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Pascal Captain
Anmeldungsdatum: 26.01.2007 Beiträge: 1522
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Verfasst am: Mi Sep 08, 2010 4:39 pm Titel: |
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...und wenn nur Cargo offen wäre (die haben bis dato die meisten RE abgesaugt und gebraucht, B737/A320 gehen die NFF von der LFT) brauchst du 1000hrs in der komerziellen Luftfahrt auf TP/JET. Da könnten höchstens die Jungs von der Flugbereitschaft/Transporter mal vorsichtig fragen.
Alter schwankt immer so zwischen 35 und 38 Jahren, wohl je nach Bedarf und Markt. |
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Sinan9393 Captain
Anmeldungsdatum: 16.11.2009 Beiträge: 278 Wohnort: Heidelberg |
Verfasst am: Mi Sep 08, 2010 9:09 pm Titel: |
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--Tommy-- hat folgendes geschrieben: | Du bist hier ziemlich neu und wirst deshalb die aktuellen Diskussionen wohl nicht so wirklich mitbekommen haben, denk ich.
Dass du dir Alternativen zur LH überlegst, ist ne gute Sache. Leider ist es zur Zeit so, dass sich in der Bundeswehr sowas wie ne Endzeitstimmung ausbreitet. Angesichts von Personalkürzungen, mangelndem Geld und nicht fertig werdenden Luftfahrzeugmustern ist der fliegerische Dienst davon besonders stark betroffen.
Wenn du jetzt als Pilotenanwärter eingestellt werden solltest, dann kann dir kein Mensch sagen, ob du auch wirklich in die Pilotenausbildung gehst. Und wenn du das schaffen solltest, dann weisst du immernoch nicht, ob du am Ende deiner Ausbildung wirklich Flugstunden kriegst, oder in nem Stab zur Beröarbeit verdonnert wirst, zum Drohnenbediener umgeschult wirst oder einfach nur deine Restdienstzeit als Kompaniechef absitzt und dann, mit 200 Flugstunden in der Tasche, deine Uniform an den Nagel hängst und wieder zivil irgendwo unterkommen musst.
Also viel Glück bei den LH-Tests... und wenn's mit denen nicht klappen sollte, dann überleg dir seeehr gut ob du dich wirklich in ne olivgrüne Uniform zwängen willst |
stimmt
hatte ähnliches vor aber dein post ist sehr interessant und wahr |
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MaxB Captain
Anmeldungsdatum: 02.07.2008 Beiträge: 100
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Verfasst am: Sa Okt 09, 2010 1:40 pm Titel: |
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Besteht eigentlich die Möglichkeit vorher, d.h. vor DZE, aus der LFF-Laufbahn herauszukommen (z.B. durch KDV)? In den letzten Jahren sollen ja angeblich viele Piloten z.B. von der Flugbereitschaft in die zivile Fliegerei gewechselt sein, würde mich mal interessieren, wie das möglich ist. Ist dies mit Vertragsstrafen (Ausbildungsrückzahlungen o.ä.) und wenn ja in welcher Höhe verbunden?
Liegt man nach Ableisten einer Verpflichtungsdauer von 16 Jahren nicht schon an der Altersgrenze für REs bei den meisten Airlines? |
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--Tommy-- Captain
Anmeldungsdatum: 02.06.2006 Beiträge: 876
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Verfasst am: Sa Okt 09, 2010 2:29 pm Titel: |
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Klar, per KDV kommste immer raus. Musst halt dann einen Teil deiner Ausbildungskosten zurück erstatten und da biste bei nem geisteswissenschaftlichen Studium schnell bei 20.000 Euro (andere Studiengänge sind noch teurer) und bei ber Pilotenausbildung im mittleren fünfstelligen Bereich. |
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MaxB Captain
Anmeldungsdatum: 02.07.2008 Beiträge: 100
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Verfasst am: Sa Okt 09, 2010 5:38 pm Titel: |
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Gibt es sonst noch eine Möglichkeit aus der Verpflichtung zu kommen (Kündigung?) oder ist der KDV-Antrag der übliche Weg? Werden seitens der BW Bemühungen unternommen, die Piloten der Flugbereitschaft zu halten? |
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obstsalat Captain
Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 892
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Verfasst am: Sa Okt 09, 2010 5:44 pm Titel: |
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Es gibt immer einen Weg. Wie teuer der ist kann einem niemand vorher sagen - je nach Anwalt etc. können das sehr kleine bis große Summen sein...
