1 jahr verlängert, zum glück Wink


Ich glaub Dir schon dass Du die Info von einem der Einplaner hast, trotzdem ist sie falsch.
BOA hat nur was mit der Leistung an der OPZ zu tun und ist querschnittlich für die gesamte Teilstreitkraft ob man als LFFA geplant ist oder nicht, spielt keine Rolle.
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Thunder_1991
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Anmeldungsdatum: 21.03.2008
Beiträge: 150

BeitragVerfasst am: Di Dez 30, 2008 12:31 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Thx das wusste ich auch nicht
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