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mt Bruchpilot
Anmeldungsdatum: 22.11.2007 Beiträge: 11
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Verfasst am: Do Nov 22, 2007 9:31 pm Titel: |
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Also,
aus familiärer Erfahrung: ohne Bluttest ist eine solche Alkoholprobe gerade in diesem minimalen Bereich nicht stichhaltig genaug. Ein "postives" Pusten hat im Normalfall immer einen Bluttest zur Folge.
Da hast beim Pusten schon einen zu hohen Wert, wenn du 10min vorher Mundwasser benutzt hast oder Hustensaft getrunken.
Das reicht nicht allein!
Die Story mit dem Geburtstag würde ich allerdings nicht erzählen, da denken die sich ja, und was ist, wenn er wieder Geburtstag... hat.
LG _________________ BU 19./20.11.
FQ 25./26.2. |
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Domte Captain
Anmeldungsdatum: 07.08.2007 Beiträge: 2394
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Verfasst am: Mi Nov 28, 2007 11:16 am Titel: |
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Tja ich kann mich da nur den Vorrednern anschliessen ... bei der LH wird es wohl nichts mehr, denn wie schon öfters angemerkt geht es hier nicht um die 4 Punkte (welche zwar ärgerlich sind) sondern vielmehr, dass du ein Straftatbestand durch alkoholisiertes führen eines Kraftfahrzeugs erfüllt hast.
Dieser besagte Straftatbestand ist in deinem polizeilichen Führungszeugnis vermerkt und wird meines Wissens niemals gelöscht (würde ich an deiner Stelle jedoch mal nachfragen), die Punkte in Flennsburg werden meines Wissens nach zwei oder drei Jahren Unauffälligkeit gelöscht.
Aber selbst wenn du einen Weg findest all das zuverheimlichen dann würde ich das nicht machen, da du dich dann eines Vertragbruchs schuldig machst was in logischer Konsequenz zu einem Abbruch der Ausbildungs- bzw. des Arbeitsverhältnisses führen wird.
Ich wünsche dir trotzdem einen erfolgreichen Lebensweg, bei welcher Airline er auch immer sein mag ...
Grad eben ist mir was ganz abwegiges eingefallen, Stichwort: französische Fremdenlegion und danach dann zur LH (du weißt schon wegen Namensänderung ...).
Soll aber als SPASS verstanden werden ...
Gruss Domte |
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cRaZyBaNaNa Captain
Anmeldungsdatum: 09.01.2007 Beiträge: 95 Wohnort: Remscheid |
Verfasst am: Do Nov 29, 2007 7:26 pm Titel: |
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gucken die sich nur den Auszug aus dem Verkehrszentralregister an wo ja nach spätestens 10Jahren alles raus ist. Oder holen die sich die komplette Akte? weil ansich haben alle gesagt überall wo ich nachgefragt habe, Polizei, Amtsgericht, KBA das nach spätestens 10Jahren (bei Alkohol/Drogen) nichts mehr nachvollziehbar ist für niemanden und man somit keine Probleme mit der Zuverlässigkeitsprüfung bekommen sollte.Auch als ich hier bei mir in der Stadt mich mit der Dame von der Führerscheinstelle unterhalten habe meinte diese das Alkohol/Drogenfahrten nach spätestens 10 Jahren gelöscht (also die Eintragung nicht nur die Punkte die komplette Eintragung deswegen ist dann weg) werden.Die meinte auch es wäre ja bescheuert wenn man dann nach 15 Jahren wieder mit alkohol/Drogen erwischt wird und vorher "clean" war und dann richtig einen reingewürgt bekommt. Die können das dann selbst nicht mehr nachvollziehen ob da irgendwann mal was war. du hast leider pech da es bei dir passiert ist als du 21. warst wäre es dir vorher passiert wären es nur 5 jahre gewesen.