Mittlerweile sollte jedem klar sein, dass die Bw einen nicht (mehr) als Pilot einstellt, sondern (tatsächlich) als Berufsoffizier. Dabei kann es schon sein, dass man längere Zeit fliegt - aber mit ziemlicher Sicherheit wird´s nicht mehr die "ewige" Verwendung als Pilot, wie es mal war. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Verwendung.
Daher würde ich denjenigen, die nicht hauptsächlich Offizier sein wollen und dabei vielleicht ein paar Jahren fliegen wollen, raten, anderswo nach beruflicher Fliegerei zu gucken. |
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--Tommy-- Captain
Anmeldungsdatum: 02.06.2006 Beiträge: 876
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Verfasst am: Sa Okt 09, 2010 10:13 pm Titel: |
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Zitat: | Gibt es sonst noch eine Möglichkeit aus der Verpflichtung zu kommen (Kündigung?) |
- Kündigungsrecht bestehen ausschließlich dann, wenn man eine Entlassung aufgrund persönlicher Härtefälle beantragt (§55 Abs. 3 SG). Dann muss solch ein Härtefall aber auch tatsächlich vorliegen, sonst wird das nix.
- Andere Option ist eine Dienstzeitverkürzung (aktuell ganz groß im Kommen), mit der man seine Dienstzeit nachträglich bis auf SaZ 8 - 9 herunterschrauben kann. Die kommt aber nur so lange in Frage, wie du keine laufbahnrelevanten Hochwertausbildungen genossen hast (Studium zählt NICHT dazu). Ausserdem ist diese Option stark abhängig von der Personallage UND sie wirkt nicht wie eine fristlose Kündigung.
Zitat: | Werden seitens der BW Bemühungen unternommen, die Piloten der Flugbereitschaft zu halten? |
Ja, z.B. durch die neu eingeführte Kommandantenzulage (?), die aber auch nicht die Welt ausmacht.
Lass doch einfach die Finger davon und geh zur Lufthansa... |
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MaxB Captain
Anmeldungsdatum: 02.07.2008 Beiträge: 100
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Verfasst am: Sa Okt 09, 2010 10:27 pm Titel: |
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Danke Dir für Deine Antworten.
Es geht nicht um mich, der Zug ist leider abgefahren. Es geht um jmd in unserem Verein, der es so darstellt als sei es ein Leichtes von der Flugbereitschaft zur LH wechseln zu können. |
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--Tommy-- Captain
Anmeldungsdatum: 02.06.2006 Beiträge: 876
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Verfasst am: Sa Okt 09, 2010 10:53 pm Titel: |
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Ich würde es so formulieren:
WENN man erstmal aus der Bw raus ist, ist es ein leichtes zur Lufthansa zu wechseln |
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Agent007 Senior First Officer
Anmeldungsdatum: 30.09.2006 Beiträge: 58
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Verfasst am: So Okt 10, 2010 2:15 am Titel: |
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MaxB hat folgendes geschrieben: | Danke Dir für Deine Antworten.
Es geht nicht um mich, der Zug ist leider abgefahren. Es geht um jmd in unserem Verein, der es so darstellt als sei es ein Leichtes von der Flugbereitschaft zur LH wechseln zu können. |
Ein "Leichtes" ist es wenn man:
1. SaZ ist und seine 15/16 Jahre "rum" hat oder
2. Berufssoldat ist UND die entsprechende Dienstzeit (abhängig von der Dauer der Erstausbildung) abgeleistet hat. In der Regel zwischen 12 und 15 Jahren.
Dann kann man entweder bei 1. ganz normal ausscheiden oder 2. das Dienstverhältnis auflösen.
Unbestritten ist es, das die Leute von der Flugbereitschaft durch die Verwendung auf ähnlichen Mustern einen gewissen Vorteil haben.
