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Blend Attacken auf Piloten
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Arthur Dent
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Anmeldungsdatum: 31.12.2005
Beiträge: 139

BeitragVerfasst am: Mo März 08, 2010 5:49 pm    Titel: Antworten mit Zitat

So langsam sollte es sich doch rumgesprochen haben, dass so'n Laserpointer große K.... ist. Sofern er nicht bei Vorträgen genutzt wird... Wink

Zitat:
Laserpointer stört Polizeihubschrauber
14-Jähriger wegen Gefährdung des Luftverkehrs angezeigt

Bielefeld (faa). Während einer Fahndung nach einer vermissten Person wurde am Samstagabend ein Polizeihubschrauber eingesetzt. Beim Tiefflug wurde der Co-Pilot plötzlich vom Dachgeschoss eines Hauses am Heidegrundweg in Bielefeld-Eckhardtsheim angestrahlt und geblendet, teilte die Polizei mit.

Wegen der Dunkelheit trugen die Piloten Nachtsichtgeräte während ihres Fluges. Dadurch wurde die Lichtquelle um ein Vielfaches verstärkt. Laut Polizei konnten deshalb Gefahren für die Piloten nicht ausgeschlossen werden. So lotste die Besatzung des Hubschraubers eine Funkstreifenbesatzung zu dem Wohnhaus. Ein 14-Jähriger gab im Beisein seiner Mutter zu, den Hubschrauber mit seinem eingeschalteten Laserpointer mehrmals anvisiert zu haben. Diesen stellten die Beamten sicher. Gegen den Jungen wurde Anzeige wegen Gefährdung des Luftverkehrs gefertigt.


Quelle: http://www.nw-news.de/owl/3426697_Laserpointer_stoert_Polizeihubschrauber.html
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Thomas463
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Anmeldungsdatum: 11.04.2010
Beiträge: 446

BeitragVerfasst am: Di Nov 09, 2010 7:35 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Sry, wenn es euch stört das ich diesen alten Tread wieder ausgrabe, würde jedoch auch noch gerne mein Ketchup (sry, aber Senf mag ich ned Wink) dazugeben:

FlightKid hat folgendes geschrieben:
ich denke nicht das ein 15 jähriges kind zwangsläufig weiß was es da tut.


1. In dem Alter weiß man das man durch Laserpointer erblinden kann.
2. Wenn man gezielt jemanden in einem Cockpit anleuchtet/Blendet, weiß man worauf man zielt und weiß auch, das wenn man zufällig das Auge des betreffenden anleuchtet, dieser auch ebenfalls erblinden oder auf jeden Fall geblendet werden kann.

Ich hoffe das solche Leute mal wirklich eine ordentliche Abreibung bekommen und es hierzu (Gefährdung des Luftverkehrs) eine Mindestfreiheitsstrafe von 1 1/2 Jahren zzgl. einer Geldstrafe von nicht unter 5000€ geben wird.

Ich selbst besitze auch einen (nicht sehr schwachen) grünen Laserpointer, den ich aus Sicherheitsgründen nur in den eigenen 4 Wänden verwende um an die Wand zu leuchten. Dieser Laser fasziniert mich aus mehreren Gründen (durchgehender Lichtstrahl usw.), aber dennoch würde ich Nie auf die Idee kommen, irgend jemanden damit zu blenden, geschweige denn ein Verkehrsflugzeug anzuleuchten.

Ein komplettes Verbot halte ich für sinnlos, da:
1.) zu viele im Umlauf sind
2.) es so oder so erwerbbar ist, selbst wenn es verboten wäre
3.) es auch sinnvolle Anwendungszwecke gibt (experimentieren mit Lichtbrechungen, als Zeigestift, usw.).
4.) etwas verbotenes weckt nur einen noch größeren Reiz in den Menschen als erlaubtes...