ruf am besten mal bei den ganzen Ämtern an und erkundige dich mal wie es in deinem Fall aussieht. Aber das ist absoluter Schwachsinn das der Eintrag wegen Alkohol/Drogenfahrt für immer dadrinbleibt. |
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cRaZyBaNaNa Captain
Anmeldungsdatum: 09.01.2007 Beiträge: 95 Wohnort: Remscheid |
Verfasst am: Mo Dez 03, 2007 9:01 pm Titel: |
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uhoh hab grad was rausgefunden und zwar das LBA hat Sonderrechte. So wie ich das verstanden habe würde ich nach Tilgung des Eintrages mal ne ZÜP machen lassen und dann mal schauen was dabei rauskommt. Wenn du Pech hast musst du dann eine FMU machen (sowas wie MPU nur krasser...) |
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Lh4139 Captain
Anmeldungsdatum: 02.09.2004 Beiträge: 212
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Verfasst am: Di Dez 04, 2007 9:14 am Titel: |
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Da muss ich meinem Vorredner recht geben, die Punkte und der Eintrag bleiben nicht für immer erhalten. In deinem Fall handelt es sich ja um ne Ordnungswidrigkeit, das heißt die Punkte sind nach 3 Jahren gelöscht (Vorrausgesetzt du baust in der Zeit keine Scheisse mehr).
Und nein Domte der Eintrag erscheint nicht im polizeilichem Führungszeugnis da es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt!! Allerdings ist das LBA berechtigt beim Bundeszentralregister ein sogennantes Behördenführungszeugnis zu beantragen. Dort können/sind auch Eintragungen enthalten welche nicht in einem "normalen Führungszeugnis" enthalten sind. z.B: Wenn du als Kind eine Staftat begangen hast dann kannst du dafür nicht verurteilt werden und es erfolgt auch kein Eintrag ins Führungzeugnis, allerdings kann es im Behördenführungzeugnis vermerkt werden. Ob jetzt dort auch Ordnungswidrigkeiten vermerkt werden musst du mal erfragen!!
Seit doch manchmal ein bissel vorsichtiger mit euren Posts wenn ihr euch nicht 100% sicher seit!! Wenn ihr dem Jungen helfen wollt dann ist das ja ein feiner Zug, allerdings solltet ihr euch dann auch vorher beim KBA, BZR, usw. schlau machen!! |
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cRaZyBaNaNa Captain
Anmeldungsdatum: 09.01.2007 Beiträge: 95 Wohnort: Remscheid |
Verfasst am: Mi Dez 05, 2007 1:17 am Titel: |
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wobei im Behördenführungszeugnis die Sachen auch verschwinden will dir jetzt nichts falsches sagen deshalb sag mich mal nach max 10jahren ist das draußen wobei ich noch nich so da durchgeblickt hab ob das jetzt 5 oder 10 sind musst du einfach mal nen bisschen rumtelefonieren Ich würd das Behördenführungszeugnis einfach mal beantragen kannst du dann im Amtsgericht einsehen. Dann mal schauen was da drin steht und dann kann man sich immer noch gedanken machen wenn man genau weiss wie lang und was da drin steht. |
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Charlie November Captain
Anmeldungsdatum: 14.12.2007 Beiträge: 83
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Verfasst am: Sa Dez 15, 2007 3:27 am Titel: |
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Hallo Leute! Wollte auch mal schnell was dazu sagen. Also ich muss lh4139 recht geben. Wenn ich mich jetzt richtig erinnere hatte unser Freund ja eine Blutalkoholkonzentration von 0.51 Promille. Hierbei handelt es sich eindeutig um eine Ordnungswidrigkeit. Owis (auch alkoholbedingte) werden nach einer Tilgungsfrist von 2 Jahren + 1 Jahr Überliegefrist aus dem Register gelöscht und zwar vollständig! Nach 10 Jahren, oder mehr, werden Straftaten gelöscht. Diese fangen allerdings erst bei 1,1 Promille an! (bei Personenschäden auch früher, aber das is hier ja jetzt nicht relevant)
In der Bewerbung geht es nur um das Verkehrszentralregister. Also wenn er drei Jahre wartet, sich in der Zeit nichts zu Schulden kommen lässt, kann er guten Gewissens versichern, dass er keinen Eintrag im VZR hat, der auf Alkoholkonsum zurückzuführen ist.
