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ratzfatz
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Anmeldungsdatum: 16.07.2006
Beiträge: 1213
Wohnort: FRA

BeitragVerfasst am: Mi Dez 08, 2010 12:43 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Avila hat folgendes geschrieben:
ratzfatz hat folgendes geschrieben:
Jan Itor hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Abgelehnt für kommendes Jahr


Erklagen, das geht


Nicht, wenn betriebliche Gründe dagegenstehen!

Sagt HR. Schreib mir mal ne PM.


Das sagt nicht HR, sondern der Gesetzgeber.
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Avila
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Anmeldungsdatum: 25.06.2010
Beiträge: 42

BeitragVerfasst am: Mi Dez 08, 2010 1:39 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, mag sein. Bei uns sagt (behauptet) das aber HR. Nachweisen konnten die das noch nie. Wir haben weder einen TV TZ noch eine BVB TZ. Also für uns free play, was TZ angeht. Heißt für uns: TzBfG kommt zur Anwendung.

Bei einer Airline gibt es andere Kollegen, die die gleiche Tätigkeit ausführen können ohne eine besondere Einarbeitung zu benötigen.
Echo-Stierra verfüügt in seiner Arbeitsgruppe nicht über unfassbares Spezialwissen, dass nicht ein aderer Kollege diese Aufgabe wahrnehmen könnte.
Sprich: Bei einer Airline (Cockpit) gibt es keine BEtrieblichen Gründe TZ abzulehnen! Daher geht klagen sehr wohl und wird auch Erfolg haben- wie bisher immer. Er ist nicht der Erste in der Firma, der klagt.
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ratzfatz
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Anmeldungsdatum: 16.07.2006
Beiträge: 1213
Wohnort: FRA

BeitragVerfasst am: Mi Dez 08, 2010 5:36 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Ich beziehe mich auf §8 (4) TzBfG,
da steht dann unter anderem drin:

"Ein betrieblicher Grund liegt insbesondere vor, wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht."

Da ist nicht die Rede von Spezialwissen o.Ä.

Klagen kann man natürlich immer - aber deine Pauschalaussage
Avila hat folgendes geschrieben:

Sprich: Bei einer Airline (Cockpit) gibt es keine BEtrieblichen Gründe TZ abzulehnen! Daher geht klagen sehr wohl und wird auch Erfolg haben- wie bisher immer.

halte ich nicht für fundiert.
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Avila
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Anmeldungsdatum: 25.06.2010
Beiträge: 42

BeitragVerfasst am: Mi Dez 08, 2010 7:20 pm    Titel: Antworten mit Zitat

ratzfatz hat folgendes geschrieben:
Ich beziehe mich auf §8 (4) TzBfG,
da steht dann unter anderem drin:

"Ein betrieblicher Grund liegt insbesondere vor, wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht."


Nun, es ist einfach so, dass die Organisation keine Hinderungsgrund bei einer Airline ist. Weder der Arbeitsablauf ist gestört (das wäre er eben, wenn ein Mitarbeiter über Spezialwissen verfügt- Z.B. der einzige FO auf dem Airbus und wenn er nicht da ist, läuft keine Produktion), noch die Sicherheit.
Und jetzt kommt die Firma und argumentiert mit "betriebliche Günde". Wie gesagt, es gab bei uns schon viele Klagen auf TZ und jedes mal wurde die Klage gewonnen. Denn genau die von Dir Zitierten Gründe konnte der Ag noch niemals nachweisen.
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