Für was ich aber bin:
1.) Éinstufung als Waffe => Erfordert einen Nachweis der erforderlichen Kenntnis und der Gefahren die im Umgang mit einem solchen Laserpointer verbunden sind
2.) Verkauf nur an Personen >14 Jahren, die auch diese Kenntnis nachweisen können in Verbindung mit empfindlichen Strafen an Verkäufer und Käufer, wenn der Käufer eine solchen Wissensnachweis nicht liefert und der Laserpointer dennoch ausgehändigt wird
3.) Registrierung der Laserpointer wie bei Waffen in einer Datenbank => Herkunftsnachweis


lg
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Andeey
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Anmeldungsdatum: 23.08.2010
Beiträge: 227

BeitragVerfasst am: Di Nov 09, 2010 7:43 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Thomas463 hat folgendes geschrieben:

2.) Verkauf nur an Personen >14 Jahren, die auch diese Kenntnis nachweisen können in Verbindung mit empfindlichen Strafen an Verkäufer und Käufer, wenn der Käufer eine solchen Wissensnachweis nicht liefert und der Laserpointer dennoch ausgehändigt wird
3.) Registrierung der Laserpointer wie bei Waffen in einer Datenbank => Herkunftsnachweis


lg


Bei 2. muss man bedenken, dass man mindestens 3 - 5 Jahre abziehen muss um das Alter der mit der Waffe zu verkehrenden Personen gut vorherzusagen. Damit meine ich, dass ein 10 Jähriger über seinen 14 Jahre alten Bruder locker flockig da ran kommt.
3. Wird bei der Regierung unter der Rubrik "Zu teuer und bringt keine Wählerstimmen" abgeheftet.

Ich glaube ja eher, dass Kinder nicht in der Lage sind einen mehr als 5km entfernten Airbus dauerhaft zu bestrahlen. Dazu braucht man schon Equipment, denn wenn man um 1mm nach recht verzieht ist man schon n ganzes Stück daneben, wenn der Jet noch einbisschen an Höhe hat.

Prinzipiell sind extrem starke Laserpointer, (fast) unnötig und nur zum Spaß zu gebrauchen, was eine Überlegung Wert wäre den Verkauf zu verbieten. Die Kleinen Dinger für eine Powerpointpräsentation sind zwar auch nicht gerade schwach, aber bestimmt nicht so gut dafür geeignet Piloten bei ihrer arbeit zu behindern.


So, das wars mit meinem Senf.
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Thomas463
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Anmeldungsdatum: 11.04.2010
Beiträge: 446

BeitragVerfasst am: Di Nov 09, 2010 8:13 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Andeey hat folgendes geschrieben:
Bei 2. muss man bedenken, dass man mindestens 3 - 5 Jahre abziehen muss um das Alter der mit der Waffe zu verkehrenden Personen gut vorherzusagen. Damit meine ich, dass ein 10 Jähriger über seinen 14 Jahre alten Bruder locker flockig da ran kommt.
3. Wird bei der Regierung unter der Rubrik "Zu teuer und bringt keine Wählerstimmen" abgeheftet.

Ich glaube ja eher, dass Kinder nicht in der Lage sind einen mehr als 5km entfernten Airbus dauerhaft zu bestrahlen. Dazu braucht man schon Equipment, denn wenn man um 1mm nach recht verzieht ist man schon n ganzes Stück daneben, wenn der Jet noch einbisschen an Höhe hat.


Naja, dafür muss dann aber auch der 14-Jährige Haften und dass muss ihm auch klar gemacht werden, bei dem vorgeschlagenem Wissensnachweis.

Für eine Störung ist keine dauerhafte Bestrahlung notwendig. Um jemanden zu blenden genügt ein zufälliges anleuchten. Zudem: Wenn gerade ein Pilot manuell Landet und dabei geblendet wird => kann man reflexartig aus versehen das Steuer verreißen. Dafür genügt ein kurzes blenden schon.

lg
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Andeey
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Anmeldungsdatum: 23.08.2010
Beiträge: 227

BeitragVerfasst am: Di Nov 09, 2010 8:26 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Thomas463 hat folgendes geschrieben:


Naja, dafür muss dann aber auch der 14-Jährige Haften und dass muss ihm auch klar gemacht werden, bei dem vorgeschlagenem Wissensnachweis.