Rückzahlung kommt nur vor, wenn der Dienstherr der vorzeitigen Auflösung des Dienstverhältnisses (zB bei besonderer Härte) zustimmt. Das wird aber durch den Mangel an Fachpersonal kaum der Fall sein. Beim KDV Antrag wird "abgerechnet" und das geht ins Geld.
Die Bw hat so ziemlich alle Lücken geschlossen, einfach ist es auf keinen Fall. Man muss aber auch der Fairness halber sagen, das die Bw einiges in den Soldaten investiert hat und diese Leute nicht mehr so einfach ziehen lässt, was ich verständlich finde. |
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bbb_wuv NFFler
Anmeldungsdatum: 08.11.2010 Beiträge: 21
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Verfasst am: Mo Nov 08, 2010 5:12 pm Titel: LH & BW Bewerbung zeitgleich |
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Hallo zusammen!
Ich verfolge das Forum schon seit einiger Zeit, hab es aber erst jetzt übers Herz gebracht mich auch zu registrieren. Deswegen möchte ich mich kurz hier vorstellen, ich bin der Philipp komme aus der Nähe von München und fliege schon seit einigen Jahren Segelflug und neuerdings auch Motorflug. Ich habe ein ähnliches Problem wie mein Vorredner. Meine LH Bewerbung läuft, und meine BU kommt nach den Abiprüfungen. Ich kann aber angesichts der Zahlen nicht nur auf ein Pferdchen setzten und meinen das alles bei der LH klappen wird. Ist es ratsam für mich auch nebenher bei der BW zu bewerben? Mein Plan sieht so aus, dass ich die LH BU und den Eignungstest der BW recht knapp aufeinander planen würde. Ich weiß das die dann recht schnell mit der Verpflichtungserklärung sind.. Was aber wenn mich dann auch die LH nehmen sollte? (Wow gleich 2 Jobangebote auf einmal! träumerei ich weiß ) aber es ist doch so das die BW und die Airlines natürlich auch nicht auf den Kosten für die BU sitzen bleiben wollen.
Hat jemand von euch schon entsprechende Erfahrungen mit Mehrfachbewerbung? |
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ghandi Captain
Anmeldungsdatum: 22.03.2011 Beiträge: 71 Wohnort: Darmstadt |
Verfasst am: Mi Jun 01, 2011 10:32 pm Titel: |
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Stimmt alles...bis auf die Tatsache der Altersgrenze; da gibt es nämlich bei Ready Entries keine festgeschriebene (siehe auch lufthansa-pilot.de)
Hier ein grober Auszug der Voraussetzungen für Ready Entries bei der Lufthansa:
Berufsanforderungen Ready Entry
Lizenz:
Für LH Passage und LH Cargo:
europ. JAR ATPL(A) oder CPL(A)-IR, ATPL theory credit und MCC.
Flugstunden:
Für die LH Passage: 600 Stunden Flugerfahrung.
Für die LH Cargo 1.000 Stunden Flugerfahrung auf Jet-Aircraft / Turboprop in der kommerziellen Luftfahrt
Schulabschluss:
Für die LH Passage und LH Cargo: Allgemeine oder
fachgebundene Hochschulreife (Fachhochschulreife reicht nicht aus)
Größe:
Für die LH Passage und LH Cargo:
Körpergröße zwischen 1,65 und 1,98 m
Sonstiges:
Deutsch und Englisch fließend in Wort und Schrift
Gutes Sehvermögen (+/-3 Dioptrien)
Staatsangehörigkeit eines EU-Landes oder eine Aufenthaltsberechtigung oder
eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland
Besitz eines uneingeschränkten Reisepasses
Medical Klasse 1
Das hat mich jetzt keine Minute gekostet, das rauszufinden !
PS: Wenn ich mich recht entsinne, hat man nach bestandener BW-Pilotenausbildung die "Militärfliegerlizenz (MFS)", sowie einen CPL-IR für die zivile Luftfahrt; und Letzteren benötigt man für einen Einstieg als Ready Entry bei der DLH! Ich geh mal davon aus, dass man sich um die Mindestanforderungen was Flugstunden angeht dann zu gegebener Zeit keine Sorgen zu machen braucht ...fragt sich nur, wie das dann mit Musterberechtigungen etc. ausschaut... |
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