Gruß
Charlie |
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flynili Navigator
Anmeldungsdatum: 24.03.2008 Beiträge: 40 Wohnort: Göttingen |
Verfasst am: Mo März 24, 2008 10:55 pm Titel: |
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und was ist mit so einer Nachschulung oder "Abbausiminar" ? vll kannste das dadurch irgendwie streichen |
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murat2 Captain
Anmeldungsdatum: 31.10.2006 Beiträge: 202
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Verfasst am: Di März 25, 2008 2:09 pm Titel: |
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Ich glaube, dass es Probleme bei der ZÜP geben könnte. Weil dort werden auch "Sachen" sichtbar, die bereits gelöscht (bzw. bei Punkten getilgt) wurden. |
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Lh4139 Captain
Anmeldungsdatum: 02.09.2004 Beiträge: 212
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Verfasst am: Mi März 26, 2008 2:06 am Titel: |
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Getilgte Punkte erscheinen auch bei der ZÜP nicht mehr! Das LBA kann sich zwar nen Auszug vom KBA holen, allerdings erscheinen da keine gelöschten Punkte.
Wäre ja auch mega unfair wenn man mit 18 mal scheisse baut und dann deswegen mit 40 keinen Flugschein machen dürfte, oder!?
Wenn man aber ne Straftat begangen hat und diese aus dem Führungszeugnis gelöscht wurde kann diese immer noch im Behördenführungszeugnis erscheinen. Darauf hat das LBA auch Zugriff und das könnte eventuell zu Problemen führen.
Aber eigentlich wurde die ZÜP doch eingeführt um potentielle Terroristen daran zu hindern einen Flugschein zu machen, oder? Die Verkehrssünder oder Vorbestraften wurden ja in der Regel schon vor der ZÜP aussortiert.
Oder seh ich das falsch? |
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Der Spanier Captain
Anmeldungsdatum: 30.03.2008 Beiträge: 184
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Verfasst am: So März 30, 2008 4:45 pm Titel: |
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An deiner Stelle würd ich zwei Dinge probieren: Zuerst würd ich mich anonym bei Lufthansa melden und meine Lage schildern. Und zweitens gibt es vielleicht Wege - ich bin kein Experte, aber irgendwelche muss es doch geben - um deine Punkte los zu werden. Vielleicht kannst du z.b. - falls das möglich ist - durch einen kurs oder hohes Bußgeld ablegen. Selbst wenn die einige Hundert € sind, muss es dir das Wert sein, deinen Traumberuf zu bekommen, oder? |
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S.Balski-Jan Bruchpilot
Anmeldungsdatum: 24.04.2008 Beiträge: 1 Wohnort: Nordwalde |
Verfasst am: Do Apr 24, 2008 5:27 pm Titel: |
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Charlie November hat folgendes geschrieben: | Hallo Leute! Wollte auch mal schnell was dazu sagen. Also ich muss lh4139 recht geben. Wenn ich mich jetzt richtig erinnere hatte unser Freund ja eine Blutalkoholkonzentration von 0.51 Promille. Hierbei handelt es sich eindeutig um eine Ordnungswidrigkeit. Owis (auch alkoholbedingte) werden nach einer Tilgungsfrist von 2 Jahren + 1 Jahr Überliegefrist aus dem Register gelöscht und zwar vollständig! Nach 10 Jahren, oder mehr, werden Straftaten gelöscht. Diese fangen allerdings erst bei 1,1 Promille an! (bei Personenschäden auch früher, aber das is hier ja jetzt nicht relevant)
In der Bewerbung geht es nur um das Verkehrszentralregister. Also wenn er drei Jahre wartet, sich in der Zeit nichts zu Schulden kommen lässt, kann er guten Gewissens versichern, dass er keinen Eintrag im VZR hat, der auf Alkoholkonsum zurückzuführen ist.
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Das ist der einzige Beitrag hier der Sinnvoll ist!!!!
Das ist eine Ordnungswidrigkeit und wird nach 2 + 1 Jahr gelöscht......
UNd dann steht einer Bewerbung nichts im Wege!
Woher ich das so genau weiß? --> Hab den Fehler mit 16 gemacht und mich jetzt am Ende des Abis mit 19 Beworben ohne Probleme etc.!!!! |
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