Für eine Störung ist keine dauerhafte Bestrahlung notwendig. Um jemanden zu blenden genügt ein zufälliges anleuchten. Zudem: Wenn gerade ein Pilot manuell Landet und dabei geblendet wird => kann man reflexartig aus versehen das Steuer verreißen. Dafür genügt ein kurzes blenden schon.

lg


Ich bin kein Experte und kenne mit mit der Technik von Airbus nicht zu sehr aus, aber gibt es nicht voreingestellte Winkel, die der Pilot eh nicht überschreiten kann?
Trotzdem, kann das gut sein mit dem Blenden, weswegen ich ja gechrieben habe, dass ein Verbot für derartig starke Laserpointer sinnvoll wäre.
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ImhO77
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Anmeldungsdatum: 16.06.2010
Beiträge: 6373

BeitragVerfasst am: Di Nov 09, 2010 8:36 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Es sind ja auch alle Flugzeuge von Airbus.
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Scoop
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Anmeldungsdatum: 26.07.2006
Beiträge: 1145
Wohnort: Muc

BeitragVerfasst am: Di Nov 09, 2010 9:52 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Andeey hat folgendes geschrieben:
Ich bin kein Experte und kenne mit mit der Technik von Airbus nicht zu sehr aus, aber gibt es nicht voreingestellte Winkel, die der Pilot eh nicht überschreiten kann?


Ja, z.B. 67° bank. Laughing
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Delta90
NFFler
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Anmeldungsdatum: 30.09.2010
Beiträge: 28

BeitragVerfasst am: Mi Okt 17, 2012 11:05 am    Titel: Antworten mit Zitat

http://mobil.ga-bonn.de/;s=Z4dtiwKGNNoPEmyvbly4uQ03/vermischtes?id=af466f93adac1effcfe67a829a064920

Ein 22 und ein 33 jahre alter mann wegen laserangriffen zu geldstrafen von 500 bzw. 1800€ verurteilt.

Was haltet ihr vom strafmaß?
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Flugleiter
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Anmeldungsdatum: 31.12.2011
Beiträge: 5444
Wohnort: Nordkurve Gelsenkirchen

BeitragVerfasst am: Mi Okt 17, 2012 11:19 am    Titel: Antworten mit Zitat

Lächerlich...
_________________
Es heißt Flugleiter, nicht Flugbegleiter!!

- SPL (Segelflug)
- PPL-A incl. FI
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matruex
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Anmeldungsdatum: 07.06.2007
Beiträge: 474
Wohnort: Bremen

BeitragVerfasst am: Mi Okt 17, 2012 11:49 am    Titel: Antworten mit Zitat

Mir selber zwei mal passiert.
Das erste mal in Amman, das zweite mal in Stuttgart.

Durchstarten war nicht notwendig da war noch weit draußen aufm Final waren.

In Stuttgart haben wir das dem Tower mitgeteilt und es wurden sofort Helikopter losgeschickt. Was allerdings daraus passiert, keine Ahnung.

Strafe 500 - 1800 € echt lächerlich. Geldstrafen allgemein sind dafür lächerlich.
_________________
A320
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Junior Pilot
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Anmeldungsdatum: 21.09.2011
Beiträge: 104

BeitragVerfasst am: Mi Okt 17, 2012 11:50 am    Titel: Antworten mit Zitat

da mus noch jeweils ne 0 ran....
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sharklets
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Anmeldungsdatum: 24.06.2012
Beiträge: 339

BeitragVerfasst am: Mi Okt 17, 2012 11:57 am    Titel: Antworten mit Zitat

Delta90 hat folgendes geschrieben:

Ein 22 und ein 33 jahre alter mann wegen laserangriffen zu geldstrafen von 500 bzw. 1800€ verurteilt.


Süß...
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